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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-12-11 · Heft 50 (11.12.1908) · p. Seite 591

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 50 (11.12.1908)
Date
1908-12-11
Page
Seite 591 (sequence 5)
Language
German
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J liche: Verringerung der Gegensätze. Behufs Schaffung eines ver- : stärkten Gegengewichts gegen Ausschreitungen eines einzelnen /Glaubensverbandes muß -er Staat, allgemein erstreben, daß die Kettung des einzelnen an eine 'bestimmte Glaubenspartei nicht fester und dauernder ist als seine Kettung an eine politische Partei; er muß daher unter Betonung der Selbstbestimmung des einzelnen s und behufs Verwischung der festen Grenzen der einzelnen Bekenntnisse die staatliche Anerkennung namentlich dafür versagen, daß unmündige Kinder auch^im Verhältnis zum Staat bereits von einem einzelnen Glaubensverband als Mitglieder in Anspruch genommen - werden können. Er muß endlich möglichst den Laien den entscheidenden Einfluß innerhalb der einzelnen Glaubensverbände zuwenden, weil, bei den Laien vermöge ihrer Erziehung die Rücksichtnahme auf das Staatsinteresse den kirchlichen Einflüssen eher die Wage hält'als bei^dett Geistlichen." Daß das Judentum als solches mit einer derartigen Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche sehr zufrieden sein würde, braucht wohl nicht erft'gesagt zu werden. Nicht einmal der Schluß der Ausführungen könnte von der unbedingten .'Zustimmung zu denselben abhalten, da ja der entscheidende. Einfluß der Laien in der unentbehrlichen Kenntnis des Religionsgesetzes und - seiner Quellen ein entsprechendes Korrektiv finden würde. Die erste Lesung des Lehrerbesoldungsgesetzes in der Kommission hat zur Annahme zweier Bestimmungen geführt, die, wenn sie aufrecht erhalten bleiben, auch für unsere Verhältnisse sich als förderlich erweisen dürften. Bekanntlich war es als eine Härte empfunden worden, daß beim Uebergang von jüdischen Religionslehrern an öffentliche jüdische Volksschulen die im Religionsschuldienst verbrachte Dienstzeit dieser Lehrer bei Gehalts- und Pensionsberechtigung überhaupt nicht angerechnet werden sollte, während für Lehrer an privaten Waisen-, Blinden-, Taubstummen und Jdiotenanstalten usw. die Anrechnung der privaten Dienstzeit mit zehn Jahren festgesetzt war. Infolge von Anträgen gleicher Tendenz, die seitens der Parteien des Zentrums, der Konservativen und der Freisinnigen in der Kommission gestellt wurden, ist die erwähnte Bestimmung (Anrechnung der privaten Dienstzeit bis zu zehn Jahren) auch auf „israelitische Religionsschulen" ausgedehnt worden. Ferner wurde beschlossen, die Dienstzeit an Privatvolksschulen, welche gemeinnützigen Zwecken dienen und aus. Mitteln der öffentlichen Wohltätigkeit erhalten werden, bei Uebergang an eine öffentliche Volksschule voll anzurechnen. Auch diese Bestimmung dürfte wohl jüdischen Lehrern vielfach zugute kommen. Wer noch daran zweifelt, daß in Rußland die Reaktion auf dem Marsch, und zwar bereits ziemlich weit vorgerückt ist, dem müssen einige Verfügungen der letzten Tage davon überzeugt haben. Das Verhalten der Regierung gegen die Juden ist ja ein guter Gradmesser für Fortschritt oder für Reaktion. Die „N. I. K." verzeichnet folgende Nachrichten: Das Ministerium des Innern erließ am 23. (10.) November eine Verordnung, alle Zirkulare über die Beschränkungen des Wohnrechts der Juden zu sammeln. Diese Verfügung könnte sowohl eine Wendung zum Besseren wie einen Schritt zum Schlechteren bedeuten. Auf Grund genauer Erkundigungen, die ich eingezogen habe, ist aber anzunehmen, daß wieder einmal die Pessimisten Recht behalten werden. Man will nämlich in die Wohnrechtsbeschränkungen, die jetzt außerordentlich verschieden sind, „System" hineinbringen. Bei dieser Systematisierung, wie. sie die russische Bureaukratie versteht, wird aber für die Juden ganz gewißnichts Erfreuliches herauskommen. Das geht aus der neuerdings in allen größeren,Städten verschärften.Anwendung der Wohnrecht^bestimmungen hervor,', über die der Petersburger Stadthauptmann soeben wieder eine neue Ver- ' ordnung erlassen hat, und über die erst kürzlich aus Riga und aus Moskau berichtet wurde. Am 22. (9.) .November hat der Stadthauptmann Generalmajor Dratschewski die Pristaws der einzelnen Stadtteile aufgefordert, ungesäumt Maßnahmen zu ergreifen, daß 1. die Bücher über die Juden genau geführt werden- und in jedem Falle angegeben wird, auf Grund welcher Bestimmungen der betreffende'Jude das Aufenthaltsrecht in Petersburg genießt; 2. daß streng darauf geachtet werde,' daß Juden, denen vorübergehend der Aufenthalt in der Residenz gestattet worden ist, nicht über den festgesetzten Termin hinaus in der Residenz verbleiben; 3. daß sofort dem Handwerkeramte über diejenigen Juden Bericht erstattet werde, die hier als Handwerker verzeichnet sind, aber kein Handwerk aüsüben, damit diese Juden aus dem Verzeichnis der Handwerker gestrichen werden , und 4. strengstens darauf zu achten, daß Juden unangemeldet nicht in Petersburg leben. Diese Verfügungen bedeuten natürlich wieder für eine ganze Anzahl von Juden die Ausweisung, da es kein Geheimnis ist, daß Juden, die als Techniker usw. praktisch gearbeitet haben, und nun in Petersburg eine Hochschule zu ihrer weiteren Ausbildung besuchen, und ähnliche, als Handwerker angemeldet sind, weil sie sonst kein Wohnrecht in Petersburg hätten. Auch alle diejenigen, die in halb handwerksmäßigen, halb kaufmännischen Berufen tätig sind, dürften jetzt der Ausweisung verfallen. Die Negierung beabsichtigt anscheinend, überhaupt ihre bisher den Juden gegenüber geübte „Milde" fallen zu lassen und ein strenges Regiment einzuführen. Der jüdische Duma-Abgeordnete Ni ssel owits ch, der bekanntlich oft bei der Regierung zugunsten der Juden vorstellig geworden war, hat jetzt vom Ministerium des Innern eine sehr unzweideutige Mitteilung erhalten, daß er nämlich fernerhin sich nur in solchen Angelegenheiten an das Ministerium wenden mögedie einen prinzipiellen Charakter haben, daß er es aber unterlassen solle, mit Angelegenheiten, die einzelne Personen' betreffen, das Ministerium zu bemühen. Ebenso wurde Herrn Nisselowitsch vom Kultusministerium ein abschlägiger Bescheid erteilt auf sein Ersuchen/ den jüdischen freien Zuhörern an der Universität die Zulassung zu erleichtern. Wenn bisher auch die Juden, wenigstens die kleine Zahl der wohlhabenderen unter ihnen, das Leben in Rußland einigermaßen erträglich finden mochten, weil in Rußland nach einem bekannten Wort der „Absolutismus — gemildert durch die Korruption" herrschte, so scheinen auch diese Zeiten jetzt zu Ende zu gehen. Wie das aber weiter werden soll, wenn die Lebensbedingungen statt besser, von Tag zu Tag unerträglicher werden, das weiß kein Mensch zu sägen. Der Chronist kann nur die Tatsachen verzeichnen, und die Großen in Israel mögen beizeiten zusehen, damit nicht erst neue Schrecknisse ihnen wieder die Augen öffnen für die Nu Haltbarkeit der gegen, wärtigen Lage der russischen Juden. Endlich Haben auch rumänische Juden einmal eineni Sieg errungen! Man schreibt darüber aus Jassy: . „Wir haben bisher in Rumänien noch nie.einen Erfolg gehabt — nun endlich können auch wir einen solchen mlfweisen: Der barbarische Eidschwur mors judaico („rtadj jüdischer Sitte" genannt, weil er mit jüdischer Sitte nichts zu tun hat!) wurde am 24. November durch Spruch des Hohen Kassationshofes abgeschafft. Das' Hauptverdienst an dieser Abschaffung einer wahrhaft barbarischen und der heutigen Zeit unwürdigen Erniedrigung der Juden fällt dem Rabbiner Dr. Riemirower in Jassy zu, der sich als erster weigerte, einen solchen Schwur mors judaioo. entgegenzunehmen. Er wurde wegen dieser Weigerung vom Gericht mit einer Geldstrafe von 50 Franken belegt. Gegen diesen Spruch reichte Dr. Niemirotverj Berufung beim Tribunal in Jassy ein, das ihn jedoch abwies yrih der Begründung, daß die Art, wie die Beweise vor Gericht zu.führen und zu bekräftigen seien, nach rumänischem Gesetz" döm 'Rithter anheiM: gestellt ist und daß die Weigerung des Dr.' Niemirower demgemäß

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