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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-04-02 · Heft 14 (2.4.1909) · p. Seite 162

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 14 (2.4.1909)
Date
1909-04-02
Page
Seite 162 (sequence 6)
Language
German
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Versetzte die Orthodoxen in keinerlei Bestürzung; ihnen war die -reinliche Scheidung nur willkommen; dagegen entlud sich ihr . ganzer Zorn über die Gesetzesübertreter, die ihnen nur noch dem Namen nach Juden waren. Als Juden und Erhalter des Judentums ließen sie einzig und allein gelten, die das alte jüdische Religionsgesetz, wie es uns in Thora, Talmud und den rabbinischen Codices Schulchan aruch überliefert ist, als das Grundstatut eines jeden jüdischen Gemeinwesens aus sich nahmen. Die ersten schüchternen Versuche, wie die von Israel Jacobsohn, aus dem überlieferten Judentum hinauszukommen, wurden vereitelt, und nur in Hamburg behauptete sich der Tempelverein. Einen weiteren Boden konnten die Bestrebungen erst dann gewinnen, nachdem die Wissenschaft ihren Mund geöffnet hatte. Das geschah im Jahre 1832. Mit geschichtlichem Blick hat Zunz das ausschlaggebende Wort Reform sestgelegt. Auf die Mendelssohnsche Zeit der Aufklärung und die nachmendelssohnsche Zeit der Bildung folgte als drittes Moment die Reform. Aufgabe der jüngsten Generation sei es, in der politischen Stellung, in der Wissenschaft und der durch beide bedingten religiösen Form das wahrhaft Zeitgemäße zur Herrschaft zu erheben, die fortgeschrittenen Ideen durch Institutionen zu erhalten. Diese Anweisung des Meisters ward zur Devise, Reform ward die Losung. Kein anderes Wort ist so geeignet, uns weiter zu bringen, wie dieses umfassende Wort, da es nicht nur auf die Denkweise geht, sondern schon die Praktische Lösung involviert. Es währte nicht lange, da fanden sich jene Rabbinen, die sich vor den Stimmen der Zeit nicht mehr verschließen konnten. Im Jahre 1844 tagte die erste Rabbinerversammlung, um über die Ziele und Aufgaben der Reform zu beraten. Indem sie die ganze bisherige Entwicklung in geschichtlicher Notwendigkeit begründet fanden, unterschieden sie sich wesentlich von den Sadducäern und Karäern; die Reformrabbinen, so dürfen wir sie von jetzt ab nennen, betrachteten sich als Ausläufer des Talmudismus, als das letzte Glied in der Kette der Entwicklung. Sie bedeuten aber auch eine Glanzzeit in der Wissenschaft des Judentums. Aus der großen Zahl der wissenschaftlichen Vertreter der Reform treten als Kämpfer in den Vordergrund: Geiger und Holdheim. Durch diese beiden Männer werden uns die beiden Wege, die die Reform eingeschlagen hat, am deutlichsten sichtbar. Geiger vertritt den evolutionistischen Standpunkt, das heißt, er ließ nur die reine Fortbildung gelten, keine gewaltsame oder sprunghafte. Die sogenannte halbe Reform war ihm die geschichtliche. Das vornehme aut, aut war ihm logisch, aber nicht psychologisch, nicht historisch. Der Schriftsteller möge die Resultate, wie sie die Wissenschaft gewonnen, von einem unbeschränkten Standpunkt verwenden und frei aussprechen, der Rabbiner jedoch müsse behutsam und schonend seinen engeren Kreis allmählich einer höheren Entwicklungsstufezuführen. ■:*" Gegen dieses Verhalten, bei dem die Praxis der Theorie nur langsam nachhinkt, nimmt Holdheim, wir möchten sagen, den vevolutionistischen Standpunkt ein. Als die unverrückbare Basis des Judentums betrachtete er die biblische Gottes- und Sittlichkeitsidee. Ein Hinausgehen über sie wäre nach ihm keine Entwicklung, sondern eine Zerstörung des Judentums. Dagegen erschien ihm das Zeremonialgesetz als ein Ausdruck des Glaubens, der einer entlegenen Geschichte angehört.' Die Reform konnte ihm demnach nur bedeuten das Zurückgehen auf die rein biblischen Religionskehren und Sittengesetze. Beim Zeremonialgesetz jedoch könne nicht von einer Reform, sondern nur von einer Aufhebung die Rede sein, weil es mit der Gesamtentwicklung der Gegenwart nicht mehr im Einklänge steht. Holdheim glaubte nicht einmal revolutionär vorzugehew, er meinte ebenfalls der Geschichte gerecht zu werden, wenn er an der Vergangenheit festhielt, die aber in organischer Fortbildung begriffen, sich bis zur Gegenwart entwickelt hat. Den zuverlässigsten Stützpunkt für seine Entschiedenheit und' Konsequenz und sofortige allgemeine Regelung des Judentums fand er in dem talmudischen Ausspruch: Das Staatsgesetz ist auch für die Juden Gesetz. Er untersuchte, was in dem bestehenden Judentum als ein Ewiges und Unvergängliches, das heißt Religiöses, und was als ein Nationales und Politisches, mithin seinem Wesen nach als ein Vergangenes zu betrachten sei. Nur durch eine gründliche Scheidung dieser zwei Elemente sei eine gründliche und zeitgemäße, religiösgesetzliche Reform des Judentums möglich. Gegen Mendelssohn, der zwar Staat von Religion getrennt hatte, der jedoch die Aufhebung des Gesetzes von einer neuen Offenbarung abhängig machte, gegen ihn bemerkt Holdheim: Wie Gott jene an das Land geknüpften Gesetze dadurch feierlich und zweifellos abstellte, daß er uns das Land entzogen, so hat er die übrigen Gesetze mit gleich großer Feierlichkeit abgeschafft, daß er alle jene Lebensverhältnisse, welche Voraussetzungen der Theokratie waren, selbst zerstört und für uns ganz andere Lebensverhältnifse geschaffen hat. Holdheim gesteht zu, daß die Beobachtung der Gesetze ehemals einen fördernden und belebenden Einfluß auf sittliche Reinheit ausgeübt haben müssen; er gesteht zu, was in alter Zeit Philo und in neuer Zeit Mendelssohn äuseinandergesetzt hatten: das Zeremonialgesetz sei das Band gewesen, das Handlung und Betrachtung, Leben und Lehre verbinden sollte. Aber für die- Gegenwart ist ihm die Tatsache entscheidend, daß die Uebung nicht mehr ein bestimmtes religiöses Gefühl zu erwecken imstande ist. Was man schon in talmudischer Zeit zu äußern gewagt hatte: In der Zukunft der Tage werden alle Zeremonialgesetze aufhören, die Fesseln des Verbotenen werden fallen — für Holdheim war dieser Zeitpunkt in der Gegenwart gekommen. So mußte es denn geschehen, daß, während Geiger seinen Rabbinatssitz in der Hauptgemeinde fand, Holdheim nur den Predigerstuhl in der Reformgemeinde einnehmen konnte; doch ist es bezeichnend, daß er sich mit dem Titel Prediger nicht begnügen wollte; er ließ sich den Rabbinatstitel nicht nehmen, weil er sich auf dem historischen Boden zu bewegen glaubte. Richten wir nun unfern Blick auf die Reformgemeinde. Bekanntlich gaben die Vorlesungen, die Sigismund Stern im Jahre 1845 gehalten hat, die Veranlassung zur Bildung der Gemeinde. Er präzisierte das Wesen und die Bedeutung der Bewegung dahin, daß sie keine theologische, keine wissenschaftliche, sondern eine religiöse ist, das heißt, daß sie aus dem religiösen Denken - und Empfinden, der Gesamtheit hervorgegangen ist. Glücklicherweise sah sie bald ein, daß einer Reform ohne wissenschaftliche Begründung jeder Halt fehlt, und so suchte sie einen Anschluß an die Rabbinerversammlung. Allein hier, wo Geiger dominierte, konnte ihr noch keine Zustimmung erteilt werden. Den Rabbinen schien die Reform zu radikal, ihnen, die noch vermittelnd wirken mußten im Hinblick aus alle Gemeinden im Reiche. Was ihr die Rabbinerversammlung versagte, das hat ihr Holdheim gewährt. In ihrer Initiative sah er ein begeistertes

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