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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-02-19 · Heft 8 (19.2.1909) · p. Seite 92

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 8 (19.2.1909)
Date
1909-02-19
Page
Seite 92 (sequence 8)
Language
German
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StB: H — - Md als man bte fünf- Bücher Mosis zum Kanon erhob, geschah das in der Form, daß alle zur Zeit der Kanonisierüng in Geltung sich befindenden Riten und Bräuche als göttliche Erlasse der Gemeinde gegeben wurden. Ich will die Frage hier gar nicht erörtern, ob diese Fesselung des religiösen Lebens in Gesetze, die doch in so schreiendem Gegensätze steht zur israelitischen Prophetie, im Geiste des israelitischen Volkes wirklich liege oder nicht; wer in seinen religionsgeschichtlichen .Studien dem Entstehen alter Religionsbräuche auf den Grund gegangen ist, weiß die Redensart von Sitten, die sich der „Geist des Volkes" geschaffen hat, richtig einzuschätzen. Tatsache v ist, daß mit der Kanonisierüng der Gesetze die gesetzgebende Richtung des religiösenLebens eingeschlagen und seitdem nicht verlassen wurde. Welche Folgen hatte diese Richtung für die Religion in der Judenheit? Ich will diese Frage lieber verallgemeinern , und so stellen: Welche Folgen hat eine Gesetzesreligion für die Religiosität des Menschen, für die Religion an sich? Erlauben Sie mir, die Antwort durch ein Beispiel aus dem modernen wirtschaftlichen Leben zu geben. Eine der wichtigsten Vorlagen der europäischen Parlamente unserer-Zeit war die Altersversicherung der Arbeiter. Ehe sie als Gesetzesvorlage an die Parlamente kam, hielt sie tausende Menschen in Spannung, löste sie ungezählte geistige Kräfte aus. Ein für und wider ging durch die ganze Presse, Reden .wurden über das Thema gehalten, Broschüren und Bücher geschrieben, alle Gemüter waren erregt, die Geister aufgewühlt: eine Hochflut von Gedanken und Ideen, von Zweifeln und Hoffnungen ergoß sich über die Völker. Der Kampf um Annahme oder Ablehnung bildete den Höhepunkt dieses grandiosen Schauspiels, das der Menschheit wieder einmal bewies, wie hoch die Welt der Gedanken über die „Natur" im Menschen zu steigen vermag. Kaum war, sagen wir im Deutschen Reiche, die Vorlage angenommen, trat Ebbe ein. Die Klarheit, die Gesetzmäßigkeit, die endgiltige Entscheidung beruhigte, befriedigte und — verflachte die Menschen. Für das praktische Leben hatte das natürlich große Vorteile, den Geistesflug des Menschen aber lähmte es. Nur das Suchen, Forschen, Zweifeln lieh Schwingen dem Menschengeist und führte ihn in die Welt des Idealismus. Gewiß, auch der Abschluß spornte zu neuer Tätigkeit an: Kommentare, Erklärungen, Deuteleien folgten dem Gesetze, es wurde ein Raub tiftelnder Gelehrsamkeit, nicht ohne mannigfachen Nutzen, nicht ohne eine gewisse Vertiefung, aber der Kultur schaffenden Genialität brach das Gesetz die Flügel. Ich wende nun dieses Beispiel auf die Religion an. Jede Religion, die sich in Gesetzen verkörpert, gewinnt dadurch zweifellos an Klarheit und Bestimmtheit, aber diese Gesetze bedeuten zugleich den Abschluß des Lebens in der Religion, dieses Gärens und Werdens und Suchens, das den Menschen unentwegt beschäftigt, sein Sinnen und Denken gefangen nimmt, auswühlt und so erst ein eigentliches, religiöses Innenleben hervorbringt und nie zu einem eigentlichen Abschluß gelangen soll. Das Religionsgesetz verebbt das Wogen der Seele, es verflacht das religiöse Fühlen und Wollen, Das heißt also: Solange die Religion flüssig ist, hält sie das ganze, Seelenleben in Bewegung; wie sie zum Gesetze erstarrt, hört sie auf, ein treibender Faktor meiner Innenwelt zu sein. Ich füge mich, ich unterordne mich blind dem Gesetze; meine Gedankenwelt hat sich mit ihm abgefunden, ist mit ihm zu einem Abschlüsse, zu einem Stillstände gelangt, es wirkt nicht mehr neu befruchtend auf mein en Geist. Das ist die jüdische Gesetzesreligion. geworden: außerordentlich klar, du rch sichtig, bestimmt;, h at sie ab er das.religi öse Seelenleben nicht zugleich vereist, fast zum Absterben gebracht? - ,, " Stände ich jetzt, in diesem. Augenblick,- vor Ihnen, geehrter Herr Rabbiner, und sagte Ihnen das Aug' in Aug?, Sie würden sicherlich die Hände über den Kopf zusammenschlagen und sprechen: „Mensch,/ find Sie denn, von Sinnen geworden? Sie reden ja wie ein protestantischer Theologe und nicht wie ein Jude! Wissen Sie denn nichts von unserer Geschichte, von unserer Vergangenheit?' Waren die großen Talmudweisen nicht innerlichst religiöse Naturen, trotzdem sie die Künder und Lehrer waren des Lebens unter dem Religionsgesetze? Und die Männer und Frauen aller Jahrhunderte, die al kiddusch Haschern hingeopfert haben, diese Jünglinge und Mädchen, die mit dem Schema auf den Lippen dem Tod ins-Antlitz sahen, ihren Gott nicht um alle Schätze der Welt verlassen wollten, hatten die keine Religion trotz ihrer Gesetzestreue? Und noch heute. Ist nicht in ungezählten jüdischen Familien wahre Religiosität zu finden, von Religion durchtränktes Seelenleben bei starrster Gesetzesbeobachtung?" . Demütig beuge ich mein Haupt und antworte: Sie haben Recht, geehrter Herr Rabbiner, und doch wieder Unrecht. Bitte, bitte, verlieren Sie nicht die Geduld mit mir, wenn Sie dieselbe bis jetzt noch nicht verloren haben und hören Sie mich an. Ich brauche Ihnen wohl nicht'zu sagen, wie sehr ich mein Judentum liebe, meine Religion, und daß nur Liebe mich dazu treibt, mich so ganz, ganz offen auszusprechen. Keine Rasse ist religiös so begabt wie die jüdische. Ich muß sehr häufig an die Worte des Propheten Joel denken, die so sehr an Numeri 11, 29 anklingen: „Und nachher gieße ich meinen Geist über jegliches Fleisch. Prophetische Reden werden führen euere Söhne und euere Töchter; euere Greise werden Träume träumen und euere Jünglinge Visionen schauen, selbst über Knechte , und Mägde werde ich in jenen Tagen meinen Geist gießen." 3/1,2. In dem so merkwürdigen Volke Israel waltete tatsächlich unausgesetzt die religiöse Phantasie. Da schuf die religiöse Dichtung ununterbrochen neue Ideen, die religiöse Rhetorik zeitigte immer von neuem gewaltige Rufer und Mahner. Den ersten Stoß erlitt dies religiöse Gären und Brodeln durch die Sammlung des Pentateuchs und die Kanonisierüng eines Teils der alten Volks- und Priefterbräuche. Der Vorrat an Religionsgenie war aber im Volke ein so unermeßlich reicher, daß in der ersten Zeit nur die Priesterkaste eine kleine Einbuße an religiösem Innenleben durch diese erste Gesetzessammlung erlitt. Im Volke selbst quoll es in lebendiger Fülle weiter. Die in den Kanon nicht aufgenommenen Sagen und Legenden, das Sinnen über Gott und Engel, über Tod und Leben, über Schöpfung und Jenseits; über alles, was das religiöse Sein betraf, bahnte sich neue Wege und umschloß und umspann die biblischen Schriften mit den wundersamen Blüten der Hag gada. Jedoch auch die Kanonisierüng hatte nach und nach ihre Folgen; sie betrat den Weg, den sie gehen mußte, sollte der Kanon nicht verloren gehen: den Weg jedes Gesetzes, den Weg der Kommentare, der Erklärung, Erweiterung, Anpassung an Zeiten und Menschen. So erstand neben der Innenwelt des heißen Religionsgefühls eine neue Welt, ' die Welt des religiösen Gesetzes, fast möchte/ich sagen des religiösen Verstandes:: bie Halacha. Und sie gewann auch an Ter.rain. , Schulen;wuxden gegründet, eineGelehrtenkaste bildete sich, die anfangs an. der. Seite der

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