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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-04-02 · Heft 14 (2.4.1909) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 14 (2.4.1909)
Date
1909-04-02
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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Tempel zu Jerusalem das Zentralheiligtum geworden und als solches der einigende Mittelpunkt für das ganze Volk. Der zeitgemäße Ausdruck der Gottesverehrung war das Opferwesen. Selbst die Propheten, die das geistige und sittliche Leben betonten, tasteten es nicht an; sie wandten sich Wr Segen die Werkheiligkeit, die dabei zutage trat. Indessen war der Ausblick gewonnen, daß durch die Beschränkung des Opferdienstes, auf Jerusalem allein mit dem Fall des Tempels auch der Opserdienst aufhören müsse. Der Tempel fiel. Als er aber zum zweitenmal aufgerichtet wurde, da wurde zwar das Opfer wieder eingeführt, aber wie anders verhielt sich jetzt das Volk zu ihm! Während des babylonischen Exils hatte sich im Volke eine Wandlung vollzogen. Es hatte ein neues Herz und einen neuen Geist erlangt, und es sehnte sich nach geistiger Nahrung, die ihm der Opferdienst nicht mehr zu gewähren vermochte. Eine neue Institution wurde geschaffen, neben dem Tempel die Synagoge. Gebet, Thoravorlesung und Schrifterklärung waren jetzt die zeitgemäßen Forderungen, die auch gewissenhaft befriedigt ■ wurden. Hier beginnt aber zugleich der Ausbau des Zeremonialgesetzes. wie er später von der Partei der Pharisäer weiter geführt wurde. Ohne Widerspruch ging das jedoch nicht ab. Aus dem Kreise der Vornehmen und Aristokraten erhob sich die Gegenpartei der Sadducäer. Wie sie einerseits die aus Babel mitgebrächten Lehren von der Auferstehung der Toten, von den Engeln und Dämonen, von Paradies und Hölle ablehnten, so setzten, sie anderseits dem „Zaun um das Gesetz", wie man die Erweiterungen nannte, einen heftigen Widerstand entgegen. Allein ihre Schwäche war es, daß sie die Schrift dem Buchstaben nach erklärten und sich einer sinngemäßen Auffassung verschlossen; so nahmen sie das Gesetz: Aug' um Auge, Zahn um Zahn buchstäblich, während es doch nur einen angemessenen Schadenersatz forderte. Es bedurfte kaum der hoheitsvollen Erscheinung Hillels, um sie in ihre Schranken zurückzuweisen. Ein Wendepunkt in der Geschichte des Judentums trat mit dem Augenblick ein, als auch der zweite Tempel zerstört und das jüdische Volk endgültig seinem heimatlichen Boden entrückt wurde. An dieser Grenzscheide steht der große Rabbi Jochanan ben Sakkai. Er übertrug die Heiligkeit Jerusalems auf die ganze Erde, da Gott mit seinem Volke überallhin mitziehe. Als Ersatz für die Opfer galt jetzt Thorastudium, Gebet und Wohltätigkeit. Man unterschied Gesetze, die an das heilige Land gebunden waren, von Gesetzen, die als persönliche Pflichten .fortdauernd in UeLung zu bleiben hätten; im übrigen stellte man das Studium auch der aufgehobenen Gesetze so hoch, als ob es der Ausübung die Wage hielte. . Verständigen wir uns hier schon über den Umfang und die Auffassung des Gesetzes. Das biblische Sittengesetz können wir von vornherein ausschalten, da sich um dieses keine Streitfrage erhob. Es war nur die Frage, ob zu dem biblischen Zeremonialgesetz noch ein weiteres hinzugefügt werden dürste. Die talmudischrabbinischen Anordnungen schienen doch der mosaischen Weisung , zu widersprechen: Ihr sollt zu den Geboten nichts hinzufügen und nichts von ihnen vermindern. Die Antwort lautete: Neben dem schriftlichen Gesetz der Thora gibt es noch eine mündliche Ueberlieferung, die ebenfalls als Thora zu gelten hat. Diese mündliche Tradition bestimmt nicht bloß darüber, wie ein Gesetz auszuführen sei, sie gestattet auch den jeweiligen Gesetzeslehrern, je nach Zeit und Umständen Veränderungen oder Abstellungen vorzunehmen. Dem Verbote, nichts hinzuzufügen, wich man dadurch aus, daß man die rabbinischen Zusätze der mündlichen Thora und nicht der schriftlichen Thora zuzählte. Der Weise steht über dem Propheten, der Gesetzeslehrer über dem Redner. Eine merkwürdige Aeußerung! Was man dem Propheten versagte, das gestand man den Weisen zu, ihnen allein, die nach den Bedürfnissen des Volkes ihre Bestimmungen zu treffen hatten. Genug, in dem Ausbau des Gesetzes fand jetzt das Judentum seine stärkste Triebkraft, und die Resultate, die im Talmud niedergelegt wurden, nahm man zur Richtschnur des religiösen Lebens. Den Talmudismus werden wir nur dann zu würdigen wissen, wenn wir bedenken, daß er das Schaffensgebiet erweiterte, auf dem sich der Geist betätigen konnte; mehr aber noch, daß er als eine gesetzgeberische Macht über die Tagesfragen zu entscheiden imstande war. Welchen Ausgleich die Talmudisten zwischen Lehre und Leben herzustellen vermochten, ermessen wir schon aus dem Grundsatz: Man lege der Gemeinde keine Verbindlichkeiten auf, die nicht von der Mehrzahl getragen werden könnten. Und nun erst die grundlegende und richtunggebende Vorschrift: In allen Ländern ist das Staatsgesetz auch für die Juden Gesetz. Was wollte da noch die im achten Jahrhundert aufgetretene Sekte der Karäer bedeuten, die als Schriftbekenner, gleich den Sadducäern den Talmudismus verwarfen! — Das Volk fühlte sich glücklich bei der lebendigen Fortbildung des Gesetzes, das ihm übrigens die Erhaltung sicherte gegenüber den Anstürmen von außen. Nicht mehr ein Zaun, es war eine mächtige Ringmauer geworden, und innerhalb dieser Mauer blühte der Garten der Haggada, dessen Früchte Kraft und Mut einflößten, das schaurige Martyrium in so vielen Jahrhunderten zu ertragen. Nicht als .ein Joch, nein, als einen erhaltenden Faktor nahm man endlich im 16. Jahrhundert den Schulchan aruch auf, der das gesamte Ritual- und Zeremonialwesen kodifizierte. So ging es bis ins 18. Jahrhundert. Als dann aber die Ghettomauern fielen, und sich den Juden der Ausblick in das staatliche und gesellschaftliche Leben darbot, da mußte sich auch der bis dahin verschleierte Blick ausklären, und da mußte sich bald die Frage aufdrängen, wo hinaus? Die bedeutendste Persönlichkeit dieser Zeit gab noch nicht die Antwort und konnte sie auch noch nicht geben. Mendelssohn, er gerade, der den Juden den Eintritt in die neue Zeit ermöglicht hatte, indem er ihnen die vaterländische Bildung erschloß, Mendelssohn hielt das Gesetz für so lange verbindlich, bis nicht eine neue Offenbarung erfolge. Das einzige, was er tun konnte, war immerhin von bedeutsamer Nachwirkung. Er hob den Bann auf, der von den Rabbinen über die Frevler am Gesetze verhängt wurde, indem er erklärte, religiöse Vergehungen sind, nachdem die bürgerlichen Bande der Nation aufgelöst wurden, keine Staatsverbrechen mehr; die Religion aber als Religion kennt keine Strafe. Allein mit der Aufhebung des Bannes hat er, wie gesagt, nicht auch das Gesetz ausgehoben; er gab vielmehr den Rat, die Lasten des Gesetzes zu tragen, so gut es geht. Mendelssohns Grundirrtum bestand darin, daß er im Judentum nur eine offenbarte Gesetzgebung und nicht auch eine offenbarte Religion sehen konnte. Was war die Folge? Mit der Schale warf man auch den Kern fort. Die einen, und zu ihnen gehörten die nächsten Angehörigen Mendelssohns, wurden uns untreu und ergriffen die Fahnenflucht andere schlugen eine Brücke zum Christentum durch schwachsinnige Komprornißvörschläge, wieder andere verfielen dem Jndifferentismus. Wie verhielt sich diesen traurigen Erscheinungen gegenüber das traditionell gesetzestreue Judentum? Der Abfall

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