Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Weder ihn noch einen anderen jüdischen Juristen ersten Ranges — und deren gibt es auch heute eine ganze Anzahl in Deutschland — hat das Reichsjustizamt für würdig gehalten, dem höchsten Gerichtshof anzugehören. Das Reichsjustizamt steht der Berufung von 'Juden an das Reichsgericht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Der frühere Reichsgerichtspräsident von Seckendorff hat sich gelegentlich entschuldigt, an ihm liege es nicht, wenn die'Juden ausgeschlossen werden. „Aber," fügte er achselzuckend hinzu, „fragen Sie in Berlin die Herren vom Reichsjustizamt!" Und doch hat gerade das Reichsjustizamt die Aufgabe, die Ausführung der Reichsgesetze zu überwachen. Und das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 bestimmt: / „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen 7Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung ... zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnisse unabhängig sein." So steht es aus dem Papier; aber so ist es in der Praxis — in der Türkei, nicht in Preußen und nicht im Deutschen Reich. Wie aus der Justiz ließen sich auch aus manchen anderen Verwaltungen ^-Erfahrungen Mitteilen, die bestätigen, daß die Gleichberechtigung noch immer ihrer Durchführung harrt. Fürst Bülow ist weit, in der Welt umhergekommen. Er kennt das Ausland. Wo herrschen in dieser Hinsicht Zustände wie in Preußen und Deutschland? Allenfalls in halbasiatischen Staaten. Tr hat lange in Italien geweilt. Was hat es Italien geschadet, daß der Jude Malvano Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts, der Jude Luzzatti Schatzminister, der Jude Ottolenghi, dem Kaiser Wilhelm II. das Großkreuz des Noten Adlerordens verlieh, Kriegsminister war, der Jude Rava Minister des öffentlichen Unterrichts ist? Vielleicht spart sich der Reichskanzler die Beantwortung dieser Frage nicht bis zu der Zeit auf, wo er in der Billa Malta auf dem Monte Pincio seine Freiheit genießt und völkervergleichende Betrachtungen anstellt. Noch ist er an der Macht; noch kann er seine Gedanken zur Tat machen. Und er muß selbst empfinden, daß sich der freiheitlichen Strömung, der er in der Türkei laute Anerkennung zollt, Deutschland nicht verschließen darf. Auch hier gilt es, alten Vorurteilen zu entsagen und zeitgemäße Reformen durchzuführen. Und eine der ersten und wichtigsten Pflichten einer klugen und gerechten Regierung ist es, die verbriefte Gleichberechtigung endlich auch hierzulande zur Wahrheit zu machen." Wir haben diesem Artikel nichts als die tatsächliche Berichtigung hinzuzufügen, daß Vittorio Rava zwar nicht Unterrichtsminister, aber Direktor im italienischen Unterrichtsministerium ist und als solcher schon ungezählte Minister überdauert hat. Aber die Beispiele ließen sich noch vermehren. So ist neuerdings für das amerikanische Marine-Ministerium ein Jude, William Loeb, in Aussicht genommen. Bei uns aber werden Juden überhaupt nicht oder doch nur sehr selten zur Marine genommen. Und von einem Avancement ist nicht die Rede. . Was bleibt uns da zu tun? Wir dürfen nicht ermüden und müssen unsere Klagen solange sortsetzen, bis sie gehört werden. Die zweite Lesung des Lehrerbesoldungs-Gesetzes in der Kommission des Abgeordnetenhauses hat einen Erfolg zugunsten der jüdischen Lehrer insbesondere der Religionslehrer gebracht. Es wurde innerhalb des unter Mitwirkung der Parteien geschloffenen Kompromisses bestimmt, daß den an Privatanstalten charitativen Charakters wirkenden Lehrern beim Uebertritt in den öffentlichen Volksschuldienst die volle Dienstzeit unter Erlaß jeder. Nachzahlung in die Alterszulagekasse angerechnet werden sollte. Die gleiche Vergünstigung genießen die an israelitischen Religionsschulen wirkenden Lehrer beim Uebertritt in den öffentlichen Schuldienst. Auch diesen wird also die volle Dienstzeit angerechnet, ohne daß die als besonders drückend empfundene Nachzahlung in die Alterszulagekaffe geleistet' zu werden braucht. Diese Beschlüsse werden in allen beteiligten Kreisen mit Befriedigung ausgenommen werden; es ist dringend zu wünschen, daß sie sowohl im Plenum des Abgeordnetenhauses als auch seinerzeit im Herrenhause, Bestätigung finden möchten. Kürzlich kam, wie bereits gemeldet, die Interpellation über das Wohnrecht der russischen Juden vor die dritte Reichsduma. Unser I.. M-Korrespondent berichtet uns darüber: „Der Präsident teilt mit, daß zwei identische Anträge über das ‘ Wohnrecht der Juden eingebracht worden sind. Der eine ist nicht als dringend erklärt und wird deshalb an die Kommission für Anträge übergeben. Der zweite wurde als dringend bezeichnet. Die Frage, ob über denselben sofort verhandelt werden solle, wird der Versammlung vorgelegt. Dafür spricht sich der Sozialdemokrat Gegetschkori aus; dagegen der Fürst Tenischew. Außerdem wird das Wort dem ersten Unterzeichner des Antrages Markow II. gewährt. Die Verhandlung beginnt: Gegentschkori (Sozialdemokrat): Den gegenwärtigen Antrag können wir bloß als das boshafteste Gespött auf die Juden betrachten. Die russische Regierung zu beschuldigen .... Der Präsident: Seien Sie so gut, und sprechen Sie bloß über die Dringlichkeit. Gegetschkori: Dieselbe Regierung zu beschuldigen, die die Juden allen möglichen Verfolgungen, allen möglichen Pogromen aussetzte, die die elementarsten Rechte der Juden vernichtete und dieselben zu Parias machte, eine solche Regierung wegen des Schutzes, der Nachsicht gegen Mißbräuche im Betreff der Juden zu beschuldigen — dies kann man nicht anders als einen boshaften Spott betrachten. Im Angesichte des russischen Volkes, im Angesichte von ganz Europa (Lärm rechts), halten wir es für unsere Pflicht, gegen ein derartiges Höhnen zu protestieren, und anzuzeigen, daß es eine gewisse Grenze gibt, die der Mensch nicht überschreiten darf, wenn er ein solcher bleiben will. Auf diesen Antrag blicken wir als auf . . . Purischkewitsch (von der Rechten vom Platze): Eine Dummheit. Gegetschkori: ein Verbrechen gegen jene Grenze, auf die wir hingewiesen haben. Wir legen der Reichsduma vor, diesen Antrag deshalb 'als dringend anzuerkennen, um denselben unverzüglich zu verwerfen, als Zeugnis des Menschenhasses jener Leute, die als ihre Initiatoren erscheinen. (Beifallsbezeugungen links). Fürst Tenischew (Zentrum): Die ungesetzliche Handlung, von der im Anträge die Rede ist, erfolgte nach dem 2. Mai 1907, und wenn die Verfasser des Antrages es bis jetzt .für möglich hielten, ein ganzes Jahr und 26 Tage seit der Zusammenberufung der dritten Duma verstreichen zu lassen, so dient es als bester Beweis dafür, daß dieser Antrag kein dringender ist. Außerdem befindet sich in demselben eine juridische Frage, über die Uebereinstimmung des Gesetzes und der Zirkulare, eine Frage, die eine prinzipielle Beurteilung im wesentlichen verlangt. Und deshalb wird der Antrag von einer detaillierten und allseitigen Durchsicht in der Kommission nur gewinnen. In Anbetracht dessen schlage ich vor, die Dringlichkeit dieses Antrages abzulehnen, und denselben der Kommission zu übergeben. Markow II (von der Rechten): Ich bin erstaunt über die Argumente des Vertreters des Zentrums. Ist es möglich, wenn wir erst heute über einen Mord, der.vor einem Jahre begangen, erfahren, so brauchen wir nicht über diese Mordtat zu verhandeln, weil wir den Termin verloren haben? In unserer Anfrage wird auf die augenscheinliche Abschaffung des Gesetzes auf dem Wege der Herausgabe von Ministerzirkularen hingewiesen. Wenn dieses Verbrechen nur ein episodisches wäre, so hätten wir diesen Antrag nicht eingebracht. Aber dieses Verbrechen ist ein langwieriges. Vom 22., Mai 1997 angefangen, werden unsere russischen Städte durch jüdische Ueberfälle erobert. Es ist notwendig, daß diesen langwierigen Verbrechen unverzüglich ein Ende gemacht werde. Wir wissen, daß in den Universitäten eine Menge von Leuten Hineingelaffen wurden, die kein Recht dazu hatten. Der Präsident: Bitte über die Dringlichkeit r, MMI