Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1908)
- Date
- 1908-08-07
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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72. Jahrgang. Nr. 32. ' Berlin, 7. August 1908. Deilagr zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums. lkorrrlpondrn?rn und Nachrichten. Deutschland. s. Berlin, 4. August. Mit aufrichtiger Genugtuung bringen wir die Mitteilung, daß unser geschätzter Mitarbeiter, Professor Dr. Ludwig Geiger, vom Kaiser zum Geheimen Negierungsrat ernannt worden ist. Unsere Leser haben sich oft an den interessanten und wertvollen Arbeiten Prof. Geigers erfreut, daß sie die Nachricht von der Auszeichnung, die dem verehrten Mann zuteil geworden, sicher mit der gleichen Genugtuung aufnehmen werden. 8. Berlin, 2. August. Eine große Anzahl von Stiftungen wird jetzt durch die Genehmigung des Kaisers bekannt. Unter dem Namen „Sara Oppenheimersche Stiftung" ist eine Summe von 38 730 Mark von Sara Oppenheimer geb. Levent zur Verfügung gestellt worden, aus der unbemittelte Israeliten Unterstützung erhalten sollen. Ferner sind unter anderen folgende Zuwendungen genehmigt worden: die Zuwendung des verstorbenen Kommerzienrats Joseph Pinkuß im Betrage von 20 000 Mark an die Königin Äugusta- Stiftung für die Berliner Feuerwehr, des verstorbenen Professors Dr. Ottomar Rosenbach in Höhe von 10000 Mark an den Asylverein für Obdachlose, des Herrn Dr. A. Le wi ns oh n von 40000 Mark an den Verein „Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen". Die Rentiere Zerline Helfft schenkte je 24 000 Mark dem Krankenhaus der'jüdischen Gemeinde in Berlin und dem Letteverein. Die Erben des verstorbenen Bankiers Julius Bleichröder überwiesen der jüdischen Arbeiterkolonie in Weißensee 30000 Mark, die Witwe Betty Joelsohn schenkte 20 000 Mark dem israelitischen Volkskindergarten und Kinderhort. Vom Fabrikbesitzer Netter erhielten das Frommelheim und der Verein zur Fortbildung armer schwacher Töchter je 10 000 Mark. K. Berlin, 4. August. Nachdem im April d. I. die staatliche Prüfung von 12 Schülerinnen des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen zu Berlin zum erstenmal nach dem Minist^rial-Erlaß vom 10. Mai 1907 betreffend-Vorschriften über die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen stattgefunden hat, ist nunmehr auch seitens des Herrn Polizeipräsidenten den sämtlichen, genanntem Verein angehörenden 52 Schwestern, welche bereits vordem Erlaß ausgebildet waren, das Zeugnis als staatlich anerkannte Krankenpflegerinnen übermittelt worden. An der nächsten, im November d. I. stattfindenden Prüfung, welche im hiesigen jüdischen Krankenhause in Gegenwart der ausbildenden Aerzte, der Herren Professoren Dr. Israel und Lazarus vorgenommen wird, werden 11 Schülerinnen beteiligt sein. Neumeldungen von Schülerinnen sind schriftlich an den Vorstand des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen oder auch persönlich an die Oberin Frl. Rose Blau im Schwesternheim, Auguststraße 17, I zu richten. ------ Berlin, 25. Juli. In der letzten Sitzung der „Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen in Berlin" hielt Herr Lehrer Auerbach einen etwa eineinhalbstündigen Vortrag über den „Begriff der Heiligkeit und seine unterrichtliche Verwertung". Er führte aus: Fast alle, auch die verbreitetsten und beliebtesten Anleitungen für den jüdischen Religionsunterricht streifen diesen Gegenstand nur oder behandeln ihn paragraphenweise so oberflächlich und seicht, daß man davon Abstand nehmen muß, im selben Fahrwasser zu wandeln. Der Beweis für diese Behauptung wird durch eine ganze Reihe von Proben aus jenen Lehrbüchern oder Leitfäden erbracht, die aus einer drei bis vier Dezennien zurückliegenden Zeit bis in die Gegenwart hinein vorgeführt werden. Man mache, wie so häufig, auch hier dieselbe Wahrnehmung, daß unser eigener Acker von anderen gepflügt werde, denn was Brauchbares vorhanden sei, verdanke man der neueste modern-theologischen Schule, die in Wellhausenschem und Stade-Holzmannschem Geiste arbeite, oder kleineren für die Schule berechneten Büchern, die unter Benutzung jener größeren Werke das Material für die praktischen Zwecke der Schule zugeschnitten haben, so zum Beispiel dem frisch, anregend und lebendig geschriebenen Büchlein von Köstlin: „Anleitung für den evangelischen Religionsunterricht". — Außer diesbezüglichen Artikeln in Hamburgers „Real-Enzyklopädie", die zwar sehr instruktiv und deshalb lesenswert, doch auch oft nicht minder einseitig' und tendenziös seien, und Kaufmanns „Attributenlehre", wo der Begriff als Attribut Gottes nur en pa3sant berührt wird, könne von glaubensgenöfsischen Autoren kaum etwas Beachtenswertes angeführt werden. Erwähnenswert sei imnlerhin Stiers „Ehre in der Bibel", der damit gezeigt habe, wie etwa eine Monographie über „heilig" geschrieben werden könnte, und der ab und zu auch den Heiligkeitsbegriff mit hineinbezieht. Undankbar wäre es auch, der Lazarusschen Arbeit zu vergessen, die er in seiner „Ethik des Judentums" im Hinblick auf das vorliegende Thema geleistet. In den zwei wertvollsten und gehaltreichsten Kapiteln des ganzen Buches. Kapitel IV: „Hei-, ligung ist Versittlichung" und Kapitel VIII: „Heiligung als Vereinigung", die eine Fülle psychologischer Feinheiten und Anregungen darbieten, wie sie in solcher Formvollendung nur der „Meister des Stils unter den Philosophen" und der im jüdischen Schrifttum bewanderte Gelehrte geben konnte, liefert er fein zubehauene Steine für die Zwecke eines anregenden Unterrichts. Ueberall ist es ihm besonderes Bedürfnis, die Suprematie des Judentums auf sittlichem Gebiete den anderen Kulturvölkern gegenüber zu erweisen und ins rechte Licht zu setzen. Seine Darlegungen gehören allerdings mehr ins rein ethische als ins religiöse Gebiet. Mit der sonst vorhandenen Literatur sieht es nicht so ungünstig aus, als es vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag. Eine stattliche Reihe sogar sehr in die Details gehender Arbeiten steht zur Verfügung, unter denen an erster Stelle zu nennen sind: 1. Baudissin „Studium zur semitischen Religionsgeschichte", Heft II. Der Begriff der Heiligkeit im Alten Testament (1878), immer noch eine wahre Fundgrube deS Wissens, wenn auch in vielen Stücken durch neuere Forschungen überholt; 2. Kittels großer und erschöpfender Aufsatz in der „Real-Enzyklopädie für protestantische Theologie", der sich zum Teil deckt mit den Ausführungen von 3. Dillmann in seinem von Kittel herausgegebenen „Handbuch der Alt-Testamentlichen Theologie" (1895) und dessen Kommentaren zu Jesaja und Leviticus, die dazu eine willkommene Ergänzung bieten; 4. Nowacks „Archäologie"; 5. Robertson Smith „Religion der Semiten"; 6. Schenkels und 7. Riehms „Bibellexikon"; 8. Chantepiedela Saussaye „Lehrbuch der vergleichenden Religionsgeschichte". Auf dem Fundament dieser Werke und der deutschen Wörterbücher won Grimm und Heyne für die Etymologie des deutschen Begriffes „heilig" sei der Vortrag entstanden, dem nachfolgende Disposition zugrunde gelegt wurde: A) Worterklärung: 1. Heilig — Wandlung des Begriffes von der physischen in seine ethische' Bedeutung—heil — ganz, unverletzt, vollkommen; heilig-- sittlich vollkommen, makellos, von tadellosem Wandel. 2. fcHp und seine Etymologie, mit Beispielen aus den Gebeten, Zeremonien der Bibel (abgesondert), dem Profanen, Alltäglichen, Gemeinen entzogen, (Unterschied zwischen ETD und ^n) mit der Gottheit in besonderer Beziehung stehend, ihr geweiht, ihrem Dienste bestimmt); auch als Verhältnisbegriff vorkommend (Jahwe ist Israels Gott — Israel ist Jahwes Volk; Gott und Israel gehören zusammen); aber auch: glänzend, hoheitsvoll, erhaben, Attribut der göttlichen Eminenz. 8) Der Geltungsbereich des Begriffes erstreckt sich 1. auf: Dinge (Gegenstände, Zeiten, Orte) in kultisch-levitischem Sinne (Tabu — polynesisch), Kades (als Kultstätte). 2. aus Personen: a) levitisch — theokratisch, b) rein und unrein — Waschungen, c) Keuschheitsgesetz, d) Speiseverbot, e) äußere Reinheit führt zur inneren Reinheit (Hillel und die Standbilder, Hillel und die Bäder, Johannes der Täufer und das Tauchbad) f) Jesaja c. VI — ethisiert durch die Propheten, g) Hierodulen (Tempeldiener). 3. aufs Volk (erst kultisch, dann levitisch; III. Mos. 19, das Heiligkeitsgesetz). 4. auf Gott: Exod. 5,11, erstmaliges Auftreten a) Ehrwürdigkeit — Einzigartigkeit, b) Erhabenheit.