Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 41 (9.10.1908)
- Date
- 1908-10-09
- Page
- Seite 486 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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M- E- M ^' t^v- Elemente, vom freikonservativ schillernden > Gutsbesitzer bis zum radikalsten bürgerlichen Demokraten umfaßt und auch Alldeutsche, Evangelibündler usw. in sich birgt, jemals fürbedrohte staatsbürgerliche Rechte, der Israeliten eingetreten wäre. Nur. der Abgeordnete Dr. S. Günther, Hochschulprofessorin München und nach längerer parlamentarischer Pause seit 1907 Mitabgeordneter der .Hauptstadt, freisinniger Führer und erster Vorsitzender des „Nationalvereins für das liberale Deutschland" war wiederholt innerwie außerhalb des Landtags ein Verteidiger des grimmig befehdeten Judentums. Auch ganz neuerdings. Im Juni dieses Sommers, nachdem katholischer und protestantischer Kultus abgetan, kam mit einem geringen Betrag der israelitische in der Abgeordnetenkammer zur Sprache. Dabei stellte der immer mehr klerikalisierende Kultusminister Dr. von Mehner, selbst der Enkel eines jüdischen Hausierers Wiener, mit Nachdruck den ziffernmäßigen Rückgang sehr vieler kleiner israelitischer Landgemeinden fest, die dadurch in steigende finanzielle Bedrängnis geraten, meinte aber, der Staat könne da kaum helfend eingreisen. In der Debatte kam auch der Gegensatz zwischen Orthodoxen und gemäßigten in den zwei großen Kultusgemeinden der größten Städte des Landes, München und Nürnberg, zur Besprechung, wobei der obengenannte freisinnige Abgeordnete Professor Günther die im letzten Augenblick ohne das Eingreifen der angerusenen Staatsgewalt erfolgte Beilegung der Streitigkeiten hervorhob. Gestreift wurde, auch die schroff ausgeartete bekannte herbe Differenz zwischen einem Pfälzer Rabbiner und seiner Gemeinde, welch letztere ja bei der Pfälzer Kreisregierung seine Absetzung verlangt hatte. Endlich hatten die Landesboten noch das Verlangen eines 15000 Mark-Zuschusses zur Israelitischen Lehrerbildungsanstalt in Würzburg zu er-, örtern. Der Referent in allen diesen Fragen, Domkapitular Dr. Schädler-Bamberg, der schlaue Zentrumsführer, benahm sich weder grundsätzlich noch in den Einzelfällen selbst antisemitisch angekränkelt. Durch das Gehaben dieses Mannes blickte wohl etwas von der angeblichen Toleranz des Zentrums gegen die Anhänger aller positiv geoffenbarten Religion. Unter den Liberalen der gegenwärtigen bayerischen Abgeordnetenkammer sitzt kein Mann israelitischen Bekenntnisses mehr, ebenso wenig wie in der vorigen, seit Kommerzienrat Karl Maisons (München) Tod; man hört vielfach, die Liberalen wagten keinen Juden mehr aufzustellen, aus Furcht, noch mehr ihrer vielfach unsicheren Mandate einzubüßen. Da wundert man sich denn nicht, heute, wo viele sogenannte „Liberale" sich in antisemitischen Mätzchen ergehen oder gar ungeniert ein Zurückdrängen des angeblichen übermächtigen jüdischen Einflusses befürworten, in München öfters an die Zeiten erinnert zu werden, da die altgläubigen Israeliten daselbst den Zentrumskandidaten Stadtpfarrer Westermayer gegen moderne Liberale zum Reichstag wählten. Wir übergehen für diesmal andere allgemeine Zustände und erwähnen bloß noch zwei wichtige Fortschritte jüngster Zeit. Erstens die endlich in Angriff genommene Besserung der vielfach geradezu traurigen Lage der israelitischen Volksschul- und Religionslehrer, wie sie vornehmlich ein jüngerer' Kollege, I. Dingfelder in München, im Juni in die Wege geleitet beziehungsweise durch eine sorgfältige Denkschrift in greifbare Formen zu bringen versucht hat. Sodann neuerdings die prompte Erledigung der Paß-Angelegenheit im günstigen Sinne, über die bereits in diesem Blatte ausführlich berichtet worden ist.. Und nun ist soeben in Nürnberg anch ein überaus bedeutsamer Schritt zur Neuordnungder vielfach veralteten Bestimmungen über die rechtliche Lage der 'bayerischen Israeliten erfolgt. . - - ' ~ - Damit wird jetzt hoffentlich die so arg notwendige Regelung angebahnt. Möge in dieser Revision des Judenedikts , der moderne freiheitliche Zug nicht fehlen, der den süddeutschen staatlichen-Verfassungen charakteristisch ist.? L. Fr. -sä®» Dispenlstionrn in der Schule. krt einer hiesigen höheren Lehranstalt versuchte vor kurzem ein Lehrer,-einen Schüler am Sabbat zum Schreiben zu zwingen. Ein Hinweis meinerseits auf die diesbezügliche behördliche Bestimmung genügte jedoch, den Lehrer zu überzeugen, daß er zu einem solchen Zwang kein Recht habe. Dieser Vorgang gibt mir Veranlassung, die in der öffentlichen Schule vorkommenden -Dispensationen, soweit sie unsere v jüdischen Kinder betreffen, einer anspruchslosen Erörterung zu unterziehen. - ' Gesuche um Dispensationen vom Schreiben, Zeichnen und von Handarbeiten am Sabbat und an den Feiertagen gehören heutzutage zu den Seltenheiten. Derartigen Gesuchen der Eltern sollte aber, schon aus Billigkeitsgründen entsprochen werden. . Uebrigens können sie sich auf die ministeriellen Verfügungen vom 6. Mai 1859 und vom Januar 1869, wonach die jüdischen Schüler auf Wunsch der Eltern oder Pfleger vom Schreiben und Zeichnen am Sabbat und an den Feiertagen zu befreien sind, berufen. Demnach hat kein Schulleiter oder Lehrer das Recht, die Dispensation zu versagen oder die Schüler auf irgendwelche Weise zu zwingen, dem Wunsche der Eltern zuwiderzuhandeln. Dieselbe Verfügung weist ' die Königlichen Provinzial-Schulkollegien an, Gesuchen um Befreiung vom Unterricht am Sabbat ganz oder für die Zeit des Gottesdienstes stattzugeben. Ob sich diese Verfügung auch auf die Feiertage Peßach, Schobuaut und Sukkot bezieht, kann meines Wissens durch irgendwelche gesetzliche Bestimmung nicht erwiesen werden. Es kommt jedoch vor, daß Eltern ihre Kinder vom Unterricht an diesen Feiertagen zu befreien wünschen, und daß wir Religionslehrer vom Schulleiter darüber befragt werden; darum dürste es zweckmäßig erscheinen, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Sobald das zu beurlaubende.Kind den Gottesdienst besuchen soll, ist die nachgesuchte Beurlaubung unsererseits zu befürworten, besonders an solchen Anstalten, an denen zur Erteilung des Religionsunterrichts ein besonderer Lehrer bestellt ist. Ja selbst der an der betreffenden Anstalt^fest angestellte und auch den Religionsunterricht' erteilende Lehrer .wird dem Wunsche der Eltern Rechnung tragen müssen, auch wenn er selbst an den Festtagen unterrichtet. Der Religionslehrer jedoch sollte unter keinen Umständen an einem Feiertage Unterricht erteilen. Soweit ich informiert bin, bewilligen die Schulleiter den Lehrern die Dispensation ohne weiteres. Während die Befreiung der Kinder von dem ganzen Unterricht oder nur von einem Teile desselben am Sabbat und den Feiertagen in dem Ermessen der Eltern liegt und auch ihrer Entscheidung überlassen bleiben soll, wollen wir Lehrer unfern ganzen Einfluß dafür einsetzen, daß keines unserer Kinder an den hohen Festtagen (Rosch haschana und Jom Kippur) die Schule besucht. Nach meiner Erfahrung wird uns von seiten der Behörden und Schulen keinerlei Schwierigkeit in dieser Beziehung bereitet; ja es es muß dankbar,erwähnt werden, daß Prüfungen mit Rücksicht auf jüdische Prüflinge