Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1909)
- Date
- 1909-02-12
- Page
- Seite 84 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Sprechlssl. Herr Redakteur!!> [ l'-i.-'., ffe % Uv. - H 3n Ihrem geschätzten Blatte, 1908, Seite, 603, bringen Sie den bombastischen und lächerlichen Aufruf der serbischen Juden an alle Juden der Welt, gegefi die Annexion Bosniens und der Herzegowina durch Oesterreich Mittel zu ergreifen.' Ob sich die Herren vörstellen, daß alle Juden der Welt, z. B. die an der Balkansrage gar nicht interessierten Juden Hollands, der skandinavischen Länder, der Vereinigten Staaten oder gar die Beni Israel in Ostindien und die Falaschas in Abesshnien Freiwillige nach Serbien schicken oder serbische Staatsanleihen subskribieren so.llen, ist nicht gesagt. Es ist wohl auch kaum nötig, sich, darüber den Kopf .zu zerbrechen, da Sie selbst schon Ihrem Zweifel Ausdruck gegeben haben, ob dieser „Appell Erfolg haben" werde. Ebenso wird jeder politisch geschulte Jude Ihre Mißbilligung der ganzen Tendenz dieses Aufrufes teilen. Hingegen kann ich mir die Berichtigung einer anderen Bemerkung in Ihren Glossen nichtversagen. Sie „begreifen es wohl, daß die Juden Serbiens als treue Söhne ihres Landes, das tatsächlich die Juden stets beschützt hat, die Annexion Bosniens und der Herzegowina schmerzlich empfinden." Wh Gestatten Sie mir/ den Beweis zu führen, daß dieser Schutz nicht so „tatsächlich" war,^so betrübend es für den Historiker sein Mag, die Unsicherheit selbst zeitgenössischer Zeugnisse Und aller Tradition sich so zu Gemüte geführt zu sehen. Ihre ^eigene Zeitung berichtet (Jahrgang" 1884, Seite 456' bis 457 und 1889, Seite 75) von dem Erlasse des serbischen Justiz- Ministers an die Gerichtshöfe, datiert 11. August 1883, der erklärt, daß^alle/Ausnahmsgesetze gegen die Juden, besonders diejenigen vom 30. Oktober 1856 und vom 4. November 1861 durch den Berliner Vertrag aufgehoben seien. ■ Dieser Erlaß mußte innerhalb Jahresfrist am 24. Mai 1884 wiederholt werden, denn die/Gerichte fuhren fort, auf, Grund der erwähnten Gesetze von-1856 und 1861, die, gründbücherliche Eintragung von Realitäten jüdischen Besitzern zu verweigern. Dieses Zirkular scheint der^Angabe der Alliance Israälite zugrunde zu (iegen, welche die vollständige Gleichstellung der serbischen Juden von der „Konstitution von 1884" datiert. (En effet ils (les juifs) ne furent pas emancipäs par la Constitution de 1884. Bulletin 1903, page 150.) wenn es sich nicht um die Konstitution vom 3. Januar 1889 handelt welche wohl die oft verkündete, aber in meinen Notizen aus Zeitungen nicht auffindbare Ratifikation der am 26. Januar 1879 promulgierten Gleichberechtigung der Juden durch die große Skup tschina darstellt. Sicher ist also, daß die Juden Serbiens ihre Gleichberechtigung erst durch die Artikel 34 und 35 des Berliner Kongresses, 28.^Juni 1878 ((„Allgemeine Zeitung des Judentums" 1878 Seite 597), respektive durch deren Promulgation als serbisches Gesetz am 26/Januar 1879 erhielten, und daß die Gerichte noch im Jahre 1884 sich weigerten, die Besitzfähigkeit der Juden anzuerkennen. m- Die tatsächlichen historischen Verhältnisse der Juden Serbiens sind daher ganz andere, als wie sie das quixotische Zirkular der serbischen Juden darstellt. Unter türkischer Herrschaft hatten die Juden Serbiens /ebenso wie (der anderen Balkanländer sich voller Toleranz zu erfreuen, soweit von Freiheit unter der Paschawirtschaft überhaupt die Rede sein kann. Aus diesem Grunde ließen, sich auch die spanischen Flüchtlinge auf serbischem Boden nieder. Durch den Berat vom 31. August 1830 erlangte Fürst Milosch Obrenovitsch seine Anerkennung von der Pforte als erblicher Fürst von Serbien. Mit diesem Augenblicke begannen Verfolgungen, welche genau dasselbe Schauspiel bieten, wie die Verhältnisse in Rumänien seit dem Pariser Frieden von 1856 Der/wesentliche Unterschied lag in der geringen Zahl der serbischen Juden, welche noch im Jahre 1903 von dem serbischen Gesandten schr schwankend auf 3000 bis 8000 Seelen angegeben wurde (Jewisb Chronicle, 3. August 1903, p. 11). Das Gesetz vom 30. Oktober 1856 beschränkte die Juden auf Belgrad und auch da noch auf einen gewissen Stadtteil, untersagte ihnen die Ausübung von Handwerk und jeden Grundbesitz. Obwohl unter Alexander Karageorgewitsch erlösten, dessen Regierung für die Juden drückender ^gewesen zu sein scheint, als die seines Vorgängers und Nachfolgers Milosch (1830 bis 1839, 1859 bis 1860), so war/p'och das am 16. September 1859 erlassene Gesetz, welches am 28. Februar 1861 wiederholt wurde, nicht viel günstiger. Milosch, der, nebenbei gesagt, dem Juden Josef Schlesinger die Leitung seiner Hofmusik anvertraute, erlaubte wohl den Juden, die sich außerhalb Belgrads niedergelassen hatten, an ihren Wohnorten zu bleiben, untersagte ihnen aber für die Zukunft jede weitere Aenderung des Wohnortes und der Beschäftigung. Zu diesen gesetzlichen Bedrückungen kamen willkürliche Behandlung seitens der Beamten und öfter ganz wie in Rumänien Mord- Und Raubanfälle, die ungesühnt blieben. Die Zustände waren so traurig, daß sie wiederholt zum Gegenstände diplomatischer Intervention und parlamentarischer Beschwerden gemacht wurden. Am 29; März 1867 interpellierte Sir Francis H. Goldsmid die Negierung im englischen Parlamente wegen der traurigen Lage der Juden in Serbien. Lord Edward Henry Stanley, damals Staatssekretär des Auswärtigen, sagte in seiner Antwort wörtlich: „Ich bedauere,, daß es unmöglich ist zu leugnen, daß die Art und Weise, wie die Serben, die in ihrer Mitte , wohnenden Juden behandeln, ganz und gar eines Volkes unwürdig ist, welches ans den Namen einer zivilisierten Nation Anspruch erhebt." (Hansard: Parliamentary Debates, Vol. 186, pp. 838—844). Sir Francis wiederholte seine Interpellation am 19. April 1872, und damals erwiderte der Unterstaatssekretär Viscöunt Enfield namens der Regierung, daß das Auswärtige Amt jederzeit den verschiedenen Konsuln strikte Aufträge gegeben habe, gegen die Verfolgungen der Juden zu protestieren und in starken und entrüsteten Worten dem liefen Bedauern und dem schmerzlichen Empfinden der britischen Regierung über die unperdienten Leiden der jüdischen Bevölkerung Ausdruck zu geben (to express in strong and indignant language the deep regret and mortification which her Majesty’s government feit. Hansard: Parliamentary Debates, Vol. 210, p. 1592.) Als Milan Obrenovitsch großjährig geworden war und seine ersten souveränen Handlungen auf den Pariser Boulevards zu vollziehen begann, überreichten ihm die Vertreter der Alliance am 14. September 1873 eine Adresse, auf die der Fürst nur ausweichend antwortete./ Dasselbe geschah einige Wochen später in Wien, wo die Israelitische Alliance dem vielgeplagten ,Herrscher, der sich bei Ronacher von den Mühen der Regierung erholen wollte, die Wünsche der Juden vorlegte. Die Neuordnung wer Verhältnisse, durch den Berliner Vertrag ist schon berührt worden, und es bleibt , nur übrig zu erwähnen, daß auch nach der Neuordnung der Dinge noch immer vereinzelte Plünderungen und sonstige Exzesse gegen die Juden vorkamen, wie z. B, in Nisch, als diese Stadt von der Türkei an Serbien abgetreten wurde, 1878. (Bulletin, Alliance Israölite Universelle, November 1878); Von größerer Wichtigkeit ist es wohl> daß nach dem Berichte des „Jüdischen Volksblatt", Wien, 31. Juli 1903, die serbische Unabhängigkeitspartei ein Blatt mit antisemitischer Tendenz heransgibt. Zum Schlüsse will ich bemerken, daß es mir nicht im geringster: einfällt, tschechische öder russische Patrioten mosaischen Bekenntnisses davon abzuhalten, nach dem Beispiel Garibaldis im deutschfranzösischen Kriege eine jüdische Fremdenlegion zu bilden.' Meine. Absicht war-einzig und allein, einen historischen Irrtum aufzuklären und nebenbei zu zeigen, daß in weniger als dreißig Jahren Behauptungen auftauchen können, die den geschichtlichen Tatsachen ganz direkt ins Gesicht schlagen. Nur um es mit Herrn Jsaac Halevy und der "„Jüdisch-Literarischen Gesellschaft mit dem Sitze in Frankfurt a.M." nicht zu verderben, ersuche ich, in Anmerkung hinzufügen zu dürfen, daß dieses Gesetz der Unsicherheit der Tradition auf die Epistel des Gaon Scherira keine Anwendung findet, da Scherira unter göttlicher Inspiration schrieb und das Manuskript seines Werkes aus wunderbare Weise von textlichen Varianten verschont blieb. Ergebenst Zotthard Deutsch. Cincinnati, 10.- Januar 1909. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich sirr die Redaktion: MaxBauchwitzin Berlin.