Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1908)
- Date
- 1908-11-06
- Page
- Seite 531 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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und ihre ausübenden Organe! Es ist für die Juden nicht nur keine Lustdort zu leben, sondern eine Qual, hervorgerufen durch das Gefühl, als Bürger zweiter oder dritter Klasse zu gelten und von rechts und links, von Deutschen und Polen, Schläge zu bekommen". Wie man sieht, sind in diesem Artikel die Verhältnisse in den Ostmarken mit nicht zu bezweifelnder Sachkenntnis geschildert. Anzutreffend ist nur, wie in dem Artikel von Polen, .Deutschen und Juden die Rede ist. Die Juden sind nicht nur „Auchdeutsche", sie sind besonders gute Deutsche. Als solche betätigen sie sich gerade in der Provinz Posen und werden gerade deshalb non den Polen gehaßt und geschädigt, von ihrer eigenen Regierung .aber und den von dieser nach den Ostmarken gesandten antisemitischen Beamten im Stiche gelassen. & , . In den Verhandlungen des Landtags über das Besoldungswesen der Kirchengemeinden gedachte der freisinnige Abgeordnete Eickhoff am 30. v. M. in seiner Rede auch der jüdischen Gemeinden, indem er unter auderm sagte: Die Fürsorge des Staates muß freilich allen leistungsunfähigen Gemeinden zugute kommen, also auch den jüdischen. (Sehr richtig! links.) In dieser Richtung werden wir Ergänzungen in der Kommission fordern, denn wir können nicht verlangen, daß unsere jüdischen Mitbürger zu unseren Kirchenlasten beitragen sollen, ohne daß ' wir arme jüdische Gemeinden unterstützen. Wir hoffen, daß diese Mahnung nicht ungehört verhallen und daß die Kommissionsverhandlungen ein erfreuliches Resultat nach dieser Richtung hin ergeben werden. * Ueber einen Wahlrechtsraub, der an den Juden in Bosnien und der Herzogewina begangen wurde, schreibt das „Sarajewoer Tagblatt": „Befremdend ist. daß Minister Baron Burian in seinen Aeußerungen in den Delegationen bisher vergessen bat, der zu der einheimischen Bevölkerung Bosniens und der Herzegowina zählenden Spaniolen zu erwähnen. Es sind nur drei konfessionelle Gruppen als Wahlkurien aufgestellt worden, die Moslims, Serben und Katholiken. Die Judenschaft wurde nicht als besondere vierte Kurie in Betracht gezogen. Wenn man sich nun daran erinnert, daß ja die Annexion an und für sich ein Werk der Christlichsozialen ist, darf man sich allerdings über eine solche Maßnahme, die sich richtig bewertet als ganz gewöhnlicher Wahlrechtsraub repräsentiert, nicht sehr wundern. Die Judenschaft, welche in Bosnien insbesondere im Geschäftsleben einen nicht unbedeutenden Faktor bildet, wird einfach übergangen und ebenso, wie in den anderen Ländern der Krone rechtlos gemacht. Wie verlautet, werden die Juden mit aller Energie darauf dringen, daß sie für die Nichtanfstellnng einer jüdischen Kurie wenigstens durch Virilstimmen entschädigt werden. Das ist der Dank vom Hause Oesterreich für die patriotische Tätigkeit der Juden in diesen annektierten Ländern, die so wesentlich zur Pazifizierung daselbst beigetragen hat. * Der Vorsitzende des Hilfsvereins der Deutschen Juden, Herr James Simon, hat infolge von ans Rumänien an den Hilfsverein ergangenen Anregungen an die Reichsregierung die Frage gerichtet, ob sie geneigt sein würde, auf der bevorstehenden Konferenz das Verhalten der rumänischen Negierung inbezug auf die laut § 44 des Berliner Vertrages übernommenen Verpflichtungen zur Sprache zu bringen. Das Auswärtige Amt hat erklärt, daß es zurzeit nicht in der Lage sei, eine dahingehende Zusage zu geben, und diesen Standpunkt in folgender Weise motiviert: So weit sich übersehen läßt, besteht bei allen Signatarmächten des Berliner Vertrages der Wunsch, das Programm einer eventuellen Konferenz auf diejenigen Fragen zu beschränken, die durch die politischen Vorgänge auf dem Balkan akut geworden sind. Artikel 44 des Berliner Vertrags ist durch diese Vorgänge nicht berührt worden. Es muß ferner berücksichtigt werden, daß mandeutscherseits jede Initiative bei Aufstellung des Programms für eine eventuelle Konferenz vermieden, dagegen aber bei den bisherigen Erörterungen aus schwerwiegenden politischen Erwägungen nachdrücklich den oben angedeuteten Standpunkt der Einschränkung des Konferenz-Programms vertreten hat. Deutschland würde daher gänzlich aus seiner Rolle fallen, wenn es jetzt eine Diskussion des Artikels 44 verlangen wollte. Diesem Standpunkt gegenüber mußte sich der Vorsitzende des Hilfsvereins der deutschen Juden im Augenblick darauf beschränken, die Reichsregierung zu ersuchen, die Angelegenheit im Auge zu behalten, und in Fühlung mit den andern Signatarmächten des Berliner Vertrages zu bleiben, alt welche sicherem Vernehmen nach gleichartige Anträge gerichtet werden sollen. * Ueber eine schwere Niederlage des russischen Premierministers Stolhpin vor dem regierenden Senat wird der „Russischen Korrespondenz" aus Petersburg telegraphiert: Der russische.Premierminister, dessen Autorität durch die überhandnehmende vollständige Insubordination der Generalgouverneure schon lange untergraben ist, hat jetzt durch die Entscheidung des Senats in der Klagesache eines der Hauptführer des „Schwarzen Hunderts", des bekannten Hofgünstlings Grafen Konownizhn, contra Stolhpin einen außerordentlichen Schlag erlitten. Klagegegenstand war ein Zirkular Stolhpins vom Mai 1907, das die Gouverneure angewiesen hatte, bei Ausweisung von Juden aus Gebieten, in denen sie nicht wohnberechtigt sind, in gewissen Fällen Nachsicht walten zu lassen. Der Kläger Konownizhn behauptete, er sei durch diesen Erlaß wegen der „jüdischen Ausbeutung" materiell und wegen der Gefahr eines Ritualmordes persönlich geschädigt. Die Verpflichtung der Gouverneure alle Umstände zu prüfen, biete dagegen keine Gewähr, da die Gouverneure, unzuverlässig seien. Kläger forderte deshalb die Aufhebung der allgemeinen ministeriellen Verfügung und gerichtliche Verfolgung des Premierministers wegen widergesetzlicher Anordnungen. Der Senat bezeichnete^zwar den Kläger als unbefugt zu solchen Anträgen, ging aber auf die Sache selbst ein und erklärte seinerseits die Verfügung des Premierministers für ungesetzlich. Das Verhalten des regierenden Senats, der sonst ein willenloses Werkzeug in den Händen der Regierung ist, gilt hier als Symptom für den Zusammenbruch der Autorität Stolhpins in den oberen Regierungskreisen. Der Lrrslsurr Frauentag. Von Sidonie Werner-Hamburg. 3m Glanze des „Altweibersommers" erstrahlte die Hauptstadt der gemütlichen Schlesier in der ersten Oktober- , Woche dieses Jahres. Altweibersommer. Woher wohl die Bezeichnung. Verletzend? Nein. Bei uns Juden, weit davon entfernt. „Skotsel" kommt, .hörte ich in meiner Kindheit mit Ehrfurcht und Rührung aussprechen: „Skotsel", Bezeichnung für alte Frau, eine Korrumpierung von sei Gott willkommen. Nun, ich glaube, 'die anspruchsvollste alte und junge Frau konnte mit diesein „Altweibersommer" in Breslau zufrieden sein; obgleich man sich wünschte jung, ach jung zu sein, um wirklich die Früchte noch genießen zu können, der Saatkörner, die da in so reicher Fülle in die zum Empfängnis reifen Herzen gelegt wurden. Gemäßigte, fortschrittliche, radikale Richtung; evangelische, katholische und,. last uot least, jüdische Frauen kamen zu ihrem Recht.