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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-02-19 · Heft 8 (19.2.1909) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 8 (19.2.1909)
Date
1909-02-19
Page
Seite 89 (sequence 5)
Language
German
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Gründe auseinandergesetzt, weswegen es nicht möglich ist, den Lehrkräften, die "von Privätschülen an Volksschulen übergehen, g e s e tz l i ch mehr Vergünstigungen zu gestatten,' als schon in dem Gesetz enthalten - sinds Ich muß meinerseits objektiv anerkennen, daß man nicht zu viele Lasten den.Schulverbänden aus der Nachzahlungspflicht auserlegen kann beim Uebertritt von Kräften, die im Privatschuldienst tätig gewesen sind, an öffentliche Volksschulen. Wie wir aber gehört haben, ist in dem Ministerium ein Fonds vorhanden zur Unterstützung solcher Privatschullehrer gelegentlich dieser Nachzahlungen, und in der Kommission war geäußert worden, daß dieser Fonds auch bestimmt sei, um in geeigneten Fallen Lehrer, die aus jüdischen Privätschülen an öffentliche Volksschulen übergehen, in bezug auf die Nachzahlungspflicht zu den Alterszulagen zu unterstützen. Es wäre mir lieb, wenn der Vertreter des Kultusministeriums nach dieser Richtung hin eine Erklärung ab geben wollte. Ich möchte hier gleich im allgemeinen bemerken, daß ja die Verhältnisse der Privatschulen unter Umständen sehr schwierig sind; daß das Schicksal derjenigen, die lange vielleicht segensreich an Privatschulen gewirkt haben, bei ihrem Uebergang zur Volksschule ein nicht gerade ersprießliches genannt werden kann infolge der Nachzahlungspflicht. Wir haben uns in der Kommission davon überzeugt, daß es nicht möglich ist, im Rahmen dieses Gesetzes diesen Lehrkräften dauernd und völlig zu helfen, sondern nur im Wege einer solchen Beihilfe aus dem Fonds des Ministeriums^ weil die Gemeinden und Schulverbände sonst zu sehr belastet würden. Es wäre aber sehr wünschenswert, wenn auf anderem gesetzgeberischen Wege Maßnahmen getroffen würden, um das Wirken derjenigen, die an Privatschulen unterrichten, die oft nicht zu entbehren waren und oft lange Zeit segensreich gewirkt haben, die Amtsfreudigkeit zu stärken und eventuell den Uebergang an öffentliche Schulen zu erleichtern. (Sehr gut! im Zentrum.) Das wird im Rahmen dieses Gesetzes nicht geschehen können; aber es werden sich vielleicht Mittel finden lassen, um es zuwege zu bringen, daß das Schicksal der Lehrer an Privatschulen nicht geradezu ohne jeden Schirm und Schutz bleibt. (Bravo! im Zentrum!) Geheimer Oberregierungsrat Klotzsch: Ich möchte noch dem Herrn Abgeordneten Cassel auf seine Anfrage erwidern, daß naturgemäß der allgemeine Unterstützungsfonds auch für jüdische Lehrer bestimmt ist, daß also aus diesem allgemeinen Unterstützungsfonds Unterstützungen auch an solche jüdischen Lehrer bewilligt werden können, die von jüdischen Privatschulen in den öffentlichen Volksschuldienst übertreten. Was die Bemerkung in dem Kommissionsbericht anlangt, so findet sie dadurch ihre Erklärung, daß ursprünglich als Anrechnung der Dienstzeit an jüdischen Religionsschulen die Anrechnung von Privatschuldienst angesehen und demgemäß bei § 11 (jetzt § 36) behandelt wurde. Bei der zweiten Lesung wurde dann eine Veränderung dahin vorgenommen, daß diese Zeit als öffentlicher Schuldienst angesehen und die bezügliche Bestimmung bei 8 10 (jetzt § 35) eingefügt wurde. Dadurch fiel naturgemäß die Nachzahlungspflicht zur Alterszulagekasse fort. . . & In der Vudgetkommission des Abgeordnetenhauses hat am 12. d. M. ein freisinniger Abgeordneter den Minister des Innern wegen des von uns wiederholt erwähnten Erlasses,^ betreffend die Ernennung von Juden zu Kreissekretären, interpelliert. Der Minister erklärte, daß ihm ein Erlaß, nach dem Juden zu Kreissekretären nur mit ministerieller Genehmigung ernannt werden können, nicht bekannt sei. Es sei ihm zwar mitgeteilt wordendaß ein Erlaß in dieser Beziehung im Jahre 1881 ergangen sei, derselbe werde aber als Antiquität betrachtet und daher nicht gehandhabt. Das Wort haben nun die, die die Mitteilung zuerst in die Welt ge-. schickt haben. ' . Im Re i ch s t a g hat am 13. d. M. der konservative Abgeordnete v. Brockhausen bei Beratung der Theaterverhältnisse gesagt:- - ' - - „Manche 'behaupten ja, daß im - Theaterrvesen',T. die Vtnoßgebende Persönlichkeiten zum großen Teil jüdischen Glaubens find; aber es würde doch erwünscht sein, näheres darüber zu erfahren." Warum? Will etwa Herr v. Brockhausen auch die Theaterdirektion zu einem Monopol für Agrarier und Junker machen? * ' - - Die 21. Generalversammlung des Amerikanisch-Israelitischen G emein debundes (Union of American Hebrew- Congregations) hat vom 19. bis 21. v. M. in Philadelphia, und zwar diesmal in besonders feierlicher Weise stattgefunden. Die Versammlung war. sehr zahlreich besucht, und der ganze Verlauf derselben war ein so würdiger und bedeutsamer, daß man eher von einem Aufschwung als von einem Niedergang des amerikanischen Reformjudentums sprechen kann. Auf Vorschlag des Reverend Dr. Krauskopf hatte daß» Exekutivkomitee in Philadelphia die Ausschüsse sämtlicher jüdischer Organisationen in Amerika zu dieser Versammlung eingeladen, die der Obmann des Ausschusses Simon Wolf mit der wichtigen Mitteilung eröffnete, daß Henry M. Goldfogle am Tage vorher im Hause der Repräsentanten einen Antrag wegen der russischen Paßscherereien eingebracht habe; hierauf verlas Herr Goldfogle selbst die Resolution, durch welche der Präsident ersucht wird, von neuem Verhandlungen zwischen den beiden Staaten einznleiten, damit endlich die Ungleichheit in der Behandlung jüdischer Bürger aus Amerika bei einer Reise nach Rußland aufhöre. Wie verlautet, hat die amerikanische Regierung bereits Schritte eingeleitet, um von der russischen Negierung eine Beseitigung der Ausnahmebestimmungen gegen jüdische Bürger Amerikas zu erlangen. Sodann wurde der Bericht des „Komitees für die bürgerliche und religiöse Freiheit" vorgelesen, der alle die Punkte zusammenfaßte, in welchen dies Komitee Veranlassung hatte, für die Sache der Juden einzutreten. Es ist dies fast überall mit Erfolg geschehen. Eine besonders erfreuliche Mitteilung machte Dr. Krauskops als Leiter des Jsaac M. Wise-Fonds, daß die Summe der Beiträge für diesen Fonds bisher schon 412 698 Dollars beträgt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Betrag von 500 000 Dollars den man zu erreichen hoffte, in nicht zu ferner Zeit auch erreicht werden wird. Es folgten sodann die Geschäftsberichte der verschiedenen Komitees. Eine lebhafte Diskussion entspann sich über das Vorgehen der Einwanderungsbehörde der Veceinigten Staaten, welche in ihren Tabellen das Wort „Hebräer" als besondere Nationalität der jüdischen Einwanderer angibt. Es wurde eine sehr scharfe Protestresolution vorgeschlagen. Referent Dr. Magnes erhob vom zionistischen Standpunkt Einspruch dagegen, aber ohne Erfolg.. Schließlich wurde die Sache einer Kommission übergeben. Zur selben Zeit fand in dem Tempel Keneseth Israel eine Gedenkfeier für Jsaac M. Wise, den Vater des Reformjudentums in Amerika, statt, zu dessen.Andenken der Tempel mit einem großen, nach dem Entwurf des berühmten Bildhauers Moses Ezeckiel künstlerisch ausgeführten Fenster geschmückt wurde. Bei dieser Gelegenheit hielten Oskar S. Strauß, Jacob H. Schiff, Dr. K. Köhler, Dr. Louis Großmann, Bernhard Bettmann und Dr.-Josef'Krauskopf feierliche Ansprachenin denen die Bedeutung I. M. Wises für das amerikanische Judentum nach allen Richtungen hin beleuchtet wurde. Auch die Kommission, der die Herausgabe' der englischen Bibelübersetzung anvertraut war, hat während dieser Zeit dort getagt und .die Arbeit des großen Werkes unter die hierfür ausersehenen Gelehrten verteilt. w ><■ •, v -

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