Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1908)
- Date
- 1908-08-28
- Page
- Seite 414 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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r fi' * H . m : §£•... K- jemals lossagen. „Es ist uns erlaubt,-über das -Gesetz nachzüdenken, hier und da,' wo der Gesetzgeber keinen Grund angegeben, einen Grund zu vermuten, der vielteicht an Zeit und Ort der Umstände gebunden gewesen, vielleicht mit Zeit und Ort und Umständen verändert werden kann, — wenn es dem allerhöchsten Gesetzgeber gefallen wird, uns Seinen Willen darüber zu erkennen zu geben, so laut, so öffentlich, so über alle Zweifel und Bedenk-, lichkeit hinweg erkennen zu geben als Er das Gesetz selbst gegeben hat. Solange dieses nicht geschieht, solange wir keine so authentische Befreiung vom Gesetze aufzuweisen haben, kann uns unsere Dernünftelei nicht von dem strengen Gehorsam befreien." — Diese von Mendelssohn in/seinem „Jerusalem" entwickelte Ansicht blieb — sagt Zunz in seinem „Gutachten über die Beschneidung" — in ihrer Geltung aus längere Zeit, und Zunz selbst sogut wie der von ihm zitierte Reggio teilen sie insofern, als beide allen Nachdruck auf das Zeremonialgesetz legen, weil es das spezifisch Jüdische darstellt und mit den Erinnerungen und Hoffnungen des jüdischen Volkes eng . verwachsen ist. Dieser Mendelssohnschen Haltung liegt aber eine gewaltige Inkonsequenz zugrunde, da sie auf der einen Seite die Unterwerfung unter einen auferlegten Glaubenszwang, ein Dogma, im Namen der Gewissensfreiheit verdammt, auf der anderen Seite aber blinde Unterwerfung unter einen Gesetzeszwang gut heißt, der Observanzen fordert, die allen Sinn und alle Bedeutung verloren. Allerdings ist es logisch gerechtfertigt, wenn der, der an eine übernatürliche Offenbarung glaubt, die Verbindlichkeit der göttlich gebotenen Ritualgesetze, gleichviel ob sie an unseren Verstand appellieren oder nicht, anerkennt, weil er in ihnen, wie die Rabbinen sagen. Befehle des himmlischen Herrschers erblickt, über deren Zulässigkeit oder Unzulässigkeit dem Menschen kein Urteil zusteht." Sobald jedoch der göttliche Ursprung oder die Authentizität der Bücher Moses in Zweifel oder Abrede gestellt wird — und das tun ja Zunz und Grätz gerade sogut wie die Kuenen-Wellhausensche oder die Dillmann-Ewaldffche Schule — wird blinde Befolgung von vorgeschriebenen Bräuchen, die in sich keinen Erklärungs- und Rechtfertigungsgrund Haben, nichts anderes als ein denkender Menschen unwürdiger „Hundegehorsam", wie Geiger in seiner Wissenschaftlichen Zeitschrift im Jahre 1839 es so treffend bezeichnet, eine Art von Handlung, der aller innere Wert, das Motiv einer heiligen Ueberzeugung fehlt. Die ganze Resormbewegung dreht sich in der Tat, wie Dr. David Philippson in seiner wertvollen Darstellung der Geschichte der Resormbewegung im Judentum (1908) gezeigt hat, um die Frage, ob das Judentum ein System von Zeremonialgesetzen sei, die für den Juden ebenso bindend sind, wie das System von Glaubensdogmen für den Christen, oder ob das Judentum ein System religiös-sittlicher Wahrheiten sei, in welchem die Zeremonien bloß Mittel zu höheren Zwecken, nicht aber Endzwecke an sich selbst sind. Es kann nicht die Aufgabe dieser Abhandlung sein, den Kampf der Resormführer gegen den Zeremonienkultus weiter zu verfolgen. Es ist heute vollkommen zugestanden, daß der radikale Holdheim weit über das Ziel hinausschoß, oder wie sich Dr. David Philippson ausdrückt, „den bedenklichen Irrtum beging, den Wert der Zeremonie im religiösen Leben zu unterschätzen", wenn derselbe das ganze jüdische Zeremonialgesetz als das Erzeugnis derüberwundenen jüdischen Nationalität und darum als wert- und bedeutungslos für das Judentum als Religion darzustellen versuchte. Viel richtiger war von Anfang an der Standpunkt Einhorns und Samuel Hirschs, wenn sie, die Radikalreformer, im Gegensatz zu dem rein negativen Programm des- Frankfurter Reformvereins, die Notwendigkeit der Zeremonien als.sinnbildliche. Ausdrücke der priesterlichen Mission des jüdischen Volkes betonten. Siehe. „Allgemeine Zeitung des Judentums" 1844 Seite 88 ff., 123 ff. und 134 ff. und ver- L gleiche Aaron Chorin: „Rabbinische Gutachten über die Verträglichkeit der freien Forschung" 1842, Seite 28. Inwiefern jedoch diese Zeremonien als wesentlich jüdisch anzusehen und demgemäß unabänderlich beizubehalten sind und inwiefern sie sich als Anpassungen an ältere nicht jüdische Lebenskreise ergeben und demgemäß Umgestaltungen, Abänderungen und gründverschiedene Neuerungen zulassen, das ist eine Frage, über die die verschiedensten Ansichten vorherrschen. Um daher zu klaren und bestimmten Schlußfolgerungen zu gelangen, ist es nötig, eine geschichtliche Uebersicht über die Zeremonien, in ihren verschiedenen Stadien der Entwicklung zu geben und die dieser Entwicklung in den verschiedenen Phasen des religiösen Lebens zugrunde liegenden Anschauungen und Prinzipien zu untersuchen und, so weit als möglich/ klarzulegen. Aeber natürlichen und sdnormen Tod. Ein Beitrag zur altbiblischen gerichtlichen Medizin. Vom Geheimen Medizinalrat Dr. Hermann Kornfeld. Wnter obigem Titel hat Verfasser 1879 y pseudonym (Samuel) eine Abhandlung veröffentlicht, die unter anderem die Frage behandelt: Das Verhältnisder Todesstrafe zu den verschiedenen Arten des Todes, bei dem natürlichen beziehungsweise ohne Schuld vorzeitig herbeigesührten Ablaufe des Lebens und die Art ihrer Vollziehung. Die interessanten Perspektiven, welche eine Untersuchung über den Grund des Ablaufs des Lebens eröffnet, sind ganz besonders von praktischer Bedeutung, insofern die Vollziehung der Todesstrafe durch die Ergebnisse wesentliche Modifikationen erleiden muß, nicht mehr schablonenhaft, gleichmäßig für alle Kapitalverbrechen, einförmig in dem einen Lande nur durch das Schwert, in einem andern durch Garottieren, in dem dritten durch Hängen usw. zu vollziehen sein würde. Es wird sich ergeben, daß die Art der Vollziehung nicht gleichgültig ist, sondern modifiziert werden muß; und zwar nicht bloß nach der Lebensstellung (Erschießen im Kriege, in den Kolonien), dem Geschlechte (Ersäufen der Frauen am Bosporus), der Sitte (Elektrizität in den Vereinigten Staaten, Hakiri bei den Japanern, Seidenschnur bei den Türken) und anderes, sondern daß ganz andere Gesichtspunkte hier maßgebend sein müssen. Es werden ferner bei dieser Forschüng die Arten des Selbstmordes, die tödlichen Verunglückungen, die selbst verschuldeten Krankheiten zum Vergleiche herangezogen werden müssen. Wenn das Thema gründlich behandelt werden soll, wird die Berechtigung der Todesstrafe zu prüfen, ihre Vollziehung seit dem Altertum bis jetzt und vergleichend, bei den Kultur- und den unkultivierten Völkern, zu behandeln sein. Das alles kann natürlich hier nur gestreift werden. Die erste Frage lautet demnach: Woran stirbt der Mensch? Weshalb stirbt er überhaupt? Unser Bürgerliches Gesetzbuch steht bekanntlich bezüglich der mutmaßlichen Lebensdauer noch jetzt auf dem Standpunkt des (angeblich mosaischen) Psalms 90: Unser Leben währt 70, wenn es kräftig ist, 80 Jahre. Und nicht wenig bemerkensy Th. Chr. K. Enslin (A. Enslin), Berlin.