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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-10-16 · Heft 42 (16.10.1908) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 42 (16.10.1908)
Date
1908-10-16
Page
Seite 495 (sequence 3)
Language
German
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.. Vor kurzem haben .wir nach den Tageszeitungen über den Fall des Dr. Moses in Mannheim berichtet, dem ein Referat für die Darmstädter Versammlung des „Deutschen Vereins für Schulgesundheitspflege" wieder abgenommen wurde mit der Begründung, wenn der Name Moses als Referent auf der Tagesordnung stünde, würde sich das Preußische Kultus- Ministerium auf keinen Fall in Darmstadt vertreten lassem Herr Dr. Moses chatte in der „Zeitschrift für Schulgesundheitspflege" von vornherein sich nur über das „Vorgehen des Vereinsvorstandes" beklagt, der sich „eine schroffe Durchbrechung der Gepflogenheiten der wissenschaftlichen Körperschaften" habe zuschulden kommen lassen, und hatte damit zugleich zu erkennen gegeben, daß er der von dem Vereinsvorstande gegebenen Begründung keinen Glauben schenke. Es stellt sich nun heraus, daß diese Vermutung durchaus berechtigt war. Das Preußische Kultus-Ministerium erklärt nämlich jetzt, daß es von der ganzen Sache gar keine Ahnung hatte und niemals eine solche Bedingung für seine Teilnahme an der Tagung des Vereins für Schulgesundheitspflege gestellt habe. Der Vorstand dieses Vereins hat sich also jene famose Begründung selbst erfunden und hat nun das Wort zur Rechtfertigung seines für den Vorstand eines wissenschaftlichen Vereins in zwiefacher Hinsicht unwürdigen Vorgehens. Eine entsprechende Erklärung unter Anführung des ministeriellen Schreibens wird in der nächsten Nummer der „Zeitschrift für Schulgesundheitspflege" von deren Redaktion veröffentlicht werden. * Noch eine andere Richtigstellung möge dieser folgen: Auf dem Hochschullehrertag hat doch ein deutscher Professor die Tragödie des , jüdischen Dozententums berührt, nämlich der Nationalökonom Professor Alfred Weber aus Heidelberg. Derselbe erklärte: „Eine Menge von Lehrkräften wird aus bestimmten sozialen und, wie ich mit aller Schärfe unterstreichen must, aus gewissen Rassenvorurteilen nicht in die Stellen befördert, die ihnen eigentlich gebühren würden. (Lebhafte Zustimmung dev Versammlung.) Bei einer umfangreichen Neubesetzung der Lehrfächer in einer Fakultät ist kein einziger Jude berücksichtigt worden, obgleich diese die geeignetsten Bewerber waren. Sollen diese Akademiker der Guillotine verfallen und hinausgeworfen werden?" Der Bruder Alfred Webers, Professor Max Weber- Heidelberg, hat übrigens die konfessionelle Differenzierung bei der Besetzung staatlicher Aemter schon vor dem Jenaer Hochschultag in einem Artikel der „Frankfurter Zeitung" behandelt und dabei den Fall erwähnt, daß ein Historiker und Nationalökonom seine Habilitation an einer preußischen Universität unter anderem deshalb nicht erreichen konnte, weil er seine Kinder nicht taufen ließ. Weber stellte fest, daß die akademische Laufbahn bei uns nur für den offen steht, der unter anderem „ein bestimmtes Minimum kirchlicher Gesinnung betätigt und, eventuell, erheuchelt." Er folgert daraus, daß „religiöse Gemeinschaften, welche wissentlich und offenkundig ihre Sakramente dazu gebrauchen lassen, auf gleicher Linie mit Korpsbändern und Reserveoffiziers-Patenten als Mittel zum Karrieremachen zu dienen, jene Mißachtung reichlich verdienen, über welche sie sich zu beklagen pflegen." — Hierzu bemerkt Pfarrer Rade-Marburg in der „Christlichen Welt": „Nun ist zur Entschuldigung der „Kirchen" zu sagen, daß ihnen solche Fälle in der Regel nicht zur Kenntnis kommen, daß die Beziehungen der „Kirchen" zum Staat überaus verwickelte sind und daß „der Staat" an derlei Nötigungen der Gewissen schuldiger ist als die „Kirchen". Wir unserseits brauchen kaum zu versichern, daß wir es in unserm religiös-kirchlichen Sinn als einen unerträglichen Zustand empfinden, wenn der Staat, die Erfüllung kirchlicher Pflichten zur Bedingung bürgerlichen Fortkommens macht. Will man hier Schranken aufrichten, um eine Auslese zu erzielen, so soll man wenigstens die Religion nicht dazu mißbrauchen!" In der Türkei wird jetzt, zwischen Krieg und Frieden, vor allem die Notwendigkeit einer parlamentarischen Vertretung betont. Auf eine telegraphische Anfrage aus Saloniki und Jerusalem an das Ministerium des Innern in Konstantinopel ist die Antwort eingegangen, daß sämtliche, volljährige ottomanische Staatsbürger, die überhaupt irgendeine Steuer zahlen, wahlberechtigt sind. Dadurch haben sich die Wahlchancen der Juden und auch der Christen wesentlich verbessert, da auch diejenigen Ottomanen, die nur die Militärsteuer (Askerie) zahlen, das Wahlrecht werden ausüben können. Man hatte nämlich früher befürchtet, daß das Wahlrecht nur denjenigen Wählern zustehen wird, die Grundsteuer (Vergho), Gewerbesteuer (Temetu) oder Viehsteuer (Agnan) entrichten. Während fast alle Mohammedaner eine dieser Steuern zahlen, gibt es unter den ottomanischen Juden (und auch den Christen) Jerusalems nur sehr, wenige, die eine dieser drei Steuern entrichten, insbesondere, da die meisten ihre Grundstücke auf fremde ausländische Namen im Kataster eingetragen haben. - Die Toleranz der Behörden in der Türkei wird durch folgende Mitteilung aus dem Deutschen Bureau der Alliance Israelite Universelle charakterisiert. Der Generaldirektor der Anatolischen Eisenbahn-Gesellschaft, Herr Huguenin, hat vor den jüngsten jüdischen Feiertagen eine Zirkular- Verfügung an die Hauptämter des gesamten Eisenbahnnetzes gerichtet des Inhalts, es solle, die Diensteinteilüng so vorbereitet werden, daß die jüdischen Beamten der Gesellschaft während ihrer hohen Festtage dienstfrei seien. — Bei dieser Gelegenheit sei hervorgehoben, daß bei allen in . der Türkei in Betrieb, befindlichen Eisenbahnen Juden in großer Zahl in allen Dienstgraden beamtet sind. Vorzugsweise sind es nach der Türkei eingewanderte russische Juden, die sich mit Vorliebe dem Eisenbahndienst widmen und das besondere Vertrauen der Direktionen genießen. Das gilt namentlich von dem jüdischen Streckenpersonal, den Zug- und- Lokomotivführern, Heizern und Schaffnern, weil diese sich durch Nüchternheit und Gewissenhaftigkeit auszeichnen und damit die Betriebssicherheit des Eisenbahndienstes erhöhen. ' . Der Verlauf der Ereignisse im Orient kann uns Israeliten nicht gleichgültig sein, wenn, wie es scheint, Rußland wieder da sein altes Spiel vornimmt.. Die blutigen Exzesse in Rumänien 1878/79, die Schatten, die die kommenden blutigen Ereignisse in Rußland vorauswarfen, sind noch in aller Erinnerung. Der russische Rubel ist wieder auf der Reise, doch nein, dieser ist krank,- aber der russische Minister des Auswärtigen reist für ihn, und ihm ist es wohl zuzuschreiben, was in Bulgarien plötzlich Passierte. Oesterreichs stillschweigende Billigung soll nun mit Bosnien und der Herzegowina erkauft werden. Wie werden sich die anderen Mächte dazu verhalten? Von Deutschland sind wir gewiß, daß es die Bismarcksche Regel von der Nichteinmischung befolgen wird. Dem König Eduard scheint die Sache aber doch etwas ungelegen zu sein, und er kommt jetzt vielleicht zu der Ueberzeugung, wie gefährlich die russische Freundschaft ist; das ist unser Trost. Indessen kann man ein videant consules nicht zurückhalten. -

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