Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1909)
- Date
- 1909-01-29
- Page
- Seite 53 (sequence 5)
- Language
- German
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verpflichtet hatte. namens der Versammlung den Dank für die Bereitwilligkeit der Ehrenbeamten aus, ihre Funktionen wieder? zu übernehmen. Besonders herzliche Worte richtete er unter dem Beifall der Versammlung an den Senior des Vorstandes, den Vorsitzenden Julius Jacoby, der mit Beginn dieses Jahres drei Dezennien hindurch in opferwilligster. und .mustergültiger Weise die Geschäfte des Vorstandes führt und sprach die Hoffnung aus, daß alle Kandidaten noch recht lange in der Lage sein mögen, ihre Zeit, Kraft und ihre Kenntnisse der Gemeinde zu widmen. Er wies darauf hin, .daß das Vorsteheramt eine Würde, zugleich ab^r auch eine Bürde ist, die den Gemeindevorstehern nach seiner Ansicht eine nicht zu bewältigende Arbeitsfülle äuferlegt. Die Verwaltung hat. einen Ausweg darin zu finden geglaubt, daß besoldete Beamte in selbständige Dezernatstellen eingesetzt worden find, und sie wird auf diesem Wege noch weitere Dtaßnahmen treffen müssen, wenn die Verwaltung in geordneten Bahnen geführt werden soll. Zur Bewältigung der vielen neuen sozialen Fragen und Aufgaben, denen sich auch die jüdische Gemeinde nicht entziehen kann, gehören außer der Arbeitskraft noch große pekumäre Mittel, um über das, was das Gesetz vorschreibt, auch diese Aufgaben erfüllen zu können und die Ehre und das Ansehen der Gemeinde durch glänzend ausgestattete, den heutigen Ansprüchen genügende neue Institutionen zu fördern. . Auf verschiedenen Gebieten wird deshalb große Sparsamkeit eintreten müssen, um vor allem die wichtigsten Aufgaben der Gemeinde nicht leiden zu lassen, den weiteren Ausbau der Synagogen und Religionsschulen und nicht zuletzt die Förderung der Humanitären Anstalten. »Die Schwesterbehörde," so schloß der Vorsitzende seine Ansprache, „ist davon durchdrungen, daß sie bereit und bemüht ist, in friedlichem Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand die Geschäfte der Verwaltung zu führen. Ich habe keinen Zweifel daran, daß Sie, die Sie neu in das Amt wieder eintreten, in derselben Weise bestrebt sein werden, in innigem Zusammenarbeiten unsere große . Gemeinde weiter zu fördern.- Dann können wir mit voller Ruhe in die Zukunft schauen!" Mit bewunderungswürdiger geistiger Frische sprach der greise Vorsitzende des Vorstandes seine Freude aus, solche Worte zu hören, die allerdings den Beweis dafür liefern, daß die Versammlung mit den Leistungen der Männer, von denen zum Teil über das Wohl der Gemeindemitglieder entschieden wird, einverstanden ist. Der Gemeindevorstand werde dieselben Wege weiter gehen, die er bisher gegangen sei, und werde nie vergessen, daß er die Verantwortung trage für alles das, was in der Gemeinde vorgehe. Alsdann trat die Versammlung wieder in der Tagesordnung ein. Debattelos wurden mehrere Zuwendungen angenommen: die Zuwendung der Frau Henriette Wolfsohn geb. Swarzenska im Betrage von 6500 Mark an das Reichenheimsche Waisenhaus, der Frau Emma Nelke im Betrage von 5000 Mark zur Verteilung an die Armen, der Frau Marianne Lyon im Betrüge von 1820 Mark zu Erabeserhaltungszwecken und schließlich eine große Stiftung der Eheleute Albert und Dorothea Meyer zu Wohltätigkeits- und Grabeserhaltungszwecken. Die Stiftung setzt sich zusammen, ans einem Legat an das jüdische Krankenhaus im Betrage von 30 OO0 Mark mit der Auflage, hiervon zwei Betten für Erwachsene und zwei Betten für Kinder einzurichten, aus einem Legat von 18 000 Mark an das Hospital mit der Auflage, hiervon zwei Betten in zwei getrennten Zimmern zu stiften, aus eineni Legat von 18OO0 Mark an die Alterversorgungsanstalt mit der Bestimmung, hiervon zwei Betten in zwei getrennten Zimmern zu stiften, aus einem Vermächtnis von 20 0O0 Mark an die jüdische Gemeinde, welches von der Armenkommission zugunsten jüdischer Wöchnerinnen in der Weise verwendet werden soll, daß aus den Zinserträgnissen in Bedürfnisfällen-raus Anlaß von Niederkünften Unterstützungen in Höhe von mindestens 90 Mark in jedem Einzelfalle gezahlt werden.. Die Vermächtnisse zu Gräberpflegezwecken belaufen sich auf 24O00 Mark;^der aus dem Verkauf des Mobiliars erzielte Erlös von 2497.50 Mark ist bestimmungsgemäß von der ArmenkoMmission sofort verteilt worden. Der Zinsertrag desjenigen Teiles des Nachlasses, welcher durch die anderweitigen Anordnungen der Erblasser nicht in Anspruch genommen ist, soll 15 Jahre lang nach dem Tode beider Erblasser zu bestimmten Zwecken verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist — im Jahre 1923 — soll das gesamte dann noch vorhandene Nachlaßvermögen an die jüdische Gemeinde mit der Auflage .fallen, die Erträgnisse fortlaufend zu wohltätigen Zwecken innerhalb der Gemeinde zu verwenden. Das Kapital, welches für diese Nacherbschaft der jüdischen Gemeinde in Frage kommt, ist nach dem von den Testamentsvollstreckern ausgestellten Nachlaßverzeichnis noch auf zirka 260 000 Mark zu veranschlagen. Die Anträge von Mitgliedern der Versammlung .betreffend das Verfahren bei Probepredigten gelangen heute nach häufiger Vertagung zum erstenmal im Plenum zur Beratung. Ein Antrag Weinberg richtet an die Kommission zur Vorberatung der Rabbinerwahlen das Ersuchen,, über Probepredigten die Synagogen-Vorstände gutachtlich zu hören, ferner über jede einzelne Probepredigt mit der Repräsentanten - Versammlung über den betreffenden Kandidaten in Beratung zu treten. Ein Antrag Blaschke will dagegen den Gemeindevorstand ersuchen, wenn die Rabbiner-Wahlkommission die Ablehnung der Wahl eines Rabbiners oder Predigers vorgeschlagen hat, diese erst nach Anhörung der Repräsentantenversammlung zu beschließen. Herr Weinberg führte in kurzer Begründung seines Antrages aus, daß daS bisher übliche Verfahren bei Probepredigten unhaltbar ist. In möglichst kurzer Frist wurde bisher von der Kommission die Wahl getroffen, über welche sich die Repräsentanten auch sehr schnell hatten entscheiden müssen. Der Antragsteller erinnert an einen Artikel des Herrn Geheimrat Geiger Inder „Allgemeinen Zeitung des Judentums", in welchem der Verfasser auch dafür eingetreten ist, daß die Synagogenvertreter gutachtlich gehört werden sollen. Daß auch die Repräsentanten über jede Probepredigt gehört werden müssen, sei ebenfalls notwendig. So viel Achtung sei man denen schuldig, die zur Probepredigt aufgefordert seien. Jedenfalls dürfe es nicht der Kommission allein überlassen bleiben, die Wahl des Kandidaten zu treffen. Vom Vorstandstische gibt Kommerzienrat Eisner zu, daß dem bisherigen Verfahren zweifellos. Mängel anhaften, darunter besonders der Mangel, daß die Kommission nicht so besucht sei, wie es erwünscht, werde. Ter Gemeindevorstand stehe den Anträgen auf Abänderung durchaus sympathisch gegenüber, sei aber nicht in der Lage, die vorliegenden Anträge, die undurchführbar seien, anzunehmen, und empfehle deshalb, die Frage in einer gemischten Kommission zu. beraten. Geheimrat Geiger bestreitet aus seinen Erfahrungen, daß in der Kommission tiefgreifende Beschlüsse gefaßt werden, wenn die Sitzung nicht gut besucht gewesen sei. Wenn auch die .Gemeinde allen Grund habe, mit den letzten Entscheidungen der Kommission zufrieden zu sein, so sei doch der bisherige Modus der Wahl sehr verkehrt. Außer den in Frage kommenden Synagogenvorständen müßten auch, fernstehende intelligente Männer zum Besuch der Probepredigt eingeladen und alsdann.ersucht werden, in kurzen Worten ihr Urteil dem Gemeindevorstand mitzuteilen. Die vorliegenden Anträge sind nach seiner Ansicht undurchführbar, und deshalb schlägt er. vor. dem Vorschläge des Gemeindevorstandes zu folgen. Nachdem inzwischen Professor Blaschke den Antrag auf Einsetzung einer gemischten Kommission eingebrächt, bestreitet Rechtsanwalt Dr. Ignatz Cohn, daß irgendwelche Veranlassung zu den heutigen Anträgen vorliege. Die Rabbinerwahlkommission sei nur eine aä hoe eingesetzte, vorbereitende Kommission, während die Wahl selbst der Gemeindevorstand und die Repräsentanten vollziehen. Außerdem geben bereits die Statuten der Kommission die Möglichkeit, sich in geeigneter Weise zu kooptieren. Eine Ergänzung des Modus sei nur nach der Richtung .erwünscht, daß in der Repräsentanz auch eine Aussprache über die ,.pon der Kommission abgelehnten Kandidaten stattfinden könnte. Professor Blaschke betont, daß sein Antrag nicht identisch sei mit dem Anträge Weinberg, welcher deshalb unausführbar sei, weil die Kommission nicht in Beratung mit den Repräsentanten treten könne.- ,-Es sei aber nicht berechtigt, daß die Repräsentanten nicht in. eine Beratung über die von der Kommission beschlossene Ablehnung eines Kandidaten eintreten können. Er empfiehlt die Annahme seines Antrages auf Einsetzung einer gemischten Kommission, welcher auch ge- ^n.ehmigt wird, nachdem noch Geheimrat Blumenthal die Mängel .des bisherigen Verfahrens geschildert hatte.