Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1908)
- Date
- 1908-12-11
- Page
- Seite 592 (sequence 6)
- Language
- German
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' "V* W *;^! tiW% eine innere Administrationsfrage des Gerichtes sei, die von diesem selbständig und definitiv erledigt werden könne. Dr. Niemirower appellierte gegen dieses Urteil beim Kassationshof, der über diese -Sache am Dienstag, den 24. November, in seiner ersten Sektion unter dem Vorsitz des Präsidenten Scarlat Ferikyde verhandelte. Der frühere Justizminister C. Dissescu, der als Verteidiger des Dr. Niemirower fungierte, behauptete vor dem Kassationshof, die Verordnung vom Jahre 1844, durch die dieser Schwur eingerichtet wurde, sei jdurch die neue Zivilprozeßordnung aufgehoben. Demgemäß hätte also der Jassyer Richter irrig geurteilt, wenn er sich auf die Dispositionen der Verordnung vom Jahre 1844 betreffend den Eidschwur mors judaico berufen hätte, um den Eid unter dieser barbarischen Form zu erzwingen. Dissescu berief sich weiter auf die Rechtsprechung des Kassationshofes vom Jahre 1904, wo der Hohe Gerichtshof bestätigt habe, daß der Eidschwur mors judaico, so wie er in der Verordnung von 1844 vorgesehen ist, ganz willkürlich und ungesetzlich sei und gegen die verfassungsmäßig gewährleistete Gewissensfreiheit verstoße. Nach derselben Rechtsprechung hatte der Kassationshof festgesetzt, daß der Eidschwur nur vor dem Gericht geleistet werden dürfe, und zwar sollte bei der Eidesleistung von Juden statt des Kreuzes auf dem Richtertisch die offene Bibel, an der Stelle der zehn Gebote aufgeschlagen, gelegt werden. Nach einer halbstündigen Beratung hob der Hohe Kassatiönshof das Urteil, durch das Rabbiner Dr. Niemirower wegen Verweigerung des Eides mors judaico zu 50 Franken Geldstrafe verurteilt worden war, auf. Damit dürfte diese alte und immer wieder von neuem aufregende Frage endlich beseitigt und der Eidschwur mors judaico auch in Rumänien definitiv abgeschafft sein." Mehr Würde! Von Justizrat Bernhard Breslauer. Berlin gab es wieder mal eine Stadtverordnetenwahl. * Dem Kommunalfreisinn, der natürlich seinen Kandidaten durchsetzen wollte, trat diesmal eine etwas weiter linksstehende Gruppe entgegen. Der Kommunalsreisinn stellte einen Getauften als Kandidaten auf, die Gegenpartei einen Christen. Im Laufe der Wahlagitation wurde durch die jüdischen Wähler darauf aufmerksam gemacht, daß der Kandidat des Kommunalfreisinns ein Getaufter sei, und hieraus entwickelte sich ein Kampf, der höchst unangenehme Formen annahm. In beiden Parteien wirkten jüdische Wähler mit. Für beide Parteien ereiferten sich jüdische Wähler, und zwar unabhängig von ihrer sonstigen religiösen Ueberzeugung. Liberale und konservative Juden eiferten für den einen und für den anderen der Kandidaten. Schlimmer wurde die Aufregung, als die Oberleitung für den getauften Kandidaten von einem Juden übernommen wurde und als eine Anzahl in der jüdischen Gemeindeverwaltung tätiger, zum Teil hervorragender Persönlichkeiten und mehrere in großen jüdischen Korporationen tätige Männer für den Getauften eintraten. Die einen warfen den anderen Treubruch vor, die eine Partei behauptete, daß die Juden für den Getauften sich nicht interessieren dürften, die andere Partei wollte bei einer Stadtverordnetenwaht hiervon nichts wissen und nahm für. sich das Recht in Anspruch, denjenigen Kandidaten zu wählen, bei dem sie eine größere Befähigung und Eignung für die Stadtverwaltung erwarteten. ./■ Nun kann es allerdings kein Dogma sein, daß ein Jude niemals einen getauften Kandidaten wählen darf. Es können Zeiten uM Verhältnisse eintreten, in denen die Frage, ob der Kandidat ein Getaufter ist oder nicht, für die Stimmenabgabe nicht entscheidend zu sein braucht. 592 -i- - ' ' ' ' 1 *' * Anders aber liegt die Sache, wenn wie gegenwärtig die Juden im Heftigen Kampfe zur Wahrung ihrer Rechte stehen. Dann kann man allerdings mit Recht wohl sagen, daß die; Getauften die Zahl der Gegner der Juden verstärken und die Erringung des Kampfpreises, die tatsächliche Durchführung der vollen Gleichberechtigung, erschweren, ja. daß fsie '.ihnen infolge der Taufe und durch dieselbe eine gewisse Berechtigung . zu jenem Kampfe geben. Noch schlimmer , liegt die Sache, wenn der getaufte Kandidat öffentlich im Parlament erklärt, daß durch irgendeine Zeitungsnotiz sein „christliches Empfinden" verletzt^worden sei, und wenn derselbe Kandidat die Erklärung abgibt, eher einen Antisemiten als einen Sozialdemokraten zu wählen, und wenn endlich für ihn in der Tat die Antisemiten mit Wort und Tat eintreten und sich die antisemitischen Zeitungen rühmen, daß der getaufte Kandidat ihrer Mitwirkung"! sich erfreuen dürfte. Zu einer solchen Zeit und für einen solchen Kandidaten einzutreten, erscheint allerdings unzulässig. Welcher Anschauung man auch als Jude und innerhalb seiner jüdischen Glaubensgemeinschaft sein mag, in Zeiten des Kampfes darf man nicht für einen Getauften eintreten, um so weniger, wenn über ihn die Tatsachen vorliegen, die oben wieder- > gegeben sind. Es ist deshalb schmerzlich zu bedauern, daß sich so mancher angesehene Jude durch die Hitze der Agitation und durch das Partei-Interesse hat verleiten lassen', lieber für einen Getauften als für den etwas weiter links stehenden Kandidaten (man beachte, etwas weiter links als die Kommunalfreisinnigen - stehenden) einzutreten Und die Erregung, die hierdurch in weiten Kreisen der jüdischen Bevölkerung hervorgerufen worden, ist erklärlich und berechtigt. Gleichwohl aber hatten die Gegner des getauften Kandidaten und zumal diejenigen, die sich sonst um jüdische Angelegenheiten nicht kümmern und sich nicht einmal für die Wahlen zur Gemeindevertretung interessieren, kein Recht, sich in so leidenschaftlicher Weise, wie es geschehen, über diejenigen ihrer Glaubensgenossen zu ereifern, die sonst überall für Juden und Judentum mit anerkennenswertem Eifer eintreten, die unter Opfern, an Zeit und Kraft im Dienste der Ge- ' meinde und der jüdischen Gesamtheit Jahre und Jahrzehnte . hindurch tätig gewesen sind, wenn sie einmal in der Hitze des . Parteikampfes einen Fehler begehen und sich zu Schritten hinreißen lassen, die dem Judentum nicht förderlich sind. Die Agitation für den Getauften seitens angesehener jüdischer Wähler war aber unter allen Umständen ein schwerer Fehler, denn was haben sie dem Kandidaten bescheinigt? Daß er kein Antisemit sei, und damit wollten sie die jüdischen Wähler veranlassen, ihm ihre Stimme zu geben. Verächtlich wäre der Mann geradezu, wenn er so kurze Zeit nach der Taufe auch Antisemit wäre; aber der Umstand, daß er kein Antisemit ist, ändert doch nichts daran, daß er sich hat taufen lassen und in Zeiten des Kampfes und der Gefahr seine Glaubensgenossen verlassen hat und somit gegen sie zeugt. Was er für Gründe hierfür angeben mag, ist gleichgültig. Er wird schwerlich dem Verdachte entgehen, daß er die Taufe nur genommen, um äußerer Ehren willen, um leichter in die Parlamente zu gelangen. Und hier handelt es sich wiederum um die Erlangung eines parlamentarischen Ehrenpostens. Zieht man das Resultat aus den höchst unerquicklichen. Vorgängen, so muß man sagen, daß auf beiden Seiten wieder die Hitze und der Uebereifer größer war als die ruhige Ueberlegung. Können wir denn gar nicht ruhig unsere Kämpfe