Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1909)
- Date
- 1909-03-12
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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E I eine Verfügung ihrer Vorgesetzten Behörden allgemein-zur; Pflicht gemacht würde, ehe sie bei einem religionsmündigen Minderjährigen die Uebertrittserklärung ausnehmen, falls er nicht die schriftliche Genehmigung des Vaters. oder Vorbmundes beibringt, diese von der Absicht des Kindes schriftlich in Kenntnis zu setzen und ihnen so Gelegenheit zu geben, dieses nochmals zu einer ernsten Prüfung zu veranlassen, ob es den Glauben seiner Väter aufgeben, einen anderen Glauben als den seiner Eltern — wider ihren Willen — an-, nehmen will. - ■ Wir brauchen wohl nicht erst zu sagen, wie sympathisch i uns diese Anregungen eines hervorragenden Juristen sind. Gerade wir Juden haben ein ganz besonderes Interesse daran, daß eine derartige Verfügung den Geistlichen der verschiedenen .Konfessionen zur Pflicht mache, bei der Konversion Minderjähriger größere Vorsicht zu üben, als dies bisher geschehen ist. Ist es doch wiederholt vorgekommen, daß Kinder ihre Eltern empfindlich „ strafen" wollten, indem sie sich zum Uebertritt meldeten. Und wie die Mission früher gerade auf diesem Gebiete gearbeitet hat, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Damals'galten freilich in dieser Hinsicht noch ganz andere gesetzliche Bestimmungen, die das Rechtsgefühl in geradezu unerhörter Weise verletzten. — Wurden doch selbst in Preußen noch bis 1871 auf Grund des Allgemeinen Landrechts uneheliche Kinder jüdischer Mütter zwangsweise getauft. Und in Rußland kann der Minister des Innern sogar noch heute gestatten, daß unmündige Kinder auch ohne Erlaubnis ihrer Eltern sich einer der im Reiche, tolorierten christlichen Konfessionen anschließen. Aber russisches „Recht" darf natürlich für die Kulturmenschheit nicht maßgebend sein. Und österreichisches auch nicht! Denn vor kurzem meldete in Lemberg ein vierzehnjähriger Knabe beim Magistrat seinen Uebertritt von. der katholischen zur jüdischen Religion an. Der Magistrat ließ daraufhin den Knaben auf seinen Geisteszustand (!) untersuchen. Der ärztliche Befund erklärte, der geistige Zustand des Knaben sei nicht derart entwickelt, daß er volle Rechenschaft über seine Handlung ablegen könnte. Daraufhin nahm der Magistrat die Anmeldung vom Uebertritte nicht zur amtlichen Kenntnis. Der Uebertritt ist somit ungültig, und der Knabe gilt vorläufig als Katholik und Idiot. Die Frage liegt hier allerdings sehr nahe: Legen sich etwa die geraubten jüdischen Mädchen in Galizien, die Waisenkinder in Chrzanow, Rechenschaft über ihre Handlung ab? Wird auch in den Fällen, wo Raub und widerlicher Seelenfang Kinder zur Taufe zwingen, der geistige Zustand . der Konvertiten untersucht? Nur in einer Beziehung gewährt die oben angezogene Bestimmung dem Minderjährigen ein Selbstbestimmungsrecht, das ihm sonst vor der Mündigkeit nicht zusteht. Denn es ist nicht möglich, daß nach seinem vierzehnten Jahre wider seinen Willen ein Uebertritt zu einer andern Religion vollzogen werden kann. Auch das ist für unsere Verhältnisse nicht unwichtig. Die Versuche, den Ausspruch des „Neuen Testaments" wahr zu machen: „Denn ich bin gekommen, den Sohn zu entzweien mit dem Vater und die Tochter mit der Mutter," haben dem Judentum im Verlauf der Geschichte gar viele Opfer gekostet, obwohl dieser Ausspruch natürlich einen ganz andern Sinn hat. Aber es widerspricht dem Wesen des modernen Rechtsstaates, daß dem'' Minderjährigen, dem das Gesetz das Widerspruchsrecht der Eltern in allen andern Dingen gegenüber gestellt hat, gerade in der wichtigsten Angelegenheit, in der Wahl des Religionsbekenntnissesin -einem Lebensalter volle Selbständigkeit gewährt wird, in dem.er von dieser Selbständigkeit unmöglich noch den rechten Gebrauch machen, '.aber viel eher sich. einem passenden Anzug bestellen als die. Religion wechseln kann. Dir Woche. Berlin, 10. März. ^^^er Wunsch, der von vielen Seiten geäußert worden, daß die preußische Regierung einen größeren Betrag als festgesetzt war, zum Zweck der Unterstützung jüdischer Religionsgemeinschaften bereitsteüen solle, wird nun in Erfüllung gehen. Die im Etat hierfür bestimmte Summe beläuft sich auf nur 40 000 Mark, was im Hinblick auf die hohen, jüdischen Gemeindesteuern als zu geringfügig bezeichnet wurde. Dem wiederholten Ansuchen gegenüber hat sich die Regierung bekanntlich bereit erklärt, die Angelegenheit zu prüfen. Die Erwägungen haben nun vor kurzem dazu geführt, daß die Wünsche als im Prinzip berechtigt anerkannt wurden, Es kann damit gerechnet werden, daß in Zukunft die Summe von 40 000 Mark erforderlichenfalls erhöht werden wird, so daß voraussichtlich schon im nächsten Etat eine höhere Staatsbeihilfe zur Verfügung stehen wird. In der Berliner Stadtverordnetenversammlung kam am 4. d. M. ein Vorfall zur Sprache, der nicht verfehlen wird, Aussehen zu erregen. Beim Etat der Pflichtfortbildungsschulen erörterte der bekannte sozialdemokratische Stadtverordnete Hoffmann den Bürgerkundeunterricht in den Pflichtsortbildungsschulen. Er sagte dabei: „Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, daß der Bürgerkundeunterricht benutzt wird zum Hineintragen der Parteipolitik in die Schule. Dies geschieht leider seitens einzelner Lehrer. So wirkt in der Fortbildungsschule in der Friedenstraße ein Lehrer Holtz, der unter anderem auch einen Deutschen Jugendbund für Pflichtfortbildungsschüler gegründet hat. (Sehr nett!) Sie werden das vielleicht nicht mehr sehr nett finden, wenn Sie hören, daß dieser Jugendbund keine Juden aufnimmt... Aber als Krönung des Ganzen will ich Ihnen aus dem Schreibbuch der Schüler dieses Lehrers etwas zum besten geben. Am 3. Februar 1908 läßt dieser Herr schreiben: „Die Verwaltung der Stadt Berlin ist die denkbar schlechteste. (Allseitig grobe Heiterkeit.) Der Grund ist darin zu suchen, weil in der Stadtverwaltung meist Vaterlandsverräter sitzen, welche die Antisemiten nicht zu Worte kommen lassen." (Große Heiterkeit. — (Zurufe: Es gibt ja hier keine Antisemiten, worauf Adolf Hoffmann mit bekannter Schlagfertigkeit nicht ganz unzutreffend erwiderte: „Sagen Sie das nicht! Es sind -vielleicht manche versteckte Antisemiten hier.") Auf diese Mitteilungen hin erklärte der Stadtschulrat Michaelis: „Der Fall ist der Schuldeputation und mir völlig unbekannt. Ich halte ihn für so-kraß, daß, wenn er tatsächlich so liegt, die Deputation augenblicklich eingreifen wird." Wir hoffen, daß sich diese Untersuchung auch auf den Antisemitismus des betreffenden „Deutschen Jugendbundes" erstrecken wird. Es war für uns nichts Neues, daß sich in jenen Kreisen antisemitische Neigungen zeigen — aber daß sie so offen heraustreten, hätten wir doch nicht geglaubt. Es ist gut, daß dies jetzt zur allgemeinen Kenntnis gelangt ist. *