Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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dem Thema: „Juden und getaufte Juden."' Einstimmig wurde folgende Resolution angenommen: „Die in. den Residenzsälen.tagende' zahlreich besuchte Versammlung jüdischer Gemeindemitglieder, erklärt es für die dringende Pflicht eines selbstbewußten Juden, den Kampf gegen das Taufjudentum mit den energischsten Mitteln zu führen; sie erblickt in der Toleranz gegenüber den getauften Inden eine Schwache, die geeignet ist; die treu im Judentum Verharrenden zu schädigen, die Tauflust aber zu fördern. Die Versammlung hat deshalb mit Entrüstung Kenntnis genommen von den traurigen Vorgängen bei der Stadtverordnetenwahl im fünften Berliner Stadtbezirk. Die Versammlung erklärt, daß jeder Jude' als solcher seiner eigenen politischen Ueberzengung Nachkommen muß, verurteilt es aber aufs schärfste, daß sich berufene Vertreter des Judentums zur Agitation für den getauften Juden Dr. Mugdan hergegeben haben. Sie erblickt darin eine schwere Verletzung des jüdischen Selbstgefühls, die geeignet ist, die Anhänger des Judentums noch außen zu kompromitieren und nach innen zü verwirren." s. Berlin, 24 Dezember. Am 21. b. M. ist hier nach schwerem Leiden der Kaufmann Albert Sachs im 57. Lebensjahre verstorben. Als treues Mitglied der Fortschrittspartei und der Freisinnigen Volkspartei hat er Jahrzehnte hindurch eine eifrige Wirksamkeit im Berliner politischen Leben entfaltet; er gehörte viele Jahre dem freisinnigen Verein Moabit als Vorstandsmitglied, sowie dem Wahlverein für den VI. Berliner Reichstagswahlkreis und dem fortschrittlichen Verein „Waldeck" an. Auch auf kommunalem Gebiet ist er als Mitglied der Schul- und der Stenerkommission lange Zeit tätig gewesen. Seine reiche dichterische Begabung hat er nicht selten in den Dienst der politischen Bewegung gestellt; er hat eine große Zahl Lieder und Prologe zu den festlichen Veranstaltungen der Partei beigesteuert, und viele Veröffentlichungen aus seiner Feder sind in politischen Blättern und humoristischen Zeitschriften im Laufe der Jahre erschienen. O., 23. Dezember. Eine sehr große Anzahl Gemeindemitglieder versammelte sich heute beim Vormittagsgottesdienst in der Synagoge, um der Abschiedspredigt des Herrn Rabbiner Dr. Bergmann, welcher nach fünfjähriger segensreicher Tätigkeit von hier scheidet, beizuwohnen. Die Kanzel und das Pult des Scheidenden waren mit Blumen geschmückt. Bewegten Herzens betrat Herr Dr. Bergmann die Kanzel, um die Abschiehsrede zu halten. Dieselbe gipfelte in den Worten „Du sollst ein Segen sein". Diese Idee führte er so aus, daß er seine Tätigkeit in der Gemeinde als einen Segen für dieselbe erhoffe und daß sein Wirken hier anderseits für ihn selbst zum Segen geworden sei; habe er sich doch hier in seinem Berufe erst ausgereift. Die Ausführungen des Redners waren wie fast alle seine Kanzelreden zu Herzen gehend, und alle Zuhörer waren aufs tiefste ergriffen. Herr Dr. Bergmann, den man sehr ungern scheiden sieht, folgt denr ehrenvollen Rufe der Synagogengemeinde in Berlin. — Königsberg i. Pr, 28. Dezember. Wie alljährlich hat auch diesmal der Obersekretär der hiesigen Synagogengemeinde, M. Klein eine tabellarische Uebersicht über die Wirksamkeit der hiesigen jüdischen Wohltätigkeits-Vereine und Institute im Jahre 1907 herausgegeben. Danach hat.die Wohltätige Gesellschaft, die gegenwärtig 233 Mitglieder zählt, ein Barvermögem von 191,574.90 Mark, die Jahresbeiträge der Mitglieder betrugen insgesamt 3036.50 Mark, die Gesamtsumme der Unterstützung betrug 13,427.72 Mark. Der Verein lür Krankenpflege und Beerdigung (Chebra Kadischa) besitzt 609 Mitglieder, sein Vermögen beläuft sich auf 106,815.98 Mark, an Jahresbeiträgen wurden im abgelausenen Jahre 4322 Mark dem Verein ' zugeführt, die Ausgaben betrugen 10,094.53 Mark. Ter Frauen-Vcreiu zur Unterstützung israelitischer Witwen und Waisen hat all Unterstützungen 5,979.20-Mark, der Frauen-Verein für Krankenpflege und Beerdigung 7,671.88 Mark, der Weibl. Verein für israelitische Armenpflege 4,506.39 Mark, der Feuerungsverein 900 Mark, die Legaten- Kommission 1,630.90 Mark, die Dr. Koschsche Legatenverwaltung 535 Mark, das israelitische Waisenhaus für Stadt und Provinz 25,758.57 Mark, die Dr. Kochsche Waisen-Erziehungsanstalt 9 527.89Mack, das Israelitische Stift 11,402.28 Mark, der Stüdten-Beförderungs-Verein für Ost-i und Westpreußen 5,860.80 Mark, dex Bekleidungs-Verein fürmrme^ Zöglinge.der Religionsschule 688.03 Mark; der Hilfsverein für kranke russische Israeliten, 26,283.35 Mark und die Pensionskasse für israelitische Religionslehrer und Kultusbeamte in Ostpreußen 2,282.07 Mark verausgabt Die Gesamteinnahmen sämtlicher Wohltätigkeits- Vereine betrugen 31,813.95.Mark, die Ausgaben 126,548.61 Mark, das Vermögen aller Vereine zusammen bezifferte sich auf 1,581,176.92 Mark. Kp. Ans der Provinz Posen, im Januar. Justizrat Dr. P ink in Flatow hat dem dortigen vaterländischen Frauenverein 5000 Mark zur Errichtung eines Kinderheims überwiesen. — Kaufniann Hermann Ziegler in Ostrowv ist zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom dortigen Vorschntzverein gewählt worden.— Kanror Möddel in Kempen ist als Schächter an die Hauptgemeinde in Posen berufen worden. — Kommerzienrat Belgard in Graudenz ist.zum ersten Vorsteher der.Synagogengemeinde daselbst gewählt worden — Der in Kolumbus (Ohio) wohnhafte Kaufmann Charles Ledermann hat seiner Heimatgemeinde Ostrowo anläßlich des Chanukasestes einen höheren Betrag zur Unterstützung von jüdischen Armen überwiesen. m. Hamburg, 21. Dezember. In der Klage eines Mitgliedes der hiesigen portugiesisch-jüdischen Gemeinde gegen deren Vorstand hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht für die Zulassung der Beisetzung von Aschenresten aus einem jüdischen Friedhof ausgesprochen. An den Entscheidungsgründen wird auf einen von der Gemeinde mit dem Hamburger Staat im Jahre 1882 über die Benutzung des Ohlsdorfer Friedhofes geschlossenen Vertrag Bezug genommen und ausgeführt: Wenn es in dem Vertrage heißt, daß die beiden jüdischen Gemeinden berechtigt sind, ihre Begräbnisse auf dem Begräbnisplatze nach den jüdischen Kultusvorschriften, vorzunehmen, so. bedeutet das nicht eine Verpflichtung, diesen Vorschriften nachzuleben, sondern die Berechtigung der Gemeinde und ihrer Angehörigen, ohne Einspruch des. Staates und ohne Störung durch dritte Personen die Begräbnisse nach jüdischem Ritus zu vollziehen. Was aber als „Begräbnis" anzusehen ist, ob lediglich die Beisetzung einer menschlichen Leiche oder auch die von Aschenresten einer solchen, darüber enthält weder der Vertrag noch das für den Vegräbnisplatz erlassene Reglement einen Anhalt; sie konnten ihn auch nicht enthalten, weil zu der Zeit, als der Vertrag geschlossen und das Reglement erlassen wurde (1884), an Feuerbestattung und^ Beisetzung von Aschenresten auf einem Begrübnisplatze überhaupt noch nicht gedacht wurde. Beim Fehlen einschlägiger Bestimmungen muß deshalb auf die Frage zurückgegangen werden, was als Zweckbestimmung eines Begräbnisplatzes nach der herrschenden Volkssitte im allgemeinen angesehen wird. Unter Bezugnahme auf ein Erkenntnis des Reichsgerichts vom 29. Mai 1902 wird erklärt, daß die Volkssitte in der Anschauung über die Zweckbestimmung der Friedhöfe sich dahin erweitert hat, daß die Beisetzung von Aschenresten im Sinne völliger Gleichberechtigung mit der Leichenbestattung auch hinsichtlich der Lage der Grabstelle vorgenommen werden kann. Das Oberlandesgericht stützt sich hierbei unter anderem auf die Bescheinigungen von Gemeinden und Kirchenbehörden aus verschiedenen Gegenden Deutschlands sowie auf die Hamburger Friedhofsordnung vom 5. August 1904, nach welcher die Beisetzung Feuerbestatteter dort ohne Einschränkung für zulässig erklärt wird. Für die hiesigen Verhältnisse bedürfe es hierüber keiner weiteren Beweiserhebung Zum Schluß erklärte das Urteil, daß die beklagte Gemeinde ein jüdisches Ritualgesetz. nach welchem die Aschenb estattung Verbrannter in der Reihe der Gräber und beziehungsweise in einem Erbbegräbnisse verboten ist, nicht hat Namhaft mache» können. Ihre Behauptung gründet sich auf die Anschauung jüdischer Theologen, denen jedoch die Gutachten anderer jüdischer Gelehrter mindestens gleichwertig gegenüberstehen. Die Gemeinde wird gegen das Urteilbeim Reichsgericht Revision einlegen. M. Hamburg, 28. Dezember. Das Repräsentantenkollegium der deutsch-israelitischen Gemeinde hielt im ■ Gemeindebureau eine Sitzung unter Vorsitz des Herrn Jakob Alexander ab. Aus den Eingängen teilt der Vorsitzende mit, daß die Begräbniskommission es abgelehnt habe, sich mit den in der vorigen Sitzung behandelten Vorfall auf dem Begräbnisplatz in