Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1909)
- Date
- 1909-02-19
- Page
- Seite 93 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Priester, später sie überholend in selbständiger Tätigkeit eine wirksame Propaganda entfaltete. . . Die Freude des Menschen am Geregelten und gesetzmäßig Bestimmten — eine Folge seiner natürlichen Trägheit — trug dazu bei, die Gesetzesrichtung bald außerordentlich populär zu machen. Anderseits sagten sich auch die Gelehrten nicht vollständig los vom Religionsgesühl und seiner Welt — waren sie doch Juden —, und wenn sie im Lehrhause die Vertiefung des Gesetzes, die Halacha zum Gegenstände ihres Berufes machten, huldigten sm in der Synagoge, sogar im Lehrhause selbst, vor dem ganzen. Volke, gern der religiösen Verinnerlichung durch den Ausbau aller Seiten der Haggada. Größer war schon der Stillstand, der in der unausgesetzten Regsamkeit des religiösen-Innenlebens durch die Mischna des Rabbi Jehuda hanasi hervorgerusen wurde. Während bis dahin die objektiv-gesetzliche Richtung mit der subjektiven Gefühlsrichtung parallel lief, beginnt jetzt die zweite eine merkliche Biegung zu machen, um in die erste einzumünden. Die Einmündung vollzog sich auch mit der,Redaktion des Talmuds. Diese bedeutete den Sieg der religionsgesetzlichen Verstandesrichtung über das subjektive und freie religiöse Innenleben. Und trotz alledem! Der alte Simson war gebunden, geblendet, seine Kraft war noch nicht gebrochen. Das freie, ungebundene Religionsgefühl suchte sich immer wieder von den Fesseln des Gesetzes zu befreien. Die Karäerbewegung, die mystischen Gottesvorstellungen, die Philosophie, die religiöse Erzählung?- und Erbauungsliteratur, Gebete und Gesänge, Predigten und Testamente, messianische Schwärmereien und - Kabbala, Märtyrertum und Chasidismus, all das war nichts anderes als der Weg ins Freie, die Rettung des religiösen Innenlebens aus dem Kerker des Gesetzes. Bis endlich der Schulchan arach die letzte Schlacht geschlagen und das Volk dem Gesetze vollständig unterworfen h at. Er hat den Sieg auch ordentlich ausgebeutet. Seit 1564, dem Jahre der ersten Herausgabe des Lobuledao aruch. hat durch mehr als zwei Jahrhunderte das geistig-religiöse Leben der Judenheit kaum etwas anderes zutage gefördert, als Kommentare zum Schulchan. aruch und Studien, die ganz in den Bahnen dieses Volksbuches gingen. Und selbst heute ist den Millionen russischer, galizischer, ungarischer, rumänischer, türkischer, ägyptischer und palästinensischer Juden, wie auch den orthodoxen westeuropäischen Juden der Schulchan aruch — das Buch. Und abermals trotz alledem! Selbst die größten Auswüchse der Gesetzesrichtung waren nicht imstande, das religiöse Innenleben des jüdischen Stammes gänzlich zu verschütten und zu begraben: wenn auch spärlicher, der Wunderbrunnen spendet noch immer sein lebendiges Wasser. In jedem anderen Stämme wäre nach solchen Niederlagen das Sehnen der Seele nach eigenem religiösen Leben längst erstorben, in der Judenheit hat es sich erhalten. Ungezählte jüdische Herzen haben die spröden Gesetze mit einer religiösen Poesie umwoben, die bei aller Enge rührend ist, haben es verstanden, das Gesetz auf den Boden des Innenlebens zu stellen, -es mit tiefster Innigkeit zu verklären, aus ihm ein Haus sich zu weben des ungebundensten religiösen Seelenlebens. Aber, aber, in ungezählten Herzen hat das Gesetz das subjektive Innenleben dev Religion, geknebelt, erdrosselt und wurde — die Religion. Ich hatte in meinem ungarischen Geburtsorte einen Onkel, den wir alle nur „Onkel Jüde" nannten. Ein fanatischer Gesetzesfrommer,, aber geizig, habgierig, im Erwerbe gar nicht wählerisch.. So oft,Don -ihm die .Rede war, pflegte mein Vaters Gott(Hab' ihn selig, ironisch zu.sagen: „Onkel Jüde 'brauch niks Güts zü"tün, er legt Rebbene Tams Tfilln." In milder Form ähnlich der Geschichte vom Briganten, der mordet und dann in die Kirche beichten geht, oder gar der Madonna danket für das Gelingen des Anschlags. Nicht daß solches vorkommt, täglich vorkommt, ist das so sehr Bedenkliche; das wird auch sein, wenn . die. Menschen die Beobachtung des Gesetzes nicht für ausreichende Religiosität Halten werden. Daß jedoch solche Menschen für fromm beurteilt, werden, daß die besten, edelsten Juden sich selbst für nicht fromm erklären, weil sie sich vom Gesetze losgesagt /haben,, das läßt uns .erschreckt in den Abgrund blicken, vor dem wir stehen und in ' den wir versinken müssen, wenn wir nicht sobald als möglich von diesem Gesetze befreit zum religiösen Innenleben zurückkehren. Sagen Sie nicht, geehrter Herr Rabbiner, es genüge, daß von jetzt ah Lehrer und Rabbiner — orthodoxe wie liberale — unermüdlich predigen, Gesetz allein sei nicht Religion. Wurde denn das nicht gepredigt? Wo ist der Erfolg geblieben? Das ist ja eben, wie 'ich es auseinandergesetzt habe, die Eigentümlichkeit jedes Gesetzes, daß es sich wie Mehltau auf das Innenleben legt und es vernichtet. Und das ist nirgends so gefährlich wie in der Religion, denn Religion ist nur Innenleben, und ohne Freiheit kann ein Innenleben nicht ordentlich gedeihen. Ja, solange das Gesetzbeobachten dem Juden eine Freude war, und die war es Jahrhunderte hindurch — die christlichen Gelehrten machen sich ja nur lächerlich, wenn sie das .bezweifeln — vermochten viele Juden, wie ich schon sagte, das Gesetz wenigstens ein klein wenig noch zu ihrem religiösen Innenleben umzuwandeln. In dem Moment aber, da dem Juden das Gesetz wirklich.Joch wurde, dem Juden, der gelernt hat, sich Gott und Religion viel erhabener, reiner vorzustellen,, ließen die Fahrlässigkeit gegen das Gesetz und der Aerger über dasselbe, die Freudigkeit an einem religiösen Innenleben gar nicht aufkommen. So kam es, daß schließlich der freie Jude vielfach Gesetz u n d religiöses Innenleben verlor. (Schluß folgt.) Die Luelle von Lrckmsnn-Ehatrisns „Juif Polonais“. (Nach P. de Pardiellau „koussiers d'^rehivss".) Von Professor Dr. Heinrich Bloch. rckmann und Chatrian haben den Gegenstand einiger ihrer-Werke lokalen Legenden oder Traditionen entlehnt. Einzelne ihrer populären Erzählungen haben die dem Elsaß benachbarte Rheinpfalz zum Schauplatze, deren Bewohner' in vielfachen, auch verwandtschaftlichen Beziehungen zu 'den Elsässern standen.; Die Erzählung vom „polnischen Juden" beruht auf einer in Neustadt, geläufigen Tradition; .das. erklärt sich in sehr einfacher Weise. Erckmann verbrachte'jährlich einige Wochen bei seinen. Verwandten in. Bergzabern.. Hier hat er wohl die Geschichte von dem Müßbacher Verbrechen gehört,: die ihm die Idee zu seinem Werke inspiriert hat. In der „Chronik vom Neustadt"- und' in Ed. Joft's „Pfälzische Geschichten" findetman tatsächlich die Erzählung eines. Müßbacher Verbrechens, - das mit; dem voni Gastwirt Mathis begangenen vollständig übereinstimmt. Ihr Inhalt ist in Kürze der folgende: