Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1909)
- Date
- 1909-01-15
- Page
- Seite 34 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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. wie auch die unter den Juden in der Diaspora zu schildern. Das. von ihm bearbeitete Material wird erst umsangreich.sin den späteren Epochen, aber nur sür die Geschichte der abendländischen Juden. Auf diesem Gebiete find viele gesetzliche Bestimmungen und auch sonstige Mitteilungen aus den nichtjüdischen Quellen bekannt und auch einige Vorarbeiten vorhanden. Es ist aber sehr zu bedauern, daß der Verfasser die jüdischen Quellen, die ungemein wichtiger und inhaltsreicher sind, ganz und gar unbeachtet ließ. Dadurch gibt er uns eigentlich auch nur eine politische Geschichte der Juden, und zum Teil sogar überflüssigerweise eine Gelehrtengeschichte, wobei er auf andere Forscher angewiesen ist und oft deren Hypothesen mit übernimmt. Schon in der Behandlung der talmudischen Epoche, bei der dem Verfasser die bekannten Geschichtswerke als Wegweiser dienten, zeigt sich die. Unzulänglichkeit seiner Forschung. Um das Wirtschaftsleben der Juden jener Zeit in Palästina und in Babylonien kennen zu lernen, braucht man sich wirklich nicht damit zu begnügen, daß von vielen Gesetzeslehrern ihre Beschäftigung mit der Landwirtschaft oder mit einem Handwerk bekannt sei. In der Mischna und im Talmud ist für diesen Zweck ein so großes Material vorhanden, daß man dadurch das ganze Volksleben, bis in dessen tiefsten Schacht, erforschen kann, wobei man nur die Sorge hat, diese Fülle zu beherrschen. Sogar in einem sehr wichtigen Punkt hat sich der-Verfasser durch Nichtbeachtung der jüdischen Quellen zu durchaus falschen Schlußfolgerungen verleiten lassen. Es ist bekannt, welche Rolle die Sklavenarbeit bei der Landwirtschaft im Altertum gespielt hat, bei den Juden allerdings weniger als bei den Römern, weil jene die eigene Feldarbeit ethisch sehr schätzten. Ein Verbot des Sklavenhaltens war aber immerhin auch bei den Juden eine schwere Störung des wirtschaftlichen Lebens. Nun wurde Anfangs des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts von Rom aus die Beschneidung bei den Juden verboten; dieses Verbot mußte bald aufgehoben werden, aber es wurde dabei festgesetzt, daß die Beschneidung nur an den Söhnen der Juden vorgenommen werden durfte. Dem Verfasser ist es unklar, wie die Juden damals unter der römischen Herrschaft heidnische Sklaven halten konnten (Seite 50 ff.); von R. Abbahu in Caesarea (in der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts) ist bekannt, daß. er „gotische" Sklaven (daß es gerade gotische Sklaven waren, ist nochsehr zweifelhaft) besessen hat. Wie war das nun möglich? Der Verfasser meint unter Dioctetian habe man das Gesetz wegen der Beschneidung nicht streng durchgesührt. Die Erörterungen mit ihren Schlußfolgerungen erübrigen sich, wenn man weiß, daß die Beschneidung der heidnischen Sklaven bei den Juden gar nicht obligat war, wenn auch der Verfasser das Gegenteil annimmt (vergleiche Tr. Jebamot p. 48 b und Maimonides Hilchot Mila I, 6). Viel nachteiliger wird die Nichtbeachtung der jüdischen Quellen für die geschichtliche Epoche, mit der eigentlich die Darstellung im vorliegenden Buche beginnt. Aus Mangel an wirklichem Material, den der Verfasser so sehr bedauert, ist er genötigt, sich mit der politischen Geschichte zu beschäftigenwobei er auch der nichtjüdischen allzubreiten Raum gewährt. So verbreitet er sich eingehend (Seite 104 bis 124) über die Entstehung des Islam, über die Eroberungszüge Omars in Syrien und Babylonien, die Gefangennahme der persischen Prinzessin, welche Omar dem Exilarchen Vostanai schenkte, das Gaonat, das angeblich im siebenten Jahrhundert entstanden sei. Das Letzte behauptet wohl Grätz, aber J.H. Weiß (Geschichte der jüdischen Tradition IV, 6) weist nach dem bekannten Scherira-Bries nach, daß bereits seit dem Jahre 589, also ein Vierteljahrhundert, bevor Mohammed seine Prophetenlaufbahn begonnen hätte, sowohl in Süra wie.auch in Pumbadita Gaonäer fungiert haben. Ebenso gehört es nichtineine Wirtschaftsgeschichte, den Vorzug hervorzuheben, den die Hochschule von Sura gegen die vom Pombadita hatte, zumal auch dies noch nicht genügend geklärt ist (vergleiche I. Halevy, Oorot harischonim III, 75 ff.). Ueber das soziale und wirtschaftliche Leben der Juden in Babylonien in der gaonäischen Epoche haben wir wertvolle Berichte in den vielen Responsen der damaligen Gesetzeslehrer, die teils in besonderen' Werken gesammelt vorliegen, teils in den fast unzähligen Büchern der späteren Rabbinen zerstreut sind. Da der Verfasser dieses Material nicht kennt, so mußte er sich für diese ganze Epoche milden gesetzlichen Bestimmungen der mohammedanischen Herrscher bezüglich der Rechtslage der Juden begnügen (die aber in I. E. Scherers „Rechtsverhältnisse der Juden", Leipzig 1901, Seite 29 — 32 erschöpfend behandelt sind), und sür die wirtschaftlichen Verhältnisse muß er (Seite 469) erraten, daß die Juden in Babylonien wohl auch Ackerbau betrieben haben, da A n an, der Begründer des karaitischen Schisma, die Einführung des festen Kalenders bekämpfte und die Wiederherstellung des früheren beweglichen forderte. Im festen Kalender, den wir auch noch jetzt haben, sind bekanntlich imneunzehnjährigen Zyklus sieben Schaltjahre (das 3., 6., 8., 11, 14., 17., 19.). Früher Pflegte das Schaltjahr nach Bedarf, nach dem Stand der Saaten, festgesetzt zu werden. Anan forderte die Wiederherstellung dieses primitiven Kalenders, woraus unser Verfasser die Schlußfolgerung zieht, daß die Juden damals in Babylonien Ackerbau trieben. Daß dies in sehr ausgedehntem Maße der Fall war, dafür haben wir in den Responsen zahlreiche Beweise. Wir können aus ihnen mehr als die Tatsache allein erfahren, nämlich auch die Art und Weise des landwirtschaftlichen Betriebs. Aber die Forderung Anans hat mit der Landwirtschaft nichts zu tun, am allerwenigsten mit der in Babylonien. Solange kein fester Kalender war, konnte das Schaltjahr nur in Palästina bestimmt werden. Das verlangten auch die Karäer, deren Verehrung für das heilige Land bekannt ist. Ausdrücklich sagt dies der karaitische Gelehrte Aaron der Aeltere in seinem Buche „Ha-mibchar“ (zu Exodus XII, 2). Aus Mangel an wirklichen Tatsachen muß sich der Verfasserbei der Schilderung der Kreuzzüge-Epoche ebenfalls mit gesetzlichen Bestimmungen und Anekdoten begnügen, wo wir doch für diese Epoche die vielen Responsen nordfranzösischer und deutscher Lehrer haben, aus denen soviel geschöpft werden konnte. Einen sehr breiten Raum nimmt in seinem Buche der bekannte Reisende Benjamin aus Tudela (Seite 231 bis 287) ein, wobei der Verfasser Dinge hineinzieht, die genügend bekannt sind und in eine Wirtschaftsgeschichte gewiß nicht hineingehören. Die Reisebeschreibung des Benjamin mag an sich interessant sein, manche Bemerkung läßt sich auch geschichtlich oder kulturgeschicht ich verwerten, was z. B. Zunz in seiner „Geschichte der Juden in Sizilien" („Zur Geschichte und Literatur" Seite 484 bis 534) gezeigt hat. Aber dieser Reisend^ hat sich, soweit er mit den Juden in Berührung trat, umbic wirtschaftlichen Verhältnisse kaum gekümmert. Der Verfasser erwähnt selbst (Seite 232), daß Benjamin von der Bedeutung der Städte Genua und Pisa als Handelsplätze kein Wort sagt. Ein Zeitgenosse Benjamins war Rabbenu Tam, der Enkel Raschis. Hätte sich der Verfasser in den Responsen dieser berühmten Rabbinen und in der zeitgenössischen Literatur umgesehen, welche Fülle von kulturgeschichtlichem Material und. Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Juden im Abendlande würde er da gesunden haben!