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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-10-09 · Heft 41 (9.10.1908) · p. Seite 489

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 41 (9.10.1908)
Date
1908-10-09
Page
Seite 489 (sequence 11)
Language
German
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... 1 werden, .um die Gefühle der-Treue-und Anhänglichkeit an den Väterglauben in der. Jugend zu wecken, und das kann nur geschehen/ wenn da neue passende Formen eingesührt werden, - "wo. die althergebrachten ihre Weihe und Erbauungskraft verloren haben. - - Gegenwärtig freilich bedürfen wir vorzugsweise solcher . Bräuche, die die Selbstachtung, das Selbstgefühl des .Juden wecken und kräftigen, und es muß darum besonderer Nachdruck auf die Bande, gelegt werden, die ihn an die Ver- ' gangenheit knüpfen. Besonders müssen auf dem Gebiete der'Religion, in dem Ehrfurcht eine so hervorragende Rolle spielt, die alten Institutionen mit rücksichtsvoller Scheu behandelt werden, und solange eine religiöse Uebung sich als lebenskräftig und hilfreich-bewährt, sollte, sie unangetastet bleiben. Wir müssen hier der Natur es ablernen, das Alte nicht eher beiseite zu werfen, als bis das Neue genug erstarkt ist, um Sturm und Wetter zu trotzen. Ist der wohltuende Einfluß, den die Zeremonien auf die Eltern ausüben, dem Kinde wahrnehmbar, so werden sie nicht verfehlen, durch die geheimnisvolle Macht der Sympathie auch auf dieses in der empfänglichen Jugendzeit einzuwirken. Darum sollte das ganze Zeremonialsystem im allzusehr vernachlässigten jüdischen Heim seinen Mittelpunkt finden. Die Religion sollte jeden wichtigen Vorgang im häuslichen Leben, jeden Fortschritt ' des Kindes von der Namengebung in der Wiege an mit ihrem feierlichen Segen begleiten und so das Heim zum Heiligtum und Vater und Mutter zu Priestern weihen. Auch das Rezitieren des Schma jeden Morgen und Abend könnte zu einer feierlichen Hausandacht erhoben werden, die ihren erhebenden und heiligenden Eindruck auf jedes Mitglied der Familie dauernd macht. Wir krüher ksbbinrrtmit Lantoremoshlrn sultsnde dsmen. Von Professor Dr. Ludwig Geiger. _ II. i^^dtbem herrschte in der kleinen Gemeinde Ruhe. Sie wurde nur wenig dadurch getrübt, daß im Jahre 1829 der Kantor, Schächter und „Knabenbeschneider" Gumbrich. Jsaac zu Schuppach verlangte, da er ein Inländer sei, anstelle des seit Jahren in Wiesbaden amtierenden „ausländischen" Kantors gesetzt zu werden. Das Ansinnen wurde natürlich abgelehnt. Weit trauriger als um die synagogalen Verhältnisse war es mit den Lehrern bestellt. Ein wirklicher Gemeindelehrer, das heißt ein fest angestellter Schulmeister, der allen Kindern in der Stadt Wiesbaden Unterricht in der Religion und im Hebräischen erteilte, existierte überhaupt nicht; vielmehr gab es nur Privatlehrer, die sich kümmerlich dadurch erhielten, daß sie von einzelnen Familienvätern berufen und bezahlt wurden. Auch hier versuchte der genannte Windecker einen Vorstoß. Im Jahre 1830 sprach er der Regierung den Wunsch aus, anstelle des alten Lehrers Moses Samuel, den Löw Seckel Elmann aus Hohenfeld zum Religionslehrer anzustellen; dieser Bitte wurde aber nicht ohne weiteres willfahren, weil nach Angabe der Regierung ein Herr Samuel Salomon, der sich zur Stelle eines Rabbiners gemeldet habe, zum Erteilen des Religionsunterrichts geeignet erscheine. Als dieser jedoch befragt wurde, ob er geneigt sei, den Religionsunterricht zu übernehmen, erteilte er die klassische Antwort, „daß er sich , mit dem Unterricht der Kinder in. der Religion WWWMK und der.-hebräischen Sprache unmöglich abgeben könne,/ da diesmit seinen anderen wichtigen Studien nicht verträglich sei." Nach dieser Weigerung wurde der genannte Elmann angenommen, genügte aber nicht, weshalb der schon mehrfach genannte Windecker für die Kinder seiner Verwandten — er selbst war kinderlos — im Februar 1831 den- Perez Berlenburger aus Bühlingen sich für ein Jahr erbat (Februar 1831) und zugebilligt erhielt. Erst im August 1831 erging wiederum von dem mehrfach genannten Vorsteher aus der Antrag an die Regierung, einen Religionslehrer für die ganze Synagogengemeinde Wiesbaden anzustellen. Indessen wurde dies Gesuch nicht bewilligt, in- Rücksicht darauf, daß viele Gemeindemitglieder Privatlehrer hätten. Im Jahre 1832 nun erfolgte der Hauptstreich. Wie es scheint — die Akten sind hier nicht vollständig — wurde damals von seiten der Regierung mit Uebergehung oder wenigstens ohne direktes Befragen der Gemeindemitglieder ein Vorstand eingesetzt, mit der deutlich ausgesprochenen Absicht, den inneren Zustand der Juden zu verbessern. Dieser Vorstand bestand außer dem genannten Windecker aus I. I. Hisfelsheimer und Markus Berle. Der neue Vorstand erklärte es nun für notwendig, einen akademisch gebildeten und theologisch geschulten Prediger anzustellen und förderte mit großem Ernst diesen, von der Regierung im Prinzip gebilligten Plan. Einen Rabbiner hatte es in Wiesbaden seit längerer Zeit gegeben^). Bis 1829 fungierte als solcher Heyum Abraham Tendlau, der in einem Schreiben der Landesregierung an das Ministerium vom 7. Juni 1830 folgendermaßen charakterisiert wurde: „Ein ungebildeter, nicht studierter Rabbi, welcher zu Retigionsvorträgen in der Synagoge nicht fähig war und zur Erklärung des Eides nur notdürftig gebraucht werden konnte/ Außer den Gebühren für Kopulationen und sonstige Funktionen hatte er keinerlei Gehalt zu beanspruchen." Nach dessen Tode regte sich der Wunsch, einen gebildeten Rabbiner zu erlangen/ Zu diesem Zwecke wurde ein Aufsatz „über das Bedürfnis eines Rabbiners in Wiesbaden" der Staatsregierung überreicht. Kaum war das Gerücht von diesem Plane aufgetaucht, so bewarben sich zwei Männer um die Stellung, nämlich verschon bekannte Samuel Salomon aus Igstadt und Salomon Herxheimer aus Dotzheim. Ersterer war ein Rabbiner alten Schlages, letzterer hatte in Göttingen studiert, im Jahre 1823 die Synagoge in Westerburg,1826 die in WiesbadenmitdeutschenNeden eingeweiht, die gedruckt wurden und war seitdem als Kreisrabbiner in dem kurhefsischen Orte Eschwege angestellt. Für diesen als für ein Landeskind — man muß sich daran erinnern, daß es in jener Zeit nicht leicht war, für dnen Juden eines Ländchens in einem anderen die Ausenthaltsberechtigung zu erwirken — verwandten sich die intelligenten Juden in Wiesbaden, auch einzelne Familien Hachenburgs und Weilburgs, die ihn zum Landesrabbiner wünschten. Einer solchen Institution war die ' Regierung grundsätzlich geneigt. Ein solcher Mann, so urteilten sie, würde geeignet sein „den Juden toleranten Sinn und mit ihm rechtlichere Gesinnung und gesündere Begriffe von ihrer Lage in der bürgerlichen Welt beizubringen. Insbesondere sollen die religiösen Begriffe der gemeinen Juden vieler Gegenden des Herzogtums einer Aushilfe bedürfen, welche bei übergroßer Rohheit allmähliche, aber umso praktischere Früchte tragen kann". Trotz dieser Zustimmung war sie nicht ohne weiteres geneigt, die Sache zu gestatten, weil die Behörde sich nicht klar darüber war, wie das Gehalt aufzubringen war. y Einige der nachfolgenden Notizen sind einem anderen Aktenstück des Wiesbadener Archivs entnommen, „Acta den Gottesdienst der Juden betreffend 1830—1866".

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