Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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beschlossen werden. . Justizrat Veil Simou erwähnt noch, daß. wenn M Tempel zu-Jerusalem eine Orgel' gewesen wäre, und die Frage, hätten entschieden werden müssen, - ob ein Grieche oder Römer die Orgel spielen solle,. Rabbi Hillel ohne Zweifel ebenso entschieden hätte, wie -der vorliegende Antrag. Professor Kalischer hält die heutige Debatte , für eine ungeheuerliche. Die religionsgesetzlichen Bestimmungen sind in alten. Zeiten gegeben,. verändert und ganz aufgehoben worden, sie haben, stets den Zeitverhältnissen Rechnung getragen, und deshalb können wir uns nicht mehr an das gebunden erachten, was die Talmudlehrer in: Laufe der Jahrhunderte gesagt ° haben. Aus den rabbinischen Gutachten ist zu ersehen, daß keine klare Bestimmung darüber vorhanden ist, ob am Sabbat zu spielen religionsgesetzlich verboten ist. Wenn das Musizieren als eine Arbeit aufgefaßt wird, so wird der Begriff der Arbeit vollkommen verkannt. Im religionsgesetzlichen Leben ist zum Beispiel Schreibern eine Arbeit, und e£ ist -mindestens zweifelhaft, ob man danach das Musizieren eine Arbeit nennen kann, nur weil die. Töne durch die Bewegung der Tasten hervorgebracht werden. Das Orgelspiel ist ebenso wichtig, wie der Kantor, und wie dieser letztere nicht Christ sein kann, so darf auch das Orgelspiel nur von einem Juden m der Synagoge ausgeübt werden. Damit schloß die Debatte. Das Resultat, das wir bereits gemeldet hatten, war, daß der Antrag Simon-Senator mit der im Ausschuß gegebenen Modifikation mit 1l gegen 5 Stimmen angenommen wurde. Der Gemeindevorstand hat bisher zur Frage der Anstellung jüdischer Organisten noch keine Stellung genommen und beteiligte sich demgemäß auch nicht an der Debatte; er kann statutengemäß den Antrag der Reprnsentantenversammlung ablehnen; nach seiner Zusammensetzung ist jedoch wohl zu erwarten, daß er sich zudiesem Anträge in zustimmendem Sinne äußern wird. - Land- und Lehrgutsgklrlllchatt m. b. h. Eine Gründung der A. und F. Simonschen Stiftung. Von Dr. Eng en Katz. m 16. Dezember ist unter Führung der Simonschen Stiftung zu Hannover eine „Land- und Leh'rguts- Gesellschaft m. b. H." gegründet worden. Das Stammkapital beträgt 100000 Mark, von dem die Stiftung etwa 75000 Mark übernommen hat. Der Rest ist von Philanthropen gezeichnet. Bodenkulturgesellfchast und Bodenkulturverein haben sich der Gesellschaft angeschlossen, und zwar mit einem Kapital von 38 000 Mark. Zweck der Gesellschaft ist: landwirtschaftliche Ausbildung und Ansiedlung junger Israeliten. Den ersten Schritt der Gesellschaft stellt der Erwerb des Gutes- Steinhorst (Prov. Hannover, Kreis Isenhagen) dar. Das Gut ist etwa 900 Morgen groß. liegt als Station an der Bahnstrecke Celle-Wiltingen in einem blühenden Dorfe und ist nach genauer Prüfung durch die Simonsche Stiftung nach Heranziehung von sechs amtlich empfohlenen Sachverständigen ausgewählt worden. Der Boden erlaubt, nach Durchführung einiger Meliorationen, eine Rindviehhaltung bis zu 100 Köpfen, Zuckerrüben und selbst feldmäßigen Gemüsebau. Etwa 100 Morgen Sandheide werden aufgeforstet. ' Der Ankauf weiterer Heide- und Moorflächen und deren Umwandlung in Wiesen und Weiden ist beabsichtigt; letztgenannte Kulturarbeiten können eventuell nach Einrichtung einer Arbeiterkolvnie, mittels östlicher Glaubensgenossen .vorgenommen werden. Weitere 'Kulturflächen werden erworben, sowie genug ausgebildete Zöglinge vorhanden sind. Der Erwerb von Steinhorst ist ein Gelcgenheitskquf, den die Simonsche Stiftung, weil schnelles Zugreifen not tat, als Treuhänder für die Gesellschaft noch vor deren Gründung vollzog. Eigentümerin des Gutes wird natürlich die Gesellschaft. Der Kaufpreis des Gutes wird seitens der Stiftung der Gesellschaft als hypothekarisches Darlehn zu günstigen Bedingungen gegeben, Die 100000 Mark Stammkapital dienen wesentlich, znm Betrieb und zu Meliorationen. Anteilscheine von mindestens 500 Mark werden weiter ausgegeben und werden hoffentlich noch zahlreich gezeichnet werden. Unter anderem empfingen wir noch nach der Gesellschäftsgründung die Nachricht von der Beteiligung der Baronin Rothschild in Frankfurt a. M. Wenn auch "das Unternehmen in engerem Umfang gesichert ist, bedürfen wir dennoch einer Restsumme von 50 000 Mark, um es in technischer und pädagogischer Hinsicht zur Musteranstalt zu machen. In Steinhorst ist einstweilen ein jüdischer Zwischenverwalter eingesetzt, zu Beginn der Frühjahrsbestellung wird ein tüchtiger Administrator angestellt. Dem Aufsichtsrat gehören an: Justizrat Steinfeld, Fabrikant Nheinhold, Konsul Jasfä, Gutsbesitzer Seckel-Welsrode, sämtlich zu Hannover; Rittergutspächter Dohrn-Wilhelmshof, Eduard Cohen-Frankfurt a. M., Professor Warburg-Berlin. Geschäftsführer im Ehrenamt ist der Verfasser dieser Zeilen. Nachfolgend nun in kurzem die Organisation der Unternehmung: 1. Landwirtschaftliche Ausbildung. Diese erstreckt sich, auf landwirtschaftliche Kulturarbeiten, Feld- und Wiesenarbeiten, Weidebetrieb, Stall, Obst- und Gemüsebau. Dazu theoretische Ausbildung, für Befähigtere auch in der landwirtschaftlichen Winterschule. 2. Etablierung. Dieselbe geschieht vermittels des durch die Rentengutsgesetzgebung uns zugänglichen Skaatskredits, unter Beihilfe der Simonschen Stiftung. Es können, sobald befähigte und ausgebildete jüdische junge Landwirte sich melden, dieselben im Anschluß an das Stammgut unter auskömmlichen Verhältnissen angesiedelt werden. Das Stammgut bleibt als Lehrwirtschaft sowie zur Stühe der Ansiedler in lebensfähiger Größe erhalten. 3. Ausgenommen werden zur Ausbildung Bemittelte und Unbemittelte. Solche, die ein Kapital zur. späteren Etablierung von wenigstens 5000 Mark ausweisen können, werden im Interesse der Unternehmung bevorzugt. Für Unbemittelte, soweit sie besonders befähigt sind, tritt die Stiftung ein., Voraussetzung für Ausnahme überhaupt ist aber körperliche und geistige Tauglichkeit. 4. Allgemeines. Die Gesellschaft ist bemüht, durch sanitäre, religiöse, sittliche und Bildungseinrichtungen die jungen Leute nicht nur zu tüchtigen Landwirten, sondern auch zu guten Menschen und Juden zu erziehen. Es wird noch öfters an dieser Stelle über den Fortgang der Unternehmung zu berichten sein. Sie. wird Hand in Hand arbeiten mit Ahlem, mit den großen jüdischen Kolonisationsorganisationen, sowie mit einer der Jugenderziehung errichteten Anstalt, die ebenfalls von der Simonschen Stiftung,ms Leben gerufen wird und die vom Preußischen Landwirtschaftsministerium mit Rat und Tat unterstützt wird. Heute, am Beginn des hochbedeutsamen Werks bitten wir alle Glaubensgenossen, denen die innere Gesundheit des Judentums am Herzen liegt, uns zu helfen, durch Zeichnungen für den Gesellschaftsfonds und durch Zuweisung geeigneter Zöglinge.