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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-12-29 · Heft 52 (29.12.1905) · p. Seite 615

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 52 (29.12.1905)
Date
1905-12-29
Page
Seite 615 (sequence 3)
Language
German
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ausgeschiedey, sondern auch unter das Niveau des Tierreichs Herabgesunken ist."' Alsp bedarf es zur Verwüstung des Geistes eines großen Volkes wahrlich nicht einer „Judenpresse". Wenn wir — und wohl die ganze Welt mit uns — fest überzeugt sind, daß es in Deutschland, abgesehen von Könitz und einigen anderen antisemitisch durchseuchten Gegenden, absolut unmöglich ist, daß das Volk jemals, auch in den etwaigen tollsten Zeiten, so hausen könnte wie das nicht durch eine Judenpresse vergiftete russische Volk, dann hat man es ausschließlich der deutschen Presse zu danken, die allerdings keine Judenpresse ist, wie Herr Stöcker sehr genau weiß. Freilich gibt es in Deutschland eine Anzahl von Zeitungen, die von Juden verlegt und von Juden zum Teil geschrieben sind. Und diese sind wahrlich nicht die schlechtesten, sonst wären ihr Erfolg und ihr Ansehen nicht so groß, daß Herr Stöcker unaufhörlich darüber in Wut geraten müßte. Auch was der Herr Hofprediger von deutscher Treue und deutscher Ehrlichkeit und deutschem Familienleben rühmend sagt, klingt sehr schön, hat aber nicht den allergeringsten Wert. Fast jedes Volk spricht von seiner Ehrlichkeit und Treue, und, so sehr es Herrn Hofprediger Stöcker in Verwunderung setzen und schmerzen mag, die Juden sagen von einem Glaubensgenossen, von dem sie sonst weiter nichts rühmen können, der aber anständig war, daß er ein ehrlicher Jude gewesen sei. Diese Mindestforderung also eines Juden an seine Glaubensgenossen, das Mindestmaß ist demnach: Ehrlichkeit. Man sollte also nicht so viel Rühmens machen von einer Tugend, die so selbstverständlich ist, daß sie alle Völker für sich in Anspruch nehmen. Was das Familienleben anbetrifft, so galt bisher und gilt zum großen Teile noch immer gerade das jüdische Familienleben als mustergültig. Auch der Abgeordnete Liebermann v. Sonnenberg hat bereits vier Tage vorher im Reichstag wieder sein antisemitisches Licht leuchten lassen. Er stellte den Juden eventuell in Aussicht die Befolgung des „ungeschriebenen Gesetzes": Wer einen Juden totschlägt, beerbt ihn. Was von den vertiertesten Russen geübt wird, das soll nach dem antisemitischen Abgeordneten „ungeschriebenes Gesetz" auch für das deutsche Volk sein. Man sollte meinen, daß von allem, was jetzt in Rußland geschieht, das von der ganzen zivilisierten Welt mit größter Entrüstung verurteilte Verhalten der „Schwarzen Bande" am wenigsten Nachahmung und Empfehlung verdiene. Daß es gar von einem deutschen Volksvertreter im deutschen Reichstage als etwas selbstverständliches angekündigt und dadurch den raüblustigen Elementen ein verlockender Anreiz zum Rebellieren hingehalten wird, ist wahrlich traurig, und vielleicht noch trauriger ist, daß ein Teil des Reichstags, daraufhin in „große Heiterkeit" ausbrach. £ Zum Volksschulunterhaltungsgesetz erhalten wir aus Lehrerkreisen nachfolgende beherzigenswerte Anregung: Am 10. Januar tritt die aus 28 Landtagsabgeordneten bestehende Kommission zur Beratung des Volksschulgesetzes zusammen. Es wäre ratsam, wenn die Vorstände der jüdischen Gemeinden sich an die Abgeordneten ihres Kreises wenden würden mit der Bitte, dafür einzutreten, daß die Bestimmungen für die evangelischen und katholischen Schulen auch auf die jüdischen ausgedehnt werden möchten. Es gibt in jeder Partei Männer, die hierfür zu gewinnen sein werden und die einsehen, daß in diesem Entwürfe das Recht der Juden außer Acht gelassen wird. Wenn auch die Provinzen Posen und Westpreußen nicht unter dieses Gesetz fallen, so mögen auch dort die Vorstände der jüdischen Gemeinden sich nicht passiv verhalten, sondern kräftig Mitarbeiten,. daß das Unheil, das den jüdischen Schulen und jüdischen Lehrern droht, abgewendet werde. <v Das französische Trermungsgesetz, ^'das nunmehr verkündet ist und in Kraft treten >soll, sowie die Vollzugsvorschriften, die von dem zu diesem Zweck eingesetzten Fachausschuß ansgearbeitet sind, haben einschneidende Wichtigkeit, f Alle Bekenntnisse, die bisher Staatsreligionen waren,'Chören jetzt auf, es zu sein; der Zuschuß spielte bei denWrotestanten und Juden freilich keine große Rolle, sie trugen die Kosten ihrer gottesdienstlichen Einrichtungen beinahe vollständig selbst, und wenn sie überhaupt auf das amtliche Verhältnis zum Staate Wert legten, so war es eigentlich nur um des Grundsatzes der Gleichheit willen. Obwohl also für die Juden sich durch die Trennung von Staat und Kirche nicht viel änderte, haben diese sich doch schon seit Monaten auf die durch das neue Trennungsgesetz geschaffene neue Lage vorbereiten können j — aber es ist bisher leider noch nicht viel geschehen. Die vom Gesetze vorgesehenen Knltusgesellschaften in jedem Sprengel sind weder gebildet noch geplant, sodaß sie ohne Zeitverlust ins Leben treten und ihre Tätigkeit hätten beginnen können. Sie haben nicht viele Kultusgebcnr.de unter den Bedingungen des Gesetzes zu übernehmen, da die von ihnen bisher benutzten mit wenigen Ausnahmen ihr Eigentum sind. Den durch Einstellung des Staatsbeitrags entstandenen Ausfall werden sie durch freiwillige Beiträge, welche die Einzelnen nicht' erheblich höher belasten als bisher, decken müssen. Trotzdem hofft man, daß sich bei den französischen Juden der Uebergang von einer staatlichen zu einer unabhängigen Kirche glatt vollziehen wird. Aus dem Bericht der Kommission für das russische Hilfswerk haben wir bereits in der vorigen Nummer Einzelnes mitgeteilt. Von besonderem Interesse dürsten aber für weitere Kreise die generellen Gesichtspunkte sein, die die Kommission bei ihrer Hilfsaktion geleitet haben. Es waren die folgenden: Verhinderung der Auswanderung, soweit irgend durchführbar. Keine Almosen, sondern sofortige Gewährung einer Unterstützung in dem Umfange, daß die Betroffenen ihre ursprüngliche wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch in bescheidenerem Umfange wieder aufzunehmen in der Lage sind. Um die Unterlagen für diese zu gewährenden Unterstützungen zu gewinnen, wurden die Geschädigten in verschiedene Klassen eingeteilt: 1. Großkauslente. 2. Mittlere Kaufleute. 3. Kleinere Kaufleute und Handwerker. 4. Arbeiter. Entsprechend den lokalen Verhältnissen wurden für diese Kategorien maximale und minimale Unterstützungen festgesetzt und aus Grund des so gewonnenen Durchschnitts die den einzelnen Gemeinden zu gewährenden Beträge festgesetzt. Den Lokalkomitees an Ort und Stelle bleibt es aber unter Ueberwachung der einzelnen Zentralkomitees Vorbehalten, die auszuzahlenden Summen gemäß dem individuellen Falle zu normieren. Da immer noch einzelne, ganz kleine Ortschaften, von denen es bisher nicht bekannt geworden war, daß sie durch Pogrome heimgesucht worden sind, sich bei dem Centralkomitee der einzelnen Gouvernements melden, so wurde festgesetzt, daß diese Centralkomitees das Recht haben sollten, auf Grund der vereinbarten allgemeinen Norm Unterstützungen (und zwar hat Kiew das Recht, bis zu 2000 Rubel zu gewähren) zu geben. Für den Odessaer Bezirk ist für den gleichen Zweck ein Pauschquantum in Höhe von 20 000 Rubel ausgeworsen worden. Poltawa endlich wurden hierfür 10 000 Rubel zur . Verfügung gestellt. Für die heimgesuchte Umgegend für Solotonoscha

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