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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-09-25 · Heft 39 (25.9.1908) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 39 (25.9.1908)
Date
1908-09-25
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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unter den Klängen eines 'vom Kantor Fabisch gesungenen „Boruch haboh“ die festlich geschmückte Synagoge. Der 1. Vorsteher, Herr Max Meyenberg, begrüßte Herrn Dr. Behrens aufs herzlichste im Namen der Gemeinde und sprach die Hoffnung auf ein friedliches imd gedeihliches Wirken desselben aus. Hierauf betrat Dr. Behrens die Kanzel und zeichnete in tief durchdachter, geistreicher Weise das Wirken des Rabbiners, das, wenn es segensreich sein sollte, dem Wirken der alten Propheten gleichen müsse. Er zeigte, wie der Nabdiner hauptsächlich durch seinen eigenen religiös-sittlichen Lebenswandel vorbildlich wirken müsse. Die gehaltreiche und schwungvolle Rede begeisterte die Gemeinde und rechtfertigte den Ruf, der Herrn Dr. Behrens als Redner vorangegangen war. — Nach beendigter Predigt sang der Chor „Herr deine Gute reicht so weit" und dann folgte der übliche Freitag-Abendgottesdienst. —- Im Sabbat-Morgengottesdienst hielt dantt Herr Dr. Behrens seine Hauptpredigt, die zeigte, wie stolz die Gemeinde Göttingen auf ihren neugewählter. Rabbiner sein kann. Nachmittags fand der übliche Jugendgottesdienst statt, in dem seitens des Schulvorstandes unter einer Ansprache des 1. Gemeindevorstehers .Dr. Behrens als Leiter der Religionsschule eingeführt wurde. Sämtliche Schüler und Schülerinnen vom Primaner bis zum ABC-Schützen hatten sich eingefunden, und die begeisterten Gesänge der jungen Schar gestalteten die Feier, in der Dr. Behrens so recht zum Herzen der Kinder sprach, zu einer weihevollen. — Das zur Einführüngsfeier geplante Festessen mußte aus äußeren Gründen verschoben werden. Möchte es dem neuen Rabbiner: becgönnt sein, lange Jahre zum Segen der Gemeinde zu. wirken! a. Marburg i. W., 11. September. Am 9. d. M. wurde von dem hiesigen Amtsgericht die erste Entscheidung in der Schächtangelegenheit gefällt. Die wegen Uebertretung des Schächtverbots in .Strafe genommenen Metzger hatten gegen die Strafverfügung Widerspruch erhoben. Der ihnen seitens der Synagogen-Gemeinde gestellte Rechtsanwalt bestritt die Rechtsgiltigkeit der in Frage stehenden Polizeiverordnung vom 8. März 1888, da sie sich in Widerspruch setze mit der den Juden durch Gesetz gewährleisteten Religionsfreiheit, was zu verschiedenen Malen zu. parlamentarischen Verhandlungen geführt habe, so auch unter anderem durch den ehemaligen Zentrumsabgeordneten Windthorst im deutschen Reichstage'. Aber auch davon abgesehen, könne die fragliche Polizeiverfügüng nicht, zu Recht bestehen, da durch eine generelle Polizeiverordnung des Herrn Regierungspräsidenten für den ganzen Bereich des Regierungsbezirks Minden vom Jahre 1890 bestimmt ist: „Das Schlachten der betreffenden Kategorien von Tieren — Großvieh, Kälber und Schweine — mit Ausnahme der nach jüdischem Ritus zu schächtenden Tiere darf nur nach vorgehender Betäubung vor sich gehen," und die Verordnung diese lokale Polizeiverordnüng aufhebe. Außerdem sei im Jahre 1889 eine Verordnung der Herren Minister für Kultus und des Innern ergangen, in der über die Vorbereitungen zum Schächten der Tiere Bestimmungen erlassen sind, aus welcher Verordnung demnach hervorgehe, daß dem. Schächten keine Hindernisse in den Weg zu legen seien. Das Gericht kam auf Grund dieser Ausführungen zu einem freisprechenden Urteil. Inden Gründen dazu wurde hervorgehoben:. Es könne dahingestellt bleiben, ob die Polizeiverwaltung überhaupt zum Erlaß einer solchen Verordnung befugt sei; ausschlaggebend sei hier die — oben angeführte — Verordnung des Herrn Regierungspräsidenten von Minden, durch welche die Polizeiverordnung aufgehoben sei. Dem Vernehmen nach ist gegen das sreisprechende Urteil sofort Revision angemeldet worden. e. Frankfurt a. M., 18. September. Heute ist hier im 63. Lebensjahre Dr. Adolf Brüll nach langem Leiden gestorben. Er wurde dm 27. April 1846 in Kojetein in Mähren, als Sohn des dortigen bekannten Rabbiners Jacob Brüll geboren. Sein älterer Bruder war der unvergeßliche Frankfurter Rabbiner. Dr. Nehemias Brüll. Er besuchte das Seminar zu Breslau und die Universitäten Wien. Prag und Breslau. Im Jahre 1871 wurde er als Religionslehrer an das Philanthropin hierher berufen, und an dieser Schule wirkte er bis vor wenigen Jahren. Bei seiner Entlassung erhielt er den Adler-Orden 4. Klasse. Adolf Brüll war von Beginn seiner Wirksamkeit an der eifrigste Vorkämpfer und Wortführer der Reform im Judentum. Zu diesem Zweck gründete er 1879 hier den Mendelssohn-Verein und die Populär-wissenschaftlichen Monatsblätter, die er bis zu seinem Tode redigierte. Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten sind die folgenden zu erwähnen: „Fremdsprachliche Redensarten in den Talmüden und Midraschinr" (Leipzig 1869), „Trachten der Juden im nachbiblischen Altertum" (Frankfurt a. M. 1873 I), „Das samaritanische Targum zum Pentateuch" (Frankfurt a. M. 1875), „Zur Geschichte und Literatur der Samaritaner" (Frankfurt a. M. 1876), „Beiträge zur Kenntnis der jüdisch-deutschen Literatur" (Frankfurt a. M. 1877), „Dr. David Einhorn" (Frankfurt a. M. 1882), „Die Mischehe im Judentum im Laufe der Geschichte" und andere mehr. Der Heimgegangene war auch ein vortrefflicher Redner und ist als solcher für die Idee der Reform überall begeistert aufgetreten. Alle, die ihn näher kannten, schätzten seinen Geist, seine Herzensgute, seine Wahrhaftigkeit und seine Ueberzeugungstreue. Sein Andenken wird als ein gesegnetes fortleben. (Auch wir beklagen den Heimgang unseres alten Jugendfreundes und treuen Mitarbeiters, dem wir ein dankbares Andenken bewahren werden. Die Redaktion.) — Kimmbach, 11. September. In feierlicher Weise wurde durch den Distriktsrabbiner Dr. Cohn die Einweihung der prächtig restaurierten hiesigen. Synagoge vollzogen. Ursprünglich im Empirestil gehalten, wurde bei der Renovierung im Jahre 1872 aus unbekannten Gründen die alte Malerei übertüncht und zngedeckt. Maler Schnitzler von hier hat die alten Ornamente freigelegt und in prächtigen Farben und Tönen wieder hergestellt, daß sie die Bewunderung der Besucher des Gotteshauses erregen. Die heilige Lade ist sehr geschmackvoll im gleichen Stile restauriert und war an diesem Abend mit einem fast 200 Jahre alten, reich gestickten Vorhang geschmückt.' Möge das schöne' .-Gotteshaus seiner hehren Bestimmung geweiht sein, und der Gottesdienst auf Herz und Gemüt veredelnd wirken! Oesterreich-Ungarn. □ Wien, 21. September. Wir sind leider seit langer Zeit hier daran gewöhnt, posthume Zuwendungen jüdischer Millionäre, die die Aufschrift — „ohne Unterschied der Konfession" — trugen, als eine Wohltätigkeitseinrichtung zu betrachten, die nur nicht für Juden da ist. Dem verstorbenen Diktator der jüdisch-spaniolischen Gemeinde hier, dem Millionär Abraham Elias, blieb es Vorbehalten, auf die nichtssagende Klausel zu verzichten Er war offenbar ein reicher Mann. In einem Wiener"Blatte erzählt ein spaniolischer Jude, der Verblichene hätte sich einmal anheischig gemacht, zur Sanierung der sephardischen Gemeinde das Zehnfache der Summe beizutragen, die alle anderen Mitglieder derselben — lauter wohlhabende Leute — aufbringen werden... Abraham Elias war jedoch nicht der einzige, der sich so hoch einschätzte. Nun starb er. Das gegebene Wort konnte er nicht einlösen. Man blickte sehnsüchtig und ehrfurchtsvoll nach dem Testament. Und siehe da: Der Gemeinde Wien wurden für verschiedene nichtjüdifche Zwecke 400 000 Kronen vermacht (der Sladtrat nahm sie ohne ein Wort des Dankes entgegen), der jüdischen Gemeinde — kein Heller. So rächte sich Abraham Elias auf dem Sterbebett an dem Judentum; er wollte keine „Wurzen" sein. — Die Zwistigkeiten zwischen Orthodoxen und Liberalen sind in Ungarn an der Tagesordnung. Seit dem Jahre 1906. bildet die Frage der Gründung eines Landesverbandes der Kultusgemeindeangestellten das Streitobjekt. Damals wurden auf Grund des Gutachtens der liberalen Kultusgemeinde die von Angestellten beider Fraktionen verfaßten Statuten vom Kultusminister nicht genehmigt. Hingegen genehmigte der Kultusminister auf besonderes Ansuchen der Orthodoxen die Statuten eines Landesverbandes der orthodoxen Kultusgemeindeangestellten. Jüngst unterbreiteten auch die Liberalen Statuten für einen Landesverband der liberalen Kultusgemeindeangestellten, allein die Statuten wurden nicht genehmigt, da die Orthodoxen aus ihren schon bestehenden Landesverband hingewiesen und die Gründung eines zweiten Landesverbandes als überflüssig bezeichneten. Es sind daher leider noch weitere Zwistigkeiten zu erwarten. — Der katholische Bischof von Kasch au hielt sich dieser Tage in Nagymihaly auf. Auf die an ihn gerichtete Ansprache einer Deputation der dortigen jüdischen Gemeinde erwiderte er folgendes: „Ich bin Ihnen dankbar für den freundlichen Empfang. Wenn wir auch nicht einer Religion angehören, so haben wir dennoch als Kinder eines gemeinschaftlichen Vaterlandes Berührungspunkte, wo wir uns miteinander zusammen-

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