Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 47 (20.11.1908)
- Date
- 1908-11-20
- Page
- Seite 564 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- -Mir wollen nicht für Rußland.kämpfen--sondern, um uns vor-Rußland zu retten. Wir' müssen .alle Hand in>Hand gehen."' -; >*.\V » . 1 „Was, ich sollte mich den Misnagdirn anschließen?" rief der Schuster entsetzt: „Niemals weroe ich gemeinsame Sache mit Leuten.wachen,, dieden Herrn verleugnen:" v ,; ' David seufzte. Dann bemerkte: er einen kräftigen Juden, .der an der Türe des benachbarten Hauses stand. . Er ging auf ihn zu und trug ihm seine Sache vor? Der Mann aber schüttelte den Kopf und. sagte. kurz: „Sie können vielleicht den albernen! Chassid hier nebenso etwas Vorreden, aber Sie können wirklich nicht erwarten, daß wir anderen mit diesen 'Ketzern, diesen gottlosen, tanzenden Derwischen gemeinsame -Sache machen. Diese.Bande ist ja sogar dazu fähig, das .Nachmittagsgebet am. Abend zu sprechen." . Im nächsten Hause wohnte ein Maskil (Intellektueller), der von seiner hebräischen Zeitung aufblickte, um ernst zu fragen, -wie er dazu kommen solle, sich so jungen, unwissenden Leuten anzuschließen? Sein Nachbar war ein Karat t, der erst kürzlich von einer anderen Gemeinde hierhin gezogen war. Der Karait erklärte ihm, daß in seinem Falle die Selbstverteidigung unnötig, da seine Sekte von den jüdischen.Autoritäten kaum anerkannt würde.' Es lebten noch, andere, allen möglichen Parteien angehörigen Juden an dem Marktplatze, ein Litauer, der unter keinen Umständen etwas mit den polnischen Leckermäulern zu tun haben wolle und der von dem Polen als Kartoffelschalenfresser bezeichnet-wurde, und ein Mann aus Odessa, der sie alle beide Querköpfe nannte. Es war ganz unmöglich, so viel verschiedene Elemente unter einen Hut zu bringen. Müde und schweren Herzens trat David den Heimweg nach seinem Wirtshause an. Unterwegs geriet er unter einen geräuschvollen Schwarm jüdischer Knaben, die aus einer Elementarschule kamen. Sie waren im-Alter von acht bis zwölf Jahren, aber selbst das jüngste dieser Kinder hatte einen alten Zug im Gesichte, und obgleich die Luft erfüllt war von dem Lärmen und Plaudern, das den Exodus aus der Schule von Kindern, die stundenlang in den muffigen Klassenzimmern eingesperrt waren, stets begleitet, so machten diese Jungen doch keinen vergnügten Eindruck, sie liefen und spielten nicht, wie dies andere Kinder sofort zu tun pflegen. Es war eine allgemeine Aufregung, die all diese durcheinander schwätzenden Zungen gelöst hatte, und all diese, kleinen Ohren auf die Reden ihrer Rädelsführer horchen ließ. Anstatt nach Hause zu eilen, scharten sich die Schulknaben um ihre Lieblingsredner. Ein frühreifer Ernst furchte diese kindlichen Stirnen. . Es war David so, als ob er den einen dieser kleinen Redner kennen müsse und nachdem er ein paar Minuten den Tiraden des Burschen gegen die „Autokratie des Schuldirektors und gegen die bureaukratischen Methoden des Inspektors" gelauscht hatte, dämmerte in ihm die Ueberzeugung, daß dieser kleine Demagoge der Sohn seines Wirtes fein müsse. „Hallo, Kalman," rief-er überrascht. „Hallo, Kamerad,"' antwortete der Knabe höflich. „Gehörst Du auch zu den Revolutionären?" fragte David lächelnd. „Meine ganze Klasse gehört zu dem Junior-Bunde," antwortete der Knabe ernsthaft. „Dann bist Du nicht so friedlich wie Dein Papa?" (Fortsetzung folgt.) ' Geehrter Herr Redakteur! ' Nr. 41 dieser Zeitung, (9. Oktober. d. I.) bemerkt der Verfasser des Artikels „Dispensationenin der Schule" folgendes: „Dieselbe Verfügung weist, die Königlichen Provinzial-Schulkollegien an. Gesuchen, um Befreiung vom Unterricht am Sabbat ganz oder für die Zeit des Gottesdienstes: stattzügeben. Ob sich diese Verfügung auch; auf die Feiertage Pessach, Schabuot und Sukkot > bezieht, kann meines Wissens durch irgendwelche gesetzliche Bestimmung nicht, er- ' wiesen werden." . Diesbezüglich möchte ich darauf Hinweisendaß in einer Strafsache inbetreff der Verpflichtung jüdischer Kinder zürn Schulbesuche an jüdischen Feiertagen der Strafsenatdes Königlichen Kammergerichts in Berlin unter dem 24. März 1902 („Zentralblatt" 1902, Seite 467) nachstehende Entscheidung getroffen hat:! . „Nach § 61 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden sind die Juden schuldig, ihre Kinder zur regelmäßigen Teilnahme an dem Unterrichte in der Ortsschule während des gesetzlich vorgeschriebenen Alters anzuhalten oder ihnen durch häusliche Unterweisung oder durch ordentlichen Besuch einer anderen vorschriftsmäßig eingerichteten öffentlichen oder Privat-Lehranstalt einen regelmäßigen und genügenden Unterricht in den Elementarkenntnissen zuteil! werden zu lassen. Nur zur Teilnahme an dem christlichen Religionsunterricht sind die jüdischen Kinder nach §62 a. a. O. nicht verpflichtet. Da sonach eine regelmäßige Teilnahme für den Unterricht in den Ortsschulen vorgeschrieben und von den Unterrichtsgegenständen ausdrücklich nur' der christliche Religionsunterricht ausgenommen ist, so besteht an sich für jüdische Kinder, wenn sie die Ortsschule besuchen, die Verpflichtung, auch den an jüdischen Feiertagen an dieser Schule, stattfindenden Unterricht zu besuchen. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten hat jedoch in den Erlassen vom 6. Mai 1859, 4. April 1868 und 5. April 1884 (abgedruckt bei Schneider und v. Bremen: „Das Volksschulwesen im preußischen Staate", Band Hl, Seite 62, 63) angeordnet, daß, wenn die Eltern der jüdischen Kinder aus religiösem Motiven wünschen, daß ihre Kinder an den Sonnabenden und jüdischen Feiertagen von dem Besuche der Schule, entbunden werden, diese Ansprüche Berücksichtigung finden und die Kinder, und zwar auch solche, welche die Volksschule besuchen, an diesen Tagen von der Teilnahme an dem Unterrichte durch die Schulaufsichtsbehörden dispensiert werden sollen. Die Eltern können sonach nicht für befugt erachtet werden, nach ihrem Belieben ihre Kinder an den jüdischen Feiertagen ohne weiteres von dem Besuche der Schule fernzuhalten, vielmehr ist ihnen dies nur gestattet auf Grund einer von seiten der Schulaufsichtsbehörde erfolgten Dispensation, über deren Erteilung die angezogenen Erlasse des Ministers ergangen sind. Eine Schulversäumnis, die ohne diese Dispensation stattgefunden hat, kann daher als eine solche, für die ein genügender Grund vorliegt, nicht angesehen werden." Ergebenst Rabbiner Dr. Nordheimer. Schwetz, im November 1908. ' Berichtigung. Durch einen unliebsamen Zufall sind in Nr. 46 (Gemeindebote, Seite 2) zwei Berliner Korrespondenzen ineinandergeschoben worden. Die eine, die liberale Rabbiner-Vereinigung betreffend, schließt natürlich mit Zeile 24 ab, während alles' Folgende sich an die folgende Korrespondenz über die jüdische Kolonisations-Organisation, nach Zeile 57 anschließen soll. Bei dieser Gelegenheit wollen wir noch bemerken, daß es in der Korrespondenz Berlin (Seite 1) über die „Liberale Vereinigung" selbstverständlich statt „Professor" Rabbiner Dr. Vogelstein heißen muß. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwrtz in Berlin.