Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1909)
- Date
- 1909-01-22
- Page
- Seite 43 (sequence 7)
- Language
- German
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V, Und wie^das. Dpfem,' das Geschenk, tadellos sein mußteso.: auch -den Priesterder Mann, 'der es zu opfern 'berufen fva^ t Daher 'das biblische Gesetz, -wonach ein' mit körperlichen Gebresten behafteter Priester an den Altar nichthintreten .dürfe.(Leviticus'^l, 16 ff.). Später ging man nochweiter:;wie man Gott nichts-Fehlerhaftes opfern durfte,.iso . würde, auch . dem Priester, dem Gött - geweihtem^ nicht' gestattet. Fehlerhaftes -zu essen. Zweifellos ' galt das Verbot, „Zerrissenes" und„ Gefallenes" zu essenursprünglich nur den Priestern. (Ezechiel -44, 31; 4,14): was: Gottes unwürdig ist, sei auch des Priesters unwürdig. 'Im weiteren- Verlaufe der.Zeit, als das Prinzip ausgestellt wurde, jeder Israelit , sei ein Priester Gottes, wurde das Verbot auf die Gesamtheit ausgedehnt. ' Man . ehrte ferner einem König durch festliche Empfänge -und Triumphpforten, durch Reigen und Lieder, ehrte ihn, indem .man seine Satzungen und Vorschriften mit aller Strenge beobachtet-hat- : So. zeigte sich auch die Ehrung Gottes in Hymnen ■ und Psalmen, wie auch in Recht und Gerechtigkeit: Gebet und - Sittlichkeit; erstarkten neben dem Kultus als Forderungen der Gottesverehrung. Aber' möchten auch die Propheten noch so sehr die Sittlichkeit , über den Kultus stellen, Gewohnheit und Tradition, deren Träger die Priester warenerwiesen sich als die stärkeren: in der Gottesverehrung stand der Kultus bei allen Völkern an allererster Stelle und steht wohl auch heute noch am selben Platze. So kam es,, daß sich das ursprünglich priesterliche Verbot, - Zerrissenes und Gefallenes zu' essen, sehr rasch beim Volke eingetebt ■ hatte, und als der Opferkultus verschwand,' und Rabbi Joch an an-den Sakkai statt-dessen Gebete und Liebeswerke' zu üben befahl, dachte - man - gar nicht mehr daran, daß' eigentlich das Verschwindendes Opferkultus auch das Verbot aufhebe. Im Gegenteil. Das Verbot, Zerrissenes und -Aas zu genießen, löste sich gar bald vollständig vom Opferritus los ' und wurde selbständiger.Volksbrauch. Die früh erstandenen Gelehrtenschulen -bemächtigten sich des Verbotes, -Deutungen, Erklärungen und Erweiterungen hüben' an über die Fragen, was „Gefallenes"/ was „Zerrissenes" sei?- ob nur Essen ein Genuß wäre, ■■ nicht auch Verkaufen,- Verschenken des Aases usw.? Das Endergebnis dieser Entwicklung sind die etwa 35 Paragraphen 8e§’Schulchaii:aruch üb er „Newelo“ und ,,'I'ereko"„ Gefallenes Un-d Zerrissenes". — Pflichten Sie mir bei, geehrter'Herr Rabbiner? - ' - Noch eines scheint mir sicher zu sein: die relative'Jugend dieses biblischen Verbotes; es ist-zu einer Zeit erstanden, da der. nationale Mönötheismus schon vollständig ausgeprägt - war. Die Bibel enthält aber noch ändere? Genußverbote, die unstreitig auf eine viel frühere Zeit zurückgehen.. Es sind' dies: das Verbot des Blutgenusses (Leviticus 17,10 ff.), das Verbot, die Spannader zu essen, die „über die- Hüftpsänne läuft"' (Oeuesis 32, 33) und das Verbot-, das^ Bocklein iw der Milch seiner Mutter; zu kochen (Exodüs -2&, 19, S4, 26/ Deuteronomium 14, 21). j Alle drei Verbote find vormosaische-Volkssitten'gewesen, deren; Ursprung üns nicht mehr oder noch nicht klar ist. Sie haben \ aber - nichts m i t d e r israelitischen 'Gottesverehrung : zu tun, gehören daher Epochen an, die weit' weit : zurückreichen, bis zu der ersten Schicht der ifraelitischen ' Religionsgeschichte? AlsVolksbr^ sie in? den Pentateuch aüfgenommen uM-kaNonisiert: Zsnfölgedeffen! widmete sich auch ihnen - die - Whwe^MligiönsgeleHfamkeit,! und 8 äs 'End erg e b n r s d i ese t -Wik d re w s i nd d id 41 P ä i agräp h e n üb er d en Blutgienuß, "6 e r Pa rägräph - über die Spännäder und die 25 Paragraphen über Milchiges utt d Fl ei s ch ige s' (vorausgesetzt, daß ich recht. gezählt habe). .? > Schwer zu entscheiden ist, ob das Verbot itt Leviticus Kap. 11 und Deuteronomium Kap-14, laut welchem gewisse Tiere, Vögel ünd'Fische nicht gegessen werden dürfen, uralter Volksbraüch ist, vor dem Monotheismus entstanden, oder ein Teil der Priestergesetze, nachher Volksbrauch - geworden. Sie als sanitäre Maßregel, auffassen, halte ich für durchaus irrig, vielleicht nicht einmal für das Verbot, Schweinefleisch zu essen, annehmbar. '^'v : Sonach find die meisten Zeremönialgefetze vormosaische Volksbräuche, ohne jeden Zusammenhang mit unserer Religion, als Volksbräuche in den Kanon ausgenommen und heilig gesprochen. Nur das Verbot, Zerrissenes und Gefallenes zu essen, ist nachmosaisch, galt ursprünglich nur den Priestern und wurde erst später mit dem P rin zip e, ganz Israel sei e in Priest ervolk, von der israelitischen Masse willig ausgenommen.? Ist das Gesagte wahr — und es ist wahr- — dann verstehe ich - nicht, geehrter Herr Rabbiner, warum heute noch Sitten uralten Glaubens, . die mit unserem Monotheismus nichts gemein haben, s o f e st g e h a l t e n werden, als o b d a s I u d e n. t u m mit seinen religiösen Ideen und Idealen ohne sie nicht existieren könnte, und sie nicht gerade umgekehrt einen Rest von Volksbräuchen bildeten, dje unserem ethischen Monotheismus als AtchvismeN nachhängen und seine Reinheit beeinträchtigen?! Wenn Sie diese Sitten als Volksbräuche, als charakteristische Stammessitten nicht verlieren wollen und sie mit den verschiedensten Sitten vergleichen, die jedes Volk besitzt, von denen die Massen sich ungern trennen, gut, dagegen habe ich nichts einzuwenden. Dann nennen Sie aber das Kind beim rechten Namen und hören Sie doch endlich auf, diese alten Sitten alß wesentlichen Bestandteil unserer - Religion;anzüsehen und den weniger fromm zu nennen, der, auf einer höheren Kulturstufe stehend, den alten Bräuchen nicht mehr huldigt. Die deutschen Fischerdörfer, die Bauern) die seit Jahrhunderten ihre Scholle nicht verlassen haben, wieviele Sitten besitzen sie, . die sie mit ihrer Religion, mit ihrem Christentum verquickt in gläubiger Inbrunst beobachten. Der Städter kennt sie nicht, der Städter gewordene Bauer sagt sich von ihnen los. Vielleicht ist es bedauerlich.' Wird aber der Kirche einfallen, von dem Kulturmenschen die Heiligung der Volksbräuche zu fordern? Sie werden mir darauf entgegnen, was aber die Kirche einmal kanonisiert und in ihr Glaubenssystem ausgenommen habe, daran halte sie unbeugsam fest, und das ist ihre Macht un d Kraft. So sollen auch wir daran festh alten, was unsere Kirche in den Kanon ausgenommen hat, mag es woher immer stammen; das allein gibt uns Halt und Festigkeit. Cin gefährlicher Vergleich. .; " );; Was meinen Sie, geehrter Herr Rabbiner, wenn die christlichen Kirchen nicht Staats- und Weltmächte wären, sondern schwache Minoritäten wie wir, könnten sie auch, dann noch so sprechen, so befehlen, wie sie heute dekretieren? Würden sie auch dann so gelassen den Sturm brausen hören, wie sie es heute tun? Selbst sie werden früher oder später nachgeben, müssen. Und wir wollten uns in derselben Roste gefallen) möchten den kleinen Gernegroß spielen? , Und tvenn wir es. auch' woäten, für wen wollten wir es denn^. ' Die christlichen' Kirchen haben den größten Teil der ungeheueren Massen hinter sich. Sie aber, geehrter Herr Rabbiner, weü „ - > ' - - -.- - --<-1 i ** " »