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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-12-18 · Heft 51 (18.12.1908) · p. Seite 605

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 51 (18.12.1908)
Date
1908-12-18
Page
Seite 605 (sequence 9)
Language
German
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/: ' als stillschweigende Genehmigung bezeichnet. Die in der feierlichen' - Erklärung Lövinsöns zugegebenen Tatsachen wurden als völlig ausreichend, betrachtet, um sein Verhalten absolut zu mißbilligen. Die! Frage/ob Justizrat Lövinson in seiner Eigenschaft als Vorstands- Mitglied des Zentralvereins vielleicht sein Wort gegen.die WahlMugdans in die Wagschale hätte werfen können, wurde nur gestreift. Aber als ganz unerklärlich wurde von einem Redner die Tatsache bezeichnet, ' daß ein prominentes Mitglied des Zentralver'eins und des Verbandes der deutschen Juden es fertig bekommen konnte, für einen Mann wie i . Mugdan, derunter dem Panier der Staatsbürger-Zeitung, Post, Täglichen > Rundschau, Böckler und des Kohlenkaufmanns Rappe in den Streit .' zog, nicht nur zu stimmen, sondern offen zu erklären, daß er ihn wähle, und alsdann noch die Möglichkeit gegeben habe, von dieser Erklärung Gebrauch machen zu können. Lövinson habe Pflichten gegen die. Organisationen, die er vertrete, und wenn er das Bedürfnis gehabt hätte, daß seine Erklärung, für den getauften Juden stimmen zu wollen, in weitere Kreise dringe, so wäre ihm nichts anderes übrig ) geblieben, als vorher sein Vorstandsamt niederzulegen. Es gibt im . politischen Kampfe Dinge, die geschehen müssen, und wenn Lövinson das beherzigt hätte, so hätte er sehr vielen Glaubensgenossen großen Aerger und große Erregung erspart. Noch mehrere Redner und eine recht gewandte Rednerin sprachen von der Schmach für das Judentum und der schweren Schädigung, daß die Wahl eines abtrünnigen Juden unter Mitwirkung zahlreicher Juden zustande gekommen ist. Sehr interessant war übrigens die Mitteilung eines Redners, daß die Freisinnige Volkspartei die Vertrauensmännerversammlung, die sich über die.Aufstellung des Kandidaten zur Stadtverordnetenwahl schlüssig machen sollte, auf den Vorabend des Neujahrfestes anberaumt und trotz mehrfacher Proteste von jüdischer Seite nicht verschoben habe. In der bisweilen recht stürmischen Debatte gelang es erst Herrn Dr. Hirsch Hildesheimer, Oel auf die schäumenden Wogen der Erregung zu gießen und zur Ruhe und Besonnenheit zu mahnen, schon aus dem Grunde, weil wir keinen Ueberfluß an. hingebenden Männern hätten, welche die Neigung haben, für jüdische Interessen einzutreten. Er bedauert aufs lebhafteste, daß sich prominente Glaubensgenossen für einen Täufling und namentlich für Mugdan eingesetzt haben, daß es nicht gelungen ist, dem Selbstgefühl Mugdans einmal wenigstens einen Streich zu spielen, aber dieses Bedauern hindert ihn nicht, es als zweifellos anzusehen, daß Justizrat Lövinson der sicheren Ueberzeugung war. so handeln zu müssen, wie er gehandelt ' hat. Wenn diese Affäre die Wirkung haben werde, daß in Zukunft Täuflinge mit der rückhaltslosen Verachtung, die sie verdienen, behandelt werden, so sei der Zweck des Abends voll erfüllt. Erst in später Stunde ging die Versammlung auseinander. . . Arlprung und Ledrutuug des Lhanuks-Mtes. ' Von Dr. Simon Bernfeld. '' Talmud (Traktat Sabbat f. 21 b.) findet sich die bekannte Sage vom Oelkrüglein im Heiligtum zu Jerusalem,, auf welches Wunder die Einsetzung des Chanuka- Festes zurückgeführt wird. „Als die Heiden in das Heiligtum eindrangen, heißt es da, verunreinigten sie alles Oel. Später besiegten sie die Hasmonäer und traten in das Heiligtum sum dort die heilige Lampe. wieder anzuzündenfi Nach langem Suchen fand man endlich ein Krüglein mit Oel, das mit dem Siegel des Hohenpriesters versiegelt war (wodurch dessen Reinheit ja außer Zweifel ftanb]. % Das Oel konnte nur für einen Tag reichen, aber es geschah ein Wunder, und es langte für acht Tage. Im nächsten Jahre wurde beschlossen, dieses Fest für alle Zeiten mit Dank und Gebet an Gott zu feiern." Diese Sage, die sich übrigens auch im neunten Abschnitt der „Negillat Ta’anit“ findet, will offenbar die beiden wesentlichsten Punkte der Chanuka-Feier erklären: die achttägige Dauer des Festes und den-Brauch des Lichtanzündens. Es ist unrichtig, wenn behauptet wird, die - Wundererzählung vom Oelkrüglein sei. in jüdisch-babylonischen Kreisen entstanden (Grätz, Geschichte der Juden II b, S. 352), denn die Sprache/ in der sie' abgefaßt ist, ein fließendes Hebräisch, läßt auf Palästina als deren Ursprungsland schließen. Indessen, wenn auch die Sage zweifellos in Palästina im Volke verbreitet war, suchten doch gebildete Juden die Bedeutung des Festes durch eine geschichtliche Begebenheit zu erklären. Im 1. Makkabäerbuch (4, 52—59) wird über die Wiederherstellung des Opferdienstes im Heiligtum nach dreijähriger Unterbrechung berichtet. Die Einweihung des von den heidnischen Gräueln gereinigten Tempels wurde acht Tage lang gefeiert, und darauf beschloß das Volk/ zur Erinnerung an diese großen Ereignisse Jahr für Jahr das Fest acht Tage hindurch zu feiern. Vom Brauch des Lichtanzündens ist hier keine Rede, ebenso wird in diesem Berichte nicht erklärt, warum die Feier gerade acht Tage gedauert hat. Josephus, der diese Erzählung aus dem 1. Makkabäerbuch übernommen hat, schließt an. sie noch folgende Bemerkung (Altertümer XII, 7, 7): „Dieses Fest feiern wir von jener Zeit an bis auf die Gegenwart und nennen es das F e st der Lichter, weil,. wie ich glaube, die freie Ausübung unserer Religion uns unerwartet wie ein Lichtstrahl aufgegangen ist." Es wird . somit versucht, den heidnischen Lesern, für welche dieses Buch hauptsächlich bestimmt war, eine rationelle Deutung des Brauches des Lichtanzündens am Chanuka-Fest zu gehen. Josephus ist aber ehrlich genug, diese Deutung ausdrücklich als seine eigene Meinung, als Vermutung, zu bezeichnen. In der palästinischen ^gabct (Pesikta rabbati ed. Friedmann p. 5a) heißt es: „Warum zünden wir am Chanukä-Fest Lichter an? Weil die Hasmonäer, nachdem sie die Griechen besiegt hatten, in den Tempel traten, wo sie acht Spieße fanden; sie steckten ihnen Lichter auf und zündeten sie an." Aehnlich lautet es im 9. Abschnitt der Megillat Ta’anit, wo bloß die Zahl der Spieße richtig mit sieben angegeben ist, da es sich hier nur um den Ersatz für den vrn den Heiden geraubten siebenarmigen goldenen Leuchter handeln kann. Wir finden hier nur eine Erklärung für das Lichtanzünden, nicht aber für die achttägige Dauer des Festes. Wenn Grätz (a. a. O. S. 351) meint, eine andere Stelle der Pe8ikta rabbati (Stück VI zu Anfang) führe die acht Tage des Chanuka-Festes auf die gleiche Dauer der Einweihungsfeier des Salomonischen Tempels zurück, so beruht diese Behauptung aus einer mißverständlichen Auffassung des Ausdrucks: „Diese Einweihungsseier" (sotb hachanukka), abgesehen davon, daß die Einweihung des Salomonischen Tempels bloß sieben Tage in Anspruch genommen hat. (1. Könige 8, 65.) Auch in dem angeblichen Sendschreiben der Palästinensischen Juden an den Philosophen Aristobul, das sich an der Spitze des 2. Makkabäerbuches befindet und nach der richtigen Annahme der meisten Forscher nicht dazu gehört, wird die achttägige Dauer des Chanuka- Festes und das Lichtanzünden mit der Einweihungsfeier des salomonischen Tempels in Verbindung gebracht. Das Lichtanzünden soll an das Feuer erinnern, das nach den Berichten der Chronik II, 7, 1) bei der Einweihung auf den Altar vom Himmel kam. Eine andere Begründung wird in der Erinnerung an die Einweihung des Stiftzeltes versucht, wo am achten Tage das Feuer vom Himmel herabkam und das Einweihungsopfer verzehrt (2. Makk. 2, 9—42). Indessen finden wir im 2. Makkabäer-Buch (10,5—7) eine klare und bestimmte Angabe über die Einsetzung des Chanuka- Festes mit allen seinen Bräuchen.

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