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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-11-20 · Heft 47 (20.11.1908) · p. Seite 555

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 47 (20.11.1908)
Date
1908-11-20
Page
Seite 555 (sequence 3)
Language
German
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^Tätigkeit und mit seiner nebenamtlichen Dozentur an der Hehranstalt - für die Wissenschaft des Judentums" stets nur tzin,- äußerst bescheidenes Dasein in Berlin erringen konnte. Auch-Steinthal. blieb, als er längst ein Sprachforscher von Weltruf war, sein Leben lang Extraordinarius an der Berliner .Universität.... Das umlaufende Gerede, als ob es den Juden an. fähigem Nachwuchs heute für ein Lehramt in der Philosophie fehle, ist. schon durch diesen kurzen Nachweis widerlegt, denn wir müssen es uns versagen, darauf /hinzuweisenwelche Mittelmäßigkeiten, die zum Teil nie etwas außer einer kompilatorischen Dissertation veröffentlicht haben, heute Ordinariate innehaben, weil sie zufällig gute Protektion hatten. Der Fortschritt geht hier unendlich langsam vor sich; noch immer gibt es selbst Fakultäten, die sich, sobald die Be- : rufüng eines Juden in Frage kommt, auf ihren protestantischen beziehungsweise paritätisch christlichen Stiftungscharakter berufen. Am 1. Juni 1873 forderte das „Berliner Tageblatt" bereits die Universitäten aus, eine Abänderung dieser alten engherzigen Bestimmungen herbeizuführen. Es wäre an der Zeit, den Kultusminister im Parlament zu befragen, ob wirklich solche vorsintflutlichen Hemmungen für die Berufung jüdischer Professoren in philosophische Ordinariate noch heute zu Rechtbestehen! Augenblicklich finden statistische Erhebungen über die letzten Avancements statt. Besonders werden dabei die Beförderungen der „Einjährig-Freiwilligen" und ihre Zulassung zur Reserveoffiziersaspiranten-Ausbildung berücksichtigt, sowie die Prozentsätze, welche die verschiedenen Religions-Gemeinschaften dazu stellen. Auch die mannigfachen dienstlichen Momente, die für die Avancements maßgebend waren, werden in betracht .gezogen, um über Hie künftigen Reserveoffiziere einen, klaren Ueberblick zu erhalten. Bekanntlich erging Mitte Juni eine Verfügung des Kriegsministers, daß sowohl bei der Zulassung der Einjährig-Freiwilligen zur Vorbereitung zur Reserveoffiziersaspiranten-Ausbildung als auch bei der darauffolgenden Prüfung vor Beendigung der einjährigen Dienstzeit, bei den dann abzuleistenden Hebungen und B mit Prüfungen sowie bei der Wahl zum Reserveoffizier weder der Stand des Vaters noch etwa die Zugehörigkeit zu einer Religions-Gemeinschaft von Einfluß sein sollen. Es soll vielmehr lediglich die moralische und dienstliche Führung für die Zulassung zu der erwähnten Ausbildung und . für die Wahl zum Reserveoffizier maßgebend sein. Diese beiden Vorgänge dürften im engen Zusammenhang stehen. : * Für die Juden in Ungarn soll angeblich mit der neuen Mahlrechtsvorlage eine bedeutungsvolle Zeit kommen. Wie bekannt, will Graf Julius Andrassy das Pluralsystem einführen. Und nun kommt schon der klerikal-antisemitische „Alkotmany" und nach ihm die „Germania", um statistisch nachzuweisen, daß jeder jüdische Wähler wenigstens über , zwei Stimmen verfügen werde. Die „Germania" ist wenigstens, so ehrlich,, hinzuzufügen, daß die statistischen Tabellen des Antisemitenblattes kein „abgeschlossenes Bild" lieferten, da sie nicht mit Gesamtziffern abschließen. Sie schließt aber doch schon aus den mitgeteilten Ziffern, daß nach diesen die Juden in sämtlichen Komitaten ein über ihren Wählerprozentsatz zum Teil, sehr weit hinausgehendes Wahlrecht erhalten, „und es wäre somit der Andrasfysche Ausspruch, daß seine Wahlresorm den Antiklerikalismus zu stärken bestimmt sei, dahin zu ergänzen: - Gegen die Katholiken — und für. die Juden!". * Nun hat noch kein Mensch bisherdas gegenwärtige ungarische Ministerium der Judenfreundschaft oder gar der Bevorzugung derselben .bezichtigt. Und so können die Klerikalen und Antisemiten ganz ruhig sein. Ihre Statistik ist grundfalsch, und die Juden Ungarns werden auch durch das neue Wahlrecht keine andere und keine bessere Stellung im Lande erhalten, als die sie bisher innegehabt haben. Ueber die gegenwärtigen russischen Verhältnisse sendet uns unser geschätzter Mitarbeiter Herr L. A. Trachtenberg die folgenden sehr interessanten Mitteilungen: Der Beschluß des Ministerconseils über die Beschränkung der Zulassung der Juden in den höheren Lehranstalten ruft in der Zeitung „Slowo" („Das Wort") die vollkommen richtige Bemerkung hervor: „Man darf das nationale Problem nicht in seiner vollen Schwere stellen, und man schleicht sich zu demselben auf gewundenen Umwegen von kleinlichen und spezieller Art heran. Im Resultat kompliziert sich das Problem, und es wächst ein dichter Wald neuer Bedenken und Fragen, und. es legt sich noch eine viel größere Last auf das Leben. Die realen Erfordernisse des Landes diktieren eine solche Lösung des nationalen Problems, welches nichts Gemeinsames, mit dem Geiste des engen Chauvinismus hat. Früher oder später aber wird der Staat, im Interesse der eigenen Festigkeit und Macht, gezwungen sein, mit der Politik der Ungleichheit und der ungerechten Behandlung der Nationalitäten entschieden zu brechen." Vor dem Petersburger Gerichtshöfe wurde kürzlich folgender interessanter Prozeß verhandelt: Die „Rjetsch" brachte im vorigen Jahre einen Leitartikel, daß der Kiewer Generalgouverneur Suchomlinow aus dem dortigen polytechnischen Institute jüdische Studenten, die über die Norm ausgenommen wurden, entfernte. In diesem Aufsatze wurde darauf hingewiesen, daß die antijüdische Richtung in der Politik gewöhnlich in den Zeiten der Reaktion erscheine, um die allgemeine Aufmerksamkeit abzulenken, wobei alle Verordnungen auf diesem Gebiete „den elementaren Forderungen der Gerechtigkeit widersprechen und die lokale Verwaltung sichtlich verderben".— „Einer der drückendsten und absurdesten Schläge — sagt weiter der Aufsatz — erscheinen jette Hindernisse, die den Juden auf dem Wege zur Bildung gestellt werden. Auf diesem Gebiete konkurrieren die Ministerialerlasse mit den kaiserlichen Befehlen." Die Staatsanwaltschaft erblickte darin ein Verbrechen. Der Verteidiger des Redakteurs der „Rjetsch" war der berühmte Rechtsanwalt O. Grusenberg. Wir übergehen den langen Bericht der Prozeßverhandlung und beschränken uns darauf, hier einige Stellen aus der trefflichen Rede desselben zu geben. „Es existiert das Prinzip: „Der Monarch irrt niemals, es irren die Minister", so kann man die Tätigkeit des Monarchen mit der Tätigkeit der untergeordneten Verwaltungen nicht zusammenschmelzen. Sonst wird es unmöglich sein, irgendeine Regierungsverfügung zu kritisieren. Und eine solche Kritik bestand in den dunkelsten Zeiten der russischen Geschichte. Die Ursache des Erscheinens dieses Aufsatzes war lediglich infolge der Entfernung der bereits aufgenommenen jüdischen Studenten durch den Kiewer Eeneralgouverneur Suchomlinow. Ich kann nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß unsere Gesetze hinsichtlich der Bildung der Juden sich nicht so unduldsam verhalten. Noch im Jahre 1804 wurde ein Gesetz veröffentlicht, die Bildung der jüdischen Kinder nicht zu hindern. Diese Norm wurde' im Jahre 1835 durch einen speziellen Ukas bestätigt. Der § 787 des 9. Bandes unserer Gesetze sagt deutlich, daß die jüdischen Kinder das Recht besitzen, dieselbe Bildung wie die anderen Konfessionen zu erhalten. Die Verordnungen entgegengesetzten Charakters beginnen erst seit dem Jahre 1887, und . alle tragen den Charakter von Ministerialerlassen. Die Knaben lernen acht Jahre in den. Gymnasien, um darauf in die Universität einzutreten, aber die Türen derselben werden vor ihnen verschlossen. Man nimmt die jungen Leute in das Institut aus, sie tragen bereits die Uniform desselben; man nimmt von ihnen das Schulgeld, und hieraus werden sie hinausgeworfen. Natürlich muß. man dies Grausamkeit nennen. Man kann freilich auch, auf jenem Gesichtspunkte stehen, daß man die Juden überhaupt zu den Schulen nicht zulassen soll, aber das

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