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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-03-05 · Heft 10 (5.3.1909) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 10 (5.3.1909)
Date
1909-03-05
Page
Seite 111 (sequence 3)
Language
German
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Nach H 64 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzluches von 1811 ist die Eheschließung zwischen Christen und Andersgläubigen verboten und eine gegen dieses Verbot geschlossene Ehe nichtig. Nach i-eutschem Recht ist eine solche Mischehe gültig. Da nach dem-Einführungsgesetz des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in Familienrechtsangelegenheiten für Ausländer ihr heimisches Recht zur Anwendung kommen soll, hatte der Kläger, ein in Bremen wohnender Kaufmann David O., welcher aus Galizien stammt und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, die Nichtigkeitserklärung seiner Ehe mit Berufung auf das österreichische Recht verlangt. Seine Klage ist jedoch in beiden Instanzen abgewiesen worden, und zwar im wesentlichen aus dem Grunde, weil die Geltendmachung eines derartigen Ehehindernisses in Deutschland dem Zweck eines deutschen Reichsgesetzes, welcher der Anwendung eines ausländischen Rechtes vorgehe, widerspreche; dieses Reichsgesetz sei das Gesetz vom 3. Juli 1869, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung. Wir geben nachstehend wörtlich den betreffenden Passus aus der Begründung des Oberlandesgerichts wieder und empfehlen ihn auch anderen Behörden des Deutschen Reiches zur Anwendung. Die Stelle lautet: „Nach dem angeführten Gesetze soll die Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses ohne Einfluß sein auf die bürgerlichen' Rechte. Diese Norm, eine der grundlegendsten des deutschen Rechts, ergreift Inländer wie Ausländer. Genießt der Ausländer den Schuh des deutschen Gesetzes überhaupt, so genießt er auch das durch dieses Gesetz begründete Recht, daß er in bürgerlicher Beziehung nicht wegen - seines Bekenntnisses schlechter gestellt sein soll als ein anderer. Den Schutz des deutschen Rechts, aber genießt der Ausländer sicherlich dann, wenn seine Ehe in Deutschland nach den Former: des deutschen Rechts geschlossen ist, ohne daß irgendein anderes Hindernis, als das der Neligionsverschiedenheit in Betracht käme. Der Zweck des deutschen Gesetzes würde verletzt, wollte man diese Ehe für nichtig ansehen, denn das Gesetz will, daß niemand wegen seines Glaubens minderen Rechtes sei." Bisher war man vielfach der Meinung, die russische Polizei sei antisemitisch, und aus Antisemitismus veranstalte sie die blutigen Verfolgungen, verübe sie die entsetzlicher: Schandtaten an Juden. Der Fall Lopuchin hat uns aber belehrt, daß dem nicht so ist. Die russische Polizei ist offenbar nicht aus Haß gegen die Juden mit Pogroms vorgegangen. Sie haßt nicht die Juden, sie behandelt die Juden ganz im Gegenteil genau so wie alle anderen Leute in Rußland. Wenn auch nicht vor dem Gesetze, so doch vor der Polizei sind alle gleich: der jüdische Kleinkrämer, der General, der Minister, ja . der Großfürst. Hand in Hand mit den Terroristen arrangiert die russische Polizei Attentate. Der Polizeigewaltige ist Vertrauter der Revolutionäre. Er besoldet einen Terorristenführer als Polizeispitzel und gestattet ihm, Meutereien anzustiften. Wenn die Inden, wie vielfach behauptet wird, in unverhältnismäßig großer Zahl sich unter den Revolutionären befinden sollten, hätten sie nicht mehr Grund dazu, mit denen gemeinschaftliche Sache zu machen, die durch die größten Verbrechen selbst, eine Umwälzung im Zarenreiche herbeiführen wollen, als die dortige Polizei? Aus ihrer Teilnahme an der revolutionären Bewegung darf den russischen Juden niemand mehr einen Strick drehen, nachdem wir alle gesehen, daß nicht bloß ideale Jünglinge und Frauen, sondern zahlreiche Männer in den höchsten staatlichen-Stellungen an der revolutionären Bewegung sich nicht nur beteiligen, sondern auch sie in einer Weise fördern, wie alle Juden Rußlands zusammengenommen unmöglich fördern könnten. Man sagt, der Zar habe, als er von. der Verhaftung Lopuchins und von seinem Verrat gehört hatte, ausgerufen: Auf wen kann ich mich noch verlaßen? Nun, es ist in der Tat schwer, diese Frage zu beantworten. Die Auswahl ist nur gering, nachdem der Adel — Lopuchin gehört dem ältesten russischen Adel an, ja, die Gemahlin Peters des Großen war eine Lopuchin — das Militär, die höchsten Staatsbeamten den. Thron oft genug verraten haben und täglich den Staat betrügen. Bald ist es ein General Alexejew, bald ein Gouverneur, bald ein Polizeidirektor, der stiehlt, sich bestechen läßt und, um sich zu bereichern, das Wohl des Staates auf das höchste gefährdet. Dabei ist zu bedenken, daß man nirgends so wie in Rußland die großen Spitzbuben laufen läßt. Wenn doch einmal ein großer russischer Spitzbube vor Gericht geschleppt wird, dann hat es stets seinen besonderen Grund. Entweder ist es gar nicht mehr möglich, den großen Herrn nicht unter Anklage zu stellen, oder er hat sich, wie das bei dem General Alexejew der Fall war, dadurch mißliebig gemacht, daß er, der eigenen Sünden nicht mehr-- gedenkend, die anderer aufgedeckt hat. Dann belehrt man allerdings solche vergeßlichen Leute, daß sie Steine geworfen, obwohl sie auch in einem Glashause saßen. Auf wen soll der arme Zar sich noch verlassen? Die Auswahl ist in der Tat gering. Vielleicht bleibt ihm nichts anderes übrig, als es mit denen einmal zu versuchen, mit denen er es noch nie versucht hat: mit den — Juden. Die haben sich noch nie bestechen lassen, schon weil sie niemals zu Stellungen zugelasfen worden sind, in welchen sie sich hätten bestechen lassen können. Bis jetzt waren sie nur gezwungen, selbst zu bestechen. Das war ein Gebot der Notwehr bei ihnen, wie es ein Gebot der Klugheit selbst der größten und anständigsten inwie ausländischen Firmen ist, wenn sie in Rußland ein Geschäft mit Behörden machen wollen, oft derartig vorzugehen, da sonstein Geschäft unmöglich zustande kommen kann. Was man auch den russischen Juden zum Vorwurf machen mag, im Vergleich zu den ländes- sowie hochverräterischen Leistungen der in den letzten Wochen angeklagten russischen Generäle. Generalgouverneure, Polizeidirektoren und andere mehr sind es nur Kleinigkeiten. Jedenfalls kann für sie mit größtem Recht und aus unzähligen Gründen für mildernde Umstünde plädiert werden. In anderer Beziehung aber sind die Juden in Rußland noch ein unbeschriebenes Blatt. Es ist nicht abzusehen, warum Juden nur im. westlichen Europa, in den Vereinigten Staaten, in Australien sich bewähren sollten. Die Juden werden schnell vergessen, was ihnen Zaren und Regierungen bisher Böses und Bösestes zugefügt haben, und dem Vaterlande besser, dienen wie es die Alexejew, Gurko Lopuchin und viele andere getan haben. Kus der Lrrliner Gemrindr. 8. Berlin, 28. Februar, ie lange unfreiwillige Pause, in welcher seit der vorigen Sitzung die Tätigkeit der Repräsentantenversammlung feiern mußte, fand ihren naturgemäßen Abschluß mit einer Tagesordnung, die für die heutige Sitzung außer einer Reihe dringlicher Fragen 66 Vorlagen umfaßte. In weiser Vorsicht hatte der Vorsitzende Louis Sachs bereits zwei Sitzungen hierfür in Aussicht genommen, doch gelang es der Versammlung, im Eilmarschtempo — ein Tempo, das die Mehrzahl der Positionen glücklicher- . weise vertragen konnte — in fast vierstündiger Sitzung diese Arbeitslast zu bewältigen. Den erfreulichen Anfang der Sitzung bildeten wiederum eine Anzahl von Stiftungen, die debattelose Annahme erfuhren. Die Herren Justizrat Dr. Edmund Lach mann, Dr. Siegbert Lachmann, Dr. Paul Lachmann, Georg Lächmann und Frau Cecilie Liebermann geb. Lachmann stifteten anläßlich des Hinscheidens ihrer Mütter, der Frau Geheimrat Alwine Lachmann, je

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