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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-01-01 · Heft 1 (1.1.1909) · p. Seite 6

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 1 (1.1.1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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ft; M K W dagegen ausgesprochen haben/ und deshalb die neue Einführung -unterblieben ist. Unter den jetzt vorliegenden neuen Gutachten sind .nach seiner Ansicht Vier dafür und fünf dagegen, mithin ist die Vorlage von seiten der Rabbiner gefallen. Auch das Gutachten von .Rabbiner Dr. Weisse tritt nicht für die Einführung ein; für . Är^ Weisse sind nicht die religiös gesetzlichen Gründe allein bestimmend, die neue Einrichtung nicht zu empfehlen, sondern er will neben den religiös-gesetzlichen Gründen auch auf die religiösen Empfindungen der Gemeindemitglieder Rücksicht genommen wissen, //welche verletzt werden würden, wenn sie am Sonnabend durch einen jüdischen Organisten Arbeit verrichten sehen. Für Trauungen und /Festlichkeiten, die nicht an jüdischen Feiertagen stattfinden, sei aber die /Heranziehung eines jüdischen Organisten nur zu empfehlen. Herr 'Dr. Cohn hat außerdem noch das Gutachten des Dozenten 'Dr. Baneth eingeholt, der sich aus rein wissenschaftlichen Gründen gegen die Anstellung jüdischer Organisten ausgesprochen hat. Wenn 'beim Opferdienst im alten Tempel zu Jerusalem ausnahmsweise Musik erlaubt wurde, so war dies, nach dem Gutachten von Dr. S t i e r, - nur ein Rotbehelf. Der Opferdienst konnte die Musik nicht entbehren, Mährend , das Gebet, das uns höher steht als das Schlachtopser, -sehr gut ohne Musik auskommen kann. Es kann unmöglich angenommen werden, daß ein bezahlter Orgelspieler nicht eine Arbeit verrichtet; zudem hat das Orgelspiel von Nichtjuden bisher //noch niemals Veranlassung zu irgendwelchen Beschwerden gegeben, deshalb ist die Ablehnung des Ausschußantrages erforderlich. Direktor Dr. Minden hält es für ganz unverständlich, /daß im Jahre 1908 in einer Berliner Gemeindeversammlung noch Mit solchen Argumenten gegen die Anstellung jüdischer Organisten gearbeitet werden kann. Wenn auch die Rabbiner pflichtgemäß zur //Erstattung ihrer Gutachten aufgesordert worden sind, so müssen sich doch die Gemeindevertreter ihre Ansicht nach ihrem modernen Empfinden bilden. Das religiöse Empfinden kann nicht als ausschlaggebend in Betracht kommen; mit diesem kann man eigentlich . alles beweisen und auch jeden Fortschritt hindern. Wenn das Orgelspiel als eine Arbeit, eine unerlaubte Arbeit bezeichnet wird, so muß /'auch die Tätigkeit des Predigers, des Vorbeters und des Chors als . Arbeit gelten. Das Orgelspiel ist schon nach der Ansicht der Weisen eine ausübende Kunst, es ist eingeführt zum Lobe Gottes und zur Erbauung der Gemeindemitglieder^ es fördert die Heiligkeit des /Sabbats. Die absolute Sabbatruhe, die wahrscheinlich schon im alten Palästina nicht geübt werden konnte, ist heute erst recht eine Fiktion und, wenn man an die Stelle der absoluten Sabbatruhe die geistige Erholung setzt, so wird niemand auf den Gedanken kommen, daß das-Orgelspiel, nur weil eS mit einer manuellen Tätigkeit verbunden ist, eine Arbeit ist. Dr. Minden hofft, daß der' vorliegende Antrag des Ausschusses die Mehrheit finden wird. Herr H i r s ch / empfiehlt dringend die Ablehnung der Vorlage. Er glaubt, daß nach! einigen tausend Jahren noch sehr viele Menschen existieren werden,/ die in ihrem ganzen religiösen Empfinden den Standpunkt unserer Vorfahren vertreten werden. In einem großen jüdischen Gemeindewesen muß allen religiösen Anschauungen Rechnung getragen werden, und eine bedeutende Majorität wird verletzt, wenn seitens der Gemeinde sanktioniert wird, daß ein Jude am Sabbat die Orgel spielen soll. Wenn die Verrichtung dieser „Arbeit" gestattet wird, dann kann auch den Rabbinern und Kantoren gestattet werden, am Sabbat in die Synagoge zu fahren. Justizrat Dr. Veit Simon hebt hervor, daß sich die Eemeindevertreter selbst nicht moralisch in ihrem Urteil gebunden erachten können, weil einige Rabbiner gegen die Anstellung jüdischer Organisten votiert haben. Die von den Herren gegen die Einrichtung angeführten Gründe sind höchst fadenscheinig. Die Gutachten beweisen zuviel und infolgedessen beweisen sie gar nichts. Die Hauptsache ist dort der allgemeine Standpunkt, daß die Leute außerhalb der Gemeinde, wenn ihnen erzählt wird, daß ein Teil des jüdischen Gottesdienstes grundsätzlich von Christen ausgeführt wird, die Hände über den Kopf zusammen- / schlagen müssen, und diesem Fluche der Lächerlichkeit müsse der jüdische Gottesdienst entzogen werden. Bezeichnend ist die gute Satire, daß, als ein Jude bei der Bewerbung um eine Organistenstelle aus Gründen seiner Konfession abgewiesen wurde, dieser prompt antwortete: „Ans die jchöne Stelle hin lasse ich mich taufen!" .Auch die Einwendung, daß das religiöse Empfinden zahlreicher 'Gemeindemitglieder /gestört werden könnte, . ist hinfällig.- Dann :sind ^es -schon vier Gruppen Gemeindemitglieder, die berücksichtigt werden sollen: diejenigen, die keine Orgel haben wollen, die eine Orgel bevorzugen, diejenigen, die eine Orgel - mit einem christlichen Organisten und endlich diejenigen,' die eine Orgel -mit jüdischem Organisten wünschen. Die Juden, die keine Orgel haben wollen, sollen eben in eine orgellose Synagoge gehen. Bei denjenigen Juden, die eine Synagoge mit Orgel besuchen, ist aber mit Sicherheit anzynehmen, daß sie den Gottesdienst mit einem christlichen Organisten als etwas ihnen Unangenehmes empfinden. Das ist deshalb anzunehmen, weil jedes andere Empfindenals eine Verirrung jedes religiösen Empfindens betrachtet werden muß. Nachdem noch Herr Lewinski unter Berufung auf ein Gutachten vom Jahre 1861 die Ablehnung der Borläge gefordert hat, weist Professor Blaschke darauf hin, daß in Brünn und auch - in Breslau bereits jüdische Organisten tätig sind und das religiöse Empfinden in diesen Gemeinden sich wohl kaum von dem Empfinden in unserer Großgemeinde unterscheiden dürfte. Natürlich kann dabei Mcht das religiöse Empfinden derjenigen maßgebend sein, welche am Sabbat in ihrem Hause oder deren Kinder ein Instrument spielen, oder etwa derjenigen, welche zwar am Sabbat in die Synagoge gehen, aber nachher* ihrer Arbeit sich widmen. Der springende Punkt, um den die Gutachten sich drehen, sind nicht die Deutungen über das talmudische Gesetz, dev springende Punkt ist vielmehr, ob das Musizieren und insbesondere das Musizieren des Organisten eine Arbeit oder eine Kunst ist. In dieser Beziehung bedarf es aber nicht der jüdischen Autoritäten, hier sind alle Autorität, die da wissen, was in der Musik Arbeit und was Kunst ist. Unmöglich kann aber die Tätigkeit eines Organisten eine Arbeit sein, der stets im innigsten Zusammenhang mit dem Gottesdienst sein muß, der selbst richtig intonieren muß, der dafür sorgen muß,' daß der Chor mit dem Gesang richtig einsetzt. Und welche Minorität soll in ihrem religiösen Empfinden geschützt werden? Die Minorität, die überhaupt nicht in die Synagoge geht, bedarf keines Schutzes; aber auch die Minorität, die zwar in die Orgelsynagoge geht, aber dort daran-Anstoß nimmt, daß an der Orgel ein.Jude sitzt, braucht nicht berücksichtigt zu werden, da'sie für die Synagoge ein anderes religiöses Empfinden hat als für ihr Leben. Geheimrat Geiger weist nochmals darauf hin, daß keinerlei Unzufriedenheit mit den christlichen Organisten Anlaß zu dein vorliegenden Anträge gegeben hat. Er scheidet von den neun Gutachten drei aus, darunter das von Dr. Ungerleider, weil es jetzt nicht eingefordevt ist, das von Dr. Weisse und von Dr. Eschelbacher, weil ein Rabbiner. der gegen die Orgel ist, auch selbstverständlich gegen einen jüdischen Organisten sein muß. Unter den sechs.verbleibenden Gutachten sprechen sich vier dafür und zwei dagegen aus. Die Gemeindevertreter brauchen sich jedoch auch nicht nach den rabbinischen Gutachten, deren Wert noch so groß sein mag, zu richten. Er (Redner) verehrt nicht alles, was früher geschehen ist; er glaubt, daß im Judentum vieles geschehen ist, was nicht hätte geschehen sollen, und kann die Verehrung gegen alles, was alt ist, in keiner Weise anerkennen. Zudem wird hier über Bestimmungen gestritten, die nicht einmal in einer jetzt verständlichen Sprache geschrieben sind. Mit der Anstellung jüdischer Organisten wird übrigens keine Neuerung geschaffen/denn auch in manchen anderen deutschen Gemeinden ist ein jüdischer Organist tätig, und niemand hat bisher daran Anstoß genommen. Ein Schlußantrag wird alsdann mit acht gegen acht Stimmen angenommen; als aber nach dem kurzen Schlußwort des Referenten die Abstimmung angezweifelt wurde, mit der gleichen Stimmenzahl wieder aufgehoben und die Debatte fortgesetzt. Rechtsanwalt Dr. Cohn erhebt entschiedenen Einspruch gegen die Art, wie die Debatte geführt worden, ist. Es handelt sich bei der Vorlage um eine religionsgesetzliche Frage, und deshalb dürfen nicht die Laien entscheiden, sondern die berufenen Vertreter des Rabbinats. Bei jedem Verbot werden sich Gründe finden, die jetzt nicht mehr stichhaltig sind. Wenn seitens der Rabbiner festgestellt ist, daß das Musizieren an Sabbaten verboten ist, und wenn man nicht den idealen Standpunkt vertreten kann, daß das Spielen des Organisten eine Kunst ist, so muß eben die Ablehnung der Vorlage

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