Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1908)
- Date
- 1908-08-21
- Page
- Seite 399 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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^be§^$ubenebift§in. ^alpern4f)äbcn,geben h?tr biefetbenMf)tßt # im Wortlaut wieder: - . Dr. Schädler (Berichterstatter): Meine Herren! Bei der Behandlung dieses Kapitels wurde seitens des Referenten darauf hingewiesen, daß aus beteiligten.Kreisen ihm schon wiederholt die Ansicht geäußert worden seidaff das Gesetz von 1813 sehr revisionsbedürftig sei. Die jetzigen Bestimmungen reichten nicht aus, um den beiden Richtungen, die sich innerhalb der israelitischen Kultusgemeinden gebildet hätten, zu genügen. .. Der Referent erklärte, er sei weit entfernt davon, sich auch nur von weitem in die internen Angelegenheiten des israelitischen Kultus mischen zu wollen. Allein darauf dürfe er aufmerksam machen, daß, nachdem einmal diese beiden Richtungen vorhanden seien, dafür gesorgt werden müsse, daß eine Richtung nicht etwa durch die andere unterdrückt oder bedrückt werde. Die neologische und orthodoxe Richtung gingen ganz bedeutend auseinander und zwar mit in den wichtigsten Punktendes israelitischen Kultus. Der Kernpunkt der Sache'werde wohl der sein, daß zwei Gemeinden existieren könnten. Weiter dann handle es sich um die Schule, insbesondere, daß nicht eine Gewissensbedrückung nach der Richtung hin erfolge, daß die Angehörigen der einen Richtung ihre Kinder in den Religionsunterricht zu einem Lehrer senden müßten, demgegenüber sie eine ablehnende Stellung einnähmen. Es sei in einzelnen Fällen ja gelungen, eine friedliche Lösung herbeizuführen; es sei dabei an München erinnert. Gegenwärtig spiele eine ähnliche Angelegenheit in Nürnberg speziell hinsichtlich der Schule. Hier sei es die Frage des Dispens- und des Zensurrechtes, und man werde sich wohl der Hoffnung hingeben dürfen, daß, wie es in München gelungen sei, bei den Streitpunkten wenigstens zu eipem Waffenstillstand zu kommen, so auch in Nürnberg es möglich sein werde. Seitens verschiedener Mitglieder des Finanzausschusses wurde es als in der Tat an der Zeit bezeichnet, daß-eine Revision des Ediktes von 1813 eintrete, namentlich seines § 25; dies um so mehr, da die Verhältnisse andere geworden als zur Zeit, als das Gesetz von 1813 erlassen worden sei. Seitens des Herrn Staatsministers wurde anerkannt, daß das geltende Recht, wie es im Judenedikt von 1813 enthalten sei und wie es seinen weiteren Ausbau durch eine Ministerialentschließung vom 29. Juli 1863 gefunden habe, in vielen Punkten verbesserungsbedürftig sei. Einzelne Bestimmungen seien in der Tat durch die Zeitverhältnisse überholt worden; aber es sei auch noch eine Reihe von Bestimmungen in dem Edikt, die auch heute noch ihr volles Recht und ihre Geltung hätten. Die -Materie sei außerordentlich schwierig; es komme eben in Betracht, daß die jüdische Religionsgemeinschaft keine kirchliche Autorität habe, keine hierarchische Organisation. Die Staatsregierung sei in religiösen Fragen eigentlich ratlos, sie habe niemand, an den sie sich wenden könnte und das werde bei der gesetzlichen Regelung der Materie eine große Schwierigkeit bieten. Nebenbei bemerkt, gewissermaßen innerhalb zweier Gedankenstriche, darf ich dabei doch diesen Ausführungen des Herrn Staatsministers gegenüber Hinweisen, daß die israelitische Religion in Bayern keine andere ist als in Preußen; in Preußen aber hat das im Jahre 1870 sanktionierte Laskersche Trennungsgesetz allen Gewissensbedrängnissen ein Ende gemacht und die Austrittsmöglichkeit hat sich, weil sie die Majorität zwang, auf die religiösen Gefühle der Minorität Rücksicht zu nehmen, als ein Kitt der Einheit bewährt. Ich habe eben bemerkt, nur in parentbssi hätte ich mir gestattet auf dieses preußische Trennungsgesetz hinzuweisen; es ist möglich, daß dadurch das eine oder andere Bedenken, das der Herr Staatsminister hat, vielleicht sich leichter lösen läßt. Allerdings muß zugegeben werden, wie auch der Herr Staatsminister betonte, daß die Schwierigkeiten um so größer seien, als die Verhältnisse innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft noch nicht geklärt seien. Die neologische und die orthodoxe Richtung seien sich selber noch nicht vollständig klar, in welchen Bahnen sich die gesetzliche Regelung bewegen solle; man könne darum auch.billigerweise von der Regierung dis Neuregelung der Verhältnisse nicht verlangen. - > Der Herr-Staatsminister hält deshalb auch den Zeitpunkt für' eine gesetzliche Regelung noch nicht für gekommen, er glaubt, daß man zuerst die Sache innerhalb der jüdischen Gemeinschaft sich weiter ausreifen lassen müsse. Dann erst könne man an die Materie heran? treten. Es könnte die Reform wesentlich vorbereitet und erleichtert werden, wenn sich die Vertreter der Neologen und der Orthodoxen in Bayern im Einklang mit den Rabbinaten auf 'gewisse Grundzüge der Neugestaltung einigen würden. Dazu bestehe die Aussicht. Diese Entwicklung möchte aber abzuwarten sein und darum, meinte - der Herr Staatsminister, wäre er sehr dankbar, wenn man ihn vor-, erst nicht drängen würde, zumal noch andere Dinge auch zu bearbeiten seien, die mehr spruchreif seien. Der Herr Staatsminister wies darauf hin, daß in den beiden größten Kultusgemeinden, München und Nürnberg, in der letzten Zeit Vereinbarungen getroffen worden seien, die darauf hinzielten, die Gewissensfreiheit jeder Richtung zu ihrem Rechte kommen zu lassen; er begrüße dieses. In diesen beiden Gemeinden habe die neologische Richtung die Mehrheit; es stünden ihr aber sehr beachtenswerte orthodoxe Minderheiten gegenüber, und bei den Orthodoxen habe die ernste Befürchtung geherrscht, daß die Mehrheit ihr Uebergewicht dazu benützen möchte, den Fortbestand der orthodoxen Gottesdienste in derVereinsshnagoge der Minderheit unmöglich zu machen und die gemeinsamen Kultuseinrichtungen so zu gestalten, daß sie von den Orthodoxen nach ihrer religiösen Anschauung ohne Gewissensbedrängnis nicht mehr benützt werden könnten. Es sei aber, dank der Einsicht der Führer, auf beiden Seiten im Zusammenwirken mit den Rabbinern gelungen, den Ausbruch eines offenen Konfliktes in den beiden Kultusgemeinden hintanzuhalten. Es seien Vereinbarungen getroffen, wonach die Kultusverwaltungen der orthodoxen Minderheit eigenen Gottesdienst unter Wahrung der hergebrachten Riten einräumten, ihr einen bestimmten Zuschuß aus der gemeinsamen Kasse der Kultusgemeinden gewährleisteten und genügenden Einfluß auf die ritualen Einrichtungen in der Gemeinde sicherten. Auf diese Weise seien die wesentlichsten Streitpunkte vorerst aus der Welt geschafft. Der Herr Kultusminister gab der Hoffnung Ausdruck, daß Konflikte hintangehalten würden. Auch in Nürnberg scheine ihm der Hauptsache nach der Friede hergestellt. Allerdings' bedürfe ein Punkt in Nürnberg noch der Erwägung, nämlich der Wunsch der Orthodoxen in Nürnberg, daß ihre Kinder von der Verpflichtung zum Besuche des öffeutlichen Religionsunterrichtes in den-Volks- und Mittelschulen befreit würden. Auch hier gebe er sich der Hoffnung hin, daß diese Angelegenheit in dem Sinne beigelegt werde, daß keine Seite eine Gewissensbedrückung erfahre. Wie berechtigt die Anregung war, die im Finanzausschüsse hinsichtlich der Revision des Edikts von 1813 gegeben wurde, dafür liegt mir ein neues Beispiel vor, daß ich, ohne meine Pflicht als Referent auch nur im geringsten zu verletzen, hier wohl anfügen darf; denn es enthält nach keiner Richtung hin irgend eine Polemik, dient aber zur Illustration. Die Tatsache, um die es sich handelt, ist die, daß unter dem 29. und 30. Juli, also vor wenigen Tagen, die Vorstandschaften dreier hiesiger gottesdienstlicher Vereinigungen, deren Mitglieder sich ausschließlich aus osteuropäischen Israeliten rekrutieren, vom Polizeiamt München 1 beziehungsweise München IV die schriftliche Mitteilung erhielten, daß in Rücksicht auf § 25 des Judenedikts ihre seit 10 — 15 Jahren ungehindert bestehenden Gottesdienste nicht mehr stattfinden dürfen, wenn dieselben nicht als gemeindliche Gottesdienste von der Kultusgemeinde anerkannt werden. Die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde lehnt das letztere der finanziellen Konsequenzen halber Und auch aus dem Grunde ab. weil diese an den polnisch-russischen Ritus gewöhnten Israeliten eine ganz andere Liturgie haben als die westeuropäischen Israeliten. Es stehen also diese 200 bis 300 Israeliten unmittelbar vor der Gefahr, daß ihnen die Betätigung ihres Kultus von Polizei wegen in buchstäblicher Interpretation der veralteten gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft untersagt -wird. Die Leute haben sich niemals das geringste zuschulden kommen lassen, es ist niemals die geringste Klage über ihre Gottesdienste bei der Polizei eingelaufen, Verwaltung und Rabbinat der israelitischen Kultusgemeinde sind I übereinstimmend der Anschauung, daß diese gottesdienstlichen