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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-02-26 · Heft 9 (26.2.1909) · p. Seite 98

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 9 (26.2.1909)
Date
1909-02-26
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
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-- 98 f' M sie aber.die fortschreitende Versittlichung der Menschheit als christlich? Im Mittelalter waren die abendländischen Völker zweifellos religiöser und christlicher als jetzt, weniger „verludet", denn sie haben die Juden blutig verfolgt — standen sie damals auf der Höhe der menschlichen Gesittung? Wir erblicken den großen Schaden der jetzt Mode gewordenen Phraseologie über Religion und Sittlichkeit in dem leidigen Umstande, daß der weitaus größte Teil unserer Glaubensgenossen seine Ansichten und Meinungen über das Judentum aus den böswilligen oder leichtfertigen Aeußerungen der Gegner schöpft. Nach einer Richtung hin hatten die vorigen Jahrhunderte einen großen Vorteil gegen unsere Zeit: damals! wußten die Juden wenigstens, was an all den armseligen Verleumdungen gegen das Judentum Wahres, oder richtiger. Falsches war. Deshalb ließen sie sich durch das Gerede von der Minderwertigkeit des Judentums nicht im geringsten irre machen. Hin und wieder machten sich Juden durch polemische Schriften in ihrem Aerger über die ewigen Quälereien Luft; aber in der Regel erblickte diesespolemische Schrifttum nicht das Tageslicht, weil die Gegner stets ein „schlagendes" Argument dagegen hatten, nämlich das Schlagen. Auch ohne Apologetik hielten unsere Vorfahren treu zum Judentum, und sie hatten dafür etwas mehr zu opfern als wir, die wir immer wehleidig über Zurücksetzung klagen und deren Martyrium — Gott sei Dank — noch ein immerhin erträgliches ist. Die beste und einzige Apologie des Judentums wird immer bleiben die Kenntnis des Judentums. Die geschichtliche Erfahrungzeigt, daß der Hydra Verleumdung immer neue Köpfe erwachsen, wenn ihr die alten zertreten sind. Unsere besten Männer mühen sich seit einem Jahrhundert damit ab, die Vorurteile gegen uns und gegen unser Judentum zu bekämpfen und zu beseitigen. Und was haben wir -damit bisher erreicht? Die Angriffe sind nicht mehr so plump und pöbelhaft wie früher, aber um so giftiger; je feiner der Dolch geschliffen ist, desto sicherer und gefährlicher sind die Verletzungen durch ihn. Man kommt nicht mehr mit der handgreiflichen Lüge, mit der Lachen erregenden Karikatur. Dafür aber stolzieren sie einher auf ihrer sittlichen Höhe, von der herab sie auf uns halb verächtlich und halb mitleidig schauen. Tausendmal weist man diesen unberechtigten Hochmut zurück; sie kommen aber damit immer wieder, als ob niemals etwas . von diesem Gerede widerlegt worden wäre. Die Widerlegung ignorieren sie und wiederholen ihre falschen Behauptungen so oft, bis sie selbst daran zu glauben anfangen. Alle, die das Judentum begeifern wollen und daraus die Berechtigung ziehen, gegen die Juden gehässig zu sein, werden wir davon nicht abbringen. Unsere größte Sorge ist jetzt, das Heranwachsende Geschlecht der Juden, das vom Judentum so wenig weiß. In vielen Kreisen unserer Glaubensgenoffen spricht man aus Unwissenheit alles unsinnige Zeug nach, was -gegen das Judentum aus Böswilligkeit oder Geistesarmut vorgebracht wird. Unsere apologetische Tätigkeit hat sich somit in erster Reihe nach innen zu richten. Am wirksamsten kann sie nur werden durch Verbreitung gediegener Kenntnis des Judentums in allen Volksschichten. Kleine Anfänge sind ja bei uns gemacht worden, 'und sie haben auch ersprießlich gewirkt. Damit ist aber nicht genug getan. Das wäre jetzt die Hauptaufgabe aller jüdischen Organisationen und der großen Gemeinden in Deutschland. Dieser Pflicht dürfen sie sich .nicht entziehen. Dir Mochr. . . Berlin, 24. Februar, us den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über den Antrag Eickhoff und Genoffen w^gen staatlicher Beihilfe für die? jüdischen Kultusgemeinden sind einige, besonders wichtige Punkte hervorzuheben, die nach den Berichten nicht klar genüg gewesen sind. Zunächst sind in der Erklärung des Ministerialdirektors v. Chappuis die beiden folgenden Stellen als sehr wichtig im Wortlaut wiederzugeben: „Wenn der Staat dem Anträge auf Gewährung von Beihilfen an jüdische Kultusgemeinden aus allgemeinen grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprechen kann, so steht er doch, wie ich schon in der Kommission betont habe, den Bestrebungen der Kultusgemeinden auf ordnungsmäßige Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse durchaus ^wohlwollend gegenüber. In Betätigung dieses Wohlwollens sind in dem Etat für 1908 40 000 Mark bereit gestellt, um in Fällen, wo keine öffentlichen jüdischen Volksschulen vorhanden oder die schulunterhaltungspflichtigen Gemeinden nicht in der Lage sind, einen besonderen Religionslehrer anzustellen oder sonst für den jüdischen Religionsunterricht zu sorgen, leistungsschwachen Synagogengemeinden Beihilfen zu gewähren für Einrichtung ordnungsmäßigen Religionsunterrichts. Ich glaube in Aussicht stellen zu dürfen, daß, wenn diese Summe in Zukunft nicht den Bedürfnissen entsprechen sollte, die Staatsregierung gewiß gern eine entsprechende Verstärkung dieses Fonds in wohlwollende Erwägung nehmen wird.. Denn diese Bewilligung ist verfassungsmäßig zulässig; der Staat ist berechtigt und verpflichtet, da, wo schulunterhaltungspflichtige Verbände nicht aus eigener Kraft für die Erteilung des schulplanmäßigen Unterrichts sorgen können, mit seinen Mitteln einzutreten." Ebenso wichtig ist der folgende Paffus in der Rede des Regierungsvertreters: „Die Frage, ob aus diesem Fonds zur Unterstützung von Geistlichen auch jüdischen Kultusbeamten Unterstützungen gewährt werden können, ist früher zweifelhaft gewesen. Im Jahre 1879 ist sie-in diesem Hohen Hause auf Antrag des verewigten Abgeordneten Dr. Windthorst sehr eingehend verhandelt worden. Damals haben das Hohe Haus und seine Kommission Stellung dagegen genommen und sich dahin ausgesprochen, daß diese Unterstützungen nur an Geistliche der beiden christlichen Konfessionen, der evangelischen und katholischen, gegeben werden könnten. Aber, meine Herren, die Kultusverwaltung ist später doch zu einer anderen Auffassung und der Praxis gekommen, daß alle Geistlichen aus diesem Fonds unterstützt werden können. (Hört, hört!) Es muß daher namentlich mit Rücksicht darauf, daß der Titel die Bezeichnung „für Geistliche aller Bekenntnisse" führt und daß in einzelnen Landesteilen, z. B. in Schleswig-Holstein, die jüdischen Rabbiner auch als Geistliche, bezeichnet werden, als zulässig erachtet werden, auch jüdischen Rabbinern — ich rechne natürlich als solche nur diejenigen, die tatsächlich die Rabbinatsprüfung abgelegt haben. (Sehr richtig!) — Unterstützungen zu geben. Praktische Fälle sind an uns, wenigstens so lange ich Direktor der geistlichen Abteilung des Kultusministeriums bin, nicht herangetreten; wenn sie kommen sollten, kann ich in Aussicht stellen, daß die Anträge wohlwollend werden geprüft werden." Ferner sind aus der Rede des freikonservativen Abgeordneten Viereck folgende Stellen herauszuheben: „Wenn festgestellt worden ist, wieviel jüdische Kinder in der Diaspora des Religionsunterrichts entbehren, so hat der Staat die Verpflichtung, organisatorisch und durch seine Hilfe dahin mitzuwirken, daß diesen Kindern ein Religionsunterricht zuteil wird. Ich bin noch weiter bereit, wie im Vorjahre, dafür einzutreten, daß bei den schwierigen Verhältnissen der jüdischen Schulkinder in der Diaspora der Staat sich nicht auf die Zahl von zwölf beschränkt und nicht die Voraussetzung der Leistungsschwäche in den Vordergrund stellt, sondern auch sonst den jüdischen Religionsunterricht an die Kinder fördere, weil er für die Erteilung des Religionsunterrichts verantwortlich ist."

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