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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-04-09 · Heft 15 (9.4.1909) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 15 (9.4.1909)
Date
1909-04-09
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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gewesen ist. Im Aufträge der „Jewish Golonization Association“ sprachen noch Iustizrat Blau-Frankfurt a. M. und namens des „Hilfsvereins der deutschen Juden" Generalkonsul Landau. Mit dem Chorgesang: „Harre in Frieden, meine Seele" schloß die eindrucksvolle und wehmütige Feier. Alsdann wurde He Leiche in feierlichem Zuge unter Vorantritt der Rabbiner und Kantoren aus dem Gotteshause getragen, um nach dem Erbbegräbnis auf dem Friedhofe Schönhauser Allee überführt zu werden. 22 Berlin, 11. April. Inder Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen zu Berlin sprach am 6. v. M. Herr Kollege Oberlehrer Geb alle über „Die Behandlung der Wundererzählungen der Bibel." Der Vortragende führte aus: Der Religionsunterricht darf auf die biblischen Wundererzählungen nicht verzichten, kann aber weder bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit noch ihrer Bewertung für die Religionslehre den sogenannten traditionellen Standpunkt beibehalten. Schon die Lehrer des Talmuds haben zum Teil die wörtliche Auffassung dieser Berichte verworfen, allgemein, ihre Beweiskraft für Gesetzes-Entscheidungen geleugnet. Gleichwohl behauptete sich die Auffassung der Wunder als höchster Beweis für die Richtigkeit der Lehre und die göttliche Sendung der Propheten. Aber die Bibel selbst warnt davor, äußeren Zeichen und Wundern zu'sehr zu trauen, da nur der Inhalt der Lehre selbst ihre ewige Wahrheit bezeugen könne. Diesen Standpunkt allein können wir als den richtigen betrachten. Wir dürfen in den Wunderberichten nur Mythen sehen, wie sie jedes Volk hervorgebracht hat, und wie sie ganz besonders im Orient blühten. Daher ist es auch ganz falsch, durch rationalistische Erklärungsversuche die größere oder geringere Möglichkeit der einzelnen Wundertaten erweisen zu wollen. Dadurch tut man dem naiven Sinn, in dem sie geschaffen und erzählt sind, Gewalt an und vereitelt den ans ihnen zu erzielenden ethischen Gewinn. Es ist natürlich, daß solche Berichte, die unseren sittlichen Anschauungen widersprechen, überhaupt von der Behandlung auszuschließen sind. Die zu behandelnden sind in schlichter Treue. wiederzugeben, je nach der Stufe zu vertiefen und schließlich an der Erzählung das Zeitalter der Entstehung und der Stand der damaligen religiösen Erkenntnis zu charakterisieren. Die vom Vortragenden vorgelegten Thesen wurden nach kurzer Besprechung einer Kommission zur Vorbesprechung überwiesen und werden demnächst zur Beratung gelangen. ----- Hamburg, 2. April. Im Krankenhause der Deutsch- Israelitischen Gemeinde zu Hamburg fand am 22., 23. und 24. März unter dem Vorsitz des Herrn Vereinsphhsikus Proseffor Dr. Pfeiffer die erste staatliche Prüfung von Krankenpflegerinnen nach Maßgabe der Senatsverordnung vom 14. Oktober 1908 statt. Die staatliche Prüfungskommission bestand aus den Herren Professor Dr. Pfeiffer, Oberarzt Dr. Korach, Dr. Roosen-Runge. Die dem Israelitischen Schwesternheim an gehörenden im Israelitischen Krankenhause ausgebildeten Pflegerinnen Johanna Brinkmann aus Eschwege, Selma Mayer aus Hanau bestanden die Prüfung mit dem Gesamtprädikate „sehr gut". — Königsberg i. P., 3. April. Das Israelitische Waisenhaus für Stadt und Provinz versendet seinen 48. Jahresbericht, der das Verwaltungsjahr 1908 umfaßt. Dem Bericht geht ein warmer Nachruf auf den verstorbenen Vorsteher der Anstalt, des Herrn Alexander Magnus, voraus. Die Anstalt unterhielt im vergangenen Jahre 31 Zöglinge, und zwar 23 schulpflichtige Knaben, 6 schulpflichtige Mädchen und 2 Zöglinge in beruflicher Ausbildung. Von den im Laufe des Berichtsjahres zur Entlassung gekommenen Zöglingen wurden: 1 Handwerker, 1 Bautechniker, 3 Kaufleute und 1 Mädchen zur Wirtschaftsgehilfin ausgebildet. Die Zöglinge besuchen je nach Begabung höhere und niedere Schulen und werden auch in Handfertigkeit. Gartenbau, bei besonderer Neigung dazu, auch in Musik unterrichtet. Die Kinder bleiben meist bis nach ihrer vollendeten Berufsausbildung in der Anstalt. Durch größere und kleinere häusliche Feste, durch Spiel, Turnen und Ausflüge wird für fröhliche Abwechslung im Austaltsltzben gesorgt. Die Kosten für die Unterhaltung eines Zöglings stellten sich im vergangenen Jahre aus 812 Mark, die täglichen - Kosten für die Verpflegung allein auf 58,7 Pfennige. Der Vorstand des Waisenhauses besteht zurzeit aus den Herren Prof. Dr. Saalschütz, Vorsitzender; Stadtrat Prof. Dr. Lassar-Cohn, Stellvertreter; Konsul Max Minkowski, Kassierer; Ascher Aron, Julius Lazar, Rabbiner Dr. Vogelstein-Königsberg, Stadtrat Otto Eichelbaum-Jnsterburg und Sanitätsrat Dr. Kamnitzer-Allenstein, Beisitzer. Ehrendamen der Anstalt sind die Damen Frau Doris. Cohn, Frau Clara Heller, Frau Clara Lazar und Frau Prof. Saalschütz. Die Leitung der Anstalt liegt in den Händen des Herrn Inspektors Adolf Peritz und seiner Frau. ----- Posen, 4. April. Dem soeben in Druck erschienenen Jahresbericht des Israelitischen Armenhilfsvereins für 1908 entnehmen wir: Die laufenden monatlichen Unterstützungen des Vereins erreichten die Höhe von 6341 Mark, hieran waren etwa 60 Empfänger mit Beträgen von 5 bis 20 Mark monatlich beteiligt. An außerordentlichen Unterstützungen wurden 5806,82 Mark gewährt. Gestützt auf die Erfahrungen, die der Verein mit den Brotmarken machte, hat er auch im Berichtsjahre diese Wohltat hilfsbedürftigen Glaubensgenossen zuteil werden lassen und Zuschüsse im Betrage von 490 Mark zn Brotkäufen gewährt. Die Unterstützungen an Durchreisende im Betrage von 3895,80 Mark gingen gegen die Ausgaben, die früher für diesen Zweck gemacht wurden, wesentlich zurück. Die ununterbrochenen Bemühungen, das Berliner Bureau zu veranlassen, die .Durchreisenden direkt an die Grenze und nicht auf dem Umwege über Posen zu leiten, hatten endlich den gewünschten Erfolg und für den Verein den Vorteil einer großen Ersparnis. Wenn trotzdem die Reserverücklagen nicht in der erwarteten Höhe erfolgen konnten, so ist dies auf die verhältnismäßig geringen Mitgliederbeträge zurückzuführen. Besonderen Dank spricht der Verein dem Vorstande der Synagogen-Gemeinde für den Zuschuß von 4000 Mark aus, und nicht minder dankt er seinen Gönnern, die jede Gelegenheit benutzendurch hochherzige und reiche Spenden des Vereins zu gedenken. n. Breslau, 1. April. Die konstituierende Versammlung der Ortsgruppe Breslau des Jüdischen Frauenbundes wurde am Donnerstag im Gemeindehause abgehalten. Nach einer Begrüßungsansprache der Frau Stadtrat Marck erstatteten die Vorsitzenden der vier Kommissionen (Beratungsstelle, Sprechstunde Montag vormittag 10 bis 11 Uhr in der Lessingloge, Agnesstraße, Jugendgruppe, Hauspflege- und Sittlichkeitskommission) Bericht über deren Tätigkeit, und dann wurde in die Beratung der Satzungen eingetreten, die mit einigen unwesentlichen Aenderungen nach dem von Fräulein Rosa Urbach vorgelegten Entwurf angenommen wurden, wie auch ein von Frau Justizrat Ollendorff eingebrachter Dringlichkeitsantrag, eine Propagandakommission zu bilden, gebilligt wurde. Hierauf folgte die Vorstandswahl, die die Bestätigung des provisorischen Vorstandes (Frau Stadtrat Marck, Frau Justizrat Henschel, Frau Dr. Guttmann, Frau Dr. Brann, Frau Rabbiner Fabian, Fräulein Rosa Urbach, Frau Engel) und Zuwahl der Damen Frau Justizrat Callomon, Frau Justizrat Heilberg und Frau Dr. Paula Freund ergab. o. Frankfurt a. M., 31. März. Mit der Reform des Wahlrechtes der Israelitischen Gemeinde beschäftigte sich eine vom Zentralverein israelitischer Gemeindemitglieder einberufene Versammlung. Der Vorsitzende Dr. Heinemann gab zunächst bekannt, daß die Landtagsabgeordneten Dr. Flefch und Funck, am persönlichen Erscheinen verhindert, ihre Sympathien für die Bestrebungen kundgegeben und sich bereit erklärt haben, für sie im Landtag einzutreten. Der Referent Dr. W. Hanauer führte aus, daß die Grundlage der heutigen Verfassung das vom Senat erlassene Regulativ von: Jahre 1839 ist. Tatsächlich ist die Verfassung noch älter, sie stammt aus der primatischen Zeit, denn das vom Großherzog von Frankfurt, Dalberg, 1812 erlassene Dekret ist die eigentliche Grundlage des heutigen Gesetzes, das Regulativ ist teilweise wörtlich aus dem Dekret abgeschrieben. Das Regulativ sieht zwar zwei Körperschaften vor: Vorstand und Ausschuß, tatsächlich aber hat der Ausschuß nur ganz geringe Kompetenzen; die eigentliche Verwaltung wird vom Vorstand ausgeübt, dessen einzelne Mitglieder neun Jahre im Amt bleiben, während die Ausschußmitglieder nur auf drei Jahre gewählt werden. Am rückständigsten ist die Verfassung aber" nach der Richtung, daß der Vorstand nicht etwa von dem Ausschuß oder der Gemeinde gewählt wird, sondern sich zusammen mit dem Ausschuß selbst ergänzt. Was die Mitwirkung der Negierung anlangt, so hat dieselbe das Recht, den Vorstand wie den Ausschuß zu ernennen; es wählen also nicht in erster Linie die Gemeindemitglieder ihre, Verwaltung, sondern sie wird von der

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