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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-01-15 · Heft 3 (15.1.1909) · p. Seite 35

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 3 (15.1.1909)
Date
1909-01-15
Page
Seite 35 (sequence 11)
Language
German
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m WNMNWMWWVß kKWM MM» Anstatt daß der Verfasser uns in diesem Kapitel von den Lebensverhältnissen des Maimonides und seines Schülers Josef ibn Aknin (die Bezeichnung Schüler ist nicht ganz richtig) erzählt, uns die sehr bekannte und oft behandelte ärztliche Praxis des Maimonides schildert und dessen Bedeutung als Arzt nach Grätz mehr in der Theorie als in der Praxis bewertet (Seite 270), hätte er besser aus den Rechtsbescheiden Maimunis ungemein interessante Einzelheiten über das soziale und wirtschaftliche Leben der Juden in Aegypten bringen können. Ich will nur eine kleine Auslese bieten. Jüdische und islamitische Sil b erarbeit er hatten (wohl in Kairo) gemeinsam eine Genossenschaft zur.Kollektivproduktion und zum Kollektivbetrieb gebildet: die Juden hatten das Werkzeug eingebracht. Es wurde die Bestimmung getroffen, daß .die ganze Woche hindurch gearbeitet würde; der Verdienst der ersten fünf Wochentage sollte gleichmäßig unter die Mitglieder der Genossenschaft verteilt werden, während der von Freitag ausschließlich den Juden, und der vom Sonnabend ausschließlich den mohammedanischen Genossen gehören sollte. Auf eine Anfrage entschied Maimonides (Resp. Nr. 124), daß darin eine Verletzung der Sabbatruhe seitens der Juden nicht zu finden sei. — Ein Jude verkaufte seinen Weinberg, weil er glaubte, .seiner Frau bei der Ehescheidung das ihr verschriebene Heiratsgut herausgeben zu müssen. Aus der Ehescheidung wurde später nichts, und der Mann wollte deshalb den Handel rückgängig machen. Maimonides entschied (Nr. 238), daß dies nach talmudischem Rechte zulässig sei. — Ein Jude war gestorben und hatte eine Witwe und einen unmündigen Sohn hinterlassen; das Erbe bestand in einem großen Weinberge. Für die Alimentation der Witwe mußte das Vormundschastsgericht einen Teil des Weinbergs unter der Bedingung verkaufen, daß der Sohn nach erlangter Volljährigkeit die Teilung in anderer Weise vornehmen durfte. Darüber entstand später ein Rechtsstreit, zu dessen Entscheidung Maimonides angerüfen wurde (Nr. 242). — Ein Jude besaß einen Obstgarten, von dem ein früchtetragender Baum dicht an der Straße stand; die Aeste ragten in die Straße hinaus, was zur Folge hatte, daß die Jugend häufig durch. Steinwürfe die Früchte herabzuschütteln versuchte. Gegenüber befand sich ein Haus, wo eine Art Klub für die muselmännische Bevölkerung war. Man befürchtetedadurch Reibungen zwischen der jüdischen und der muselmännischen Bevölkerung. Der jüdische Eigentümer des Gartens wollte den Baum entfernen, fürchtete aber, dadurch ein biblisches Verbot (6. Buch Moses 20, .19) zu übertreten. Maimonides (Nr. 62) gestattete jedoch die Entfernung des Baumes. — Ein Jude hatte eine Schuldforderung bei einem Glaubensgenossen. Der Schuldner war nicht in der Lage, das Guthaben zu bezahlen, bot aber seinem Gläubiger einen Teil seiner Ware an, die er auf dem Seewege exportieren wollte. Sollte die Ware mehr einbringen, als die Schuld betrug, so gehörte dies dem Gläubiger. Als der Handel in der Tat mehr einbrachte, weigerte sich der Schuldner, den Mehrgewinn auszuzahlen. Diesen Streit zu schlichten wurde Maimonides (Nr. 213) angerufen. — Ein Jude befand sich in großer Geldverlegenheit, da er mit den Steuern im Rückstände war. Er wollte sich von einem Glaubensgenossen Geld borgen, der ihm aber kein bares Geld, sondern Ware zum Verkauf gab, wobei er den Preis um die Hälfte teurer, als marktüblich, berechnete. Maimonides (Nr. 104) entschied, daß dies verschleierter Wucher sei, und verbot die höhere Bezahlung über den marktüblichen Preis. Sehr interessant ist auch folgender Bescheid. Ein Jude fragte an, wb man durch die Haussklavin vom Backtrog die Hebe (Challa) abnehmen lassen dürfe (Nr. 70). Auf die. kulturellen und sittlichen Verhältnisse wirft auch ein anderer Bescheid (Nr. 130) ein grelles Licht. ' Ein Jude hatte eine schöne Sklavin erworben, die er im Hause behielt. Da er unverheiratet war, führte dies zu Unzuträglichkeiten. Im Hause wohnte auch seine Stiefmutter mit drei Töchtern, und als sie mit dem Mann in Streit gerieten, liefen sie zum Kadi und zeigten dieses fragwürdige Verhältnis an. Der Kadi ließ die Sklavin zu sich kommen. Diese aber behauptete, sie sei Jüdin,- sie wäre vor Jahren entführt und als Sklavin verkauft worden. Da sie bei dieser Aussage beharrte, welche der Kadi für glaubwürdig hielt, so entließ er sie; denn das Verhältnis zwischen einem Juden und einer Jüdin ginge ihn nichts an. Nunmehr wollte die jüdische Gemeindebehörde eingreifen und den Skandal nicht weiter dulden; es war nämlich allen klar, daß die Sklavin keine Jüdin war. Maimonides entschied, der Mann müsse angehalten werden, die Sklavin freizulassen und sie dann zu heiraten. Und wenn auch nach talmudischem Recht eine solche Ehe nicht zu gestatten sei, solle man doch den Verhältnissen Rechnung tragen und Nachsicht üben. Ich muß es mir versagen, weitere Beispiele aus bloß diesem einen Buche herauzuziehen; es ist dies ein Tropfen vom großen Meere. Einen geschichtlichen Irrtum des Verfassers (Seite 36) will ich noch berichtigen. Die berühmte Synagoge in Alexandrien, die Basilika, wurde nicht im Bar- Kochba-Krieg zerstört, sondern im Kriege während der Herrschaft Trajäns. Der hadrianische Krieg soll nach einer noch näher zu prüfenden Angabe (vergleiche Schürer I. 781) auch. nach Aegypten übergegriffen haben; die Basilika war aber schon etwa 20 Jahre früher verbrannt worden. W ■J m W H W z 'I Lphrmm Nmdrl. Eine Erzählung von Anton Langer. HI. Ueberraschend sah der Richter den Ratsherrn an; das Volk zischelte, denn es fand es sonderbar, daß der Vater gegen seinen Söhn auftrat. Der Jude aber hob die Hände gegen den Himmel und rief: „So segne Euch der Gott Abrahams für das, was Ihr an mir tut bis ins tausendste Glied!" Ohne auf des Juden Worte zu achten, fuhr Erasmus Schlagnitweit mit ernster, ruhiger Stimme fort: „Ich bin ein alter Mann, und so wie mein Haar in Ehren grau geworden, möchte ich es auch in Ehren in die Grube bringen. Ich habe bis jetzt geschwiegen, um klare Einsicht in die Sache zu bekommen; daß jener dort, mein Sohn, nicht so ist, tut mir weh, denn er geht nicht den Weg der Ehrlichkeit. Er behauptet, den Schmuck vor einigen Wochen an den Juden verpfändet zu haben, und ich habe ihn noch vor fünf Tagen im Hause gesehen; was ihn treibt, so zu handeln, mag Gott wissen, ich aber halte den Juden für unschuldig!" Diether biß sich aus die Lippen. „Ihr seid mein Vater," sagte er, „sonst würde Euch dieser Zweifel an meinem adeligen Ehrenworte nicht so leicht hingehen." - Zornig wollte der Alte antworten, aber der Stadtrichter sprach: „Ruhe, im Namen des Gerichts. Das adelige Wort eines Ecschlechters muß in Ehren bleiben, und dagegen kann der Jude sich nur durch einen Schwur reinigen."

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