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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-10-23 · Heft 43 (23.10.1908) · p. Seite 509

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 43 (23.10.1908)
Date
1908-10-23
Page
Seite 509 (sequence 5)
Language
German
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den Verband zu gewinnen. .Die anderen waren'.der Meinung, : daß diese Art des Vorgehens im wesentlichen dem Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zu überlassen sei,' während .der Verband vorwiegend nicht mit den einzelnen 'Juden, sondern mit deren Vereinen, Gemeinden und sonstigen Körperschaften in Verkehr zu treten und daher in einer etwas weniger an die breite Oeffentlichkeit gelangenden Weise seine Wirksamkeit auszuüben habe. - Bisher ist im wesentlichen gemäß der zweiten dieser, Ansichten gehandelt worden, wenngleich nicht ganz ohne Kompromisse mit der ersten. Demnach betrachtet der Verband sich als eine Art Zentralbehördulsoweit eine solche überhaupt im Wege der Selbsthilfe ohne besondere gesetzliche Grundlage möglich ist, Gestimmt), sowohl den jüdischen Gemeinden, die bisher mangelnde gemeinsame Vertretung nach außen zu bieten, wie auch den Behörden die diesen mitunter vielleicht wünschenswerte Auskunstsstelle für allgemeine jüdische Angelegenheiten zu schaffen. In dieser Eigenschaft ist der Verband für Preußen auch ein einstweiliger Notbehelf für die von der überwiegenden Mehrheit erstrebte gesetzliche Gesamtorganisation der preußischen Juden. Was endlich den Inhalt der Tätigkeit betrifft, so handelt es sich im wesentlichen darum, eine allen Beteiligten genehme Abgrenzung gegenüber den Tätigkeitsgebieten der' großen jüdischen Vereine zu finden. Denn es kann nicht etwa zu den Aufgaben des Verbandes gehören, alles, worin bisher jene Vereine tätig waren, an sich zu ziehen. Nur, wenn der Verband sich Hierin beschränkt, behalten jene Vereine die insoweit wünschenswerte Selbständigkeit und kann der unnütze Kraftaufwand vermieden werden, der in der gleichzeitigen Bearbeitung eines und desselben Gegenstandes durch 'mehrere zentrale Vereinigungen liegen würde. Diese gegenseitige Abgrenzung ist nicht leicht, und in Einzelheiten können Meinungsverschiedenheiten bestehen und noch künftig, je nachdem neue Ausgaben austauchen, sich ergeben. Ueber gewisse Grundzüge hat aber schon bisher eine weitgehende Uebereinstimmung geherrscht:. Der Verband lehnt es ab, anderen in Deutschland bestehenden Vereinen für jüdische Angelegenheiten als Mitglied beizutreten oder solche Vereine durch Geldmittel zu unterstützen. Ersteres könnte die Zentralstelle micht, ohne sich dieser ihrer Stellung zu entkleiden. Letzteres, liegt nicht in ihrer Macht, weil anzunehmen ist, daß. diejenigen, welche dem . Verband die erforderlichen Geldmittel gewähren, ihn zu einer derartigen Verwendung nicht ermächtigen, sondern sich selbst die Entscheidung über etwaige .Unterstützungsgesuche Vorbehalten wollen. . , . Der Verband lehnt es ferner ab, Einzelfälle. einer Benachteiligung von Juden zu verfolgen, .sei es durch Eingaben an Behörden, sei es durch Strafanträge, oder Zeitungspolemik. Er überläßt dieses Gebiet dem Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und überweist diesem zur weiteren Bearbeitung .die zur Kenntnis des Verbandes gelangenden Fälle jener Art. Der. Verband tritt seinerseits erst ein, wenn aus dem Vorkommen, zahlreicher ähnlicher Einzelfälle auf ein systematisch es Vorgehen gegen die Juden zu schließen ist, und erbeschränkt sich dann auf die Darlegung des Systems an der Hand der Einzelfälle und auf den Versuch einer Abänderung des Systems. Der Verband wird voraussichtlich auf die Dauer es. auch ablehnen, diejenigen Veranstaltungen zu erörtern, die durch lediglich innerjüdische Maßnahmen (Bildung von Provinzialverbänden, Anstellung von Wanderlehrern, Unterstützungen, Pensionskassen und ähnliches), zur Ginrichtung und Hebung von - Gottesdienst, Religionsunterricht, . konfessionellen Volksschulen etwa wünschenswert sind. Dies Gebiet der inneren Verwaltung wird dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund, und, soweit Standesinteressen der Rabbiner oder Lehrer mit in Frage kommenauch dem Rabbinerbeziehungsweise Lehrerverband zu überlassen sein. Der Verband wird auf diesem Gebiet in der Regel nur einzutreten haben, wenn entweder die drei genannten Vereine sich nicht untereinander einigen oder wenn es erforderlich wird, zu anderen als rein örtlichen Zwecken die Mithilfe staatlicher Behörden in Anspruch zu nehmen. Vermeidet so der Verband,, in das besondere Tätigkeitsgebiet der anderen großen Vereine einzugreifen, so wird er anderseits verlangen müssen, daß jene anderen Vereine diejenige Selbstbeschränkung üben, die erforderlich ist, damit auch der Verband die ihm eigenen Aufgaben erfüllen, insbesondere bewirken kann, daß in Fragen, welche mit der jüdischen Religion oder den religiösen Einrichtungen, .in Zusammenhang stehen, die Juden mach außen einheitlich austreten. Um hierauf hinzuwirken, ist auf Antrag des Herrn Gumpertz-Hamburg seitens des Verbandsausschusses am 14. Oktober 1907 einstimmig — also unter Zustimmung der damals anwesenden leitenden Mitglieder aller jener größeren Vereine — folgender Beschluß gefaßt worden: „Der Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden erachtet für dringend erwünscht, daß in Zukunft die dem Verband der Deutschen Juden angeschloffenen Körperschaften und Vereine, und, soweit dies erreichbar, auch die ihm nicht angeschlossenen jüdischen Körperschaften und Vereine, bevor sie mit einem auf Erlaß von Gesetzen oder allgemeinen Verwaltüngsvorschriften zielenden Antrag an die Staatsbehörden herantreten, diese Absicht dem Aus- ., schuffe des Verbandes der Deutschen. Juden mitteilen und ihm Gelegenheit geben, auf etwa entgegenstehende Bedenken aufmerksam zu machen." Soweit ist also Uebereinstimmung erzielt. Indessen fragt sich, ob dies bereits genügt, und ob man nicht vielmehr noch einen Schritt weiter, gehen Muß, um die Erreichung des Zwecks sicher zu stellen, dem die Begründung des Verbandes der Deutschen Juden dienen sollte. Denkbar wärez. B., daß einer der großen Vereine, entsprechend dem erwähnten Beschluß, zwar dem Verband Mitteilung von einer beabsichtigten Eingabe macht, aber demnächst trotz der vom Verband selbst erhobenen oder der von ihm übermittelten Bedenken eines der anderen Vereine die ungeänderte Eingabe selbständig absendet, - - ' Ob diese Möglichkeit offen bleiben soll, wird davon abhängen, wie die Deutschen Juden ihren Verband auszugestalten wünschen. Man kann dem Verband die Rolle eines Kapellmeisters zuweisen, der den einzelnen Mitspielern freundlich ^strebet, sie möchten doch im gleichen Takt, und in Harmonie spielen, der aber, wenn sie dies durchaus nicht wollen, seinen Taktstock — wie weiland Deutschland in Kreta seine Flöte — hinlegt und nun alle Disharmonien ruhig, über die spottlächelnden. Zuhörer ergehen läßt. Oder aber man. kann ihm die Rolle eines Kapellmeisters zuweisen, der äußerstenfalls auch die Ptacht hat zu verhindern, daß disharmonische Laute an die Zuhörer gelangen. :: Aus eigener Kraft kann der Verband eine solche Macht nicht erringen. Wer sie daher für wünschenswert hält, muß das Sein e dazu tun, sie ihm zu verschaffen. / So sollten z. B. die Mitgliederversammlungen der großen Vereine aus eigenem Antrieb den Beschluß , fassen, daß . der Verein künftighin.in Fragen der' Gesetzgebung oder allgemeiner Verwaltungsvorschristen nur durch Vermittlung des Perbands der Deutschen Juden oder im Einverständnis mit,ihm.an. Behörden

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