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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-12-18 · Heft 51 (18.12.1908) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 51 (18.12.1908)
Date
1908-12-18
Page
Seite 3 (sequence 19)
Language
German
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':yivh' T /ünterden Juden Deutschlands"' stand, hat aÜen diesem Ziele dienenden .Bestrebungen 'seine opferwillige Unterstützung geliehen. 7' V .ü./Dres-en 10. Dezember. Eine der'prominentesten Persönlichfeiten der deutschen Finanzwelt ist mit'Kommerzienrat Max Arnhold, ^LGdem Seniorchef der weit über die Grenzen Deutchlands hinaus rühmlichst / Äbetannteu Bankfirma Gebrüder Arnhold-Dresden, am 1. d^ M. ins Grcib gesunken. -Die Zahl der Unternehmungen, die der weitausschauenbenJnitiative dieses genialen Organisators ihre Entstehung - oder wirksame Unterstützung verdanken/ist Legion. Arnhold war bei // fallen persönlichen Bescheidenheit ein wahrhaft „königlicher Kaufmann". ^TSeine^-Sachkenntnis und Objektivität - in Bank- und Handelssachen wurden auck von den Behörden hochgeschätzt; er wurde infolgedessen auch seinerzeit als Sachverständiger in die Börsen-Enquete-Kommission M«bbwuZen:Seme SeZbftlofigkeit zeigte sich auch darin, daß die von ihm geleitete Firma nicht selten notleidenden finanziellen Unternehmungen Heisstrang, obwohl kein Zweifel darüber, bestehen könnte, daß diese r-L/Hilfsbereitscha-st /-der- Firma große finanzielle Opfer auserlegte. Kommerzienrat Arnhold war aber nicht nur ein glänzender Finanzpölitiker, er war auch als Philanthrop für Dresden das, was Hallgarten v für Frankfurt a. M. bedeutete. Seine soziale Fürsorge erstreckte sich ' auf alle Gebiete des öffentlichen Lebens. Die Kinderheilanstalt, der .Verein zur Speisung bedürftiger Schulkinder, der Verein zur Förderung - Dresdens und des Fremdenverkehrs, und viele andere geme.innützige /./^Anstalten verlieren in dem Dahingeschiedenen einen stets hilfsbereiten /Förderer; in welchem großen Umfange Arnhold auf humanitärem - / Gebietenoch im Stillen gewirkt hat, entzieht sich natürlich jederSchätzung. - Die Dresdener Bevölkerung, ohne Unterschied der Konfessionen und ) sozialen Stände, gab' der Trauer über das Hinscheiden dieses verdienten Mannes, dem Rabbiner Dr. Winter einen warmen Nachruf widmete, / ^durch eine, imposante Beteiligung an der Trauerfeier Ausdruck. Im Aufträge des Regenten von Reuß legte Hofmarschall von TitzenHofer . einen prächtigen Kranz nieder, und zahllos waren die telegraphisch ' 'einlausenden Beileidskündgebungen, unter ihnen auch eine vom Grafen -Zeppelin. Wie erinnerlich, hatte das Bankhaus Gebrüder Arnhold ./ -in? Dresden unmittelbar nach der Katastrophe von Echterdingen zu G^-cher-'Nütionalfpende für Zeppelin einen Beitrag von 100000 Mark : gespendet. Das. Andenken an diesen vortrefflichen Mann, der auch .' Unseren Bestrebungen jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite 'gestanden hat, wird in weiten Kreisen in Ehren gehalten werden. — Hamburg, 12. Dezember. Die „Deutsche Handelswacht" - .das offizielle Organ des DeutschnationalenHandlungs- .ste hrlfeuVerbandes, brachte in der Nummer vom 1. Mai d. I. /folgende Notiz: „Die jüdische Firma B., Eisenwarenhandlung, 'Karlsruhe, hat bereits mehrere Angestellte vor die Wahl gestellt,, aus ' unserem Verband auszutreten oder die Stellung zu verlassen. Unsere // Mitglieder haben mit Vergnügen die Stellung ausgegeben. Firmen,;• die aus diese Weise gegen die guten Sitten verstoßen, sind meistens / , auch in anderen Beziehungen nicht zu empfehlen. Durch diese Notiz, /besondersdurch die Behauptung, die Förderung, aus dem Verbände . auszutreten oder die Stellung aufzugeben, verstoße gegen die guten / -Sitten, -fühlte sich der Kaufmann Bähr in Karlsruhe beleidigt / und stellte Strafantrag gegen das deutschnationale Handlungs- . gehilfenorgan, der vorige Woche vor dem Schöffengericht in Hamburg verhand eltwurd e. Es wurde festgestellt, daß Bähr zwei seiner An- / / gestellten, die dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbande als Mitglieder an gehören, vor die Alternative gestellt hat, aus^ ihrem / Vereine oder aus seinem Geschäfte auszutreten. Das Gericht erkannte ^/„Ach/längerer Verhandlung auf Freisprechung des Beklagten und - legte dem Kläger die Kosten des Verfahrens auf. In der Notiz sei ' eine strafbare Beleidigung nicht zu finden; anderseits habe der Arbeitgeber das Recht, Leute, die ihm unsympathisch feien, zu entlassen. In der Gegenwart werde von den Arbeitnehmern manches, / was ihnen bei den Arbeitgebern häßlich erscheine, als Verstoß gegen v fbie guten ©itten bezeichnet. Ist es schon verwunderlich, daß das Hamburger Schöffengericht sich hier ohne weiteres Auffassungen zu ekgew macht Und als richtig anerkennt, die angeblich in den Kreisen . . - der Angestellten gegendie Arbeitgeber kursieren, so muß man noch . mehr darüber erstaunen, daß das Gericht den entscheidenden Gesichts- ' Punkt. in seinem Urteilsspruch offenbar gar nicht gewürdigt hat,. nämlich den Verstoß gegen die guten Sitten, dessen sich die beiden deutschnationalen Handlungsgehilfen schuldig gemacht haben, die trotz ihrer Mitgliedschaft -bei einer - notorisch und satzun'gsgemäß antisemitischen Organisation sich einem jüdischen Chef verpflichtet haben. Wer ein' prinzipieller Gegner der Juden ist, sollte auch soviel Ueberzeugungstreue und soviel Ehrgefühl besitzen, Geschäften, deren Inhaber Juden sind, fernzubleiben. Von einer wirklichen inneren Anteilnahme an dem Prosperieren des Geschäftes, wie sie mit fortschreitender Kultur in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als selbstverständlich vorausgesetztwerden darf, kann unter diesen Umständen natürlich nicht die Rede sein. Die Revisionsinstanz, die vom Kläger, wie wir annehmen, an gerufen werden wird, wird diesen primären Verstoß der antisemitischen Handlungsgehilfen gegen die guten Sitten hoffentlich entsprechend würdigen. Frankfurt a. M., 14. Dezember. Hier hat sich unter dem Vorsitz von Frau Martha Schlesinger eine Ortsgruppe des Jüdischen Frauenbundes gebildet. Die neue Vereinigung hat außer der allgemeinen Propaganda für die Ideen des Bundes als Nächstliegende Arbeitsgebiete die Bekämpfung des Mädchenhandels und die Anregung für unentgeltlichen Arbeitsnachweis in einigen Nachbarstädten in Angriff genommen. Ueber die Ergebnisse der Tätigkeit hoffen wir in einiger Zeit berichten-zu können. 1. Bamberg, im Dezember. Infolge einer Eingabe, in der sich' die beiden oberfränkischen Diftriktsräbbiner von Bamberg und Burgkundstadt wegen Zuschüsse zum Religionsunterricht aus den Kreisfonds wandten, erging unter dem 28. Oktober 1908 an die Kreisregierung von Obersranken nachfolgende Entschließung: „Das K. Staatsministerium des Innern fürKirchen- UndSchulawgelegenheiten war nicht in der Lage, dem Beschlüsse des Landrats bezüglich der Einziehung bisher bewilligter Kreisfondszüschüsse für israelitische Volksschulen entgegenzutreten, da eine gesetzliche Verpflichtung der Kreisgemeinde zur Gewährung solcher Zuschüsse nicht besteht. . . . Der Mangel einer gesetzlichen Verpflichtung schließt' aber Nicht aus, daß der Landrat freiwillig den israelitischen Kultusgemeinden zum Unterhalte ihrer Volksschulen Zuschüsse aus Kreismitteln gewährt und beläßt. In diesem Sinne ist entsprechend den erteilten Direktiven (zu vergleichen insbesondere die Ministeriell-. Entschließungen vom 14. Juni 1833 und 28. November 1862) bisher auch verfahren worden. Es würde kaum der Absicht des Schulbedarf-. gesetzes wom 28. Juli 1902 entsprechen und könnte eine Unbilligkeit in sich schließen, wenn den israelitischen Kultusgemeinden, die die Errichtung eigener Volksschulen im Vertrauen auf die Unterstützung der Kreisgemeinde unternommen haben, nunmehr unter Aenderung der bisher befolgten Praxis trotz fortdauernder Unterstüngsbedürftigkeit die früher gewährten Zuschüsse entzogen oder gekürzt werden sollten. Die K. Regierung, Kammer des Innern, wird daher künftig, sofern nicht besondere Gründe entgegenstehen, auch im Falle der Erledigung von Lehrstellen an israelitischen Volksschulen die unverminderte Fortgewährung der Kreisfondszuschüsse beim Landrat nachdrücklich zu vertreten haben. — Von dieser Entschließung ist den Distriktrabbinern Dr. Eckstein und Dr. Goitein . . . Kenntnis zu geben. gez. Dr. von Wehner." Eine ähnlich lautende Entschließung ist an die Regierung von Unterfranken ergangen. Aus Anlaß dieser Ministerialentschließung ist von den beiden Kreisregierungen in diesem Jahre der Zuschuß für die betroffenen Verweserstellen in den Etat eingestellt und von. den in den letzten Wochen in Würzbucg und Bayreuth (wie in allen Kreishauptstädten) versammelt gewesenen Landräten debattelos genehmigt worden. Gesterretch-Anssm. □ Wien, 14. Dezember. Die Vorgänge in Böhmen nehmen auch unser' Interesse leider in Anspruch. Die „Oesterreichische. Wochenschrift" macht darüber Aussehen erregende Mitteilungen. Sie erzählt: Die reichsdeutschen Kouleurstudenten, welche zur Unterstützung der Bedrohten nach Prag kommen sollten, unterließen größtenteils die Reise nicht wegen der Abmahnung des deutschen Konsuls iu.Prag, sondern wegen eines Telegrammes ihrer bereits entsendeten Vorboten, daß die Exzesse eine vornehmlich jüdische Sache seien. Und so war es auch.- Die deutschen studentischen Verbindungen, die aus dem Tor des deutschen Hauses heraus immer wieder heroisch ihre Haut zu Markte trugen, waren in erster Linie die deutsch-liberalen. Couleurs,

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