Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1909)
- Date
- 1909-03-12
- Page
- Seite 127 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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des Volkes zählt. Auch hat. er einen katholischen Mittelschullehrerverein begründet, in den aus Selbsterhaltungstrieb sogar manch Oberlehrer evangelischer und reformierter Konfession eingetreten sind. Ja, soviel vermag auch hier noch der mittelalterliche Geist, der jetzt offen zu verkünden wagt: Ungarn sei wieder zu katholisieren und alle übrigen Konfessionen der katholischen unterzuordnen! Allerdings ist auch der Ressortminister, Graf Albert Apponyi, ein Schüler der Kalksburger Jesuitenschule, und genießt er auch als hochgebildeter, meisterhafter Redner von Gedankentiefe und Formenschönheit europäischen Ruf, den Einfluß seiner Erziehung wird er nicht los. Seine schönsten Versprechungen den übrigen Konfessionen gegenüber sind meist nur Versprechungen, schön - vorsichtig gewählte Worte. Wie ihn ein ausländischer Soziologe unlängst bezeichnete: „Ein Mann, der liberale Phrasen nach dem Auslande exportiert und französische Mönchsorden nach Ungarn importiert." Wie sich denn die eingewanderten Orden tatsächlich seit einigen Jahren zehntausende Klafter von Liegenschaften angekauft und sie unter dem Namen von einzelnen Gönnern ins Grundbuch eingetragen haben — Frankreichs Vorgehen hat sie klug gemacht. Wir finden natürlich die Träger der besten altungarischen Familien als Taufpaten solcher Güter. Die führende Rolle dieses Geistes und der klerikalangehauchten Männer erklärt so manchen Fall, der sich letztere Zeit bei Erledigung von jüdischen Angelegenheiten im Ministerium ereignet hat. Die jüdischen Gemeinden werden vexiert. Beschlüsse, die einer Bestätigung von seiten der Oberbehörde bedürfen — wie z. B. die Gründung des jüdischen Gymnasiums, dessen materielle Frage durch Legate gesichert ist —, werden seit Jahren nicht gutgeheißen, freilich auch nicht abgewiesen, bloß unbeantwortet zurückbehalten. Gemeindestatuten werden mit Berufung auf nichtige Gründe oder unhaltbare, manchmal dem Gesetz zuwiderlaufende Ausflüchte zurückgewiesen. Rechtmäßige Ansprüche und Forderungen der Gemeinden und Rabbiner werden unter den lächerlichsten Einwendungen nicht erfüllt. So besteht zum Beispiel seit einigen Jahren das Gesetz von der Gehaltsergänzung der Seelsorger ohne Unterschied der Konfession. In Gemeinden, die allein nicht imstande sind, ihren Seelsorger zu erhalten, bekommt der Seelsorger, also auch der Rabbiner, vom Staat eine gewisse Zulage zum Gehalt. Bei solchen, die Maturitätszeugnis und Universitätsdiplom aufweisen können, wird das Gehalt bis auf 1600 Kronen ergänzt, bei allen anderen ohne höhere weltliche Bildung nur bis aus 800 Kronen. Nun bestreben sich viele ältere und jüngere Rabbiner, die nur eine Haitorali ausweisen können, also bloß in der Talmudschule ihre Ausbildung genossen und höchstens die unteren Klassen der Mittelschulen besucht haben, nach jahrelangem Studium, — zu dem sie sich von ihrer amtlichen Tätigkeit die Zeit abkargen — die Maturitätsprüfung abzulegen, hören dann Philosophie und erobern sich, oft schon grauen Hauptes, den Doktorhut und hoffen dadurch die Ergänzung bis zur erwähnten, ohnedies nicht fürstlichen Summe zu erringen. Ist das Studium auch nicht ganz lisedemod, jedenfalls gehört viel Willenskraft, Ausdauer, ja Kampf dazu, um mit sorgenvollem, altem Kopfe' sich durch alle Klassen und Prüfungen durchzukämpfen. , Nun hat das Ministerium vor 14 Tagen einem solchen Rabbiner auf sein Ansuchen, sein Gehalt mit der Summe von 400, sage vierhundert Kronen auf die für akademisch gebildete Seelsorger festgesetzte Summe von 1600 Kronen zu ergänzen — folgenden, jeder Logik hohnsprechenden Bescheid zukommen lassen: „Da er seine Prüfungen nicht in der vom Gesetz (stillschweigend) vorausgesetzten Reihenfolge bestanden, sondern erst sein Befähigungszeugnis zum Rabbiner erhielt und erst nachher das Gymnasium und die Universität absolvierte, könne ihm die Ergänzung nicht bewilligt werden." Ist das nicht ein offenkundiges Unrecht? Wenn Sie aber, werter Herr Redakteur, glauben, daß gegen diesen Fall oder gegen die obenerwähnten Verletzungen und Angriffe auf unsere Gleichberechtigung auch nur ein einziger jüdischer Abgeordneter — und wir zählen deren über zwanzig — ein Wort im Abgeordnetenhause vorgebracht hat, befinden Sie sich gewaltig im Jrrtmn. Die heulen mit den Wölfen und schwimmen wie stumme Fische mit dem Strom. Wir werden wirklich bald — wie ein hiesiges jüdisches Blatt sarkastisch bemerkt — die Hilfe von klerikalen Abgeordneten zur Schlichtung unserer Angelegenheiten in Anspruch nehmen müssen. Ihre Intervention verspricht wenigstens auch Erfolg. So sehr hat sich der klerikale Geist eingenistet, daß er selbst bei Werken der Menschenliebe und der Wohltätigkeit, die zur Linderung des Elends und der Leiden dienen, und keinen Unterschied in der Konfession machen, — wenn sie nur von Juden ausgehen, sich. schon zeigt, oder besser gesagt, nicht zeigt. Ein vor wenigen Jahren verstorbener Menschenfreund Ignatz Wechselmann nämlich, hat der Pester israelitischen Gemeinde ein Legat im Betrage von einer Million 700 000 Kronen zur Errichtung einer Schule für Blinde hinterlassen. Von den Zöglingen muß die Hälfte christlicher Konfession sein. Diese Schule — ein Prachtgebäude eigens zu diesem Zwecke erbaut, mit allem Komfort, den modernsten hygienischen und pädagogischen Anforderungen entsprechend eingerichtet — ist für 60 Zöglinge bestimmt. Die Küche wird rituell geführt werden, sonst ist aber selbst für das religiöse Bedürfnis der christlichen Zöglinge gesorgt. Am 20. Dezember fand die feierliche Einweihung statt — die hochoffiziellen Kreise sandten nicht einmal ihre Vertreter, während sonst bei viel geringeren Anlässen Krethi und Plethi anwesend ist. Wenn man aber sogar unsere Wohltätigkeit nicht nach ihrem Werte einschätzt, wenn man selbst bei minimalen Ansprüchen uns nicht unser Recht werden läßt, die kleinen und größeren Gemeinden drangsaliert und in ihrer Entwicklung stört, wie soll da die ungarische Judenheit als Ganzes hoffen, daß sie zu ihrem, im Rezeptionsgesetz verbrieften Rechte kommt, daß dies Gesetz endlich nach jeder Richtung hin in Geltung trete? Das einzige Gebiet vielleicht, wo unsere Konfession augenscheinlich dieselben Rechte genießt wie jede andere, ist der Religionsunterricht, ja die Schule überhaupt. Der jüdische Religionsunterricht steht im Range jedem anderen vollständig gleich. Selbst in höheren Lehranstalten, wie z. B. im staatlichen Lehrerseminar, zählt die Note aus Religion auch bei jüdischen Schülern mit, nicht so wie in Sachsen — ich weiß nicht, ob es im ganzen Reiche so ist —, daß diese Note Juden überhaupt nicht, eingetragen wird. — Laut Ministerialerlaß haben jüdische Eltern sogar das Recht, ihre Kinder vom Schreiben und Zeichnen am Sabbat befreien zu lassen, und zwar muß jeder Direktor auf den schriftlichen Wunsch der Eltern diese Erlaubnis erteilen. Eben diese Woche hat das Ministerium das bisher unter den für Israeliten schulfreien Feiertagen fehlende Zimebas- Idora-Fest als ebenfalls schulfrei anerkannt. In Unterrichtssachen also können wir stolz auf unsere Errungenschaften sein, sie gewähren uns unleugbar einen heilsamen Einfluß auf die Erziehung unserer Jugend. Sonst aber gibt es noch viel zu hoffen und zu wünschen. Im Magnatenhaus beispielsweise hat das Judentum noch immer keinen' offiziellen Vertreter, während die übrigen Konfessionen durch eine ansehnliche Zahl