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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-04-16 · Heft 16 (16.4.1909) · p. Seite 183

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 16 (16.4.1909)
Date
1909-04-16
Page
Seite 183 (sequence 3)
Language
German
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müssen; die erforderlichen Berechnungen werden ja wohl Lis dahin gemacht werden. Wenn die orthodoxen Sondergemeinden erklären werden, daß sie das Gesetz nicht wünschen, sodann mit ein Paar Sätzen das Gesetz dahin geändert werden,: daß sie außerhalb der. Organisation bleiben, und wir würden keinen Grund sehen, dies zu beklagen. - & Wir haben seinerzeit bei den Debatten über die Zurücksetzung der Juden in der Armee bereits der Eingabe des Verbandes der Deutschen Juden an den Reichstag gedacht, welche die bisherige'Wirkungslosigkeit des vielfach erörterten kriegsministeriellen Erlasses nachweist. Jetzt wird der Wortlaut derselben mitgeteilt. „In der Angelegenheit der nunmehr seit beinahe 30 Jahren innerhalb des Preußischen Heeres tatsächlich durchgeführten Ausschließung von Personen jüdischen Glaubens von dem Amt, als Reserveoffizier hatten wir an Ew. Hochwohlgeboren am 16. März 1908 das abschriftlich anliegende Schreiben gerichtet. Die von uns in diesem Schreiben erhobenen Beschwerden wurden in der Reichstagssitzüng vom 30. März 1908 (Stenographischer Bericht 4430) erörtert. Bei den damaligen Erörterungen blieb, wie der Abgeordnete Gröber ausdrücklich hervorhob, kein Zweifel darüber, daß im Reichstage von allen Seiten eine Zurücksetzung wegen des Glaubensbekenntnisses verworfen wird, und auch der Herr Vertreter des Kriegsministeriums erklärte, daß „die Heeresverwaltung keine andere Stellung in dieser Frage einnehmen kann, als daß sie sich lediglich auf den Boden des Gesetzes stellt." Dem Herrn Vertreter des Kri'egsministeriums wurde damals durch einen der Redner die von uns gefertigte Zusammenstellung von Einzelfällen der Benachteiligung überreicht, und es wurde die Erwartung ausgesprochen, daß dem Reichstage das Ergebnis der von dem Herrn Vertreter des Kriegsministeriums zugesagten Prüfung dieser Einzelfälle werde mitgeteilt werden. Inzwischen hat nach Zeitungsberichten der Kriegsminister anscheinend die damaligen Erörterungen zum Anlaß genommen, um durch ein Rundschreiben frühere Armeebefehle des Kaisers, wonach eine Zurücksetzung aus Glaubensrücksichten im Heere unzulässig sei, wieder in Erinnerung zu bringen. Der Wortlaut dieses Rundschreibens und der durch dasselbe in Erinnerung gebrachten Armeebefehle ist unseres Wissens bisher nicht veröffentlicht worden. Der wesentliche Inhalt ergibt sich jedoch aus den uns von einem Prozeßbeteiligten mitgeteilten Bekundungen des als Zeugen vernommenen aktiven Obersten von Randow in einer schöffengerichtlichen Verhandlung vom 1. Oktober 1908. Auf die Frage des Verteidigers, ob im letzten Jahr ein Erlaß oder eine Order ergangen sei, die eine gleiche Behandlung aller Konfessionen bei der Beförderung vorschreibe, erwiderte der Zeuge: „Ja! Der Herr Kriegsminister hat eine Kaiserliche Order wieder in Erinnerung gebracht, die uns zur Pflicht macht, bei der Beförderung oder den Vorschlägen ür die Offiziersqualifikation keine Rücksicht auf die Konfession zu nehmen." Auf die weitere Frage des Verteidigers, ob die Order nach seiner Ansicht sich nur auf die'christlichen Konfessionen beziehe, erwiderte er: „Rein! Selbstverständlich auch für die israelitischen Soldaten. Ich würde mich des schwersten militärischen Verbrechens, des Ungehorsams gegen einen dienstlichen Befehl des Kaisers schuldig machen, wenn ich einen jüdischen Untergebenen anders behandeln würde als einen christlichen." Ist, wie anzunehmen und wie der HerrKriegsminister wohl bestätigen wird, der Inhalt dieser Aussage des Herrn Obersten von Randow zutreffend, so wird dankbar anzuerkennen fein, daß der Herr Kriegsminister bemüht ist, gegenüber den Offizieren der Armee die Vorschriften ' des Reichsgesetzes über .„die Gleichberechtigung . der Konfessionen" vom 3. April 1869, der Preußischen Verfassung und der in Ausführung dieser Vorschriften erlassenen Armeebefehle des Kaisers wieder in Erinnerung zu bringen. Däß dies 'durchaus notwendig ist, geht aus der zweiten Sammlung einiger Stichproben hervor,- welche wir anliegend überreichen. Gleichzeitig geht aus dieser Sammlung hervor, daß durch das bloße in Erinnerung bringen der bestehenden Vorschriften das Ziel ihrer tatsächlichen Durchführung schwerlich erreicht werden wird. Wiederholt sind in Einzelheiten die Beschwerden bereits seitens der Beteiligten unmittelbar den Generalkommandos und schließlich auch dem Kriegsministerium vorgelegt worden, fast immer aber sind sie abschlägig beschieden worden, selbst wenn bei unbefangener Beurteilung auf der Hand lag, daß die Zurücksetzung der betreffenden Soldaten nur wegen ihres jüdischen Glaubens erfolgt war. Unseres Erachtens ist dies darauf zurückzuführen, daß die vorgeordneten Behörden bei ihren Entscheidungen sich lediglich auf die Berichte gerade derjenigen Stellen stützen, gegen welche die Beschwerde erhoben ist. Selbst, wenn j wie in dem Fall Nummer 7 in zwei zu verschiedenen Zeiten abgegebenen schriftlichen Erklärungen des Regiments, von denen die Richtigkeit den zweiten die .Richtigkeit der ersten ausschließt, ganz verschiedene Gründe als maßgebend für die Nichtbeförderung angegeben werden, legt dennoch das Kriegsministerium seinem die. Beschwerde abweisenden Bescheide die Angaben des Regiments zugrunde, ohne, soweit bekannt, diese Angaben einer weiteren Nachprüfung zu unterziehen. Darum richten wir an Ew. Hochwohlgeboren die Bitte, gelegentlich der Erörterung des Militäretäts im Reichstage' auf die Militärverwaltung nach der Richtung hinzuwirken, daß sie geeignete Maßnahmen treffen möge, um in dergleichen Beschwerdefällen die Wahrheit durch eine umfassendere Untersuchung als bisher üblich, insbesondere also auch durch Vernehmung anderer Personen, als derjenigen, gegen welche sich die Beschwerde richtet, zu ermitteln." «4r. ■ , In einem Interview mit dem 'Zionisten Mr. Norman Bentwich, das im „Jewish Chroüicle" am 26. März erschien, fand sich folgende Stelle: „Fühlen die zionistischen Studenten, daß sie sich vollständig mit der englischen Nation identifizieren können?" (Antwort des Mr. Norman Bentwich:) „Sie fühlen, daß dies für sie als Juden nicht möglich ist. Sie können' in ihrem Denken nicht so ganz Engländer sein, wie diejenigen, die von englischen Eltern geboren sind und die von Vorfahren abftammen, die ihr Blut mit anderen Engländern seit Generationen vermischt haben. Es hat keinen Zweck, diese Tatsache zu verheimlichen. Mir scheint es unmöglich zu sein, die Religion von der Nationalität im Judentum zu trennen." Gegen diese unbegreiflichen Aeußerungen haben hervorragende englische Juden, wieJ. Gollancz, Isidore Harris, Laurie Magnus, Sir Philip Magnus, C. G. Montefiore, R. M. Sebag Montefiore, Leopold Rothschild, Oswald John Simon und verschiedene andere folgende geharnischte Erklärung erlassen - 1. Wir beklagen aufs tiefste die Behauptung, „daß Juden in ihrem Denken nicht ganz Engländer sind und es nie sein können". Wir erheben Protest gegen den Unterschied der zwischen Juden und Personen, „die von englischen Eltern geboren sind", gemacht werden. Denn wir behaupten, daß Juden Engländer sein können und sind, wenn sie von englischen Eltern geboren sind, auch wenn ihre Eltern Juden sind. Wenn ein Fremder naturalisiert worden ist, dann ist er ein Engländer in seinen Rechten und Pflichten, und wir erachten es als seine Pflicht, darauf zu halten, daß seine Kinder als Juden „in ihrem Denken ganz als Engländer" auswachsen und in ihrem Wirken, Streben und Eifer genau wie diejenigen sind, „die von Vorfahren abstammen, die ihr Blut mit anderen Engländern seit Generationen vermischt haben." . 2. Wenn wir auch verschiedene Auffassung vom Judentum haben, darin stimmen wir alle überein, daß wir die

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