Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1908)
- Date
- 1908-10-23
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228798-3228842--65013-3277103- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
was mit geschehen konnte, weil sie damals „unter der durch, den 'Tod ihres Mannes' hervorgerufenen seelischen Depression stand".; Die Reue wurde so stark, daß Frau Neumark ihre Verfehlung durch eine anderweite Bestattung nach dem Willen ihres Mannes auf dem konfessionslosen Rhinsberger Friedhof wieder gut machen wollte. Sie kaufte'zunächst aus dem Rhinsberger Friedhofe für die bremische Stadtbevölkerung für ihren Mann und sich zwei neue Grabstellen und ersuchte die zuständige Behörde um die Genehmigung zur Exhumierung der Leiche ihres Gatten, die ihr anstandslos auf die Begründung ihres Ersuchens hin erteilt wurde. Nun weigerte sich aber das Nabbinat mit Recht, die Exhumierung geschehen zu lassen, und zwar unter der Begründung, daß. nach den Ritualvorschriften, denen sich die Witwe Neumark, auch bei der Beisetzung der Leiche stillschweigend unterworfen habe, eine solche verboten sei. Es kam nunmehr zur Klage. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde bestritt, daß Rabbiner Dr. N. die Witwe Neumark überredet habe, die Leiche ihres Mannes auf dem israelitischen Friedhof beerdigen zu lassen, ferner die Zulässigkeit des Rechtswegs dieser Klage und die Behauptung der Klägerin, daß 'die überwiegende Zahl der Gemeiudemitglieder liberal sei. Außerdem wurde behauptet, daß Ausnahmen von dem Verbot der Exhumierung nur gestattet werden können, wenn 1. die Leiche in einem Erbbegräbnis auf dem jüdischen Friedhofe neben dort bereits beigesetzten Familienmitgliedern bestattet werden solle, % die erste Beerdigung unter der Bedingung stattgefunden, die Leichespäter auf einen anderen jüdischen Friedhof zu verbringen, *3. wenn sie sonst auf demselben oder einem anderen jüdischen Friedhofe beigesetzt werden solle, 4.- wenn Grabschändung. oder Zerstörung der Ruhestätte durch elementare Gewalt zu befürchten sei, 5. wenn behördlicherseits Enteignung des Friedhofs angeordnet sei. Nach den Gutachten sei prinzipiell die Exhumierung von Toten verboten. Die Klägerin führte noch an, daß der Wunsch, neben ihrem Manne einst zu ruhen, für sie mit maßgebend gewesen sei, zu« mal als die Gemeinde die Grabstelle, die Frau Neumark neben ihrem Mann auf dem jüdischen Friedhof für 50 Mark gekauft habe, gleich weiter verkaufte, als Frau Neumark ihren Austritt aus der Gemeinde ankündigte. Das Landgericht erkannte zugunsten der Witwe Neumark. Nun erhob der Vorstand der israelitischen Gemeinde Berufung beim . Oberlandesgericht,'wurde aber mit seiner Bernsungsklage abgewiesen, da das Gericht den Rechtsweg der Klage für zulässig erklärte und als-genügenden Grund derselben den Wunsch der Witwe Neumark, neben ihrem Manne zu ruhen, anerkannte, die Ritualvorschriften als Gegengrund für nicht stichhaltig erklärte, weil die veränderten Zeitverhältnisse noch weitere Ausnahmen erzwingen werden. -- Augsburg, 15. Oktober. Die hiesige jüdische Gemeinde blickt in diesen Tagen auf eine für sie überaus wichtige Begebenheit zurück, welche sich gerade vor 600 Jahren, in der ersten Hälfte des September 1308, zugetragen hat. Damals gelobte die Augsburger Judengemeinde, dem Rat und der Stadt für-den ihr zu gewährenden Schutz 500 Pfund Pfennig (nach dem heutigen Gelbe etwa 5000 Mark) zu entrichten. Die darüber ausgefertigte Urkunde wurde von den damaligen Vorstehern der Judengemeinde: Michel, Lamp, Jüdlin, Joseph von Muelstadt, Maier und Manz von Biberach, mit deren Jnsiegeln bestätigt. Schon früher hatten sich hier die Juden fast fortwährend eines besonderen Schutzes erfreut, darum haben sie als besondere Erkenntlichkeit (1298) einen Teil der Stadtbefestigung aus eigenen Mitteln (Judenwall, Judenmauer) erbaut. Sie hatten sich aber trotzdem nicht gar lange dieses Schutzes zu erfreuen, denn am St. Cäcilientag des Jahres 1348 zur Zeit des „Schwarzen Todes" wurde alles/ was nicht entkam, erschlagen oder verbrannt, Der Kaiser begnadigte die Bürger wegen dieser Heldentat und 1384 — also nur 36 Jahre später, verlangte er von der jüdischen Gemeinde sogar noch, die Summe von 10 000 Gulden für den ihr gewährten Schutz. — Karlsruhe, 14. Oktober. Der Oberrat der Israeliten für das Großherzogtum Baden hat nunmehr die von der jüngsten Synode angenommene Gotte sdien stordnun g bekanntgegeben. Sie enthält Vorschriften über das Benehmen der Synagogenbesucher und der Gemeindebeamten beim. Gottesdienste und bestimmt auch die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Gegen gewohnheits-' mäßige öder Aergernis erregende Ruhestörer kann der Synagogenrat . die Ausschließung vom Besuche der Synagoge und des Friedhofes, bis zur Dauer eines Vierteljahres aussprechen. Der Synagogenrat. kann auch bei dem Bürgermeister oder dem Bezirksamts beantragen? daß Ruhestörern eine Geldstrafe 'angedroht werde.' , Gesterretch-Nngarn. □ Wien, 19. Oktober. In politischen Kreisen spricht man von einer bevorstehenden Neubildung des Ministeriums Beck. Die christlich-soziale Partei rüstet natürlich bereits für diesen Fall und verlangt unter Hinweis auf ihre numerische Stärke einen dritten Sitz im Schoße der Regierung, und zwar entweder das Eisenbahn¬ oder das Justizministerium. Damit soll aber noch eine weitere Verschiebung verbunden werden. Es heißt nämlich, daß Dr. Geßmann geneigt wäre, von seinem gegenwärtigen Posten als Minister für öffentliche Arbeiten zurückzutreten, um an Stelle des schwarzen Prinzen Liechtenstein, der dann den Posten Geßmanns bekäme, Landmarschall von Niederösterreich zu werden. Dr. Geßmann, von dem es übel vermerkt wird, daß er auch als Minister seine demagogische . Agitation nicht lassen will, würde sich auf seinem neuen Posten ausschließlich der Organisation der christlich-sozialen Partei widmen. Aus diesen sich, vorbereitenden Personalveränderungen zeigt sich wieder deutlich der klerikale Zug nach rechts in der innern Politik. Uns kann die Sache schließlich gleichgültig fein. Denn etwas Gutes für die Juden läßt sich bei der gegenwärtigen Konstellation doch nicht erwarten. — Ueber den Feldmarschalleutnant Ritter v. Schweitzer habe ich Ihnen voriges Mal berichtet. Wie ungarische Blätter zu erzählen wissen, hat er seines Judentums wegen doch mancherlei Konflikte zu bestehen gehabt. Vor allem in Karschau, wo er zuletzt lebte, und wo der Korpskommandant, als er einen Offiziersball veranstaltete, die Frau des in derselben Stadt stationierenden Generalmajors v. Schweitzer, nicht einlud. In diesem Verhalten erblickte Schweitzer gewissermaßen einen Protest der Offiziere gegen seine Beförderung, und da sich solche Anzeichen außerdienstlich wiederholthatten, zog er hieraus die Konsequenz und bat um seine Versetzung in den Ruhestand, die ihm auch vom Kaiser, unter huldvoller Anerkennung seiner .Verdienste, gewährt wurde.; Die Religiosität Schweitzers ist in militärischen Kreisen sprichwörtlich geworden. Oft erschien er an Sabbaten in Budapest in voller Generalsuniform in der Synagoge, nahm Thallis undGebetbuch und verrichtete andächtig den Gottesdienst. Auch als Philanthrop hat sich Schweitzer beliebt gemacht und als Mitglied der Repräsentanz der Budapester israelitischen Kultusgemeinde und Vorstandsmitglied der dortigen Chewra-Kadischa leistete er dem jüdischen Armenwesen große Dienste. — Ern interessanter Abend steht uns in Wien bevor. Am 21. d. Mts. wird Adolf m Sonnenthal im Musikvereinssaale Dichtungen von Morris Rosenfeld, dem bekannten Jargondichter rezitieren. Es ist dies der erste der von der „Gesellschaft für Sammlung und Konservierung von Kunst- und historischen Denkmälern des Judentums" veranstalteten Abende, die immer das beste Publikum unserer Gemeinde versammeln. — Das „Budapester Tagblatt" erzählt/daß in der Gemeinde Kamocsa die neue Synagoge eingeweiht werden sollte. Zur Vollziehung der Zeremonie wurde der Rabbiner der Nachbargemeinde Guta eingeladen, doch mußte dieser absagen, da er der ungarischen Sprache nicht mächtig ist. Die Kamocsaer Israeliten, ein patriotisch fühlendes Völkchen, wollten aber nicht, daß das neue Gotteshaus mit einer Predigt in fremder Sprache eingeweiht werde und ersuchten den reformierten Pfarrer Kalman Boroß, die Einweihungszeremonie vorzunehmen. Gleichzeitig überreichten sie ihm den mit einem nationalfarbenen Band umwickelten Schlüssel der Synagoge. Der reformierte Seelsorger. nahm die Einladung mit großer Freude' an und vollzog auch die Zeremonie in Begleitung einer schönen ungarischen Predigt. — Der jüdische Fabrikant Adolf Borgos aus Nagy Mihaly wurde auf denr Krankenbette von dem katholischen .Pfarrer Opitz getauft und mit den Sterbesakramenten versehen, weil es der Wunsch der Gattin Borgos war, die ihren Gatten auf denr katholischen Friedhof beerdigen wollte. Borgos ist nun aber genesen und protestiert gegen die Taufe, die.er in bewußtlosem Zustande empfangen habe. / r. Serajewo, 15. Oktober. Anläßlich der Angliederung Bosniens und der Herzegowina an die Monarchie und der Ausdehnung/der