Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1905)
- Date
- 1905-12-29
- Page
- Seite 616 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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616 wurden gleichfalls 10 000 Rubel -im Pauschquantum gewährt. Für -Fleckenin - der Umgegend von Romnh 5000 Rubel. 7 Für die Umgegend von Krementschug 20 OOO Rubel. ‘ Den sämtlichen unterstützten Gemeinden wurde die Verpflichtung auferlegt, sich um weitere Unterstützungen nicht direkt an das Ausland zu wenden, sondern im Falle absoluter Notwendigkeit an das Berliner Zentralkomitee entsprechende Nachrichten gelangen zu lassen. In Uebereinstimmung mit allen lokalen Komitees in Rußland wurde festgesetzt, daß Christen, die bei der Verteidigung von Juden geschädigt worden sind, genau in dem Umfange unterstützt werden sollten, wie unsere-eigenen Glaubensgenossen. Gleicher Erwägung .folgend, hat die Kommission sich auch entschlossen, Frau Dr. Dubouchö 1000 Rubel und dem Prediger der Qdessaer Baptistengemeinde 500 Rubel zur Verfügung zu stellen. Frau Dr. Dubouche hat in aufopfernder Weise einer Anzahl jüdischer Frauen und Mädchen Unterkunft und Beschäftigung gewährt und tut das Gleiche jetzt noch, während der Prediger der Baptistengemeinde einer erheblichen Anzahl unserer Glaubensgenossen Speise und Unterkunft eine längere Zeit hindurch gewährte. Es ist anzunehmen, daß die Frage der Unterstützung, die Personen und Familien zu gewähren sind, um sie wieder erwerbsfähig zu machen, durch die Beschlüsse der Kommission im wesentlichen als erledigt gelten kann. Unerledigt bleibt die Frage in welcher Weise für Witwen und Waisen gesorgt werden soll. Die Kommission hat mit den in Rußland bestehenden Komitees Vereinbarungen nach der Richtung hin getroffen, daß mit äußerster Beschleunigung absolut zuverlässiges Material über die Zahl der vorhandenen Wittwen und Waisen gesammelt werde und daß. die Zentralkomitees in Rußland alsdann nach Prüfung aller lokalen Vorschläge ihrerseits Anträge nach Berlin über die Versorgung der Betreffenden stellen sollen. Sobald diese Anträge vorliegen, werden sie den verschiedenen westeuropäischen Komitees zugänglich gemacht werden. Es wird sich im wesentlichen um die folgenden Möglichkeiten handeln. Insofern es sich um Halbwaisen handelt, sollen die Kinder, wenn irgend möglich, bei dem Vater resp. der Mutter bleiben und die Familien in Verhältnisse gebracht werden, die, wenn angängig, ihre - bleibende Erwerbsfähigkeit verbürgen. Ist dieses Ziel nicht zu erreichen, so muß durch Aussetzen von entsprechenden Renten für die Zukunft Vorsorge getroffen werden. Vollwaisen, für deren Versorgung sich auch Verwandte nicht heranziehen lassen, sollen in jüdischen Waisenhäusern wie solche u. a. in Odessa und St. Petersburg vorhanden sind, untergebracht werden. Es kann in Frage kommen, Fonds für den Ausbau der vorhandenen Waisenhäuser zur Verfügung zu stellen, .resp. soll auch der Versuch gemacht werden, Waisenkinder außerhalb Rußlands . unterzubringen. Eine entsprechende Vorsorge ist in Krankenhäusern und Siechenhäusern für jene zu treffen, die infolge der Pogrome durch Verwundung rc. ihre Erwerbsfähigkeit vollkommen eingebüßt haben. Mochmsls dir Mrlorse kür unlere Gemütskranken. Vorl Dr. med. Ernst Bloch in Kattowitz. 3m Februar dieses Jahres hatte ich unter obigem Titel (Jüdische Presse 1905, Nr. 7) mich an die Oeffentlichkeit gewandt, um die Aufmerksamkeit auf die Fürsorge für unsere Gemütskranken zu lenken. Zweck meines damaligen Artikels war, dahin zu wirken, daß zunächst ein Komitee gebildet wird zur Prüfung meiner Vorerhebungen und zur Ergänzung derselben und ihrer Vervollständigung. Obschon mein damaliger Artikel zur Bildung des Komitees bisher nicht geführt hat, ließ ich mich nicht abhalten, den von mir einmal befchrittenen Weg in dieser Angelegenheit fortzusetzen und diesbezügliche weitere Erhebungen und Studien zu machen. . Nachdem nunmehr der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" ebenfalls angescmgen hat, zu dieser Sache Stellung zu nehmen, und dadurch zu hoffen ist, daß diese .Angelegenheit in. absehbarer- Heit.zn gutem Ende kommen wird, möchte ich,um das Interesse dafür in weiteren Kreisen zu fördern und zu erwecken, heut meine damaligen Ausführungen ergänzen. Mit dem „Deutsch-Israelitischen Gemeindebünde" bin ich gleicher Ansicht, daß man zunächst Sorge wird tragen müssen für jene Kranken, die durch geeignete' Behandlung soweit gefördert werden können, daß sie der menschlichen Gesellschaft noch dienen oder ihr nicht allzuweit entrückt erscheinen. Wie ich selbst seiner Zeit nachgewiesen habe, bestätigt auch der D. I. G. B., daß sich die staatlichen und privaten Institute, die derartigen Zwecken dienen sollen, ihrer Zahl nach als ungenügend erwiesen haben. Zuerst zog ich daher den Bau einer eigenen Anstalt in Erwägung und kam bei meiner Kalkulation, der ich diö Behandlung von 50 Kranken zugrunde legte, zu den Resultaten, welche in dem Artikel ersten niedergelegt sind und deren Erörterung jetzt zu weit führen würde. Als ich nun Veranlassung nahm, mit Persönlichkeiten, die an der Spitze verschiedener Wohltätigkeitsvereine stehen und für die jüdische Wohltätigkeit im allgemeinen sehr viel leisten, Rücksprache zu nehmen wegen der Aufbringung des Kapitals, wurde mir nun bemerkt, daß es sehr schwer werden würde, diesen Betrag aufzubringen. Ich bemühte mich deshalb, einen Weg zu finden, wie man dennoch znm Ziele kommen könnte, um das nötige Kapital für den Bau und die Einrichtung einer solchen Anstalt zusammenbringen. zu können. Ausdrücklich bemerken möchte ich, daß es mir fern liegt, dem D. I. G. B. durch meine Zeilen vorgreifen zu wollen. Ich glaube jedoch, mit meinen Erhebungen darum hervortreten zu sollen, weil sie von allgemeinem Interesse sein dürsten, ferner aber, weil gerade in letzter Zeit infolge der schweren Massakres in Rußland an die Wohltätigkeit große Forderungen gestellt worden sind und noch gestellt werden dürften und vielleicht gerade mein Vorschlag die Verwirklichung der „Fürsorge für unsere Gemütskranken" sehr beschleunigen könnte. Wie schon vorhin erwähnt, steht es fest, daß die staatlichen und privaten Institute, die obigen Zwecken dienen sollen, sich ihrer Zahl nach sehr unzulänglich erwiesen haben. So ist die Provinz Schlesien genötigt — selbst im Besitze verschiedener großer Anstalten —- eine erhebliche Anzahl von Kranken anderweitig unterzubringen in Anstalten, welche ihr nicht gehören. Eine solche Anstalt gehört der oberschlesischen Kommune, welche ich hier im Auge habe. Ich habe durch einen Freund mit dem Bürgermeister und einem einflußreichen Magistratsmitgliede jener oberschlefischen Stadt Verhandlungen gepflogen und glaube es dadurch mit ziemlicher Sicherheit erreichen zu können, daß diese Herren die Anstalt derartig erweitern würden, daß man zunächst 50 bis 60 Kranke unterbringen könnte. Die Kranken würden von der bisherigen Anstalt natürlich vollkommen ge-, trennt untergebracht, rituell verpflegt und geeignet behandelt werden. Die Ersparnisse, die dieses Arrangement bieten würde, wären folgende: 1. Ersparnisse von Kosten für den Bau und die Einrichtung einer solchen Anstalt. 2. Ersparnisse durch gleichzeitige Behandlung dieser und der anderen Kranken, die sich bereits in der Anstalt befinden. Wird nun, wie ich in meinem vorigen Artikel nachgewiesen habe, diese Anstalt mit einer Privatanstalt für jüdische Geisteskranke verbunden (es sind z. B. in ganz Schlesien ca. 10 0 jüdische Geisteskranke in Privatanstalten untergebracht), so ist es klar) daß sich die Unterhaltungskosten der >7. - "> -O.’.