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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-10-09 · Heft 41 (9.10.1908) · p. Seite 487

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 41 (9.10.1908)
Date
1908-10-09
Page
Seite 487 (sequence 9)
Language
German
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so festgesetzt' werden, daß sie nicht ans die höhen Festtage fallen. Ich stehe nicht an, sogar zu fordern, daß ein Kind vom Turnen oder Gesang zu dispensieren ist, um den Jugendgottesdienst besuchen zu können. In einer Verfügung vom 29. Februar 1872 wird bestimmt: 1. In den öffentlichen, höheren Lehranstalten ist die Dispensation vom Religionsunterricht zulässig, .sofern ein genügender ^Ersatz dafür nachgewiesen wird. , 2. Die Eltern und Vormünder, die die Dispensation für ihre Kinder resp. Pflegebefohlenen wünschen, Haben in dieser Beziehung ihre Anträge mit Angabe, von wem der Religionsünterricht außerhalb der Schule erteilt werden soll, an das Königl. Provinzial-Schulkollegium oder an die Königl. Regierung zu richten, unter deren Aufsicht die 'Anstalt steht. . * . In Berlin sind Gesuche um Dispensation vom Religionsunterricht an die betreffenden Schulleiter zu richten, unter deren Aufsicht — nach einer anderen Verfügung — der jüdische Religionsunterricht gestellt ist. So wünschenswert es auch ist, daß alle Kinder wie an jedem anderen Fache so auch am Religionsunterricht, und zwar durch alle Klassen, teilnehmen und auf das Recht der Befreiung davon verzichten, können doch Umstände vorliegen, die den Wunsch der Dispensation rechtfertigen/ z. V. ungünstige Lage der Stunden — an manchen Anstalten muß der Religionsunterricht am Nachmittag erteilt werden — Bedenken religiöser Art, der Wunsch, auch das Kind im Hebräischen unterrichten zu lassen — was in -vielen Anstalten nicht möglich ist — die bevorstehende Barmizwah und anderes mehr. Aus welchem Grunde immer die Befreiuung vom Religionsunterricht in der Schule nachgesucht wird, immer ist für genügenden Ersatz Sorge zu tragen. Da aber oft die Schulleiter sich -mit der schriftlichen Erklärung der Eltern, daß die Kinder „anderweitig" in der Religion unterrichtet werden, begnügen, ohne danach zu fragen, wer den Ersatzunterricht erteilt, in welchem Umfange, in welcher Weise und mit welchem Erfolge; da es ferner auch nicht zu den Seltenheiten gehört, daß Eltern die Befreiung aus religiöser Gleichgültigkeit, womöglich gar aus' Abneigung wünschen, kann man inbezug auf den sogenannten Ersatzunterricht die seltsamsten Dinge erleben. Manche Schulleiter tun ein übriges, wenn sie den Namen der den Ersatzunterricht erteilenden Lehrperson verlangen. Zumeist, ist dies aber auch alles, was von Seiten der Schulleiter hierfür geschieht. Ist es nicht geradezu eine Schmach, daß das Kindersräulein oder der Hauslehrer ohneRücksicht auf ihr Bekenntnis, ja sogar auf ihre Vorbildung, einen Religionsunterricht erteilen darf, der als genügender Ersatz anzusehen ist? - - ' In den meisten Fällen wird das Kind zwar in eine Religionsschule geschickt. Gegen diesen Ersatzunterricht ist nichts einzuwenden, wenn Leiter und Lehrer immer hinreichende wissenschaftliche und pädagogische Kenntnisse besitzen. Ja, wir würden es sogar für einen geradezu idealen Zustand betrachten, wenn alle jüdischen Kinder eine Religionsschule be- . suchen würden. Es kann aber nicht geleugnet werden, daß zur Erteilung des Ersatzunterrichts berechtigte Religionsschulen existieren,' die so ziemlichalles zu wünschen übrig lassen, was zu dem Wesen geordneter Schulverhältnisse und eines geregelten Schulbetriebes gehört. Daß der Unterricht an solchen Schulen .als genügender Ersatz anzusehen sei, wird niemand, der Einen Einblick in diese Anstalten, die den Namen „Schule" -kaum verdienen, getan hat, ernstlich behaupten und noch viel weniger beweisen können. ' ■- ■ Dev Mangel an Kontrollierbarkeit des Ersatzunterrichts und der wissenschaftlichen und moralischen'Qualifikation der ' Ersatzlehrer, sowie die Unzulänglichkeit so mancher sogenannten Religionsschulen, führt zweifellos zur Geringschätzung des' Religionsunterrichts in den Augen der Schüler, der Eltern, der ' Schulleiter und -hat Zunahme der Indifferenz und die damit zusammenhängende Gefährdung des Fortbestandes' des Judentums zur Folge. Im Interesse unserer Jugend und des Ansehens- Unserer Religion muß gefordert werden, daß im Prinzip nur der Besuch einer Gemeinde-Religionsschule, oder der Ersatzunterricht durch einen qualifizierten Lehrer, von der Teilnahme am Religionsunterricht in der öffentlichen Schule entbindet. Andernfalls soll seitens der Schulleitung eine Kontrolle des Ersatzunterrichts nach' der Richtung hin ausgeübt werden, erstens, daß sich der Ersatzlehrer nicht nur durch den Unterrichtserlaubnisschein der Stadt-Schuldeputation, sondern auch durch die Genehmigung des Vorstandes der Gemeinde ausweisen kann, zweitens, daß am Schluffe jedes Semesters das dispensierte Kind entweder von dem an der betreffenden Anstalt tätigen Religionslehrer oder von einer Gemeinde- Religionsschule geprüft werde. Bei ungenügenden öder dem Lehrplan der Anstalt nicht entsprechenden Leistungen ist die Dispensation für das folgende Semester zu versagen, oder das Kind ist einer Gemeinde-Religionsschule zu überweisen. Dadurch würde der Willkür, die aus dem Gebiete des jüdischen Religionsunterrichts herrscht, ein Riegel vorgeschoben werden, unsere Kinderwürden einen geregelten Unterricht in der Religion erhalten, unberufene Personen würden dem Lehrerstande ferngehalten, und der Religionsunterricht würde in den Augen der Eltern und Kinder das verdiente Ansehen genießen. E. Fl.-Berlin. Arber den Arlprung und die Ledeutung der Leremamm im Judentum. Von Rektor Dr. K. Köhler in Cincinnati. \ V. •- D i e Zeremonien d.e s m o d e r n e n I u d e n t u m s. he wir nun die Notwendigkeit und Funktion der Zeremonien im modernen Judentum zur Sprache bringen, müssen wir uns darüber klar werden, was eigentlich unter modernem'oder, wie es gewöhnlich bezeichnet wird, Reform- Judentum zu verstehen ist. Den Meisten,zuweilen sogar einzelnen Reform-Rabbinern, erscheint Reform als etwas Willkürliches, eine Art Eklektizismus, der diejenigen Gesetze und Jnstitutioüen des Judentums beobachtet wissen will, die mit der Vernunft und dem gesunden Menschenverstand in Einklang stehen, und mehr oder weniger sich unserer Lebensweise auschmiegen, alle übrigen dagegen verwirft oder unberücksichtigt läßt. Ja, viele stoßen sich an dem Widerspruch, der darin liegt, daß man einerseits die göttliche Autorität des geschriebenen und mündlichen Gesetzes leugnet und anderseits doch für die Thora als göttliche Offenbarung die alte Treue beansprucht. Ohne Frage hat diese Verlegenheit und Verwirrung viele ehemalige 'Reformrabbiner dazu veranlaßt, im Lager der Nationalisten Unterkunft zu finden. Tatsächlich ist das Reformjudentum ebensosehr das notwendige Ergebnis unseres Zeitaltersdes Zeitalters geschichtlicher Forschung, als der Rabbinismns das Ergebnis des Autoritätsglaubens war. Das 'Prinzip

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