Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-03-26 · Heft 13 (26.3.1909) · p. Seite 149

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 13 (26.3.1909)
Date
1909-03-26
Page
Seite 149 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3228852-3228866--65426-3277550
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

sogar über die Mehrheit verfügtin der städtischen Verwaltung einen zu großen EirFluß erlangenkönnte, werden gleich Beschränkungen gegen die Juden festgesetzt. In keiner Stadt, selbst wo die jüdische Bevölkerung 90?/« der Wähler stellen,.darf die Zahl der jüdischen Gemeinderäte mehr als ein Drittel aller .Gemeindevertreter betragen. In Städten, wo die Juden die Hälfte der Gesamtbevölkerung ausmachen, dürfen sie ein Fünftel der Gemeindevertretung wählen. Wo ihre Zahl mindestens ein. Drittel der Gesamtbevölkerung beträgt, können sie ein Zehntel der Gemeindevertreter wählen. Praktisch wird das zur Folge haben, daß Warschau, wo von der Gesamtbevölkerung von 900000 Köpfen ein gutes Drittel, nämlich mindestens 300000, Juden sind, 160 Gemeinderäte zu wählen sein werden, von denen bloß 16 Juden ,sein dürfen. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Lodz, das eine Bevölkerung von etwa 500000 Köpfen hat, darunter 170000 Juden. Hier sind 120 Gemeinderäte zu wählen, unter denen nur 12 jüdische sein dürfen. Die Polen tun jetzt so, als ob nicht sie die Schuld an diesen Beschränkungen hätten. Aber der Führer der Oktobristen in der Reichsduma, Gutschkow, hat es vor wenigen Tagen in seiner Unbedachtsamkeit aus geplaudert, daß ursprünglich geplant war, die Mandate nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl an Polen, Russen und Juden gleichmäßig zu verteilen. Aber die Mitglieder des Polenklubs schlossen mit den Oktobristen einen Kuhhandel ab, die Juden möglichst von jeder Teilnahme an der städtischen Selbstverwaltung auszuschließen, wofür sie ihren russischen Freunden verschiedene Gegengefälligkeiten versprachen. Ueberhaupt tritt jetzt die Judengehässigkeit der Polen immer offener zutage. Bezeichnend für die ganze Machination behufs Einschränkung der Zahl der Juden in der Stadtvertretung ist der Umstand, daß es in manchen polnischen Städten nicht möglich sein wird, die genügende Zahl wahlberechtigter christlicher Gemeindevertreter zu stellen, aber das „Prinzip" muß gerettet werden. Aus Helsingfors wird der „N. I. K." über das neue Judengesetz in Finnland von ihrem dortigen Korrespondenten geschrieben: „Die Kommission, die im Mai 1907 mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes über das Wohnrecht der Juden in Finnland beauftragt worden war, hat inl diesen Tagen ihre Arbeiten vollendet. Der Entwurf zerfällt in drei Teile: 1. Das Recht der Juden, in das finnländische Staatsbürgerrecht ausgenommen zu werden. 2. Das Wohnrecht der Juden in Finnland. 3. Verschiedene Ergänzungsbestimmungen»— Rach den neuen Bestimmungen, wenn sie Gesetz werden sollten, müssen alle Juden, die in Finnland wohnen und die Absicht haben, länger als drei Monate dort zu bleiben, beim. Gouverneur um eine Erlaubnis dazu einkommen. Der Gouverneur hat das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu sechs Monaten zu erteilen. Für eine längere Aufenthaltsbewilligung bedarf es der Zustimmung derjenigen Gemeinde bezw. Polizeibehörde, in deren Bezirk der betreffende Jude wohnt. Auch in diesem Falle aber kann die Erlaubnis stets nur für höchstens ein Jahr gelten. Diejenigen Juden, die nicht finnländische Staatsbürger sind, können nur in den Städten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Eigenartige Freitzeitsbegriffe sind, es in der Tat, die die mit "viel larmoyantem Getue um ihre Freiheit ringenden Finnländer -ur andere zur Anwendung bringen. Wie wär's wohl, wenn einmal ui einem anderen Lande die Herren Finnländer so behandelt würden?", In seiner Einführungsrede in Washington sagte der neueamerikanische Präsident Taft über die Paßsrage folgendes: „Die Politik der Vereinigten Staaten im spanischen Kriege und Mt dieser Zeit hat ihnen eine Position von Einfluß unter den Nationen verschafft, die sie niemals vorher hätten und soll ununterbrochen ausgeübt werden, um ihren bona Ws Bürgern zu ermöglichen, gleichviel ob sie Eingeborene oder Naturalisierte sind, daß sie als solche in fremden Ländern, respektiert werden. Wir werden alle Anstrengungen machen, um jeden erniedrigenden und herabsetzenden Zwang gegen irgend einen unserer Mitbürger, welcher wegen seiner Nasse und Religion die Absicht hat, vorübergehend in fremden Ländern sich aufzühalten, zu verhindern." Am 3. d. M. haben Senat und Repräsentantenhaus nach kurzer Debatte die scharfe Resolution, die Henry M. Goldvogle gegen die Zurücksetzung der nach Rußland reisenden Amerikaner jüdischen Glaubens durch besondere Paßvorschriften vorgelegt, einstimmig angenommen. Lm Jubiläum. Berlin, 25. März. 3eder kennt das Wort, das David Friedrich ^Strauß ein für allemal für die beiden wichtigsten^ Typen des modernen religiösen Lebens geprägt hat: die Halben und die Ganzen. In einer Zeit nun, wo es so wenig Ganze, dafür aber desto mehr Halbe gibt, hat man eigentlich doppelte Veranlassung, einen Ganzen anläßlich seines -Jubelfestes zu feiern, auch selbst wenn man nicht alle seine Anschauungen und Ideale teilt. Freilich dieser Ganze liebt es nicht, den lauten Markt zu unterhalten; sein edler Sinn geht vielmehr auf stilles und emsiges^ Wirken im Dienste der Ideale, denen er sein Leben geweiht hat. Aber er wird^es gleichwohl verstehen, wenn die, die dieses Wirken kennen und seine Bedeutung erfaßt haben, den willkommenen Anlaß nicht vorübergehen lassen, ohne ihn zu ehren und einen Rückblick aus seine Lebensarbeit zu werfen. Am 4. n. M. sind es fünfundzwanzig Jahre, daß der Prediger der hiesigen jüdischen Reformgemeinde, Herr Dr. M. Levin, dieses Amt an getreten hat. Was er in diesem Vierteljahrhundert geschaffen, das interessiert .nicht bloß den engen Kreis seiner Gemeinde, sondern das Gesamtjudentum von unserem Standpunkt aus, der alle Richtungen innerhalb desselben — die orthodoxe wie die reformistische — mit gleicher Teilnahme betrachtet. > Denn das ist ja — um gleich den wichtigsten Punkt herauszugreifen — das Charakteristische, seiner Lebensarbeit, daß er den Zusammenhang mit dem Gesamtjudentum immer festgehalten hat. Ein Ganzer kann niemand sein, der nicht vom historisch-genetischen Standpunkte aus das Seiende betrachtet. Der Institutionen und der Sitte Recht zu erfassen und Unrecht zu ertragen, vermag nur der, welcher ihr Werden erkannt und in seiner Notwendigkeit begreift. Deshalb muß der Ganze historische Denkweise auch über das religiöse Leben verbreiten und anderseits religiöser Eigenart freien Spielraum gewähren. In diesen beiden Richtungen liegt für ihn alles .was den Charakter stählt, das Herz wacker und die Gesinnung gut macht. . Und in diesem Sinne muß die Stellung des Jubilars innerhalb ' des. Judentums erfaßt werden. Er ist, wennles nicht paradox klänge, ein konservativer Reformer. Mit ganzem Herzen, mit heißer Liebe gehört er dem Judentum an; mit heller Begeisterung und aufrichtiger Ueberzeugung huldigt er dem Fortschritt. Aber e<würde keinen Schritt um dieser Reform willen wagen, der aus dem Judentume herausführen, könnte. Es trifft sich gut, daß Levin gerade.in dieser Woche hier einen Vortrag über „Die Reformbewegung im Judentum"

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.