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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-04-16 · Heft 16 (16.4.1909) · p. Seite 184

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 16 (16.4.1909)
Date
1909-04-16
Page
Seite 184 (sequence 4)
Language
German
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Annahme zurückweisen, daß das Judentum seinen Anhängern nicht gestattet, „ganz Engländer zu sein in .ihrem Denken." 3. Wir betrachten es als eine Gefahr, daß die von gebildeten Juden herstammende Generation in Ansichten bestärkt wird, die dazu führen müssen: - ä) sie den anderen Engländern zu entfremden, b) die Grundlage der Beweisführung zu zerstören, die zum Beispiel von Lord Macaulay aufgestellt worden ist und auf das Gesetz für die Emanzipation der Juden sich stützt, e) mit Wahrscheinlichkeit Mißtrauen bezüglich des Patriotismus der englischen Juden. Hervorrufen wird bei allen Gesellschaftsklassen und besonders bei den arbeitenden Klassen, unter denen die jüdischen Einwanderer ihr Fortkommen suchen müssen. 4. Wir konstatieren gern, daß auch Studenten, die, den zionistischen Bestrebungen folgen, sich nicht „als eine andere Nation, abgesondert vom englischen Volke betrachten" und daß sie bereit sein wollen, „voll und ganz ihre Rechte und Pflichten als englische Bürger zu erfüllen". Aber wir möchten seststellen, daß diese Zugeständnisse tatsächlich keinen richtigen Wert haben. Denn wir halten es nicht für logisch, daß die Personen, die „Rechte und Pflichten als englische Bürger verlangen", in dem gleichen Atemzuge behaupten, daß „sie sich nicht gänzlich mit der englischen Nation identifizieren können" und „in ihrem Denken nicht ganz Engländer sein können". Wir befürchten, daß andersgläubige Engländer nicht volles Vertrauen zu der zukünftigen Betätigung derjenigen Männer Haben werden, die in diesen Ansichten großgezogen worden sind, und die so „ihre Rechte und Pflichten als englische Bürger erfüllen. Daher sind die Besorgnisse, die wir zum Ausdruck gebracht haben, ernst und schwerwiegend. —" Diese Erklärung hervorragender englischer Juden wird auch in den weitesten jüdischen Kreisen Deutschlands freudigen Widerhall finden. Es ist die höchste Zeit, den jungen gebildeten Leuten, die in dem Zionismus ihr ganzes Heil erblicken, deutlich zu zeigen, wohin. sie mit ihrer gefährlichen Agitation steuern. Sie untergraben völlig den Boden, auf dem sie ihre Zukunft aufbauen sollten, und erst, wenn es zu spät sein wird, werden sie einsehen, daß sie auf einem Wege wandeln, der sie ins Irre führt. Sie stellen nicht nur ihre eigene spätere Existenz in Frage, sondern sie gefährden alles dasjenige, wofür unsere Väter und wir seit Jahrzehnten gekämpft und gestritten haben. Was wir erreicht haben, ist nur dann möglich uns und unseren Kindern zu erhalten, wenn wir als treue Juden gute Deutsche sind und gute Deutsche bleiben in all unserem Denken und Fühlen. * In Finnland ist seit einiger Zeit die „Judenfrage" akut geworden. In den Jahren 1907 und 1908 sind verschiedene Juden aus Finnland ausgewiesen worden oder, richtiger gesagt, haben den Ausweisbesehl erhalten. Das war keine zufällige Erscheinung, sondern hatte seinen Grund darin, daß eben im Senat die Partei der Altfenomanen ausschlaggebend ist, die auf streng nationalistischen Prinzipien steht, und wenn sie auch keine antisemitischen Tendenzen vertritt, so liegt ihr doch Judenfreundlichkeit fern. Dann mag bei der Neuaufrollung der alten Frage vom Wohnrecht der Juden in Finnland auch der Umstand seine Rolle mitgespielt haben, daß jüdisch-russische Revolutionäre in Finnland ein Asyl gesucht haben, ohne vorher ihre Papiere in Ordnung gebracht zu haben) und es ist' denkbardaß die korrekten Finnländer sich dieser Gäste wegen nicht Unannehmlichkeiten mit der russischen Regierung zuziehen wollten, wo ihre Feinde in Rußland nur nach einem Grunde suchen, um Finnland in seinen Rechten zu beschränken. Der Vorwurf, daß-die'Finnländer, die selbst den harten Kampf um ihre nationale Freiheit gegen Rußland kämpfen, im eigenen Lande dieselben Tendenzen an den Tag legen, gegen die sie - sich den Russen gegenüber so energisch wehren, legte den Gedanken einer Untersuchung der Rechtslage der Juden in Finnland , nahe, deren Resultate die „Frankfurter Zeitung" in folgendem zusammenfaßt: Gegenwärtig beträgt die Zahl der ständig und berechtigt in Finnland lebenden Juden etwa 2—3000, die fast alle durch eine Verordnung vom Jahre 1858 zum Wohnrecht gekommen sind. Diese Verordnung gestattet den Untermilitärs, die ihre Militärpflicht in Finnland geleistet haben, im Lande wohnen zu bleiben und Klein" Handel zu treiben. Obgleich von den russisch-jüdischen Untermilitärs in dieser Verordnung nicht die Rede ist, wurde sie auch auf diese erstreckt, und die Mehrzahl der jetzt in Finnland Wohn- und Eewerberecht besitzenden Juden stammt von den durch die erwähnte Verordnung vom Jahre 1858 zumWohnrecht gelangten russisch-jüdischen Untermilitärs ab. Bis zu diesem Jahre hat das schwedische Judengesetz in Finnland gegolten, das im Jahre 1782 erlassen wurde und Juden, die über ein Vermögen von 2000 Kronen verfügten, in den drei Städten Stockholm, Göteborg und Norrköping zu leben und Handel zu treiben gestattete, wodurch die Juden vor den handeltreibenden Ausländern bevorzugt wurden, die nur von ihren Schiffen aus Handel treiben durften. Trotzdem dieses Gesetz den Juden das Wohnrecht in der damals schwedischen ProvinzFinnland nicht gewährte, hatten sich jüdische Familien in Finnland angesiedelt. Der Zuzug neuer muß sich verstärkt haben, denn im Jahre 1806 wurde ein Gesetz erlassen, das den Zuzug neuer Juden verbot und im Jahre 1807 ein neues, das den Juden vorschrieb, innerhalb eines Jahres ihre sonstigen Wohnorte zu verlassen und sich auf die oben erwähnten drei Städte in Schweden zu beschränken. 1808 brach der Krieg.mit Rußland aus. so daß diese Verordnung auf dem Papier stehen blieb. Mit den Russen kamen viele Juden ins Land, welche in den 40er Jahren Bittschriften um Wohnrecht einreichten, das ihnen auch bewilligt wurde, wodurch der Grundstock der in Finnland wohnberechtigten Juden gebildet worden ist, der, wie nur bereits oben gesehen haben, durch die das Untermilitär betreffende Verordnung vom Jahre 1858 wesentlich erweitert wurde. Im Jahre 1869 erschien ein neues Gewerbegesetz, das jedoch an der Lage der Juden nichts änderte, die den Ausländern gegenüber höher berechtigt blieben. 1879 gibt ein neues Gewerbegesetz den Ausländern fast volle Gewerbesreiheit in Finnland, wodurch die in Finnland Wohnrecht besitzenden russischen und jüdisch-russischen Untermilitärs zurückgestellt werden; erst ein 1884 erlassenes Gewerbegesetz macht die russischen früheren Untermilitärs, nicht aber die russisch-jüdischen in Wohn- und Gewerberecht den Ausländern gleich. Die Paßgesetze von 1862 und 1888 gestatten Juden frei durch Finnland zu reisen und sich mit jedesmal vom zuständigen Gouverneur einzuholender Erlaubnis kürzere Zeit aufzuhallen. Durch die Eewerbegesetze von 1879 und 1884 werden die Juden in Finnland so gut wie rechtlos gemacht, aber anderseits beginnt um 1884 der Senat, sich mit der Judenfrage zu beschäftigen, um sie endgültig zu normieren. Bereits im Jahre 1884 war ein Komitee für die Juden frage gebildet worden, dessen Vorarbeiten der Senat einer Gesetzvorlage zugrunde legte, die 1884 dem Zaren Alexander III. vorgelegt wurde. Der Zar beantwortete erst 1887 diesen Gesetzesvorschlag ablehnend. In Finnland lebten zu wenig Juden, als daß ein besonderes Judengesetz notwendig werde, der Senat solle nach den bestehenden Gesetzen mit den Juden verfahren. Die nächste Folge dieser Antwort des Zaren war ein Rundschreiben, das der Senat an die Gouverneure Finnlands erließ. Nach diesem Zirkular, das eigentlich das einzige existierende Gesetzdokument die Judenfrage betreffend darstellt, haben nur diejenigen Juden, welche 1.859 für sich und ihre Nachkommen als russische Untermilitärs, die ihre Wehrpflicht in Finnland abgeleistet haben, das Wohnrecht in Finnland erlangten, das Recht, in den Städten:

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