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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-01-29 · Heft 5 (29.1.1909) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 5 (29.1.1909)
Date
1909-01-29
Page
– (sequence 13)
Language
German
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73/ Jahrgang* Nr. 5. ► Berlin, 29. Januar 1909. Vetlsge zur „Allgemeinen Leitung de^ Judentums". Sorrelpondrn?en und Kschrichtm. Deutschland. — Berlin, 25. Januar. Wir werden um Aufnahme folgender Mitteilung ersucht: „In der nächsten Woche gehen in Berlin rund 42060 Geschäftsinhabern aller Branchen vom Magistrat Fragebogen zu. Diese sollen dazu, dienen, sestzustellen, ob die Berliner für oder gegen eine Erweiterung der Sonntagsruhe im Kleinhandel sind. Die befragten.Geschäftsinhaber werden um bestimmte Angaben über Branche, Umfang und Betrieb des Geschäfts ersucht und um genaue Aeußerungen darüber, wie sie die Ausdehnung der Sonntagsruhe geregelt wünschen, oder ob sie die jetzige Sonntagsruhe beibehalten möchten. Von den Antworten Hängt es ab, ob die Sonntagsruhe im Kleinhandel verlängert oder anders eingerichtet wird. Die Geschäftsinhaber Haben dies bei der Ausfüllung der Fragebogen zu berücksichtigen. Im Interesse der sabbathaltenden Detaillisten, die schon unter den beschränkenden Bestimmungen der b i S h e r i g e n Sonntagsruhegesetzgebung einen doppelt schweren Kampf um ihre Existenz zu führen haben,.und für die ein absolutes Sonntagsarbeitsverbot geradezu ruinös werden müßte, bitten wir dringendst, die Frage, ob vollständige Sonntagsruhe gewünscht wird, in verneinendem Sinne zu beantworten. Hochachtungsvoll „Verband der Sabbatfreunde". Geschäftsführender Ausschuß Dr. Ed. Biberfeld, Vorsitzender. — Danzig, 15. Januar. Der vierte Jahresbericht des Kuratoriums für jüdische Krankenpflegerinnen referierte über die Tätigkeit der hier stationierten Schwester Nahe! in der Zeit vom 1. Oktober 1907 bis 30. September 1908. Auch in diesem Jahre hat die Tätigkeit der Schwester herzliche Anerkennung gefunden. Zahlreiche Gesuche um Gewährung von Pflege mußten zurückgewiesen werden, weil die Schwester zu den entsprechenden Zeiten nicht dienstfrei war. Das Unterzeichnete Kuratorium hat sich daher entschlossen, vom 13. November 1908 ab eine zweite Schwester nach Danzig zu berufen. Es ist bereits ein Schwesternfonds angesammelt, welcher für die nächste Zukunft die Unterhaltskosten der zweiten Schwester decken soll. Dieser Fonds ist jedoch nicht groß. Das Kuratorium hat in gewohnter Weise seine Arbeiten erledigt und bemüht sich nach wie vor, jüdische junge Mädchen diesem edlen Beruf zuzuführen. Die Einnahmen des Vereins betrugen 2035.40 Mark die Ausgaben 1387.63 Mark, der Schwesternfonds 3276.37 Mark. Das Kuratorium besteht aus folgenden Herren und Damen: Herr Hugo Hirschberg. Vorsitzender; Herr Louis Maschler, Schatzmeister: Herr Dr. med. Boenheim; Herr Rechtsanwalt Dr. Brodnitz; Frau Jacobh; Herr Dr. med. Jelski; Herr Rabbiner Dr. Kaelter; Herr Dr. med. Lewy; Frau Selbiger; Herr Dr. med. Solmsen; Frau Sternberg. ff. Posen, 24. Januar. Das Kriegsgericht der zehnten Division beschäftigte eine umfangreiche Anklage. Die Tatsachen, die in der Verhandlung zur Sprache kamen, beweisen, daß das Los mancher jüdischen Soldaten nicht beneidenswert ist, und daß der Antisemitismus in der Armee noch üppig wuchert. Die Anklage richtet sich gegen den im zweiten Jahre dienenden Hilfshoboisten Tublowski von der ersten Kompagnie des 37! Infanterieregiments in Krotoschin, der beschuldigt wird, mit Bezug auf die Unteroffiziere seiner Kompagnie in drei Fällen beleidigende Aeußerungen getan und einen Kameraden zum Ungehorsam ängestiftet zu haben. Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegten Straftaten und bezeichnet sich als das Opfer einer systematischen Hetze der übrigen Mitglieder des Musikkorps im '37. Infanterieregiment. Die allgemeine Mißstimmung gegen ihn habe nur darin seinen Grund, weil er Jude sei; im bezug auf seine beruflichen Leistungen stehe er den übrigen Kameraden von derselben Dienstdauer keineswegs nach. Gleich nach seiner Einstellung habe sein Martyrium begonnen. Einmal sei er auf Befehl des Kompagniefeldwebels gänzlich entkleidet worden. Er sei durchaus sauber gekleidet und gereinigt gewesen; nach dem anstrengenden Marsche bei großer^ Hitze war er nur durchschwitzt. Bei geselligen Zusammenkünften habe man seine Herkunft verhöhnt. Ost wurde die ihm gehörige Trompete mit Sand gefüllt. Besonders hart sei er von den Sergeanten Moreinek und Osten behandelt worden. Der erste habe ihm eines Nachts, als er betrunken nach Hause gekommen und. dem Befehle, Licht zu machen, nicht gleich nachgekommen war, eine große Kanne Wasser ins Bett gegossen und ihn gezwungen, in dem vollständig durchnäßten Bett die ganze Nacht zu bleiben. Sergeant Moreinek habe mehrfach Betten, in denen er oder andere Hilfshoboisten schliefen, zu schmutzigen Zwecken benutzt und nicht geduldet, daß die Leute die so verunreinigten Betten verließen. Der Sergeant Osten habe ihm während des letzten Manövers einen Schlag auf den Kopf versetzt, so daß er auf einige Minuten das Bewußtsein verloren habe. Als er eines Abends mit seinem Kameraden Löffler zu spät in das Quartier gekommen sei, sei er von dem Sergeanten gemeldet, und daraufhin mit drei Tagen Mittelarrest bestraft worden. Die Anzeige gegen Löffler aber habe der Sergeant unterdrückt und ihm erklärt, Löffler sei von dem Hauptmann mit einem Verweise bestraft worden. Die Beleidigungen, deren sich Dublowski schuldig gemacht haben soll, wurden darin gefunden, daß er von den Mißhandlungen durch den Sergeanten Osten seiner Mutter Mitteilung gemacht hatte, die wiederum dem Kompagniechef davon Anzeige machte. Da Sergeant Osten die Mißhandlung im Laufe der Voruntersuchung entschieden bestritt, -erblickte die Anklage in der Mitteilung des Angeklagten die Verbreitung einer unwahren Behauptung und eine Beleidigung des' Sergeanten Osten. In der heutigen Verhandlung, zu der ‘32 Zeugen geladen waren, erklärte Sergeant Osten nach eindringlicher Verwarnung vor dem Meineide auf die Frage des Verhandlungsleiters. ob er den Angeklagten geschlagen, daß er die Beantwortung dieser Frage ablehne. Durch die Vernehmung des Hauptmanns Meerkatz und des Musikmeisters Schwarzwald wurde festgestellt, daß Sergeant Osten wegen des Zuspätkommens nur den Angeklagten, nicht aber auch den Löffler gemeldet hat. Wegen dieses Anklagepunktes erfolgte die Freisprechung des Angeklagten. Die weiteren Straftaten werden in einigen Aeußerungen Dublowskis erblickt, die dieser zu dem erst im letzten Jahre eingestellten Hilsshoboisten Löffler in Gegenwart von dessen Eltern gemacht. Der Angeklagte bestreitet, auch diese Aeußerungen getan zu haben. Der junge Löffler sei nur ein sehr schwacher Musiker, er glaube mit der Bezichtigung den dem Angeklagten feindlichen Hoboisten einen Gefallen zu erweisen und sich selbst'deren Gunst zu erwerben. Das Gericht verurteilte Dublowski wegen dieser Aeußerungen zu vierzehn Tagen Mittelarrest. Lp. Ans der Provinz Posen, im Januar. Das Breslauer'sche Ehepaar in Kempen beging-neulich das Fest der goldenen Hochzeit. — Apotheker Salinger in Schildberg ist zum Vorstandsmitglied der dortigen Schützengilde gewählt worden. — Kantor Bornstein in Obornik ist in gleicher Eigenschaft an die Synagogengemeinde in Kempen berufen worden. — Die Regierung zu Posen hat den Beschluß der Gemeindevertretung, dem am April d. I. nach Berlin übersiedelnden Kantor Abramowitz in Ostrowo in Rücksicht aus seine langjährige Wirksamkeit daselbst 'ein Ehrengeschenk von 5000 Mark zu bewilligen, genehmigt und die ' Absicht der Körperschaften, diesen Betrag als amortisierbares Darlelm aufzunehmen, gutgeheißen. — Die Firma S. Jsraelski in Zempelbürg beging unter größerer Feier Anfangs d. M. das 50jährige Geschäftsjubiläum. — Am 4. Januar fand in Schwetz die Einweihung Per neuerbauten jüdischen Leichenhalle statt. Der Bau ist einer hochherzigen Spende des Gerson Rosenbergschen Ehepaares zu verdanken. Die Weihrede hielt Rabbiner Dr. Nordheimer. — Das Rentier Joachim Heimannsche Ehepaar in Culm beging kürzlich das ''Fest der goldenen Hochzeit. — Das seltene Fest der diamantenen'

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