Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1908)
- Date
- 1908-09-18
- Page
- Seite 449 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Z&'&ii&äS ' - Alle Proteste gegen dieses Verfahren, das unsere Glaubensgenossen einer, anderen Behandlung unterwarf, als die Nichtjuden, waren bisher erfolglos geblieben. Als Herr Dr. Nathan am 14. Mai d. I. gleichfalls .in Jaffa landete, würde auch nhm der Paß abgenommen und er erhielt statt ...- dessen den üblichen roten Zettel, und das geschah, obgleichder Kaiserlich deutsche Vizekonsul in Jaffa die Güte gehabt hatte, seinen . KaWaffen zu schicken, damit auf diese Weise alle Weitläufigkeiten beim . Landen vermieden würden. Es gelang alsdann auch dem Vizekonsul , nicht, trotz energischer Bemühungen, die Aushändigung des Passes für Herrn Dr. Nathan zu erlangen. .. Diesen Anlaß benutzt Herr Dr. Nathan, um die Frage der Behandlung fremder Juden in Jaffa, wenigstens insofern, als es sich um deutsche Juden handelt, zum prinzipiellen Austrag zu bringen. In einer Beschwerde an das Vizekonsulat in Jaffa legt Herr Dr. Nathan ^dar, daß die differenzierte Behandlung deutscher Staatsangehöriger je nach ihrer religiösen Zugehörigkeit seitens der türkischen Behörden als eine Ungesetzlichkeit zu betrachten sei, und daß es dem Ansehen Deutschlands nicht entsprechen könne, wenn einzelnen seiner Staatsangehörigen von türkischen Beamten eine Ausnahmestellung zugewiesen würde. Es wurde in dem Schreiben alsdann noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der Paß eines Reisenden sein Eigentum sei, und daß der Paß bei Reisen in orientalischen Ländern überdies als ein besonders wertvolles Eigentumsstück zu betrachten sei, da man ohne Paß erhebliche Gefahren laufen kann. Die Einbehaltung des Passes käme also einer zeitweiligen Konfiskation eines im Besitze eines deutschen Reisenden befindlichen Eigentumstückes gleich. -Diese Reklamation hat Erfolg gehabt; dank der überaus energischen und anerkennenswerten Bemühungen der - deutschen Behörden ist nunmehr Remedur geschaffen. In einem Schreiben vom 28- August, das der Kaiserliche Botschafter in Konstantinopel, Freiherr v. Marschall, an Herrn Dr. Nathan gerichtet hat, heißt es: „Ich teile Ihnen ergebenst mit, daß die Angelegenheit durch Absetzung des Paßbeämten Neschat Effendi ihre Erledigung gefunden hat." Die unwürdige Behandlung von Juden, die deutsche Reichsangehörige sind, wird damit wohl endgültig in Jaffa beseitigt sein. Man kann aber auch zuversichtlich voraussetzen, daß das moderne Regiment in der Türkei es seinerseits sich angelegen sein lassen wird, Reisende, die Palästina aufsuchen, in einer liberalen, modernen Anschauungen entsprechenden Weise behandeln zu lassen. Aus der Lerlinrr Gemeinde. 8. Berlin, 13. September, ach sommerlicher Erholung sind die Gemeindeväter bis auf zwei Vertreter heute zum erstenmal wieder im Repräsentant ensaale zur Stelle und in fast dreistündiger Sitzung für das Wohl der Gemeinde tätig. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsitzende der Versammlung Louis Sachs in kurzer. Ansprache der Wiederkehr des 100. Geburtstages von Dr. Michael Sachs, der in den Jahren 1844—1864 als Prediger an der hiesigen Gemeinde gewirkt hat. Ferner gedächte der Redner auch des Wirkens von Moritz Veit anläßlich des 1OO. Geburtstages dieses Freundes von Sachs und erinnerte an die weitverzweigte und segensreiche Tätigkeit desselben, die nicht nur der engeren Religionsgenossenschaft, sondern vor allem der. jüdischen Gemeinde Berlin, der Stadt und 6em Staate galt. Veit entstammte einer der ältesten Familien Berlins, er war der ruhmreiche Erbe einer großen Tradition, die von den Nachkommen dieser Familie noch heute in diesem Saale in würdiger Weise aufrechterhalten ttnrb. — Alsdann würde eine Reihe von Zuwendungen debattelos angenommen, des Herrn Heinrich Buchholz zur Begründung . einer Heinrich Buchholz-Stiftung bei der. Armenkommission (5000 Mark) '- und zu Grabeserhdltungszwecken (3000 Mark); ferner zu Grabeserhaltungszwecken die Zuwendungen der Frau Martha Cohn geb. Richter (600 Mark), der Frau Helene Dannenberg (300 Mark), der Witwe Rofalle- Meyer geb. Vogelsdorff (1500 Mark), der Frau Rebekka Pollak (6000 Mark), der Witwe Fanny Petrowna Ro senstein (1000 Mark); für Krankenzwecke ist das Legat des Herrn Kommerzienrat Ludwig Lehmann im Betrage von 2000 Mark bestimmt, und endlich ist von Frau Rosalie Michaelis geb. Jacoby die Summe von 50OO Mark an die Armenkommission überwiesen ) worden zur Errichtung einer Max und Rosalie Michaelis-Stiftung. - — Die in einer früheren Sitzung von Herrn Manheimer gegebene . Anregung betreffend Aufstellung einer Büste Abraham Geigers im Repräsentantensaal wurde heute auf Grund der Vorberatung des Ausschusses zum einstimmigen Beschluß erhoben. Vom Ausschuß ist empfohlen worden, die Büste nicht aus Gips, sondern aus Marmor oder Metall Herstellen zu lassen. Gleichzeitig wurde gebeten, die : Büste von Michael Sachs in einen würdigeren Zustand zu versetzen oder anstatt der bisherigen Büste eine neue ■ anzuschaffen. Der Gemeindevorstand gab durch Herrn Netter die freudige BereitwilligkeitIkund, der Anregung Folge zu geben. — Zur Kenntnis nahm die Versammlung die Vorlage betreffend Subvention für den Luisenstädtischen Brüderverein. Der Gemeindevorstand hatte, wie erinnerlich, für die Dauer der Etatsperiode eine Subvention von 2500 Mark bewilligt und glaubt damit bis an die Grenzen dessen, wofür er die Verantwortung übernehmen kann, gelangt zu sein. Er sieht keinen Anlaß, die durch Gemeindebeschluß erledigte Angelegenheit noch einmal in Erwägung zu ziehen und die. Subventionskommission, welche die Angelegenheit aufs sorgfältigste geprüft hat, mit einer nochmaligen Beratung zu betrauen, ohne daß auch nur das geringste neue Material für eine erneute Prüfung vorliegt. In einer zum Teil erregten Debatte ^beantragen die Herren Loewenthal und Lewinski, den Gemeindevorstand zu ersuchen, die Vorlage nochmals an die Subventionskommisfion zurückzureichen zur Erledigung der Bitte des Vereins auf die Weiterbewilligung der früheren Subvention von 2OO0 Mark und auf eine Beihilfe von 4550 Mark zur Deckung eines Defizits, für dessen Entstehung allerdings' keine Angaben beigebracht worden find. Vom Gemeindevorstand weisen die Herren Oliven und Syndikus. Lilienthal den erneuten Antrag unter eingehender Begründung zurück, auch Rechtsanwalt Dr. Ignaz Cohn bat. den Antrag als zwecklos zurück- Füziehen und in privater Verhandlung mit dem Vorsitzenden der Subventionskommission einen günstigeren Erfolg für den Verein anzustreben. Die Antragsteller zogen es vor, ihren Antrag aufrecht zu erhalten, welcher alsdann auch das Schicksal erfuhr, das sie nach dem Gange der Debatte hätten voraussehen müssen; er fiel mit vier gegen 15 Stimmen. — Dem Verein Tiergarten-Synagoge wurde für die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis 31. März 1908, eine Subvention von 1500 Mark und für die Zeit vom 1. April 1908 bis 31. März 1909 eine solche von 3000 Mark ohne Diskussion bewilligt. — Zu einer längeren Debatte kam es bei Beratung der Vorlage betreffend Satzungen der Waisen-Kommission. In monatelanger Arbeit hat sich die gemischte Deputation mit dieser Materie befaßt und hat beschlossen, der Anregung des .Gemeindevorstandes zu folgen, die Satzungen dahin auszulegen, daß die Waisen-Kommission sich der Voll- und Halbwaisen anzunehmen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die Eltern seit zwei Jahren ununterbrochen in Berlin wohnen. Die Herren Professor Blaschke und Dr. Cohn wiesen .nochmals unter Anführung prägnanter Fälle darauf hin, daß in den Satzungen der Waisenkommission Lücken vorhanden sind, daß in manchen Fällen die Waisenkommission nicht zuständig sei und daß aus gewissen ethischen Gründen die Armenkommission vielfach nicht angerufen werde. Herr Dr, Cohn, der gemeinsam mit Professor Blaschke die Abänderung der Satzungen beantragt hatte, bedauerte insbesonderedaß aus der langen Beratung nichts weiter herausgekommen sei als eine verklausulierte Ablehnung. Die Antragsteller hätten das Augenmerk auf diejenigen, Kinder richten wollen, die zwar noch Eltern haben, deren Eltern aber außer Betracht fallen müssen, insofern sie sich nicht um die Familie kümmern können. Herr Netter weist darauf hin, daß alle von den Antragstellern gegebenen Beispiele mit den bestehenden Satzungen bequem geregelt werden können, daß'die Anregung nichts weiter sei als eine Finanz frage, welche von der Waisenkommission infolge ihrer beschränkten Mittel nicht gelöst '