Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1908)
- Date
- 1908-10-30
- Page
- Seite 519 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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WKM «Kein''Sachverständiger -wirdl etwas einzuwenden haben, wenn wir ^hn^als. den bedeutendsten Neurologen neben Erb bezeichnen und hinzufügen, daß seine, wissenschaftlichen, diagnostischen und therapeutischen Leistungen Weltruf genießen Ans aller Herren Ländern strömen seit vielen Jahren Aerzte herbei, um Oppenheim zu hören, denn es zeichnet ihn eine ganz ungewöhnliche Lehrbefähigung aus, die er auch heute noch, wo sie dem Unterricht der Studierenden der Universität"nicht mehr zugute kommen kann, .mit glänzendem Erfolg in privaten Aerztekursen ausübt. Und eine solche Kraft haben sich sämtliche deutschen Fakultäten' entgehen lassen. ' 1 Man wird nun hier einwenden, daß eine Berufung zum Ordinarius schon deshalb ausgeschlossen war, weil ein besonderes Ordinariat' für Neurologie nicht existiert. Damit ist erstens die blamable Tatsache nicht aus der Welt geschafft, daß Oppenheim es nach siebzehnjähriger Lehrtätigkeit nicht einmal zum Extraordinarius gebracht hat. Zweitens aber hat man gar nicht so selten besonders verdiente Männer zu Ordinarien gemacht, auch wenn für das betreffende Fach bis dahin kein, Ordinariat bestand. Will irgend wer behaupten, daß Oppenheims Leistungen denen dieser Herren nicht ebenbürtig sind? Ein drittes Beispiel, auf das übrigens die letzten Ausführungen auch passen: Als vor acht Jahren . der Berliner außerordentliche - Professor P. Ehrlich nach Frankfurt ging, hat nicht eine deutsche Fakultät Anstrengungen gemacht, sich die Zugehörigkeit dieses Mannes zu sichern, dessen Taten aus dem Gebiete der experimentellen Biologie und Therapie zu den glänzendsten der neueren Medizin und Naturwissenschaften gehören. Später ist dann allerdings Ehrlichobwohl in Frankfurt weiter wohnhaft, „ordentlicher Honorarprofessor" in Göttingen geworden. Das ist eine rein dekorative Stellung, ohne jeden Einfluß in der Fakultät. , Um, nicht zu breit zu werden, nennen wir hier nur noch Namen wie Senator, Born, Weigert, Israel, Rosenbach, um zu zeigen, daß es auch nach, 1884 jüdische Mediziner gegeben hat, die ' wohl ein Ordinariat würdig ausgefüllt hätten. Aber auch ohne weitere Namensnennungen können wir aus statistischem Material einen Beitrag zu dieser Frage geben. Nehmen wir uns das letzte Personalverzeichnis der Berliner medizinischen Fakultät vor. Danach haben wir: 19 Ordinarien (0 Juden); 11 ordentliche Honorarprofessoren (3 Juden); 43 Extraordinarien (9 Juden); 113 Privatdozenten (44 Juden). Ist wirklich unter so vielen jüdischen Dozenten keiner, der eine Stelle als Ordinarius ausfüllen konnte? Verlieren diese Männer im Gegensatz zu ihren christlichen Kollegen nach, längerer Tätigkeit als Privatdozent ihre Fähigkeiten? Nach dem angeführten Material wird wohl niemand mehr daran zweifeln, daß unter den deutschen jüdischen Medizinern wie in den siebziger Jahren, so auch später stets Männer waren, denen ein Ordinariat zum Nutzen für die Studierenden, zur Förderung der Wissenschaft hätte anvertraut werden dürfen. Wer trägt nun die Schuld, daß auch in diesem . Punkt wieder einmal eine schwere, Verletzung der Verfassung vorliegt, die den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von der Konfession gemacht wissen will? Die Fakultäten oder die Regierungen? Da die meisten diesbezüglichen Verhandlungen sehr vertraulich geführt werden, ist es im speziellen Fall natürlich sehr schwer, hier den Schuldigen zu ermitteln. Aber einige wertvolle allgemeine Anhaltspunkte haben wir doch. Erstens: Von den 20'medizinischen Fakultäten haben 14 keinen einzigen Privatdozenten. Daß dies ein Zufall ist, wird wohl kein Verständiger glauben. So viel ist aber sicher, daß die Regierungen aus diesen Zustand ohne jeden Einfluß sind; es sind ausschließlich die Fakultäten hierfür verantwortlich. Zweitens: Der Ernennung zum Ordinarius geht bekanntlich stets der Vorschlag der Fakultät voraus- und diese Vorschlagslisten werden fast immer offiziell oder offiziös bekannt. Wir fragen nun, wann hat in den letzten Jahrzehnten eine medizinische Fakultät im Deutschland einen Juden überhaupt auf die Vorschlagsliste gesetzt? Unseres Wissens in keinem einzigen Fall." Die Psychologiedes russischen Judenhasses ist noch nicht geschrieben. Ein wertvoller Beitrag dazu ist aber das Verhalten des russischen Beamtentums gegenüber dem Judentum. Man kann es genau beobachten: Fast immer, wenn man eine Maßregel gege n die Juden vorbereitet, schwirren vorher Nachrichten durch die Presse, daß man damit umgehe, Erleichterungen für erstere zu schaffen, die darauf bezügliche Gesetzgebung einer Revision zu unterwerfen und dergleichen mehr. Nur daß dann diese Revision leider in ganz entgegengesetztem Smne ausfällt. Genau derselbe Vorgang hat sich jetzt wiederholt. In den letzten Wochen wimmelte es in den Preßorganen aller Länder von Nachrichten über eine Revision der russischen Judengesetze, von Aufhebung des Rayons, der Beschränkungen in bezug auf den Besuch der höheren Schulen, so daß man fast die Stimmungsmache für die neue Anleihe in diesen Nachrichten zu erblicken vermeinte. ' Nun kommt der Rückschlag: Die wirkliche Revision. Sie wird kühl und klar orbi urbi verkündet: „Ein vom Kaiser bestätigter Beschluß des Ministerrats über die Normierung des Prozentsatzes bei der Aufnahme von Juden in die Lehranstalten verfügt, daß Juden an den höheren Lehranstaltensämtlicher Ressorts, ausgenommen an den Petersburger und Moskauer Konservatorien, wo ein höherer Prozentsatz zulässig ist, mit drei Prozent an der Hörerzahl beteiligt sein, dürfen, soweit diese Lehranstalten in den Residenzen liegen. An den Lehranstalten der übrigen außerhalb des Ansiedlungsrayons liegenden Städte darf die Zahl der jüdischen Schüler fünf Prozent und an den Lehranstalten innerhalb dieses Rayons zehn Prozent betragen. Auf Befehl des Kaisers wurde unter dem Vorsitz des Ministers für Volksaufklärung eine Konferenz zusammenberufen, um die Bedingungen bei Aufnahme von Juden in die mittleren Lehranstalten festzustellen. Die Beschlüsse der Konferenz sind dem Ministerrat zur Bestätigung vorzulegen." ' . Das sind die gefürchteten Erleichterungen! * Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, hat die Mianoe Israelite Universelle in Paris und die deutsche Konferenzgemeinschaft derselben Gesellschaft in Berlin Schritte unternommen, um die Frage der Verletzung des Berliner Vertrags seitens der rumänischen Regierung in der Behandlung der rumänischen Juden vor die geplante Orient-Konferenz zu bringen. Wie wir bereits in der vorigen Nummer ausgeführt, hatte Rumänien durch den Berliner Vertrag bekanntlich die Verpflichtung übernommen, ihre jüdischen Untertanen den Rumänen rechtlich gleichzustellen. Äies ist aber tatsächlich bis auf den heutigen Tag nicht geschehen, trotzdem wiederholt die rumänische Regierung — zuletzt durch eine Note des verstorbenen amerikanischen Staatssekretärs Hay — auf diese Verletzung des Berliner Vertrages aufmerkam gemacht worden ist. Salommr Mumann. Rede bei der Gedächtnisfeier der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums, gehalten vom Geh. Negierungsrat Prof. Dr. Hermann Cohen. V^^enn eine ,Gedenkfeier von einer Körperschaft nicht VV' einem geschichtlichen Ereignis, sondern einer Person geweiht wird, so waltet dabei die Voraussetzung ob, daß diese Person einer Idee gedient hat und also eine geschichtliche Sache vertritt. Dem Anlaß dieser Stunde könnte es demnach, wenig zu entsprechen, scheinen, daß aus dem Schoße unseres Kuratoriums mir der Auftrag zuerteilt worden ist, dem