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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-01-15 · Heft 3 (15.1.1909) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 3 (15.1.1909)
Date
1909-01-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
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73. Jahrgang, Nr; 3. Berlin, 15. Januar 1909. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. A b o n n e m e n ts-Pr e i s: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere verlriebsstcllen) bezogen vierteljährlich 3 M. Redakteur: Gustav Rarxeles. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemer Str. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse : Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*. Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/^9, zu richten. Verlag von Rudolf Blosse, Berlin. Der badische Dbrrrat. V' Berlin, 13. Januar. <^|eute sind es gerade hundert Jahre, daß das denkwürdige .■ Edikt des Großherzogs Karl Friedrich erschienen ist, durch welches der Eintritt der badischen Juden in das volle Bürgerrecht eingeleitet und diesen eine kirchliche Verfassung verliehen worden ist. Das hundertjährige Jubiläum dieses freudigen Ereignisses wird in sämtlichen Synagogen des Landes am nächsten Sabbat gefeiert werden. Und mit Recht! Denn die Organisation' der badischen Juden hat sich im. großen und ganzen als eine vortreffliche und als ein Segen erwiesen. Karl Friedrich von Baden war der erste deutsche Fürst, der den Juden wenigstens eine beschränkte Freiheit aus eigener Initiative gewährte. Er wurde hierzu wohl durch den Grafen Benzel - Sternau angeeifert. Der Herzog ließ sodann ' durch seinen Rat I. N. Fr. Brauer eine eigene Verfassung für die Juden ausarbeiten; für ihre religiösen Angelegenheiten wurde, ein Oberrat gewählt) bestehend aus einem Obervorsteher, zwei oder drei Rabbinern, zwei weltlichen und drei beigeordneten Oberräten. Der Oberrat hatte die Landrabbiner und Landältesten zu ernennen. Die folgenden Regenten des Landes waren bestrebt, diese Organisation nach Kräften zu verbessern; besonders der verstorbene Großherzog von Baden Friedrich I., der länger als ein halbes Jahrhundert segensreich über dem badischen Lände gewaltet, hat den Juden durch Gewährung der vollen bürgerlichen Gleichstellung und der Synodalverfafsung große Wohltaten erzeigt. Neben ihm sind Männer wie August Lamey, Gottfried, Freiherr von Dusch und Wilhelm.. Nokk zu nennen, die dem erlauchten Fürsten als Minister und Räte treu zur Seite standen. Das Bedürfnis nach Reformen innerhalb des Judentums, vor allem nach einer guten Leitung der Religionsangelegenheiten war zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ein überaus dringendes. Es hat in den Ländern, wo sich alles noch mit wenigen Ausnahmen ohne großen Streit nach einem bestimmten Gesetz bewegte'und, was der Zeitbildung zukam, gewährte, am leichtesten sich befriedigen lassen, in Baden, wo seit 1809 ein Oberrat, und in Württemberg, wo seit 1828 eine Oberkirchenbehörde eingesetzt war. In beiden Ländern hat die Leitung der religiösen Angelegenheiten seit jener Zeit einen geregelten'Gang genommen. Man darf wohl heute, wo man den abgelaufenen Zeitraum übersieht, mit voller Objektivität sagen: Zum Heile des Judentums! Die Organisation für die Verwaltung der jüdischen Angelegenheiten im Großherzogtum Baden besteht gegenwärtig aus einem großherzoglichen Oberrat der Israeliten, > dessen Vorsitzender ein nichtjüdischer Ministerialkommissar ist und aus sechs Oberräten, deren Vorsitzender der Geheime Oberregierungsrat Dr. D.H. Mayer in Karlsruhe ist, ferner aus drei theologischen Mitgliedern der Religionskonserenz des Oberrats. Die allgemeinen Bedürfnisse der Landessynagoge werden nach dem gegenwärtig geltenden Gesetz. auf die einzelnen Israeliten Badens nach Maßgabe ihrer Stac^tssteuer umgelegt, während die einzelnen Gemeinden ihre Mitglieder auf Grund besonderer Einschätzung (60 Kreise mit Normalbeiträgen von 1 bis 1000 Mark, eventuell Berufung an das Ortsbeziehungsweise Bezirksschiedsgericht) besteuern. Das Bezirks-' budget wird auf die Gemeinden verteilt. Neben dem Oberrat besteht aber noch eine Landessynode, die sich aus fünf geistlichen und 21 weltlichen Abgeordneten zusammensetzt und alle paar Jahre einberufen wird. In allen Religionsgemeinden des Großherzogtums bestehen für den Elementarunterricht nur Simultanschulen; überall aber ist für guten jüdischen Religionsunterricht gesorgt. ' Das gesamte Großherzogtum ist zum Zweck der Verwaltung der jüdischen Kultusangelegenheiten in 15 Rabbinats- und Synagogenbezirke geteilt, an deren Spitze je ein Rabbiner und ein oder zwei Bezirksälteste stehen. Diese Rabbinatsbezirke sind Bretten, Bruchsal, Bühl, Freiburg, Gastingen, Heidelberg, Karlsruhe, Ladenburg, Mannheim, Merchingen, Mosbach, Offenburg, Sinsheim, Sulzburg, Wertheim. Das ist in großen Zügen die gegenwärtig maßgebende Organisation der Juden in Baden, die sich, wir wiederholen es, vortrefflich bewährt hat und noch bewährt. Die badischen Juden haben alle Veranlassung, am nächsten Sabbat das Jubiläum ihrer Gemeinde-Verfassung zu feiern, nrag auch noch so eifrig gegen diese von einer gewissen Seite gehetzt werden, wie dies ja in den letzten Jahren mit mehr Eifer als Verstand ununterbrochen geschehen ist. Wie wir hören, wird aus diesem Anlaß auch eine geschichtliche Darstellung über die Entwicklung der Verhültniffe erscheinen' Diese wird ein interessantes Bild von den Arbeiten und Kämpfen eines Jahrhunderts geben. Es ist natürlich und in dem Wesen jeder menschlichen Institution begründet, daß die jeweiligen Oberräte der Organisation gewissermaßen ihren Stempel aufgedrückt haben. Trotzdem hat diese zu allen Zeiten gut funktioniert. Es ist das ein Beweis. dafür, daß die Organisation an sich trotz aller Imponderabilien und unabhängig von religiösen Anschauungen und Stimmungen als eine gute und wirksame sich erwiesen hat. Lange Zeit bestand eigentlich der Oberrat nur' dem Pamen nach; er hatte seine Aufgabe gar nicht erkannt. Mnzelne^ Gemeinden Vadens hatten sich bald zur vollen politischen- Gleichheit emporgearbeitet, noch hesie dieselbe

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