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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-08-21 · Heft 34 (21.8.1908) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 34 (21.8.1908)
Date
1908-08-21
Page
Seite 400 (sequence 6)
Language
German
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Veranstaltungen der osteuropäischen Wohltätigkeitsvereine geradezu ein Bedürfnis für diese osteuropäischen Israeliten sind, und trotzdem ist die Polizei berechtigt, diese Gottesdienste zu schließen, weil sie keine gemeindlichen Gottesdienste im Sinne des § 25 des Iudenedikts genannt werden können. Mit den Gegensätzen zwischen Orthodoxie und Neologie hat das gar nichts zu tun; allein, ich glaube, es verdient doch vollste Erwägung, daß den Leuten der Gottesdienst in Zukunft gesperrt werden kann. Es ist das doch sicher ein Eingriff in die Gewissensfreiheit. Es handelt fich hier nicht um eine wirtschaftliche, sondern um eine religiöse Frage. Ich habe mir gestattet, diesen Punkt, der das Neueste auf diesem Gebiete betrifft. Lei dieser Gelegenheit ganz objektiv zur Sprache zu bringen. Ich glaube, es wird sich Gelegenheit finden zu verhüten, daß solche Eingriffe weiter stätthaben. Des weiteren kommt hier eine Petition des Landesvereins für israelitische Kultus gemeinden in Bayern, ferner der Konferenz der bayerischen Rabbiner und des Israelitischen Lehrervereins für das Königreich Bayern um Erhöhung des Etats für Zwecke des israelitischen Kultus zur Erörterung. Es wird in der Petition darauf hingewiesen, daß die Summe, wie sie hier in Kap. 3 für den israelitischen Kultus ausgesetzt ist, seit Jahren stets begleiche ist, weiter aber, daß eineAnzahlvon israelitischen Gemeinden infolge des Zuzugs vom Lande in die Stadt notleidend geworden ist, daß ihnen die Aufbringung derjenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung der Institutionen des Kultus notwendig sind, nicht mehr oder doch nur unter Ausbietung der größten Opfer möglich erscheint. Die Israeliten des Landes sind gegenüber diesen bedenklichen Erscheinungen der Notlage der Gemeindefinanzen in Hinblick auf ihre Kultusinstitutionen nicht untätig geblieben. Sie haben zur Erhaltung der Synagogen -und der verwahrlosten Friedhöfe, zur Förderung des Handwerks und des Ackerbaus unter den Israeliten des Königreichs, insbesondere aber zur erfolgreichen Erteilung des Religionsunterrichts einen Verein ins Leben gerufen, den Landesverein für israelitische Kultusgemeinden in Bayern, der aus freiwilligen Beiträgen bis jetzt nicht weniger als 100 000 Mark an Unterstützungen zur Verteilung gebracht hat. Allerdings stehen diese Summen, die der Landesverein aufgebracht hat, nicht im' Verhältnis zum Notstand und nicht im Verhältnis zur Größe und Bedeutsamkeit der gestellten Aufgaben. Die Petition weist dann darauf hin, wie in den meisten größeren deutschen Bundesstaaten den Israeliten in Würdigung der Tatsache, daß auch die Israeliten als steuerzahlende Bürger eine Unterstützung ihrer der Bildung und Erziehung des Volkes dienenden Anstalten gleich den andern Bekenntnisgemeinschaften beanspruchen dürfen, Unterstützung zuteil werde. So leistet in Württemberg der Staat alljährlich einen Beitrag von 42 000 Mark. In Elsaß- Lothringen erhalten nicht bloß die Rabbiner und Vorsänger ihre Gehälter aus der Staatskasse, es werden auch für Synagogenbauten und israelitische Schulen Zuschüsse geleistet und unter den Studierenden der jüdischen Theologie jährlich zirka 8000 Mark Unterstützungsgelder zur Verteilung gebracht. Im Großherzogtum Baden ist die politische Gemeinde verpflichtet, an Orten, an denen dauernd mindestens 15 israelitische Schulkinder vorhanden sind, einen Zuschuß von jährlich 200 Mark für Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts zu leisten. Im Großherzogtum Hessen hat gleichfalls an denjenigen Orten, wo mehr als zehn israelitische Schulkinder vorhanden sind, die politische Gemeinde die Kosten des israelitischen Religionsunterrichts teilweise zu tragen. Auch in Preußen erhielten die unterstützungsbedürftigen Gemeinden der Israeliten schon feit einer längeren Reihe von Jahren zur Ermöglichung eines geordneten Religionsunterrichts eine Beihilfe aus Staatsmitteln und deshalb die Bitte, es möge das Beispiel dieser Länder in Bayern Nachahmung finden, um so mehr als, während für die Zwecke des katholischen Kultus nach dem letzten Ausweis pro Kopf der katholischen Bevölkerung 1,15 Mark, pro Kopf der protestantischen Bevölkerung 1,50 Mark verausgabt würden, für die Zwecke des israelitischen Kultus nur 25% Pfennig treffen. Darum die Bitte, den Ausgabeposten für Zwecke des israelitischen Kultus um eine verhältnismäßige Summe zu erhöhen, dann den nach Verausgabung für die bisherigen Zwecke verbleibenden Ueberschuß zur Unterstützung der leistungsunfähigen Landgemeinden, insbesondere als Beihilfe für die Kosten des Religionsunterrichts in geeignet erscheinender Weise zur Verwendung zu bringen. - - - Den Mitgliedern des Hauses ist eine Denkschrift über die soziale Lage der israelitischen Lehrer, insbesondere der Religionslehrer in Bayern nebst Vorschlägen zu deren Besserung zugegangen. Aus dieser Denkschrift geht hervor, daß tatsächlich die Zustände, unter denen insbesondere diese kleineren und die Landgemeinden schmachten, dringend der Besserung bedürfen und daß deshalb auch die Wünsche als berechtigt erscheinen, besonders hinsichtlich der Schulen und zwar in doppelter Beziehung, einmal mit Rücksicht darauf, daß, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bereits angeführt habe, einzelne Landräte ihre Zuschüsse an die israelitischen Kultusgemeinden eingestellt haben, dann in Rücksicht darauf, daß die Religionsschulen und damit auch die Neligionslehrer der Unterstützung voll würdig sind. Aber auch das Petitum erscheint voll berechtigt, daß der verbleibende Ueberschuß zur Unterstützung der leistungsunsähigen Landgemeinden speziell als Beihilfe für die Kosten des Religionsunterrichts verwendet'werde. Dabei soll aber durchaus nicht dem Gedanken ent-, gegengetreten werden, der in den Erläuterungen sich findet, daß nämlich Erübrigungen bis zum Höchstbetrage von 2000 Mark der Unterstützungsstiftung des israelitischen Lehrervereins überwiesen werden sollen. Es wird sich darum handeln, daß die im Budget einzusetzende Summe für den israelitischen Kultus eine Erhöhung findet. ' Die Königliche Staatsregiernng verkennt nicht das Berechtigte der Petition; der Herr Staatsminister weist aber daraus hin, daß die Petition erst eingelaufen sei, als das Budget bereits abgeschlossen gewesen sei; eine Erhöhung der Gesamtposition von 14000 Mark wäre also für diese Finanzperiode schon aus formalem Grunde nicht mehr möglich gewesen. Es lasse sich aber doch der Petition in gewisser Weise Rechnung tragen. - Die Gesamtsumme für den israelitischen Kultus betrage 14 000 Mark. Von dieses 14 000 Mark würden jährlich rund 3000 Mark ein gespart. Das komme daher, daß von den ursprünglich 31 Rabbinatsstellen nur noch 21 besetzt seien. Durch den Rückgang der jüdischen Bevölkerung in den einzelnen Provinzen seien diese Rabbinatsstellen überflüssig geworden. Es unterliege auch keinem Zweifel, daß viele kleine israelitische Kultusgemeinden finanziell recht übel daran seien. Unter 311 israelitischen Kultusgemeinden im Königreich seien 278, die weniger als 50 Familien zählten und unter diesen 278 seien wiederum 60, die weniger als 10 selbständige Israeliten umfaßten, und dabei seien es naturgemäß die minder steuerkräftigen Elemente, die auf dem Lande zurückblieben. Es werde darum tatsächlich vielen Kultusgemeinden sehr schwer, ja fast unmöglich, die nötigsten Kultuseinrichtungen wie Synagogen, Religionsunterricht, Ritualbäder usw. einzurichten. Nun könne in Betracht kommen, daß die Erübrigungen an der Position zur Aufbesserung der Einkommen gering dotierter Rabbinatsstellen, soweit sie nicht bereits für die Unterstützung des israelitischen Lehrervereins in Anspruch genommen seien, dem Kultusministerium zur Verfügung gestellt würden, um daraus auf Ansuchen in besonders berücksichtigungswerten Fällen freiwillige Zuschüsse für Kultuszwecke zu bewilligen. Es käme da in Betracht Beihilfe an arme Kultusgemeinden zur Beschaffung und Unterhaltung notwendiger Kultuseinrichtungen. Auf Grund dieser Erörterung brachte dann der Herr Staatsminister den Antrag ein, wie er seitens des Herrn Präsidenten bereits zur Verlesung gekommen ist und wie er sich befindet unter Kap. 3 „Israelitischer Kultus": „Weitere Erübrigungen an dieser Position dürfen zur Gewährung von Zuschüssen für Kultuszwecke an leistungsschwache israelitische Kultusgemeinden verwendet werden." Dieser Antrag wurde von seiten des Referenten begrüßt, wie auch von keiner Seite im Finanzausschüsse ein Widerspruch dagegen erhoben wurde. Seitens des Herrn Staats Ministers wurde noch konstatiert, daß es sich bei dieser Beihilfe um 3000 Mark handle; die 2000 Mark, die dem israelitischen Lehrerverein zuflössen, seien bereits abgezogen, es stünden also jährlich 3000 Mark für.'außerordentliche Beihilfen zur Verfügung. Seitens des Referenten wurde der Antrag gestellt, diesen Antrag der Königlichen Staatsregierung zu genehmigen, was auch seitens deS Finanzausschusses geschah.

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