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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-08-21 · Heft 34 (21.8.1908) · p. Seite 401

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 34 (21.8.1908)
Date
1908-08-21
Page
Seite 401 (sequence 7)
Language
German
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Ihnen darum diesen Antrag des Finanzausschusses gleichfalls zur Genehmigung zu empfehlen und zugleich auch zu. empfehlen, die Petition der , Königlichen Staatsregierung zur Würdigung hinübergeben zu wollen. Abgeordneter Frank-Dillingen: Meine Herren! In neuerer Zeit ist in der Iudenschaft eine Bewegung aufgetreten, welche in bezug aus die Befriedigung der Kultusbedürfnisse unter Umständen von^ weittragender Bedeutung sein kann. Sie wissen, daß die sogenannten Neologen in verschiedenen Judengemeinden in Konkurrenz mit den Altjuden getreten sind. Die Folge davon ist, da nach dem Judenedikt vom Jahre 1813 in einer politischen Gemeinde nur eine Judengemeinde sein kann, daß die Majorität unter Umständen in bezug auf die Kultusbedürfnisse die Minderheit unterdrückt. Diese Verhältnisse, die auf rechtlicher Basis beruhen, führen dazu, daß in der Praxis die sonst in der Verfassung garantierten Grundgesetze der Gewissensfreiheit nicht beobachtet werden können. Nun sind die beiden Richtungen des Judentums dahin übereingekommen, daß sie ihre Verhältnisse neu regeln wollen; es soll also das Judenedikt vom Jahre 1813 einer Neuregelung unterzogen werden. Da bitten die Vertretungen der beiden Richtungen, es möchte sich bei der Vorbereitung und Vorbesprechung dieser Angelegenheit auch die Staatsregierung beteiligen. Ich kann diesen Wunsch der betreffenden Herren der Staatsregierung zur geneigten Gewährung aufs beste anempfehlen und ich glaube, daß mit allseitig gutem Willen auch in der obenangedeuteten Richtung ein befriedigender Ausgleich herbeigeführt werden wird. Bekanntlich hat das Haus nach dem Antrag des Finanzausschusses beschlossen, die Petition des Landesvereins für israelitische Kultusgemeinden in Bayern und der Konferenz der bayerischen Rabbiner und des Israelitischen Lehrervereins für das Königreich Bayern um Erhöhung des Etats für Zwecke des israelitischen Kultus der königlichen Staatsregierung zur Würdigung hinüberzugeben. Wir haben zuerst in dem großen Essay eines geschätzten Mitarbeiters auf das Jubiläum der Emanzipation der Juden in England aufmerksam gemacht. Jetzt kommen auch die politischen Blätter mit der Meldung noch. Uebrigens ist aus diefem Anlaß in der englischen Presse ein Streit entbrannt über die Frage, ob diese politische Gleichstellung der Juden mit den Christen zur Erhaltung der jüdischen Eigenart beigetragen habe oder das Gegenteil der Fall gewesen sei. Dem in der Tagespresse erschienenen Briefwechsel entnimmt man die bemerkenswerte Tatsache, daß im britischen Haus der Gemeinen 16 Abgeordnete sitzen, die dem jüdischen Stamm angehören, auch wenn nicht alle sich zum jüdischen Glauben bekennen, so daß in der volkstümlichen Kammer die Juden, die im Vereinigten Königreich nur 200 000 Seelen zählen, sehr gut vertreten sind. Im Oberhause ist das Judentum mindestens ebensogut vertreten; jedenfalls zählt es mehr Lords als alle protestantischen Dissidenten zusammengerechnet: Fünf Juden haben es zur Würde eines Lord Mayor von London gebracht. Darunter befindet sich Sir Marcus Samuel, der nach feiner Wahl zum ersten Magistrat - der City seinen Glaubensgenossen große Dienste leistete und den' Mut hatte, dem Gesandten derjenigen Großmacht, deren Regierung sich durch offenkundige Judenverfolgungen einen schlimmen Namen erworben hatte, keine Einladung zu dem in der Guildhall stattfindenden Bankett zu schicken. Zu den Juden, die nach der Emanzipation zu großen Ehren gelangt sind, gehört unter anderem Sir Moses Montefiore, dessen Neffe Sir Francis Ajontefiore einer der hervorragendsten Vertreter der Zionistenbewegung geworden ist. Der wohlbekannte Advokat Arthur Cohen hat trotz seinem hohen Alter eine leitende Stellung in der „Jewish Territorial Organisation" angenommen, deren Begründer der berühmte Novellendichter Israel Zangwill ist. Auf demselben Gebiete tätig ist Lucien Wolf, der Begründer der Jüdischen Historischen Gesellschaft und ein geschätzter Mitarbeiter der Londoner „Times" und anderer Tagesblätter. Zu den jüdischen Territorialisten gehören noch der frühere Generalpostmeister Indiens Herrmann Kisch, Lionel Abrahams, der seit 1902 als Finanzsekretär im Indischen Amt arbeitet, und der Schriftsteller und Kunstkritiker M. H. Spielmann, der bis vor kurzem Vorsteher des Klubs der „Maccabäer" war. Sein Bruder Isidor Spielmann hat viel zum Erfolg der Kunstabteilung der französisch-britischen Ausstellung in Shepherds Busch beigetragen und ist Vorstand der Jüdischen Historischen Gesellschaft. Der berühmte Maler Salomon I. Salomon hat es zum Mitglied der Königlichen Akademie gebracht, und Professor Israel Gollancz, dessen Shakespeare-Forschungen sogar in Deutschland gewürdigt werden, ist Schriftführer der Britischen Akademie. Ein fruchtbarer Schriftsteller auf dem Gebiete des jüdischen Schrifttums ist Israel Abrahams. Zum jüdischen Glauben bekennen sich auch mit Stolz der Gouverneur von Natal Sir Matthew Nathan und sein Bruder Sir Frederic Nathan, der den Obersten Sir E. Montefiore im Oberbefehl der jüdischen Freiwilligen ablöste. Während der frühere masier ok tde rolls Sir Jessel sich nur wenig um ausschließlich jüdische Angelegenheiten kümmerte, nimmt dessen Neffe, der königliche Rechtsanwalt Albert Jessel, hervorragenden Anteil an dem religiösen Leben seiner Glaubensgenossen und ist der Nachfolger seines Onkels, Sir Benjamin Louis Cohen, im Vorstand der Vereinigten Synagogen geworden. * Ein ungemein charakteristisches Bild von den russischen Zuständen gibt die folgende kleine Mitteilung: Der Staatsanwalt in Grodno hat sich an den Jnstizminister mit dem Antrag gewandt, die Rechtsanwälte Skarjatin und Jllerson, die im Pogromprozesse von Bialystok Verteidiger der Juden waren, vor Gericht zu stellen, weil sie in ihren Verteidigungsreden die bestehende Staatsordnung kritisiert und die Behörden der Veranstaltung des Pogroms beschuldigt hätten. Es wird behauptet, daß der Justizminister den Antrag angenommen und bereits eine Untersuchung angeordnet habe. Voraussichtlich wird den beiden Anwälten die weitere Praxis untersagt werden. Der Rechtsanwalt Skarjatin war früher Staatsanwalt des Kreisgerichtes in Plock, wurde aber von dort, auf Betreiben des Eeneralgouverneurs Skallon, dem er zu liberal war, auf einen gleichen Posten nach Wilna versetzt. Er gehört der Kadettenpartei an. Als er Anfang 1906 von dem Justizminister aufgefordert wurde, von dieser Partei, als einer „illegalen", auszutreten, reichte er seinen Abschied ein und wurde Rechtsanwalt. Er ist wohlhabend, hat die Praxis nicht nötig und trat nur in politischen Prozessen als Verteidiger unentgeltlich auf. Für Jllerson dagegen, der von der Praxis lebt, würde die Entziehung der Advokatur ein schwerer Schlag sein. Aber man sollte derartige Dinge heute selbst in Rußland kaum noch für möglich halten. Mn deutscher Nekorm-Sübbiner. Von Dr. Adolph Kohut. II. enden wir uns der literarischen Wirksamkeit S. Formstechers zu, so sei vor allem der von ihm veröffentlichten Predigten und religiös pädagogischen Werke Erwähnung getan- Mit Meisterschaft handhabte er das deutsche Wort aus der Kanzel. 1 Ein überaus beredter Mann, hielt er zahllose Predigten, di ,-tL.... : W " W -?

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