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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-01-15 · Heft 3 (15.1.1909) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 3 (15.1.1909)
Date
1909-01-15
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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gesetzlich erlangt hatten. <sie konnten daher-Verbesserungen im Kultus und im Unterrichtswesen ohne-den Oberrat vornehmen. Trotzdem hätte-, in Baden, gerade; in Baden eine Einheit Erzielt werden können, -wenn der Oberrat zur Zeit kräftiger eingegriffen hätte. Dies wurde aber noch zur rechnen '- Zeit erkannt, und seit-dem Amtsantritt des Oberrats Epstein wurden die inneren Angelegenheiten und besonders das SHul- - wesen tüchtig reorganisiert. Allein . um dem Geist. der Zeit ' gemäß die Verhältnisse umzugestalten, bedurfte es eines tüchtigen'Kollegiums. So sind wenigstens im vorigen Jahrhundert die Gemeinden in Baden den offiziellen Einrichtungen weit vorausgeeilt. Aus die Oberräte Altmann und Will-, städter folgte der gegenwärtige Leiter des Oberrats Dr. D. H. Mayer, und man darf wohl sagen, daß seit dieser Zeit die Kultusorganisation der badischen Juden einen durchgreifenden Wandel erfahren hat. Geheimrat Mayer ist ein ganzer Mann, ein Mann, den zu rühmen wir eigentlich gar keine Veranlassung hätten, weil jeder, der sich für das jüdische Leben in Deutschland interessiert, seinen Namen kennt und verehrt, wenn nicht gerade gegen ihn. seit Jahren von der süddeutschen Orthodoxie eine so häßliche Agitation entfesselt worden wäre, die, wie ja vielen noch erinnerlich, sogar bis vor dre Schranken des Gerichts geführt hat. Geheimrat Mayer ist ein glaubenstreuer-Jude, ein Jude, der es in der glühenden Liebe und begeisterten ^Anhänglichkeit an den Väterglauben mit allen orthodoxen Rabbinern Deutschlands aufnimmt, ein Mann von seltener Energie und Tatkraft, von hoher Bildung, von außergewöhnlicher Herzensgüte und von einer Lauterkeit des Charakters, die kein Mensch anzutasten wagen dürfte. Daß die Leitung der Angelegenheiten des jüdischen Kultus in Baden einem solchen Manne zufiel, darf man als eine besondere Fügung ansehen. Der Kamps der süddeutschen Orthodoxie gegen diesen Mann und gegen seine Wirksamkeit datiert aber nicht erst von dem. Tage, da Mayer sein seit Jahren vorbereitetes Gebetbuch erscheinen, ließ, das, wie wir gleich zum näheren Verständnis der Sachlage hinzufügen wollen, durchaus nicht etwa den . einzelnen Gemeinden aufgezwungen werden sollte, sondern dieser Kampf begann schon zur Zeit der ersten Synode. Die Gründe hierfür waren meist persönlicher Natur, und erst später, als Mayer, der sich während seiner ganzen Amtswirksamkeit einer geradezu fleckenlosen Objektivität beflissen hatte, gegen verschiedene Uebergriffe und Mißgriffe der Orthodoxie mit der vollen Energie, die ihn auszeichnet, aufzutreten sich genötigt sah, war er'von spezifischer Bedeutung. Die Kämpfe, die dadurch entfesselt wurden, und nun schon seit Jahren andauern, haben die gedeihliche Wirksamkeit des .. Oberrats in keiner Weise gestört. Die Organisation funktioniert nach wie vor in planmäßig geordneter, vorzüglicher Weise, zum Segen der badischen Judenheit, die im Grunde genommen von allen diesen Kämpfen nichts wissen will und nur durch die Hetzereien der süddeutschen Orthodoxie einigermaßen in ihrem Frieden gestört worden ist. .Aber auch diese Kämpfe werden vorübergehen, und es wird sich erweisen, daß die nun schon seit einem Jahrhundert bestehende Organisation gerade diejenige ist, die den Bedürfnissen der Gemeinschaft am besten entspricht. Es ist ja bei uns in Preußen gegenwärtig viel die Rede von einer Gesamtorganisation und sogar von einer Konsistorialverfassung. Die letztere Idee müßte, wenn man die Geschichte des französischen Konsistoriums während eines Jahrhunderts überblickt, von allen Einsichtigen längst aufgegeben worden sein. ' Sie birgt, alle Elemente in sich zur Aufrichtung einer, Freiheit und Gewissen bindenden Macht im Judentum, die, sich auf die «Staatsgewalt stützend, notwendig zu einem gegliedert hierarchischen . System sich ausbilden würöe^ das das unveräußerliche Heiligtum des ^Judentums-. die einzig sichere Stütze seiner freien - Selbstentwicklung, nämlich die Autonomie der Gemeinden und das. Selbstbestimmungsrecht der einzelnen, erschüttern müßte. - Ganz anders liegt die Sache bei der freien Gesamtorganisation. Von einer Konformität auf dem Gebiete des Kultus kann doch bei den deutschen Juden in absehbarer Zeit nicht die Rede sein, dagegen wäre es ein Segen für die Gestaltung der jüdischen: Angelegenheiten, wenn ein bestimmter Organismus freiwillig, aber einheitlich geschaffen würde, der der Willkür und dem Verfall ein Ende bereiten müßte. Wir-stehen nicht an, gerade die badische. Organisation als ein Muster hinzustellen. Sie hat alle religiösen- und politischen Wandlungen glücklich überdauert, sie hat allen Versuchen, das religiöse Moment in den Vordergrund zu stellen und zum Zankapfel für die Gemeinschaft zu machen, widerstanden. Als die badische Regierung beim Oberrat seinerzeit anfragte, welche Abänderungen religiöser Satzungen zur Beseitigung der damals gegen die volle Eman- - zipation noch obwaltenden Bedenken wohl Zulässig und zweckmäßig wären, da antwortete dieser: „Wir halten dafür, daß solche. Angelegenheiten, welche dem Innern des Menschen angehören, sich überhaupt, nicht für das Gebiet politischer Verhandlungen eignen, und noch viel weniger Gegenstand einer Bevollmächtigung oder eines Vertrags werden können. Wohl mögen religiöse Meinungen und Gefühle nach dem weltgeschichtlichen Gange der Entwicklung des menschlichen Geistes und Gemüts ihren äußeren. Ausdruck verändern und eine andere Gestalt annehmen. Es kann und darf aber dies nur aus dem ewigen Streben der Menschheit nach dem höchsten religiösen, in jeder Konfession sich eigentümlich darstellenden Ideal hervorgehen. Eine Verleugnung der höheren Menschennatur und der Todeskeim, für alle religiösen Ge. , fühle wäre es aber, wenn Aenderungen in dem Religions- und Kirchensystem in der Absicht zur Erreichung zeitlicher Vorteile, seien. sie auch von der höchsten politischen Wichtigkeit, vorgenommen würden. Sollten auf diese Weise Aenderungen in religiöser Beziehung irgendwo stattfinden, so dehnen sie sich notwendig weiter aus, als derjenige Teil, der sie veranlaßt, selbst wünscht. Sie erschüttern nämlich die ganze religiöse Grundlage der Menschen, welche die Basis aller Sicherheit und Gedei-hung der Staatsgesellschaft ist." Diese Antwort war eine Großtat, und dieselbe Richtung ist unter den verschiedenen Oberräten in Baden innegehalten worden. Nur so ist es möglich gewesen, daß zum Beispiel die Gemeinde Mannheim in ihren gottesdienstlichen Einrichtungen mit den Bedürfnissen und Anschauungen irgendeiner badischen Dorfgemeinde im vollen Widerspruch stehen kann, daß. aber diese wie jene die volle Freiheit hat, sich unter der bestehenden Organisation nach ihrer inneren Ueberzeugung zu entwickeln. Niemand darf es wagen, einen anderen zu verurteilen oder in seinem Tun zu hemmen,,der sich als Jude weiß und fühlt, gleichviel wie er glaubt, sich als Jude bewähren zu müssen.. Das ist unser religiöses Ideal, und man darf es heute dem badischen Oberrat nachsagen, daß er allezeit, unter orthodoxen wie Untev liberalen Führern, eifrig bemüht war,, diesem Ideal nachzustreben. Es ist daher sicher heute der Wunsch aller, denen das Wohl des deutschen Judentums am Herzen liegt, daß die Institution des badischen Oberrats, die bisher so gedeihlich und vorbildlich gewirkt hat, auch ferner zum Heile der badischen Judenheit und als ein Segen für. das gesamte Judentum sich bewähren möge.

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