Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1909)
- Date
- 1909-01-29
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Vorlage auf Aenderüng 'des Krankenhausstatuts. weliche die Anstellung eines Verwaltungsdirektors bezweckt, wird von dev Tagesordnung abgesetzt, die .Vorlage auf Anstellung einer Lehrerin ist vom Gemeindevorstand zurückgezogen worden. ' 'Den Bericht der Bibliothek-Kommission über das Geschäftsjahr 1907/08 erstattet Geheimrat Geiger, welcher einen erfreulichen Aufschwung der Gemeindebibliothek konstatiert. Von der Kommission ist eine Aenderüng der Besuchszeit auf 11 bis 2 Uhr nachmittags anstatt, wie bisher, von 10 bis 1 Uhr beabsichtigt. Herr Dr. Ginsberg empfiehlt jedoch, die Erfahrungen der jüdischen Lesehalle zu verwerten, welche die Stunde von 1 bis 2 Uhr fallen gelassen hat, da während dieser Zeit die Lesehalle fast gar nicht benutzt wird. Dieser Bericht,, wieauch der Rechnungsabschluß des Krankenhauses pro 1907/08, , der mit einem Fehlbetrag von 6721.69 Mark schließt, wurden genehmigt; über beide Vorlagen werden wir demnächst ausführlicher berichten. In die Kommission. für die festgottesdienstlichen und musikalischen Angelegenheiten wurden die ausgelosten Mitglieder wieder-, Herr Emil Pincus neu gewählt; in das Kuratorium der Dr. Ephraim-Stiftung wurde anstatt des Kommerzienrats Simon Maurermeister Weile entsandt. — Der Rechnungsabschluß der Qüellbad - Verwaltung pro 1907/08 ergibt einen Minderverbrauch von'315.99 Mark. In dem neuen Quellbade ist in jeder'Badezelle neben der Badewanne ein eigenes Tauchbad mit - zirka einem Kubikmeter Wasserinhalt eingerichtet. Die Zahl der Bäder hat gegen das Vorjahr um 135 zugenommen. Es wurden abgegeben 50 Proselhtenbäder, 40 Brausebäder, 922 gewöhnliche Bäder an Frauen, 50 gewöhnliche Bäder an Männer,' 2071 Freibäder. Der Gemeindezuschuß für die Waisenkommission wird pro 1908/09 um 2500 Mark, pro 1909/10 um 5000 Mark erhöht. Herr Weinberg beklagt bei dieser Gelegenheit, daß für die segensreiche Tätigkeit dieser Kommission leider viel zu wenig in der Oeffentlichkert agitiert werde. — Für verschiedene Reparaturen in Synagogen werden die erforderten Ausgaben debattelos bewilligt, auch die Ausgabe zum Zwecke der Verabreichung eines zweiten Frühstücks an das Dienst- und Wärterpersonal des Krankenhauses wurde genehmigt ebenso die leider allzu häufig vorkommende Entschädigung für in den Synagogen in Verlust geratene Gegenstände. Nach sehr langer Debatte, in der besonders" Herr MaUheimer gegen die Vorlage spricht, erklärt sich auch die Versammlung mit der Einrichtung eines Fahrstuhles im Hospital einverstanden, dessen direkte Benutzung auch von der vierten Etage aus vorgesehen werden soll. Alsdann trat die Versammlung in die geheime Sitzung ein, in der einige Anstellungen von Beamten und Geldbewilligungen zur Beratung standen. Lentrsi-Uuslchutz des Lsbbmer- Verbsndes in Deutschland. Berlin im Januar. 71 m 29. vorigen Monats fand eine Sitzung des Zentralausschusses des Rabbinerverbandes in Deutschland irn Repräsentantensaale der Jüdischen Gemeinde statt. Anwesend, waren die Herren DDr. Cohn-Kattowitz, Guttmann-Breslau, Kalischer-Bonn, Kopfstein-Beu'then, Loeb-Emden, Mahbaum-Berlin» Munk-Marburg, Rosenberg-Thorn, Roseiitkial-Breslau, Rosenzweig-Berlin.. Salfeld-Mainz, Vogelstein-Stettin, Werner-München, Wknter-Dresden. Die übrigen Mitglieder des Ausschusses hatten ihre Abwesenheit entschuldigt. Der Vorsitzende, Professor Dr. Maybaum begrüßte die Erschienenen und ernannte unter Zustimmung der Versammlung die Kollegest Rosenberg. und Kalischer zu Schriftführern. Er gedachte sodann des kurz zuvor erfolgten Hinscheidens des Verbandsmitgliedes .Rabbiner Dr. Philipp. Schönherger in Nordhausen, zu dessen Andenken die. Versammlung sich von ihren Sitzen erhgh, sowie der 25 jährigen Amtsjubiläen des Seminar-Rabbiners Professor Dr. Israel Lewy in Breslau, des Predigers Dr. Leimdörfer in Hamburg und des Landrabbiners Dr. Gronemann in Hannover, denen der Vorstand seine Glückwünsche übersandt hat. ‘ In die Tagesordnung eingehend berichtet er sodann, daß auf die Eingabe des Verbandsvorstandes vom 3. September 1907 uitt Aüf^echterhaltung der Erlässe vom Jahre? 1863 . ünd^1870, welche' die Erteilung'des Religionsunterrichtes nötigenfalls auch' staatlich? nicht geprüften Religionslehrern gestattet, der Minister unterm; 29. Juni 1908 erwidert habe, daß er nach eingehender Prüfung von' einer Aenderüng der für die Erlaubnis zur Erteilung des jüdischen.. Religionsunterrichtes geltenden Grundsätze abgesehen habe. Die Königlichen Regierungen sind aber angewiesen worden, dahin zu wirken, daß'der Religionsunterricht möglichst von geprüften. Lehrkräften erteilt wird,. was namentlich in leistungsfähigen Gemeinden durchführbar sein wird. Die von, dem Minister angeordnete eingehende Prüfung hat demnach dasjenige vollständig bestätigt, was der Vorstand des Rabbinerverbandes in seiner viel angefochtenen Darstellung von vornherein vertreten hat, daß nämlich die von einem Lehrerverein beantragte strikte Durchführung der Forderungen des Gesetzes vom Jahre 1847 einfach unmöglich ist. Die ministerielle Anweisung, daß der Religionsunterricht möglichst, und insbesondere in leistungsfähigen Gemeinden, von geprüften Lehrkräften erteilt werde, entspricht allen berechtigten Wünschen. Der Vorsitzende berichtet sodann weiter über die Vorarbeiten für ein neues Organisationsgesetz der preußischen Shnagogengemeinden seitens einer vom Verbände der deutschen Juden aus dem Deutsch- Israelitischen GeMeindebunde eingesetzten Kommission und' über die Vorschläge, welche auch der Rabbinerverband über diesen Gegenstand zu machen habe, sowie auch über die Absicht des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes in einer an den Minister zu richtenden Petition zu verlangen, daß der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten vorzugsweise von den an ihnen angestellten jüdischen Oberlehrern zu erteilen sei. Er teilt endlich mit, daß die in der Sitzung des Zentralausschüsses vom 22 Juni eingesetzte Kommission, welche im Hinblick aufdieDiffef renzen, die durch die Bildung der Liberalen Vereinigung und das Programm des liberalen Rabbinervereins im allgemeinen Rabbinerverb.aud entstanden waren/dessen Statuten entsprechend revidieren sollte, bisher von dieser Arbeit abgesehen habe. Eine Notwendigkeit dafür ist nicht eingetreten. Und anderseits mahnten mannigfache seither gemachte Erfahrungen dazu, zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben und zur Wahrung der Interessen der Rabbiner aller Richtungen die bestehende Organisation aufrecht zu erhalten. Nach einer eingehenden Diskussion über die verschiedenen Fragen, welche mit dem Entwürfe einer neuen Organisation für die preußischen Juden verbunden sind, wird beschlossen, die Vorschläge der obenerwähnten Kommission des Deutsch-Jsraelitschen Gemeindebundes und des Verbandes der Deutschen Juden mit denjenigen Vorschlägen, welche eine vom Rabbinerverbande eingesetzte Kommission zu machen hat, den Mitgliedern des Zentralausschusses zugänglich zu machen und denselben sodann rechtzeitig zu einem Beschlüsse über die Stellungnahme des Rabbinerverbandes in dieser wichtigen Angelegenheit einzuberufen. Ferner wird es als notwendig erkannt, gegenüber dem Mißbrauche, der hier und da mit dem Titel „Rabbiner" getrieben wird, darauf hinzuweisen, daß als ein solcher nur derjenige anzuerkennen ist, der gemäß dem Beschlüsse des Rabbinerverbandes vom Jahre 1898 seine rabbinische Qualifikation nachgewiesen hat und als Rabbiner in einer Gemeinde angestellt ist. In der Diskussion über die vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund beabsichtigten Petition, wonach den jüdischen Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten vorzugsweise von den an denselben angestellten, auch religionswissenschaftlich gebildeten Oberlehrern erteilt werden solle, war Uebereinstimmung darüber vorhanden, daß der Vorschlag durchaus unzureichend begründet und praktisch nur in sehr beschränktem Maße durchführbar sei, daß er aber schädlich wirke durch hie in. ihm enthaltene falsche Beurteilung der bestehenden Verhältnisse. In fast allen Gemeinden. mit Ausnahme von Berlin und noch einer oder der anderen Großgemeinde, wird der Religionsunterricht von.den Rabbinern im besten Einvernehmen mit den Schulbehörden erteilt. Störungen im allgemeinen Gang der Schulordnung sind selten und können vörkommendenfalls leicht beseitigt werden. .'Fern davon, dem Religionsunterricht selbst zu nützen, sei die vom D.eütsch-Jsraelitifchen Gemeindebund beabsichtigte Forderung ' nur geeignet/ die Rabbiner gegenüber den