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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-01-15 · Heft 3 (15.1.1909) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 3 (15.1.1909)
Date
1909-01-15
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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Religionsunterrichtes in lehrerlosen Gemeinden ist die Anstellung von Wanderlehrern zu empfehlen." Zur Beratung gelaugte sodann ein von den Herren Dr. Hildesheimer-Berlin, Munk-Berlin, Kohn-Ansbach und I. Horonntz-Frankfurt a. M. gestellter einstimmig angenommener Antrag: „Die Generalversammlung der Vereinigung traditionell-gesetzestreuer Rabbiner hält die Gründung einer populären Monatsschrift mit gesetzeslreuer Tendenz für erwünscht und fordert ihre Mitglieder auf, eine solche tatkräftigst zu unterstützen" Entsprechend einer ans der Mitte der Versammlung ergangenen Anregung, wurde außerhalb der Tagesordnung nachstehende Resolution angenommen: „Die Vereinigung traditionell-gesetzestrener Rabbiner Deutschlands gibt ihren, lebhaften Sympathien für die segensreiche Wirksamkeit des HilfsvereinsderDeutschen Juden, insbeson dere für sein den Anschauungen des traditionell-gesetzestreuen Judentums Rechnung tragendes Schnlwerk im Orient Ausdruck und fordert ihre Mitglieder auf, innerhalb ihres Wirkungskreises für die tätige Förderung des Vereins nachdrücklich sich einzusetzen." o. Karlsruhe, 10. Januar. Auf die an die Großhcrzogin-Witwe Luise zu ihrem 70 jährigen Geburtstage gesandte Adresse kam an den Großherzoglichen Oberrat folgendes Schreiben, derselben: „Unter den vielen Kundgebungen, die mir bei meinem 70. Geburtstage zuteil geworden sind, habe ich mit besonderer Dankbarkeit diejenige des Großherzoglichen Oberrats der Israeliten empfangen, in welcher Sie mir in so herzlicher Weise Segenswünsche anssprechen, deren Erfüllung ich zuversichtlich in Gottes Hand lege. Ihre Teilnahme erfüllt mich mit uni so herzlicheren Dankbarkeit, als Sie bei dem Rückblick auf die Vergangenheit, die nun bei dieser ernsten und wehmütigen Jahreswende abgeschlossen zurückliegt, der vielen Beziehungen gedenken, die uns auf dem Gebiete der Menschenliebe und der Gemeinnützigkeit zusammen geführt haben. Diese Erfahrung ist mir stets eine wertvolle gewesen, und ich nehme sie mit in das neue Jahrzehnt meines Lebens, in der Ueberzengung, daß in Zukunft in gleicher Weise sie sich bewähren und fortsetzen werden, auch da im Sinne unseres teuren in Gott ruhenden Großherzogs, dessen Vorbild uns stets voranleuchten wird. Karlsruhe, 16/ Dezember 1908. Gezeichnet: Luise, Großherzogin von Baden, Prinzessin von Preußen." — Der Großherzog hat folgende Auszeichnungen verliehen: Zum Kammersänger den Hofopernsänger Hermann I a d l o w ker, zutn Professor den Pianisten und Lehrer am Konservatorium Moritz Mayer-Mahr in Berlin, zum Kommerzienrat den Fabrikanten Emil Mayer in Mannheim, das Ritterkreuz 1. Klasse mit Eichenlaub dem Rechtsanwalt und Mitglied des Vorstandes der Anwaltskammer Dr. Max Hachenburg in Mannheim, das Ritterkreuz 1. Klasse den Landgerichtsräten Dr. Leopold Strauß in Mannheim und Jakob Geiß mar in Heidelberg, dem Notar Emil Edesheimer in Freiburg und dem Bezirksrabbiner Dr. Joses Spitz in Gailingen, das Ritterkreuz 2. Klasse dem Sekretär des Oberrats der Israeliten und Direktor des israelitischen Landesstists, Jakob Driesen in Karlsruhe, das Verdienstkreuz vomZähringer Löwen dem Oberlehrer Abraham Weil in Eichstetten, dem Mitglied des Shnagogenrats Moritz Notschild in Baden-Baden,, den Bezirksältesten Lazarus Pollack in Freiburg, Emanuel Strauß in Osterburken, sowie dem ersten Kantor Samuel Rubin in Karlsruhe, die große goldene Verdienstmedaille den israelitischen Religionslehrern Ferdi nand Hanauer in Steinsurt und Ascher Heinemann in Rohrbach b. H.. das Ritterkreuz 1. Klasse dem Fabrikdirektor Otto Hoffmann und dem Kaufmann Heinrich Zimmer,, beide in Mannh eim, die silberne Verdienstmedaille dem Mitglied des Shnagogenrats Heinrich Mayer in Horden. i. Stuttgart. Die neue israelitische Kirchenverfassung für Württemberg bildete den Gegenstand einer Gemeindeversammlung, die ein aus Mitgliedern aller Parteien bestehendes Komitee für den laufenden Monat' einberufen hatte. Die überaus zahlreich besuchte Versammlung wurde vom Präsidenten Max'Wo lf mit einer ' Ansprache eröffnet, in der er aus die früheren Entwürfe vom Jahre 1866 und 1899 hinwies, die durch, die Uneinigkeit der Israeliten zum Scheitern gekommen waren. Das' eigentliche Referat hatte Rechtsanwalt Dr. Wolf übernommen, der in Nahezu einstündiger, sehr beifällig aufgenommener Rede den derzeitigen Verfassungsentwurf nach allen Richtungen hin beleuchtete. Als Vorzüge desselben führte er an: die in § 1 klar ausgesprochene Autonomie der Kirchengemeinden, die Abschaffung des bisherigen auf unsicheren Grundlagen beruhenden Erach-Steuersystemes und Einführung der Zuschläge auf die direkten Staatssteuern — obwohl die Festsetzung einer Grenze nach oben und unten gerade hier im Entwürfe fehle und z. B. die evangelischen Gemeinden nur bis zu zehn Prozent erheben dürfen — ferner die Berücksichtigung dissentierender Minderheiten und ihrer berechtigten Wünsche, die Erleichterung des Geschäftsganges -der Gemeindeverwaltung durch Ausschaltung' der oberamtlichen Aufsichtsinstanz und endlich hauptsächlich die Ausgestaltung der königlichen Oberkirchenbehörde durch den im Entwürfe vorgesehenen weiteren Rat, der nur aus gewählten Mitgliedern bestehe und somit auch den Religionsgenossen einen Einfluß auf die Zusammensetzung der Oberkirchenbehörde gestatte. Als Mängel am Entwürfe stellte der Referent folgende Momente und Forderungen hin: die vorgesehene Einrichtung von Ausschüssen neben den Kirchenvorsteherämtern sei nicht zu empfehlen, weil durch diese eine Erschwerung der Verwaltung und Reibungen zwischen den beiden Kollegien zu erwarten seien. Auch die christlichen Gemeinden haben diese Ausschüsse nicht. Der ans Amt gebundene Vorsitz im Kirchenvorsteheramte durch Rabbiner respektive Vorsänger solle einem freien Ermessen der Gemeinden Platz machen, im Bedarfsfälle den Vorsitz auch gewählten Vertretern übertragen zu können. Es genüge, so Rabbiner respektive Vorsänger Mitglieder.des Kollegiums seien. Das aktive Wahlrecht sei auch aus steuerzahlende Frauen auszudehnen. Ebenso sei es Ausländern nur nach einer angemessenen Niederlassungsfrist, zu gewähren, da^ passive Wahlrecht jedoch auf Reichsangehörige zu beschränken. Bezüglich der Königlichen Oberöirchenbehörde, deren Wirksamkeit der Referent volle Anerkennung zollt, und ihrer künftigen Zusammensetzung sei zu fordern, daß nach einer Uebergangsperiode vom Könige nur der Vorsitzende, das theologische und juristische Mitglied ernannt, alle anderen Mitglieder dagegen gewählt werden sollen. Desgleichen sollten Rabbiner und Vorsänger je einen Standesvertreter zu wählen haben. Die Verhandlung im weiteren Rat der Oberkirchen-? behörde sollten einer, wenn auch eingeschränkten, Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Den Gemeindekollegien sollte hinsichtlich. derBerufung von Rabbinern und Vorsängern ein Mitbestimmungsrecht und in finanzieller Beziehung größere Bewegungsfreiheit zuerkannt werden. Die Bestimmung des Artikels 55 des Gesetzes vom 25. April 1828 betreffend das Erscheinen der Israeliten an Sabbaten und Feiertagen vor Gericht und Behörden sei in geeigneter Form beizubehalten. Referent schloß mit einem Aufruf zur Einigkeit. Korreferent Rechtsanwalt Dr. Kaufmann unterstützte im wesentlichen die Ausführungen des Vorredners, will aber auch das aktive Wahlrecht auf Reichsangehörige beschränken. Die Naturalisation stoße bei geeigneten Verhältnissen im toleranten Württemberg nicht auf Schwierigkeiten. Im allgemeinen sei der Entwurf von einem Geiste unberechtigter bureaukratischer Bevormundung der Gemeinden erfüllt. An die Verlesung einer im Sinne der Ausführungen und Forderungen des Referenten gehaltenen Resolution schloß sich eine recht lebhafte Diskussion, an der von liberaler Seite Bankier Hausmeister und von orthodoxer Em. Kauffmann teilnahmen, die beide -die Resolution ablehnten, weil diese nicht auch die Aufhebung der Zwangsangehörigkeit zur Gemeinde, als mit religiöser Freiheit unvereinbar, forderten. Frau Perlen sprach zugunsten der Zuerkennung auch des passiven Wahlrechtes an weibliche Gemeinvemitglieder. Namens des Komitees, dem Herr Levi aus Cannstadt den Dank der Versammlung aussprach, ergriffen noch, außer den beiden Referenten, - die Herren Dr med. Levi und Dr. Feldmann das Wort, indem sie die Zwangsangehörigkeit zur Gemeinde als durch deren Lebensfähigkeit bedingt, nachwiesen, sodann über das Zustandekommen der Resolution berichteten und für deren unveränderte Annahme eintraten, was denn auch fast einstimmig geschah. Nur sechs Herren stimmten für eine Abänderung. Mit einem warmen Schlußworte ward die interessante Versammlung um Mitternacht vom Präsidenten geschlossen. Gesterretch-Ltnssrn. □ Wien, 11. Januar. Was für eine Gesellschaft unsere österreichischen An^semiten sind, geht schon aus der Tatsache hervor, daß die gesamte klerikale und antisemitische Presse in Wien den Auf- „ ruf für Sizilien, den das Hilfskomitee an die Bevölkerung richtete,

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